Strafrecht AT Flashcards

1
Q

Zentrale Prinzipien

A

Verbot des Gewohnheitsrechts
Bestimmtheitsgebot
Rückwirkungsverbot
Analogieverbot

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2
Q

Vis absoluta

A

Handlungsbegriff nicht erfüllt

Willensausschließende Gewalt

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3
Q

Vis compulsiva

A

Handlungsbegriff erfüllt

Vom Willen beherrschbar

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4
Q

Übernahmsfahrlässigkeit

A

Wenn jemand eine Tätigkeit übernimmt, ausführt oder weiterführt, obwohl ihm die dazu erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse

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5
Q

Adäquanzzusammenhang

A

Innerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung

Immer Risiko danach auch prüfen! es ist immer adäquat

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6
Q

Risikozusammenhang Prüfung:

A

Welche Verhaltensnorm wurde übertreten
Was ist der Schutzzweck der Norm
Welche Gefahr hat sich verwirklicht

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7
Q

Risikoerhöhung oder rechtmäßiges Alternativverhalten

A

Wird das Risiko erhöht wird zugerechnet, sonst nicht

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8
Q

Notwehrhandlung

A

§3 gelindestes Mittel, das den Angriff verlässlich abwehrt

NUR Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers erlaubt

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9
Q

Notwehrprüfung

A

unmittelbar drohend/ gegenwärtig Notsituation
rechtswidriger Angriff notwehrfähiges Rechtsgut
gelindeste Mittel dass den Angriff verlässlich abwehrt

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10
Q

Unfugabwehr

A

§3 Abs 1 S2

Güterabwegung findet schon statt wenn das zu beschützende Rechtsgut unter 100 Euro

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11
Q

Absichtsprovakation

A

Wenn bewusst provoziert wird um den Notstand hervorzurufen UM sich dann zu wehren. Nicht möglich

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12
Q

Ausweichgebot

A

Notwehr nicht Immer gerechtfertigt wenn unmündige / Geisteskranke Personen dann vorerst “ausweichen”
Nicht bei Betrunkenen oder Drogen Personen

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13
Q

Nothilfe

A

Auch Abwehr gegen Angriffe von fremden Gütern

Notwehrsituation für den Angegriffenen

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14
Q

Notwehrexzess

A

§3 Abs 2
Überschreitung des gerechtfertigten Maß
Wenn Exzess auf Furcht Schrecken oder Bestürzung
Dann wird nicht unter Vorsatz gehaftet sondern nach Fahrlässigkeit

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15
Q

Putativnotwehrexzess

A

Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation und dadurch eine Übermaßreaktion

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16
Q

Anhalterecht

A

§80 Abs 2 StPO

Jeder ist zur angemessenen und zeitlich begrenzten Anhaltend eines Tatverdächtigten befugt.

17
Q

Durchbrechung des Risikozusammenhangs

A

Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisiko
Nachträgliches unvernünftiges Fehlverhalten des Opfers
Grob fahrlässiges Fehlverhalten eines Drittens
Verwirklichung des Berufsrisiko
Außerhalb des zeitlichen/räumlichen Schutzbereich

18
Q

Straflosigkeit JGG

Unmündige

A

§4 Abs 1 JGG bis 14 Jahren straflos

19
Q

Straflosigkeit JGG

Jugendliche

A

§4 Abs 2 14-18 Jahren bei mangelnder geistiger Reife
ODER
wenn 16 Jahre noch nicht vollendet und kein schweres Verschulden bei einem Vergehen und keine spetialprävention Notwendig auch Straflos

20
Q

Actio libera in Causa

A

§287

Versetzung in einen Rauschzustand um ein Delikt zu begehen.

21
Q

Aktuelles Unrechtsbewusstsein

A

Schuld setzt voraus dass der Täter die Verbotsnorm kannte oder die Unkenntnis der Verbotsnorm (Verbotsirrtum) ihm zum Vorwurf gemacht werden kann

Es liegt nur vor wenn der Täter sich bewusst ist dass er rechtliche Verbote missachtet