Strafrecht AT Flashcards
Zentrale Prinzipien
Verbot des Gewohnheitsrechts
Bestimmtheitsgebot
Rückwirkungsverbot
Analogieverbot
Vis absoluta
Handlungsbegriff nicht erfüllt
Willensausschließende Gewalt
Vis compulsiva
Handlungsbegriff erfüllt
Vom Willen beherrschbar
Übernahmsfahrlässigkeit
Wenn jemand eine Tätigkeit übernimmt, ausführt oder weiterführt, obwohl ihm die dazu erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse
Adäquanzzusammenhang
Innerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung
Immer Risiko danach auch prüfen! es ist immer adäquat
Risikozusammenhang Prüfung:
Welche Verhaltensnorm wurde übertreten
Was ist der Schutzzweck der Norm
Welche Gefahr hat sich verwirklicht
Risikoerhöhung oder rechtmäßiges Alternativverhalten
Wird das Risiko erhöht wird zugerechnet, sonst nicht
Notwehrhandlung
§3 gelindestes Mittel, das den Angriff verlässlich abwehrt
NUR Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers erlaubt
Notwehrprüfung
unmittelbar drohend/ gegenwärtig Notsituation
rechtswidriger Angriff notwehrfähiges Rechtsgut
gelindeste Mittel dass den Angriff verlässlich abwehrt
Unfugabwehr
§3 Abs 1 S2
Güterabwegung findet schon statt wenn das zu beschützende Rechtsgut unter 100 Euro
Absichtsprovakation
Wenn bewusst provoziert wird um den Notstand hervorzurufen UM sich dann zu wehren. Nicht möglich
Ausweichgebot
Notwehr nicht Immer gerechtfertigt wenn unmündige / Geisteskranke Personen dann vorerst “ausweichen”
Nicht bei Betrunkenen oder Drogen Personen
Nothilfe
Auch Abwehr gegen Angriffe von fremden Gütern
Notwehrsituation für den Angegriffenen
Notwehrexzess
§3 Abs 2
Überschreitung des gerechtfertigten Maß
Wenn Exzess auf Furcht Schrecken oder Bestürzung
Dann wird nicht unter Vorsatz gehaftet sondern nach Fahrlässigkeit
Putativnotwehrexzess
Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation und dadurch eine Übermaßreaktion