StPO Flashcards
§102ff StPO
G.I.V. -Defi
Wenn die vorherige Einholung der richterlichen Entscheidung den Durchsuchungserfolg gefährden würde.
Vernehmung Defi + TBM´s
- gezielte Befragung
- Strafverfolgungszweck
- durch Strafverfolgungsperson
- Kraft staatlicher Autorität (erkennbar)
Beschuldigter Defi
Gegen den das Ermittlungsverfahren eröffnet wurde (BGH)
Verdächtiger Defi
Wer als Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat in Betracht kommt.
Anfangsverdacht Defi
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte
Dringender Verdacht Defi
Hohe Wahrscheinlichkeit der Verurteilung nach vorläufigem Ermittlungsstand.
Hinreichender Verdacht Defi
Wahrscheinlichkeit der Verurteilung nach Abschluss der Ermittlungen.
PRÜFUNGSSCHEMA
- Anfangsverdacht (Vorprüfung)
- -GR-Eingriff nennen
- -Dominanzentscheidung
- -§-nennen
- -Formelle RM (Formen + Fristen)
- -Materielle RM
- -Adressat
- -VHM (Kernbereich privater LebensG.)
Verteidiger
Grundinfiormationen
- Beistand des Beschuldigten
- Berät/Versucht Strafe für BS zu minimieren
- Organ der Rechtspflege (Teilhaber der Strafrechtspflege)
- im Rahmen des Gesetzes ist ihm alles erlaubt
VE
Abgrenzung NoeP
Abgrenzung zu V-Person
Informant
Nicht offen ermittelnde Polizeibeamte: -gelegentliche „VE‘s“ Vertrauensperson: -Nicht-Beamte oder ausländische Beamte (nicht 110a) -längere vertrauliche Unterstützung Informant -Geben Informationen im Einzelfall
->gem 161, 163StPO aber VHM zu 110a StPO
Rasterfahndung §98a StPO
Infos
- manuelle Datenabgleich ist nicht von §98a StPO erfasst (§161/163)
- Nicht erfasst Datenabgleich durch Dritte (Firmen die Ergebnisse senden)
Straftat von erheblicher Bedeutung
(Rasterfahndung 98a)
(Polizeiliche Beobachtung 163e)
-Anfangsverdacht reicht
-Aber: -Katalogtat:
- Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet Gefühl der
Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen
- Strafrahmenobergrenze von über 2Jahren
- Einzelfallprüfung
Polizeiliche Beobachtung §163e StPO
Definition
Planmäßige, meist heimliche. Beobachtung einer Person (oder eines Objekts) an Kontrollstellen zur Erstellung eines Bewegungsbildes; ggf. Querverbindungen zu anderen Personen (ORG. Krim?)
TKÜ
Telekommunikation
Defi
Technischer Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Zeichen, Sprache, Bildern oder Tönen mittels technischer Einrichtungen oder Systeme.
Bestandsdaten (gem. §95 TKG)
- Name und Anschrift des Nutzers
- Geburtsdatum
- Rufnummer
- Gerätenummer
- Datum des Vertragsbeginns