Steuertheorie Flashcards

1
Q

Charakteristika Steuern (juristisch)

A
  • Geldleistung
  • ohne Gegenleistung
  • hoheitlich auferlegt (per Gesetz)
  • Erträge fließen öff.-rechtl. Gemeinwesen zu
  • Erzielung v. Einnahmen kann Nebenzweck sein
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2
Q

Ökonom. Def. Steuern

A

Zwangsabgaben ohne individuelle Gegenleistung

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3
Q

Öffentliche Einnahmen (neben Steuern)

A
  • Gebühren (zB. Parkgebühren)
  • Beiträge (zB. Sozialversicherungsbeitrag)
  • Notenbankgewinne (aus Geldschöpfung der Notenbank)
  • Erwerbseinkünfte
  • Vermögensveräußerung
  • Geldstrafen
  • Schulden
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4
Q

Klassifizierung von Steuern

A
  • Zweck der Steuern
  • Stehen diese Ziele notwendigerweise im Konflikt?
  • Direkt vs indirekt
  • Ertragshoheit
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5
Q

Direkte Steuern

A

knüpfen unmittelbar an Indikatoren individueller wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit an (Einkommen, Vermögen)

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6
Q

Indirekte Steuern

A

Belasten die Einkommensverwendung (MwSt)

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7
Q

Ertragshoheit

A

Gemeinschaftssteuern werden zwischen Bund, Ländern und evtl. Gemeinden aufgeteilt (zB Einkommenssteuer). Andere Steuern fließen nur einer Ebene zu.

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8
Q

Steuerquote

A

Gesamtwirtschaftliche Steuerbelastung

= Steueraufkommen/BIP

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9
Q

Staatsquote (Steuerquote)

A

= Staatsausgaben/BIP

Staatsausgaben = Steuern, Gebühren, Beiträge, Erwerbseinnahmen, stonstige Einnahmen, Staatsverschuldung

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10
Q

Prinzipien der Besteuerung (4)

A
  • Leistungsfähigkeitsprinzip
  • Äquivalenzprinzip
  • Gesellschaftsvertraglicher Ansatz
  • Prinzip der Allokationseffizienz
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11
Q

Leistungsfähigkeitsprinzip (Prinzip der Besteuerung)

A
  • Verteilung der fiskalischen Last gemäß indiv. Leistungsfähigkeit (Einkommen, Vermögen …)
  • Alle Einkünfte müssen addiert und einem einheitlichen Steuersystem unterworfen werden
  • Einkommen
  • -> Reinvermögenszustandstheorie
  • -> Quellentheorie
  • Zwei Ausgestaltungen:
  • -> Horizontale Steuergerechtigkeit
  • -> Vertikale Steuergerechtigkeit
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12
Q

Reinvermögenszugangstheorie (Schanz-Haig-Simons-Konzept) (Einkommensdefinition)

A
  • Einkommen = jener hypothetische Konsum, der in einer Periode max. möglich ist, ohne dass das Vermögen abnimmt
  • umfasst auch unrealisierte Wertsteigerung und einmalige Einkommen
  • in DE wird keine strickte angewandt, da viele unrealisierte Vermögenszuwächse unberücksichtigt bleiben
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13
Q

Quellentheorie (Einkommensdefinition)

A
  • nur Einkommen, die regelmäßig aus einer Quelle fließen, sind zu versteuern
  • Wertsteigerungen bleiben außen vor
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14
Q

Horizontale Steuergerechtigkeit (Ausgestaltungsform des Leistungsfähigkeitsprinzips)

A

Gleiche Leistungsfähigkeit = gleiche Steuer entrichten
Implikationen:
- keine differenzierten Verbrauchssteuern
- schließt progressive Steuer auf Periodeneinkommen aus

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15
Q

Vertikale Steuergerechtigkeit (Ausgestaltungsform des Leistungsfähigkeitsprinzips)

A

unterschiedliche Leistungsfähigkeit wird unterschiedlich besteuert (niedrigeres Einkommen wird niedriger besteuert)
Implikationen:
- Opfertheorie

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16
Q

Opfertheorie (vertikale Steuergerechtigkeit)

A
  • wir betrachten Individuen allesamt mit derselben Nutzenfunktion des Einkommens
  • -> gleiches absolutes Opfer (jedem Steuerpflichtign soll genau so viel von seinem Einkommen weggenommen werden, dass der absolute Nutzenverlust für alle gleich ist)
  • -> gleiches relatives Opfer (jedem Steuerpflichtigen soll genau so viel von seinem Einkommen weggenommen werden, dass der relative Nutzenverlust für alle gleich ist)
  • -> gleiches Grenzopfer (jeder soll für den letzten Euro an Steuern den gleichen Nutzenverlust haben - vollständige Angleichung der Grenznutzen)
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17
Q

Äquivalenzprinzip (Prinzip der Besteuerung)

A
  • gerechtfertigt, wenn die Steuer für eine entsrpechende Gegenlesitung des Staates eingefordert wird
  • jeder einzelne bekommet für seine Zahlung eine Gegenleistung (bei Gebühren und Beiträgen der Fall)
  • Viele Leistungen des Staates sind jedoch nicht einem einzelnen, aber einer Personengruppe zuzuordnen
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18
Q

Gesellschaftsvertraglicher Ansatz (Prinzip der Besteuerung)

A
  • umverteilendes Steuer Transfer System -> Subventionen für Arme, Steuern für Reiche
  • Steuersystem wirkt auch als Versicherung gegen Einkommensrisiken
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19
Q

Prinzip der Allokationseffizienz (Prinzip der Besteuerung)

A
  • Besteuerung so ausgestaltet, dass die gesamten Kosten minimiert werden
  • Kosten der Besteuerung liegen in den Ausweichreaktionen der Besteuerten
  • -> Excess Burden: zusätzliche Last, die über Finanzierungslast hinausgeht, weil Individuen wegen der Steuer von ihren optimalen Plänen abweichen
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20
Q

Mengensteuer

A
  • Specific Taxes
  • Bemessungsgrundlage: Stück, Liter, Kg…
  • Verbrauchssteuern idR Mengensteuer (Mineralölsteuer)
  • Bruttopreis (q) = Nettopreis (p) + Steuerbetrag pro Einheit (t)
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21
Q

Wertsteuer

A
  • Ad valorem Taxes
  • prozentuale Aufschläge auf Wertgrößen (Preis, Umsatz, Einkommen) - zB Einkommenssteuer, MwSt
  • Bruttopreis (q) = Nettopreis (p) * (1 + Aufschlag (Ohm))
  • -> eine solche Steuer bezeichnet man als Nettowertsteuer, da sich der Steuersatz auf den Nettowert bezieht
  • Nettopreis (p) = Bruttopreis (q) * (1 - Abschlag (teta))
  • -> eine solche Steuer bezeichnet man als Bruttowertsteuer, da sich der Steuersatz auf den Bruttowert bezieht (zB Lohnsteuer)
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22
Q

Weshalb werden Wersteuern in der Realität hauptsächlich verwendet?

A

Wertsteuern haben den Vorteil, dass sie mit der inflationsbedingten Rate der Geldgrößen mitwachsen. Um die Inflationsrate auszugleichen sind also keine Steuererhöhungen notwendig, die von der Politik schwer zu vermitteln sind.

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23
Q

Durchschnitsssteuersatz

A
  • Steuertarif ist der Zusammenhang zwischen Bemessungsgrundlage (y) (zB Einkommen) und Steuerbetrag (T(y))
  • t(y) = T(y) / y
  • Ist das Verhältnis von Steuerbetrag und Bemessungssgrundlage
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24
Q

Grenzsteuersatz (Marginalsteuersatz)

A
  • T’(y) = dT(y)/dy

- gibt an wie viel an zusätzlicher Steuer man bei einer marginalen Erhöhung der Bemessungsgrundlage zu zahlen hat

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25
Q

Steuertarif

A
  • Steuertarif ist der Zusammenhang zwischen Bemessungsgrundlage (y) (zB Einkommen) und Steuerbetrag (T(y))
  • regressiv, proportional oder progressiv
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26
Q

Steuerprogression

A
  • dt/dy > 0
  • mit steigender Bemessungsgrundlage (EK) wird ein immer höherer Anteil wegbesteuert
  • Es muss gelten, dass der Grenzsteuersatz über dem Durchschnittssteuersatz liegen (T’(y) > T(y)/y)
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27
Q

Steuerregression

A
  • dt/dy < 0
28
Q

Steuerproportionalität

A
  • dt/dy = 0
29
Q

Direkte und indirekte Progression

A

Indirekte Progression: Tarif mit Freibetrag und konstanten Grenzsteuersätzen
Direkte Progression: Tarif mit Freibetrag und steigenden Grenzsteuersätzen

30
Q

Probleme Steuerprogression

A
  • Degressionswirkung: werden die steuerfplichtigen Abzüge von der Bemessungsgrundlage gestattet, ist die Entlastungswikrung bei Personen mit höherem Einkommen absolut größer
  • Verletzung der horizontalen Gerechtigkeit
  • Kalte Progression: reale Steuerlast nimmt durch Inlfation zu
31
Q

Ehegattenbesteuerung Möglichkeiten

A
  • Haushaltsbesteuerung (Gesamteinkommen als Bemessungsgrundlage)
  • Individualbesteuerung (beide werden einzeln besteuert)
  • Ehegattensplittung (Haushaltseinkommen wird auf beide Partner aufgeteilt und dann besteuert)
32
Q

Steueraufkommenselastizität

A

alpha(y) gibt näherungsweise an, wieviel % das Steueraufkommen steigt, wenn Bemessungsgrundlage um 1% steigt:
alpha(y) = dT(y)/dy * y/T(y) –> T’(y)/t(y)

33
Q

Reservationslohn

A

Grenzlohn, bei dem Individuum arbeitet

34
Q

Wenn trifft eine Steuer?

A

Unterscheidung in:

  • Zahllast (Steuerschuldner bzw. -zahler ist dabei)
  • Traglast (Steuerdestinatar und Steuerträger)
35
Q

Analyseebenen für die ökonimische Last der Steuer

A
  • Partialmodell (Nur ein Markt wird berücksichtigt; bei kleinen Märkten gerechtfertigt)
  • Totalmodell (Gesamtwirtschaftl. Modell, bei dem Auswirkungen einer Steuer auch auf andere Märkte berücksichtigt werden können)
36
Q

Experimentelle Evidenz

A
  • passt zur theoretischen Vorhersage, dass die Traglast unabhängig von der Zahllast ist
  • Verteilung Traglast undabhängig von der Verteilung der Zahllast
37
Q

Internationale Steuerinzidenz

A

Wenn ein Land A eine Steuer einführt und Wirtschaftssubjekte des Landes B zumindest tlw. die Steuerlast zu tragen haben

38
Q

Subventionen

A

Subventionen oder andere finanzielle Leistungen des Staates werden auf der Basis gewährt, dass der Leistungsempfänger sein Verhalten gemäß den Subventionsbedingungen ändert

  • Mengensubventionen: s = -t
  • Alle Ergebnisse, die bei Steuern hergeleitet wurden, gelten hier analog
  • Es profitiert diejenige Marktseite stärker von Subventionen, die eine geringere Preiselastizität aufweist
  • Sind gerechtfertigt um Marktfehler auszugleichen
  • muss dem Äquivalenzprinzip genügen
39
Q

Mitnahmeeffekt

A

Wenn der Leistungsempfänger auch ohne die Subvention dieselbe Handlung ausgeführt hätte, dann bezeichnet man die Inanspruchnahme der Subvention als Mitnahmeeffekt
- Lenkungswirkung der Subvention wird eingeschränkt

40
Q

Kosten der Besteuerung

A
  • Erhebungskosten (Finanzbehören müssen unterhalten werden)
  • Entrichtungskosten/ Cost of Compliance (Bürger und Unternehmen müssen Zeit & Ressourcen aufwenden, um Steuererklärungen auszufüllen etc.)
  • Zusatzlast der Besteuerung (Die über die Zahllast hinausgehende Belastung der Bürger, die selbst bei Steuern ohne Ehebungs- & Entrichtungskosten auftritt)
41
Q

Pauschalsteuer

A
  • Pauschalsteuer = T
  • Das verfügbare Einkommen E des Haushaltes sinkt auf E-T
  • Das Nutzenniveau fällt von U0 auf U1
  • E = px + y
  • Budgetgerade: y = E -px
  • es entsteht kein WFV, da die Pauschalsteuer das Preisverhältnis der beiden Güter nicht verzerrt. Die Steigung der Budgetgeraden bleibt unverändert
    damit auch die Grenzrate der Substitution im Haushaltsoptimum.
42
Q

Gleichmäßige Besteuerung

A
  • Wertsteuer auf die Güter
  • eine gleichm. Besteuerung wirkt wie eine Pauschalsteuer
  • Führt zu Haushaltsoptimum in G
43
Q

Spezielle Konsumsteuer

A
  • nur ein gut wird besteuert
  • die Budgetgerade dreht sich
  • eine alleinige Steuer auf ein Gut x wirkt wie eine Preiserhöhung von Gut x
44
Q

Möglichkeiten, um die Zusatzlast der Besteuerung abzulesen

A
  • Äquivalente Variation
  • Kompensierende Variation
  • bei marginalen Variationen sind beide Verfahren identisch, für größere Steuersätze driften sie auseinander
45
Q

Äquivalente Variation

A

Die durch die Besteuerung verursachte Nutzeneinbuße wird durch den Geldbetrag gemessen, den der Konsument dem Staat maximal zahlen würde, wenn dieser auf die Besteuerung verzichtete.

46
Q

Kompensierte Variation

A

Die durch die Besteuerung verursachte Nutzeneinbuße wird durch den Geldbetrag gemessen, den der Staat dem Konsumenten mindestens zahlen müsste, um diesen trotz Besteuerung nicht schlechter zu stellen.

47
Q

Ramsey-Regel

A

Allgemeine Formel für die optimale Struktur indirekter Steuern

  • ein Steuersystem ist pareto-optimal, wenn durch eine proportionale Änderung aller Steuersätze bei allen Gütern die gleiche, proportionale Änderung der kompensierten NF ausgelöst wird
  • praktisch schwer anwendbar
48
Q

Inverse Elastizitätenregel

A
  • Spezialfall der Ramsey-Regel
  • Steuersatz soll umso höher sein, je geringer die betragsmäßge, direkte Preiselastizität der NF nach einem Gut ist
  • Annahme: Kreuzpreiselastizitäten der NF = 0 (die NF nach einem Gut darf nicht auf die Preisänderung bei anderen Gütern reagieren)
49
Q

Corlett-Hague-Regel

A
  • dasjenige Gut hoch besteuern, das eine geringe Kreuzpreiselastizität mit dem Lohnsatz aufweist
50
Q

Doppelbesteuerung bei der EKSteuer

A

Der Staat greift einmal bei der Einkommensentstehung (Steuer auf der Arbeit, Arbeiteinkommensteuer) und einmal bei der Einkommensverwendung (Zukunftskonsum, Kapitaleinkommensteuer) zu

51
Q

Vermögenssteuer

A
  • Staat besteuert Endvermögen mit Steuersatz teta
  • Besteuerung verringert alle Endvermögen um teta
  • führt gesamtgesellschaftlich zu mehr Risikoübernahme
52
Q

Einkommenssteuer

A
  • Der Staat besteuert sichere und riskante Erträge gleichmäßig mit dem Steuersatz teta
53
Q

Domar-Musgrave -Effekt

A
  • Annahme r = 0 -> nur die Erträge, die über den risikolosen Zins r hinaus gehen werden besteuert
  • Das führt zu einer Erhöhung der Risikoübernahme in der Gesellschaft
54
Q

Äquivalente Variation bei Pauschalsteuer

A
  • gibt keinen Excess Burden
  • EV = Pauschalsteuer
  • Es entsteht kein WFV
55
Q

Welche steuerpolitische Handlungsanweisung folgt aus dem Ergebnis der inversen Elastizitätenregel?

A

Der Steuersatz sollte umso höher sein, je geringer die direkte betragsmäßige Preiselastizität ist.

56
Q

Warum folgt die Politik, trotz der einfachen und klaren Handlungsanweisung, der inversen Elastizitätenregel nur selten?

A
  • Weil es dann zu einem Konflikt zwischen Effizienz- und Verteilungsziel kommt. Unelastisch nachgefragte Güter des täglichen Bedarfs würden in diesem Fall sehr hoch besteuert.
  • In der Realität ist diese Regel schwer zu implementieren.
57
Q

Welche Empfehlung zur Besteuerung von Gütern gibt die Corlett-Hague-Regel ? Wie ist ihr gegenüber die inverse Elastizitätenregel im puncto Verteilungsgerechtigkeit einzuordnen?

A
  • Die Corlett-Haque-Regel besagt, dass man dasjenige Gut höher besteuern sollte, das eine geringere (kompensierte) Kreuzpreiselastizität mit dem Lohnsatz aufweist. –> höhere Besteuerung der freizeitnahen Güter
  • Im Vergleich hierzu besagt die inverse Elastizitätenregel, dass der Steuersatz umso höher
    sein sollte, je geringer die betragsmäßige, direkte Preiselastizität der Nachfrage nach einem Gut ist.
  • Dies ist verteilungsungerecht, da man hierdurch Alltagsgüter hoch und Luxusgüter niedrig besteuert
58
Q

Was besagt der sog. Domar-Musgrave-Eekt bei Risiko-Entscheidungen in der Portfolio-Wahl? Worin besteht im Fall des risikolosen Zinssatzes r = 0 das Problem für den Staat?

A
  • Der Domar-Musgrave-Effekt besagt, dass ein Steuersystem, das die den risikolosen Zins
    übersteigenden Erträge besteuert, zu einer Erhöhung der Risikoübernahme (entspricht höherem Anteil des Vermögens in der riskanten Anlage) in der Gesellschaft führt.
    –> Versicherungsfunktion des Steuersystems
  • Für r = 0 wird im Falle eines Verlustes durch die riskante Anlage ein Teil durch eine Steuerrückzahlung des Staates getragen.
  • Dies führt dazu, dass die Individuen mehr Risiko
    eingehen und der Staat ggf. für ihre Verluste mithaftet
59
Q

Erläutern Sie kurz verbal, welche Auswirkungen die Annahme einer vollkommen unelastischen Nachfrage nach Kapital in Land B (ηB = 0) auf die Steuerinzidenz der Bodenbesitzer in Land A hat.

A

Aufgrund der unelastischen (=starren) Kapitalnachfrage im Ausland, kann das Kapital zwischen den Ländern nicht realloziert werden. Somit trifft die Last der Besteuerung den Faktor Kapital. Die Bodenbesitzer in Land A werden von der Steuer nicht tangiert.

60
Q

Diskutieren Sie, welches der relevante Fall für eine (im Vergleich zum Weltmarkt) kleine offene Volkswirtschaft wie z.B. Deutschland ist. Welche steuerpolitischen Handlungsempfehlungen lassen sich daraus ableiten?

A

Wenn Deutschland Kapital besteuert, dann wird dieses tlw. abwandern. Die Kapitalbesitzer können die Steuerlast voll auf die inländischen Bodenbesitzer überwälzen. In diesem Szenario kann Kapital de facto nicht besteuert werden, bzw. trifft die Steuer nicht die Kapitalbesitzer.

61
Q

Die Einführung einer proportionalen Lohnsteuer verteuert das Gut Freizeit.

A

FALSCH

  • Gut Feizeit wird billiger
  • maximale Konsummöglichkeit des Gutes Freizeit bleibt unverändert, die des Konsumgutes werden durch die Lohnsteuer kleiner (Opportunitätskosten ändern sich)
  • Anstieg der Budgetgeraden wird flacher
62
Q

Die Lohnsteuer veranlasst den Haushalt, seine Arbeitszeit zu reduzieren.

A

FALSCH

  • kann sein, muss aber nicht
  • Substitutionseffekt eindeutig
  • Einkommenseffekt kann SE aber überkompensieren
  • Gesamteffekt unklar (Abh. von Nutzenfunktion)
63
Q

Worin besteht das Problem bei der optimalen Besteuerung?

A
  • Die Ursache für den Excess Burden liegt in der Änderung der relativen Preise bei der Besteuerung
    [Ausnahme: vollkommen unelastische Nachfrage.]
  • Die Preisänderungen führen zu Ausweichreaktionen bei der Güternachfrage.
    [Ausnahme: perfekte Komplemente.]
  • Bei möglicher Vermeidung der Ausweichreaktion kommt man zu einem (erst-best-)optimalen Steuersystem.
    Implikationen hieraus sind:
    i) Gleichmäßige Besteuerung ist vorteilhaft ggü. unterschiedlichen, differenzierten Steuersätzen.
    ii) Ein Pauschal-Steuersystem kann erst-best-optimal sein.
64
Q

Welche Empfehlung gibt die inverse Elastizitätenregel?

A

In einem zweit-best Steuersystem sind die Steuersätze antiproportional zu den kompensierten Nachfrageelastizitäten [mit der vereinfachten Annahme, dass die Kreuzpreiselastizitäten gleich Null sind].
“Besteuere das Gut höher, bei dem die Preiselastizitäten geringer sind.”
(Denn hier ist die Ausweichreaktion am geringsten.)

65
Q

Unterscheiden Sie Einkommens- und Ausgabensteuer. Was ist die jeweilige Grundidee?

A
  • Einkommensteuer: Besteuerung bei der Einkommensentstehung (Arbeit, Kapital . . . )
  • Ausgabensteuer: Besteuerung bei der Einkommensverwendung (Konsum)

Sidenote1: Die Ausgabensteuer lässt sich nicht als Mehrwertsteuer realisieren, da sie als persönliche Steuer gedacht ist und progressiv gestaltbar sein sollte.
Bei der Ausgabensteuer bleiben Kapitaleinkommen steuerfrei und Investitionen folglich unverzerrt.

Sidenote2: Ein Wechsel von der Einkommensteuer zur Ausgabensteuer ist aufgrund einer notwendigen
Zwischenfinanzierung durch Staatsschulden unmöglich.

66
Q

Unterscheiden Sie kurz die beiden Sachverhalte der Steuervermeidung und der Steuerhinterziehung und geben zu jeden ein kurzes Beispiel an.

A
  • Steuervermeidung (legal)
  • -> bezeichnet die legale Nutzung von Möglichkeiten und Verfahren, um die Steuerlast von Unternehmen und Privatpersonen zu verringern
  • -> Ehegattensplitting
  • -> Steuervergünstigung
  • Steuerhinterziehung (illegal)
  • -> Handwerkerleistung ohne Rechnung
  • -> Teil des Einkommens wird nicht deklariert
67
Q

Wie ist der Leitsatz “Hanging taxpayers with probability zero” im Bezug auf die optimale Steuerhinterziehungs-Antwortstrategie des Staates zu interpretieren?

A

Man kann die Entdeckungswahrscheinlichkeit nicht so leicht erhöhen, wie die Strafrate. Strafrate optimiert aber nur Wohlfahrt, nicht Steueraufkommen.