Steuertheorie Flashcards
Charakteristika Steuern (juristisch)
- Geldleistung
- ohne Gegenleistung
- hoheitlich auferlegt (per Gesetz)
- Erträge fließen öff.-rechtl. Gemeinwesen zu
- Erzielung v. Einnahmen kann Nebenzweck sein
Ökonom. Def. Steuern
Zwangsabgaben ohne individuelle Gegenleistung
Öffentliche Einnahmen (neben Steuern)
- Gebühren (zB. Parkgebühren)
- Beiträge (zB. Sozialversicherungsbeitrag)
- Notenbankgewinne (aus Geldschöpfung der Notenbank)
- Erwerbseinkünfte
- Vermögensveräußerung
- Geldstrafen
- Schulden
Klassifizierung von Steuern
- Zweck der Steuern
- Stehen diese Ziele notwendigerweise im Konflikt?
- Direkt vs indirekt
- Ertragshoheit
Direkte Steuern
knüpfen unmittelbar an Indikatoren individueller wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit an (Einkommen, Vermögen)
Indirekte Steuern
Belasten die Einkommensverwendung (MwSt)
Ertragshoheit
Gemeinschaftssteuern werden zwischen Bund, Ländern und evtl. Gemeinden aufgeteilt (zB Einkommenssteuer). Andere Steuern fließen nur einer Ebene zu.
Steuerquote
Gesamtwirtschaftliche Steuerbelastung
= Steueraufkommen/BIP
Staatsquote (Steuerquote)
= Staatsausgaben/BIP
Staatsausgaben = Steuern, Gebühren, Beiträge, Erwerbseinnahmen, stonstige Einnahmen, Staatsverschuldung
Prinzipien der Besteuerung (4)
- Leistungsfähigkeitsprinzip
- Äquivalenzprinzip
- Gesellschaftsvertraglicher Ansatz
- Prinzip der Allokationseffizienz
Leistungsfähigkeitsprinzip (Prinzip der Besteuerung)
- Verteilung der fiskalischen Last gemäß indiv. Leistungsfähigkeit (Einkommen, Vermögen …)
- Alle Einkünfte müssen addiert und einem einheitlichen Steuersystem unterworfen werden
- Einkommen
- -> Reinvermögenszustandstheorie
- -> Quellentheorie
- Zwei Ausgestaltungen:
- -> Horizontale Steuergerechtigkeit
- -> Vertikale Steuergerechtigkeit
Reinvermögenszugangstheorie (Schanz-Haig-Simons-Konzept) (Einkommensdefinition)
- Einkommen = jener hypothetische Konsum, der in einer Periode max. möglich ist, ohne dass das Vermögen abnimmt
- umfasst auch unrealisierte Wertsteigerung und einmalige Einkommen
- in DE wird keine strickte angewandt, da viele unrealisierte Vermögenszuwächse unberücksichtigt bleiben
Quellentheorie (Einkommensdefinition)
- nur Einkommen, die regelmäßig aus einer Quelle fließen, sind zu versteuern
- Wertsteigerungen bleiben außen vor
Horizontale Steuergerechtigkeit (Ausgestaltungsform des Leistungsfähigkeitsprinzips)
Gleiche Leistungsfähigkeit = gleiche Steuer entrichten
Implikationen:
- keine differenzierten Verbrauchssteuern
- schließt progressive Steuer auf Periodeneinkommen aus
Vertikale Steuergerechtigkeit (Ausgestaltungsform des Leistungsfähigkeitsprinzips)
unterschiedliche Leistungsfähigkeit wird unterschiedlich besteuert (niedrigeres Einkommen wird niedriger besteuert)
Implikationen:
- Opfertheorie
Opfertheorie (vertikale Steuergerechtigkeit)
- wir betrachten Individuen allesamt mit derselben Nutzenfunktion des Einkommens
- -> gleiches absolutes Opfer (jedem Steuerpflichtign soll genau so viel von seinem Einkommen weggenommen werden, dass der absolute Nutzenverlust für alle gleich ist)
- -> gleiches relatives Opfer (jedem Steuerpflichtigen soll genau so viel von seinem Einkommen weggenommen werden, dass der relative Nutzenverlust für alle gleich ist)
- -> gleiches Grenzopfer (jeder soll für den letzten Euro an Steuern den gleichen Nutzenverlust haben - vollständige Angleichung der Grenznutzen)
Äquivalenzprinzip (Prinzip der Besteuerung)
- gerechtfertigt, wenn die Steuer für eine entsrpechende Gegenlesitung des Staates eingefordert wird
- jeder einzelne bekommet für seine Zahlung eine Gegenleistung (bei Gebühren und Beiträgen der Fall)
- Viele Leistungen des Staates sind jedoch nicht einem einzelnen, aber einer Personengruppe zuzuordnen
Gesellschaftsvertraglicher Ansatz (Prinzip der Besteuerung)
- umverteilendes Steuer Transfer System -> Subventionen für Arme, Steuern für Reiche
- Steuersystem wirkt auch als Versicherung gegen Einkommensrisiken
Prinzip der Allokationseffizienz (Prinzip der Besteuerung)
- Besteuerung so ausgestaltet, dass die gesamten Kosten minimiert werden
- Kosten der Besteuerung liegen in den Ausweichreaktionen der Besteuerten
- -> Excess Burden: zusätzliche Last, die über Finanzierungslast hinausgeht, weil Individuen wegen der Steuer von ihren optimalen Plänen abweichen
Mengensteuer
- Specific Taxes
- Bemessungsgrundlage: Stück, Liter, Kg…
- Verbrauchssteuern idR Mengensteuer (Mineralölsteuer)
- Bruttopreis (q) = Nettopreis (p) + Steuerbetrag pro Einheit (t)
Wertsteuer
- Ad valorem Taxes
- prozentuale Aufschläge auf Wertgrößen (Preis, Umsatz, Einkommen) - zB Einkommenssteuer, MwSt
- Bruttopreis (q) = Nettopreis (p) * (1 + Aufschlag (Ohm))
- -> eine solche Steuer bezeichnet man als Nettowertsteuer, da sich der Steuersatz auf den Nettowert bezieht
- Nettopreis (p) = Bruttopreis (q) * (1 - Abschlag (teta))
- -> eine solche Steuer bezeichnet man als Bruttowertsteuer, da sich der Steuersatz auf den Bruttowert bezieht (zB Lohnsteuer)
Weshalb werden Wersteuern in der Realität hauptsächlich verwendet?
Wertsteuern haben den Vorteil, dass sie mit der inflationsbedingten Rate der Geldgrößen mitwachsen. Um die Inflationsrate auszugleichen sind also keine Steuererhöhungen notwendig, die von der Politik schwer zu vermitteln sind.
Durchschnitsssteuersatz
- Steuertarif ist der Zusammenhang zwischen Bemessungsgrundlage (y) (zB Einkommen) und Steuerbetrag (T(y))
- t(y) = T(y) / y
- Ist das Verhältnis von Steuerbetrag und Bemessungssgrundlage
Grenzsteuersatz (Marginalsteuersatz)
- T’(y) = dT(y)/dy
- gibt an wie viel an zusätzlicher Steuer man bei einer marginalen Erhöhung der Bemessungsgrundlage zu zahlen hat
Steuertarif
- Steuertarif ist der Zusammenhang zwischen Bemessungsgrundlage (y) (zB Einkommen) und Steuerbetrag (T(y))
- regressiv, proportional oder progressiv
Steuerprogression
- dt/dy > 0
- mit steigender Bemessungsgrundlage (EK) wird ein immer höherer Anteil wegbesteuert
- Es muss gelten, dass der Grenzsteuersatz über dem Durchschnittssteuersatz liegen (T’(y) > T(y)/y)