Steuerlehre Flashcards

1
Q

Was sind Steuern?

A

sind Abgaben in Geld, die an Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) zu entrichten sind, ohne eine konkrete Gegenleistung zu erhalten (Einskommensteuer, Umsatzsteuer)

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2
Q

Was sind Beiträge?

A

sind Geldleistungen, die von Personen zu entrichten sind, die ein besonderes Interesse an bestimmten öffentlichen Institutionen haben (Sozialversicherungsbeiträge, Kammerbeiträge)

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3
Q

Was sind Gebühren?

A

sind Geldleistungen, die von Gebietskörperschaften für bestimmte Leistungen eingehoben werden (Gebühren für die Müllabfuhr)

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4
Q

Für was sorgt die öffentliche Verwaltung?

A

für die Erfüllung von Aufgaben, die in einem öffentlichen Bedürfnis entsprechen

dies wird in der Regel durch die Einhebung von Steuern und anderen Abgaben finanziert

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5
Q

Nenne Aufgabengebiete der öffentlichen Verwaltung!

A
  1. Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit (Gerichte, Polizei, Bundesheer)
  2. Gewährleistung und Verbesserung der Lebensbedingungen der Bürger (Sozialhilfe, Krankenhäuser)
  3. Förderung und Steuerung des sozialen wirtschaftlichen und kulturellen Lebens (Bildung, Museen, Theater, Umweltschutz, Infrastruktur)
  4. Abgabenverwaltung (Beschaffung erforderlicher Geldmittel aus Steuern und Abgaben)
  5. Bedarfsverwaltung (Beschaffung von Personal und Sachmitteln für Verwaltungstätigkeit)
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6
Q

Was ist das Abgabenaufkommen?

A

bezeichnet alle Abhaben, die der Staat in Form von Steuern, Beiträgen und Gebühren bekommt

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7
Q

Was ist die Abgabenquote?

A

ist eine volkswirtschaftliche Kennzahl und gibt den Anteil von Steuern und Sozialabgaben an der Wirtschaftsleistung eines Landes in Prozent an

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8
Q

Nenne die Funktionen von Abgaben!

A
  1. Finanzierungsfunktion
  2. Lenkungsfunktion
  3. Umverteilungsfunktion
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9
Q

Erkläre die Finanzierungsfunktion!

A

durch Abgaben finanziert der Staat seine volkswirtschaftlichen Leistungen (Schulen, Krankenhäuser, Polizei, …)

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10
Q

Erkläre die Lenkungsfunktion!

A

Abgaben können dazu genutzt werden, um das Verhalten der Bürger in eine bestimmte Richtung zu lenken dabei können vor allem
1. umweltpolitische Ziele
2. wirtschaftspolitische Ziele
verfolgt werden
(Förderung der E-Mobilität, um den Verkehr durch weniger CO2-Austoß umweltfreundlicher zu machen)

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11
Q

Erkläre die Umverteilungsfunktion!

A

Abgaben dienen zum Ausgleich der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Steuerpflichtigen

Durch finanz- und sozialpolitische Maßnahmen soll das Einkommen sozial schwacher Bevölkerungsschichten und finanziell Bedürftigen aufgebessert werden

(Ein niedriger Umsatzsteuerabsatz z. B. bei Grundnahrungsmittel macht diese Waren auch für sozial Schwächere leistbar)

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12
Q

Zu was dienen die Einnahmen allgemeiner Steuern?

A

sie unterliegen keiner Zweckbindung

sie werden zur Deckung von Ausgaben im Bereich der sozialen Wohlfahrt, der Gesundheit, des Wohnbaus, des Verkehrs, der Bildung, der Wissenschaft und Forschung, des Rechts und der Sicherheit, der Wirtschaft, der Zinsen für Schulden des Staates usw. herangezogen

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13
Q

Zu was dienen die Einnahmen aus Gebühren und Beiträgen?

A

sie sind zweckgebunden

sie dienen zur Finanzierung bestimmter öffentlicher Leistungen

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14
Q

Nenne Steuerarten nach dem Empfänger!

A
  1. Ausschließliche Bundesabgaben (Einnahmen verbleiben beim Bund; Tabaksteuer, Energieabgaben, Versicherungssteuer)
  2. Ausschließliche Landesabgaben (Einnahmen gehören dem jeweiligen Bundesland; Jagdabgaben, Fremdenverkehrsabgaben, Wohnbauförderungsbeitrag)
  3. Ausschließliche Gemeindeabgaben (Einnahmen gehören der jeweiligen Gemeinde; Grundsteuer, Kommunalsteuer, Hundesteuer, Benützungsgebühren)
  4. Gemeinschaftliche Bundesabgaben (Einnahmen werden vom Bund eingenommen dann jedoch nach einem bestimmten Schlüssel auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt; Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Mineralölsteuer, Energieabgaben, Importabgaben)
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15
Q

Was ist die Ertragshoheit?

A

Verfügungsrecht über das Steueraufkommen

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16
Q

Was regelt das Finanzausgleichsgesetz?

A

regelt die Verteilung des Aufkommens der gemeinschaftlichen Bundesabgaben auf Bund, Länder und Gemeinden

sie richtet sich nach einem Bevölkerungsschlüssel, welcher sich aus dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich festgestellten

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17
Q

Nenne Steuerarten nach der Erhebungsform!

A
  1. Veranlagungssteuern (werden in regelmäßigen Abständen von der Steuerbehörde ermittelt und mit einem Bescheid vorgeschrieben) (Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer für das Kalenderjahr)
  2. Selbstbemessungsabgaben (müssen vom Steuerpflichtigen selbstständig errechnet und an die Steuerbehörde abgeführt werden) (Umsatzsteuer-Vorauszahlung, Energieabgaben, Kommunalsteuer)
  3. Abzugssteuer (muss der Steuerzahler auf Rechnung des Steuerträgers einbehalten und an das Finanzamt abführen) (Kapitalertragsteuer bei Zinserträgen auf Sparbüchern, Lohnsteuer, Versicherungssteuer)
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18
Q

Nenne Steuerarten nach dem Steuergegenstand!

A
  1. Personensteuern/Subjektsteuern (Steuerhöhe wird durch personenbezogene Merkmale des Steuerpflichtigen bestimmt) (Einkommensteuer für natürliche Personen, Körperschaftssteuer für juristische Personen)
  2. Sachsteuern/Objektsteuern (Steuerhöhe wird grundsätzlich durch objektbezogene Merkmale bestimmt) (Grundsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Energieabgaben)
  3. Verkehrssteuern (wird ein Vorgang des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs besteuert) (Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer, Umsatzsteuer)
  4. Verbrauchsteuern (wird der Verbrauch eines Objekts besteuert) (Bier-, Tabak-, Mineralölsteuer, Energieabgaben (Elektrizitäts-, Erdgas-, Kohleabgaben))
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19
Q

Was ist die Umsatzsteuer für eine Steuer nach Art des Steuergegenstandes?

A
  1. Verkehr- und Verbrauchersteuer

2. Objektsteuer

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20
Q

Nenne die Steuerarten nach dem Steuerträger!

A
  1. direkte Steuern (werden direkt von demjenigen eingehoben, der sie wirtschaftlich zu tragen hat, so muss etwa die Einkommenssteuer derjenige an das Finanzamt zahlen der steuerpflichtige Einkünfte hat, Steuerzahler und Steuerträger sind also die gleiche Person)
  2. indirekte Steuern (ist der Steuerzahler eine andere Person als der Steuerträger, der Steuerschuldner kann Steuer offen weiterverrechnen oder zumindest als Preisbestand an den Abnehmer überwälzen)
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21
Q

Was ist das politische Ziel der Europäischen Kommission für indirekte Steuern?

A

ist eine größtmögliche Harmonisierung der Steuersätze

dadurch soll gewährleistet werden, dass durch die national unterschiedlichen Vorschriften keine Steuerschlupflöcher entstehen

Mindest- und Höchststeuersätze für die Umsatzsteuer und Verbrauchersteuern helfen, allzu starke Wettbewerbsverzerrungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten zu vermeiden

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22
Q

Nenne Steuerarten nach dem Steuertarif!

A
  1. Progressiver (steigender) Steuersatz (liegt vor, wenn die prozentuelle Steuerbelastung mit zunehmender Höhe der Bemessungsgrundlage steigt, erfüllt also Finanzierungsfunktion und Umverteilungsfunktion) (Steuertarif bei Einkommensteuer ist progressiv und gestaffelt)
  2. Proportionaler (konstanter) Steuersatz (bleibt prozentuell auch bei zunehmender Höhe der Bemessungsgrundlage gleich) (Normalsteuersatz bei Umsatzsteuer liegt bei 20%, der Körperschaftssteuersatz beträgt 25%)
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23
Q

Was ist ein Steuerzahler?

A

die Person, die die Steuer an das Finanzamt abführt

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24
Q

Was ist ein Steuerträger?

A

die Person, die die Steuer wirtschaftlich zu tragen hat

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25
Q

Nenne die Steuerarten nach der Art der Verbuchung!

A
  1. Betriebssteuern (werden erfolgsmindernd als Aufwand gebucht) (Kontenklasse 7, Grundsteuer, Kfz-Steuer)
  2. Privatsteuern (werden erfolgsneutral verbucht, da sie nicht den betrieblichen Bereich zuzuordnen sind) (Kontenklasse 9, Einkommensteuer)
  3. Durchlaufsteuer (werden bis zur Entrichtung erfolgsneutral als Verbindlichkeit ausgewiesen) (Kontenklasse 3, Lohnsteuer, Umsatzsteuer)
  4. Aktivierungspflichtige Steuern (gehören zu den Anschaffungskosten des jeweiligen Anlageguts und sind daher mit dem Wirtschaftsgut zu aktivieren) (Kontenklasse 0, Normverbrauchsabgaben, Grunderwerbsteuer)
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26
Q

Nenne die Besteuerungsprinzipien!

A
  1. Rechtsstaatlichkeit (bedeutet, dass sich die Eingriffe des Staats in Freiheit und Eigentum der Bürger auf ein erlassenes Gesetz beziehen müssen)
  2. Steuergerechtigkeit (fordert, dass sich die Steuer an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers orientiert; eine möglichst gerechte Verteilung der Steuerlast auf die Bürger ist für die Akzeptanz der Besteuerung erforderlich; ein Steuersystem das als ungerecht empfunden wird kann das Rechtsempfinden der Bürger erheblich stören –> das kann zu einem Steuerwiderstand und zu Steuerumgehungsmöglichkeiten führen)
  3. Steuerehrlichkeit (für das Steuerverhalten ist es wichtig dass der Staat ein positives Steuerklima schafft; in einem solchem Klima zeigt sich der Staat transparent und geht mit Bürger respektvoll um; diese sollten Steuern
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27
Q

Nenne die Besteuerungsprinzipien!

A
  1. Rechtsstaatlichkeit (bedeutet, dass sich die Eingriffe des Staats in Freiheit und Eigentum der Bürger auf ein erlassenes Gesetz beziehen müssen)
  2. Steuergerechtigkeit (fordert, dass sich die Steuer an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers orientiert; eine möglichst gerechte Verteilung der Steuerlast auf die Bürger ist für die Akzeptanz der Besteuerung erforderlich; ein Steuersystem das als ungerecht empfunden wird kann das Rechtsempfinden der Bürger erheblich stören –> das kann zu einem Steuerwiderstand und zu Steuerumgehungsmöglichkeiten führen)
  3. Steuerehrlichkeit (für das Steuerverhalten ist es wichtig dass der Staat ein positives Steuerklima schafft; in einem solchem Klima zeigt sich der Staat transparent und geht mit Bürger respektvoll um; diese sollten Steuern sollten aufgrund einer positiven Einstellung freiwillig abführen und sich den Finanzbehörden gegenüber kooperativ verhalten)
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28
Q

Was steht im Gegensatz zur Steuerehrlichkeit?

A

die Nichtbereitschaft Steuern in der richtigen Höhe zu zahlen

dieser Steuerwiderstand kann sich in einer Steuervermeidung einer Steuerhinterziehung oder einer Steuerflucht äußern

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29
Q

Nenne die Möglichkeiten von Steuerwiderstand!

A
  1. Steuervermeidung (ist eine legale Form die Steuerlast zu reduzieren) (Steuerpflichtige oder ihre Berater entwerfen sogenannte legale “Steuersparmodelle”)
  2. Steuerhinterziehung (ist eine bewusst begangene, strafbare Handlung die dazu führt dass dem Staat fällige Steuern vorenthalten werden) (Es wird ein zu geringes Einkommen erklärt, weil zu hohe Werbungskosten berücksichtigt werden)
  3. Steuerflucht (wird das Einkommen oder Vermögen dem Zugriff der inländischen Finanzbehörden entzogen, um es anderswo zu günstigeren Bedingungen zu deklarieren) (Wohn- oder Firmensitz wird in ein steuergünstigeres Land verlegt)
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30
Q

Nenne die Rechtsquellen des österreichischen Steuerrechts!

A
  1. Gesetze
  2. Verordnungen
  3. Erlässe und Richtlinien
  4. Rechtsprechung
  5. Literatur und Online-Informationen
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31
Q

Erkläre die Gesetze!

A

= werden von der Legislative (Gesetzgeber) erlassen. Für jede eingehobene Steuer muss es in einem Rechtsstaat eine gesetzliche Grundlage geben. (Einkommen-, Umsatzsteuergesetz)

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32
Q

Erkläre die Verordnungen!

A

= werden von Verwaltungsbehörden (Exekutive) erlassen und erläutern oder ergänzen Gesetze, dürfen sie aber nicht verändern. Sie richten sich an einen allgemeinen Personenkreis und wirken nach außen hin

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33
Q

Erkläre die Erlässe und die Richtlinien!

A

= sind behördeninterne Dienstanweisungen des BMF an die Finanz- und Zollämter, die der einheitlichen Vollziehung dienen. Erlässe zu größeren Rechtsgebieten werden vom BMF in Richtlinien zusammengefasst.

34
Q

Erkläre die Rechtsprechung!

A

= betrifft Entscheidungen in Bezug auf bestimmte Sachverhalte durch Gerichte (BFG, VwGH, VfGH, EuGH). Die Rechtsprechung über bestimmte Einzelfälle hat präjudizielle Wirkung (=bedeutsam für die Beurteilung künftiger Fälle) für andere Sachverhalte.

35
Q

Erkläre die Literatur und Online-Informationen!

A

= für anspruchsvolle Informationen stehen Kommentare sowie Lehrbücher und Leitfäden zur Verfügung. Aktuelle Themen werden in Fachzeitschriften besprochen. Zunehmend an Bedeutung gewinnen Online-Dienste und Linksammlungen.

36
Q

Nenne 5 Merkmale eines Steuergesetzes!

A
  1. Steuergegenstand (Was? und Wer?)
  2. Steuerbefreiung (Was? und Wer?)
  3. Steuerbemessungsgrundlage (Wovon?)
  4. Steuersatz/Tarif (Wie viel?)
  5. Steuererhebungsform (Wie?)
37
Q

Erkläre die Besteuerung auf Unternehmer!

A

die Besteuerung beeinflusst den betrieblichen Erfolg durch gewinnabhängige Steuern. Eine hohe Besteuerung des Einkommens führt einerseits für den Bund zu entsprechend höheren Steuereinnahmen und zur Verbesserung der Budgetsituation. In Unternehmer fließt andererseits ein Teil der selbst erwirtschafteten finanziellen Mittel ab, die beispielsweise für die Selbstfinanzierung von Investitionen fehlen

38
Q

Was beeinflusst die Besteuerung eingesetzter betrieblicher Produktionsfaktoren?

A

wie z. B. von Arbeit, Energie und Kapital, beeinflusst die Kosten.

Sie hat aber auch Einfluss auf den betrieblichen Absatz von Gegenständen und Dienstleistungen wie z. B. durch Umsatzsteuer, Verbrauch- oder Verkehrssteuern

39
Q

Nenne die Besteuerung des Unternehmens des Einzelunternehmens und die Besteuerung seines Gewinns!

A

Besteuerung des Unternehmens: erfolgt im Allgemeinen durch

  1. Betriebssteuern
  2. Betriebliche Durchlaufsteuern
  3. Aktivierungspflichtige Steuern

Besteuerung des Gewinns:
Gewinn des Einzelunternehmers (=betriebliche Einkünfte) unterliegt beim Einzelunternehmer der Einkommensteuer

40
Q

Nenne die Besteuerung der Gesellschaft und die Besteuerung seines Gewinns Personengesellschaft (OG, KG)!

A

Besteuerung der Gesellschaft: erfolgt im Allgemeinen durch

  1. Betriebssteuern
  2. Betriebliche Durchlaufsteuern
  3. Aktivierungspflichtige Steuern

Besteuerung des Gewinns:
Gewinnanteile von den Gesellschaftern der OG bzw. KG unterliegen bei diesen der Einkommensteuer

41
Q

Nenne die Besteuerung der Gesellschaft und die Besteuerung seines Gewinns Kapitalgesellschaften (GmbH)!

A

Besteuerung der Gesellschaft (=juristische Personen): erfolgt im Allgemeinen durch

  1. Betriebssteuern
  2. Betriebliche Durchlaufsteuern
  3. Aktivierungspflichtige Steuern

nach dem sogenannten Trennungsprinzip unterliegt der steuerpflichtige Gewinn der Gesellschaft der Körperschaftssteuer (KöSt) einem Steuersatz 25 %

der nach Abzug der KöSt verbleibende Bilanzgewinn kann entweder einbehalten, einer Rücklage zugeführt oder an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Besteuerung des Gewinns:
Gewinnausschüttung an die Gesellschafter unterliegen 27,5% Kapitalertragssteuer (KESt). Die Einkommensteuer für die Gewinnanteile der Gesellschafter ist durch die abgezogene KESt abgegolten (=Endbesteuerung)

Die Gesamtsteuerbelastung der GmbH und deren Gesellschafter ist von der Gewinnverwendung abhängig.

Gesamtsteuerbelastung einer GmbH:

  1. Nichtausschüttung des Gewinns (insgesamt 25% (durch KöSt))
  2. Ausschüttung des Gewinns (insgesamt 45,625% (durch KöSt und KEST))
42
Q

Was wird der Einkommensteuer zugrunde gelegt?

A

das Einkommen, welches der Steuerpflichtige innerhalb eines Jahres bezogen hat

43
Q

Welche Einkünfte unterscheidet man?

A
  1. steuerbare Einkünfte (alle Einkünfte, die unter die 7 Einkunftsarten fallen)
    - -> hier unterscheidet man zwischen 1. steuerpflichtigen Einkünfte (Gesamtbetrag der Einkünfte) und den 2. steuerfreien Einkünfte (Taxative Aufzählung in §3 EStG)
  2. nicht steuerbare Einkünfte
44
Q

Nenne die 7 Einkunftsarten!

A
  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Gewinneinkünfte oder betriebliche Einkünfte)
  2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Gewinneinkünfte oder betriebliche Einkünfte)
  3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinneinkünfte oder betriebliche Einkünfte)
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Überschusseinkünfte oder außerbetriebliche Einkünfte)
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Überschusseinkünfte oder außerbetriebliche Einkünfte)
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Überschusseinkünfte oder außerbetriebliche Einkünfte)
  7. Sonstige Einkünfte (Überschusseinkünfte oder außerbetriebliche Einkünfte)
45
Q

Nenne die Rechnung der Steuerbemessungsgrundlage!

A

Gesamtbeitrag (nach Verlustausgleich)
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
———————————————————————————————
= Einkommen gem. § 2 Abs 2 (Steuerbemessungsgrundlage)

46
Q

Was sind Gewinneinkünfte oder betriebliche Einkünfte?

A

Einkunftsarten 1-3, bei denen der Gewinn bzw. Verlust ermittelt wird

47
Q

Was sind Überschusseinkünfte oder außerbetriebliche Einkünfte?

A

Einkunftsarten 4-7, bei denen der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt wird

48
Q

Welche Einkünfte zählen zu den der Land- und Forstwirtschaft?

A

Einkünfte aus:

  1. Land- und Forstwirtschaft
  2. Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau
  3. Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben
  4. Bienenzucht, Binnenfischerei, Fischzucht, und Teichwirtschaft
  5. Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Land- und Forstwirtschaft im Zusammenhang steht
  6. land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebe (z. B. Sägewerke, Mühlen, Brennerei, Steinbrüche, Schottergrube)
49
Q

Welche Einkünfte zählen zu den der selbstständiger Arbeit?

A
  1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (z. B. Künstler, Wissenschaftler, Schriftsteller, Ärzte, Dolmetscher, ….)
  2. Einkünfte aus vermögensverwaltender Tätigkeit (z. B. Hausverwalter)
  3. Bezüge und Vergütungen von Gesellschafter-Geschäftsführern, die an einer Kapitalgesellschaft wesentlich beteiligt sind (Anteil am Stamm- oder Grundkapital mehr als 25 %)
  4. Einkünfte der neuen Selbstständigen aus einem freien Dienstvertrag oder einem Werkvertrag
50
Q

Wo sind Gewinnanteile von Personengesellschaften zu erfassen?

A

bei den einzelnen Gesellschaftern, gilt auch im Bereich der Einkünfte selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieben

51
Q

Welche Einkünfte zählen zu den der Gewerbebetrieben?

A

darunter fallen Einkünfte einer selbstständigen nachhaltigen Tätigkeit, die mit Gewinnabsicht ausgeübt wird, und die nicht den Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bzw. selbstständiger Arbeit zuzurechnen sind

zu den Gewerbebetrieben zählen die “klassischen Gewerbebetriebe” (z. B. Tischlereien, Frisöre, Handelsbetriebe, Handelsvertreter, Industriebetriebe)

52
Q

Bei welchen Einkunftsarten werden auch Veräußerungsgewinne unterworfen?

A

bei den drei betrieblichen Einkunftsarten werden auch Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf oder der Aufgabe des Betriebes und von Mitunternehmeranteilen der Einkommensteuer bei der jeweiligen Einkunftsart unterworfen (§ 24 EStG)

53
Q

Welche Einkünfte zählen zu den aus nichtselbständiger Arbeit?

A
  1. Einkünfte aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis
  2. Bezüge und Vergütungen von Gesellschafter, die an einer Kapitalgesellschaft nicht wesentlich beteiligt sind (Anteil am Stamm- oder Grundkapital bis zu 25 %)
  3. Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung
  4. Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung
  5. Bezüge aus bestimmten Pensionskassen und betrieblichen Vorsorgekassen sowie das Insolvenzentgelt
54
Q

Welche Einkünfte unterliegen der Lohnsteuer und einer besonderen Erhebungsform der Einkommensteuer?

A

Einkünfte von Arbeitnehmern und Pensionisten, die Lohnsteuer wird von der auszahlenden Stelle and das zuständige Finanzamt übermittelt

55
Q

Welche Einkünfte zählen zu den aus Vermietung und Verpachtung?

A
  1. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (Grundstücke)
  2. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen (insbesondere eines Betriebes)
  3. Einkünfte aus der Überlassung von Rechten (z. B. Lizenzen)
  4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen
56
Q

Welche Einkünfte zählen zu den sonstigen Einkünften?

A
  1. Wiederkehrende Bezüge (z. B. Pensionszahlungen), soweit sie nicht den anderen sechs Einkunftsarten zugeordnet werden können
  2. Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen
  3. Einkünfte aus Spekulationsgeschäften
  4. Einkünfte aus Leistungen, wie Einkünfte aus der gelegentlichen Vermietung von beweglichen Gegenständen und aus gelegentlichen Vermittlungen (Freigrenze von 220 EUR pro Jahr)
  5. Funktionsgebühren der Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, soweit sie nicht unter § 25 EStG (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) fallen
57
Q

Wann sind Einkünfte steuerbar?

A

steuerbar sind nur jene Einkünfte, die im Gesetz aufgezählt sind und einer der sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können

58
Q

Nenne Beispiele für nicht steuerbare Einkünfte!

A

Vermögenszugänge durch Erbschaften und Schenkungen, Spiel- und Lotteriegewinne, Schmerzensgelder, Finderlöhne sowie Kinderbetreuungsgeld

59
Q

Was ist die Lohnsteuer?

A

ist die Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird

Sie wird vom Arbeitgeber berechnet, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt;
Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber im Inland über eine Betriebsstätte verfügt;
Arbeitgeber haftet für richtige Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer

Steuerschuldner ist der Arbeitnehmer, dieser bekommt nach Besteuerung nur den Nettobetrag ausbezahlt

60
Q

Durch was kann sich eine Steuergutschrift/Steuernachforderung ergeben?

A

im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung erfolgt eine Neuberechnung der Lohnsteuer, wenn z. B. nachträgliche Werbungskosten geltend gemacht werden
–> daraus kann sich Steuergutschrift/Steuerforderung ergeben

61
Q

Was ist die Grundlage für die Arbeitnehmerveranlagung?

A

sind der (Jahres-)Lohnzettel und der Beitragsgrundlagennachweis, die der Arbeitgeber dem Finanzamt oder der Gesundheitskasse übermitteln muss

62
Q

Nenne die Arten der Arbeitnehmerveranlagung!

A
  1. Pflichtveranlagung: (muss verpflichtend durchgeführt werden) (Frist: 30. September des Folgejahres/nach Aufforderung des Finanzamt)
  2. Freiwillige Antragsveranlagung: (kann vom Arbeitnehmer beantragt werden); (innerhalb fünf Jahren nach dem Ende des Veranlagungszeitraumes)
  3. Antragslose (automatische) Veranlagung: (wird durch Finanzamt abgeführt); (Frist: wenn bis 30. Juni des Folgejahres keine Steuererklärung eingereicht wurde)
63
Q

Wann muss eine Pflichtveranlagung durchgeführt werden?

A

bei Einkünften über 12.000,00 EUR im Kalenderjahr, wenn im Veranlagungszeitraum beispielweise:

  1. der Arbeitnehmer zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen hat
  2. neben den Lohneinkünften andere Einkünfte (Nebeneinkünfte) von mehr als 730,00 EUR bezogen wurden
  3. die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Absetzbetrages, z. B. des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages nicht vorlagen
  4. ein Pendlerpauschale oder der Pendlereuro zu Unrecht oder in unrichtiger Höhe in Anspruch genommen wurde
  5. Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung ausbezahlt wurde
  6. Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen vorliegen, für die keine Immobilienertragsteuer entrichtet wurde
64
Q

Was hat der Steuerpflichtige bei der Pflichtveranlagung für Möglichkeiten?

A

der Steuerpflichtige kann der Pflichtveranlagung selbst nachkommen oder er wird vom Finanzamt durch Zusendung einer Steuererklärung dazu aufgefordert

65
Q

In welchen Fällen ist die Lohnsteuergutschrift zu erwarten?

A
  1. während des Jahres unterschiedlich hohe Bezüge gezahlt wurden und der Arbeitgeber keine Aufrollung durchgeführt hat
  2. während des Jahres der Arbeitgeber gewechselt wurde oder keine ganzjährige Beschäftigung gegeben war
  3. der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag oder ein Pendlerpauschale geltend gemacht wird, der bzw. bei der laufenden Lohnverrechnung nicht berücksichtigt wurde
  4. der Familienbonus Plus nicht bereits bei der laufenden Lohnverrechnung geltend gemacht wurde
  5. Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, die noch nicht in einem Freibetragsbescheid berücksichtigt wurden
  6. aufgrund der geringen Höhe der Bezüge ein Anspruch auf “SV-Rückerstattung” besteht
66
Q

Wann wird die antraglose Veranlagung automatisch durch das Finanzamt durchgeführt?

A

wenn der Arbeitnehmer:

  1. ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielt und aus der Veranlagung eine Steuergutschrift entsteht
  2. kein Pflichtveranlagungstatbestand besteht

So soll der Arbeitnehmer die zustehenden Steuergutschriften auch dann erhalten, wenn keine Pflichtveranlagung oder freiwillige Veranlagung erfolgt

67
Q

Wie wird die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt?

A

in der Regel über FinanzOnline elektronisch an das Finanzamt übermittelt; Erledigung erfolgt durch einen Bescheid von FinanzOnline; Lohnsteuergutschrift wird gleichzeitig auf Konto des Antragstellers überwiesen

bei einer Nachforderung (Nachzahlung) ist der ausstehende Betrag einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig, im Falle einer Nachforderung kann Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung (ausgenommen Pflichtveranlagung) im Wege einer Beschwerde zurückgezogen werden

68
Q

Was ist ein Freibetragsbescheid?

A

dieser kann dem Arbeitgeber vorgelegt werden und der dort angeführte monatliche Freibetrag wird bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt

der Arbeitnehmer erhält Steuerersparnis bereits Monat für Monat in Form eines höheren Nettolohnes

kann jedoch auf Freibetragsbescheid verzichten

69
Q

Was ist die Negativsteuer?

A

ist eine Gutschrift, die Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, erhalten

betrifft bestimmte Absetzbeträge, die sich aufgrund des geringen Einkommens nicht auswirken würden

  1. ergibt sich eine Einkommensteuer unter null, wird der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag erstattet
  2. besteht Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag und ergibt sich eine Einkommensteuer unter null, werden 50 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens aber 800,00 EUR jährlich rückerstattet, bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale höchstens 900,00 EUR
  3. besteht Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und ergibt sich eine Einkommensteuer unter null, werden 50 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens aber 300,00 EUR rückerstattet
70
Q

Kann Beschwerde eingelegt werden, wenn der Abgabepflichtige nicht einverstanden damit ist?

A

Ja, die Beschwerde muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides beim zuständigen Finanzamt eingebracht werden

71
Q

Was ist die Kapitalertragssteuer?

A

ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, mit der steuerpflichtige inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden

72
Q

Was zählt zu den steuerpflichtigen inländischen Kapitalerträgen?

A
  1. Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (Zinsen aus Bankeinlagen, Gewinnanteile aus Aktien und GmbH-Anteilen, Zinsen aus Privatdarlehen, Gewinnanteile aus echten stillen Gesellschaften)
  2. Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (Gewinne aus der Veräußerung bzw. Tilgung von Anleihen, Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Beteiligungen an GmbH)
73
Q

Was unterliegt nicht der KESt?

A

Einkünfte aus Privatdarlehen und echten stillen Beteiligungen, sie werden zum allgemeinen ESt-Tarif versteuert

74
Q

Nenne die KESt-Sätze!

A

25 % (bei Bankguthaben; Zinsen aus Geldeinlagen, Sparbüchern und Girokonten)

27,5 % (in allen anderen Fällen)

75
Q

Nenne Fakten über die KESt!

A

sie wird vom Bruttobetrag des jeweiligen Ertrags ohne Abzug von Werbungskosten berechnet

sie wird vom Empfänger der Kapitalerträge geschuldet und ist vom Abzugsverpflichteten zum Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen

ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen sind inländischen Einkünfte aus Kapitalvermögen gleichgestellt und werden im Rahmen der Veranlagung mit 25 % bzw. 27,5 % versteuert

76
Q

Erkläre die Endbesteuerung der KESt!

A

für die mit KESt besteuerten oben genannten Einkünfte liegt bei natürlichen Personen Endbesteuerung vor

Einkünfte die bereits mit KESt besteuert wurden, müssen keiner weiteren Besteuerung mehr unterzogen werden, die ESt ist bereits mit der KESt abgegolten

77
Q

Wie werden Einkünfte aus realisiertem Wertsteigerungen von Kapitalvermögen im betrieblichen Bereich versteuert?

A

diese sind nicht endbesteuert und werden im Rahmen der Veranlagung mit dem allgemeinen Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer-Tarif versteuert

die bereits entrichtete KESt wird auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer angerechnet

78
Q

Was ist bei einem Verlustausgleich zu beachten?

A

dass Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen, die dem besonderen Steuersatz (25 % bzw. 27,5 %) unterliegen, im Wesentlichen nur mit Veräußerungsgewinnen aus gleichartig besteuertem Kapitalvermögen nur im selben Jahr ausgleichsfähig sind

79
Q

Mit welchem Tarifsteuersatz können die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die bereits mit KESt versteuert wurden, besteuert werden?

A

können bei Option zur Regelbesteuerung zum allgemeinen Tarifsteuersatz besteuert werden

die bereits abgezogene KESt wird auf die zu entrichtende Einkommensteuer angerechnet, diese Option kann jedoch nur für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, bei denen der besondere Steuersatz (25 % bzw. 27,5 %) zum Tragen kommt, beantragt werden

80
Q

Nenne Tipps für die Praxis bei der Durchführung der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung!

A
  1. Keine Lohnzettel übermitteln, diese werden vom Arbeitgeber dem Finanzamt übermittelt
  2. Keine Belege für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen übermitteln
  3. Die Belege müssen aber sieben Jahre aufbewahrt werden, da sie nur auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden müssen