SR Flashcards

1
Q

Bedingter Vorsatz (indirekter)

A

Täter hält die Verwirklichung der TBM für möglich und nimmt den Erfolg billigend in Kauf.

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2
Q

Direkter Vorsatz

A

Täter weiß sicher, dass das TBM vorliegt und nimmt dies mind. Billigend in Kauf.

-> bezieht sich auf 1 TBM

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3
Q

Absicht

A

Täter hält die Verwirklichung des TBM für möglich und es kommt ihm darauf an.

-> i.d.R. Bezug auf ein Merkmal außerhalb des obj. TB.

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4
Q

Kausalität Defi

A

Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht (/hinzugedacht) werden kann, ohne dass der Erfolg (in seiner konkreten Gestalt) entfiele.

Nur in Problem-fällen prüfen, ansonsten erwähnen…

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5
Q

Notwehr Prüfungsaufbau

A
  1. Notwehrlage
    • gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff
  2. Notwehrhandlung
    • Erforderlichkeit, Gebotenheit
  3. Verteidigungswille

…Nothilfe, Dritter nimmt Verteidigungshandlung vor. (Wie Notwehr §32)

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6
Q

Gegenwärtigkeit (Notwehr) Defi

A

Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder nach fortdauert.

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7
Q

Angriff (Notwehr) Defi

A

Tatsächliche Rechtsgutverletzung durch menschliches Verhalten
(- = Scheinwaffe ; + = Hundeangriff nach Hetze)

Rechtfertigt keine Handlungen (Notwehr) zum Nachteil Dritter

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8
Q

Notwehr/Notstand
Erforderlichkeit
Defi

A

Mildestes Mittel um den Angriff/Gefahr sofort und sicher abzuwehren.

Bei Einsatz lebensgefährlicher Waffen:
Abgestufte Verteidigungsitensität
-Warnung
-Warnschuss
-Schuss auf entlegene Stelle
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9
Q

Prüfungsaufbau Notstand §34

A
  1. Notstandslage
    • gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut
  2. Notstandshandlung
    • Erforderlichkeit
    • Güterabwägung
  3. Gefahrenabwendungswille
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10
Q

Schuldunfähigkeitsgründe

A.L.i.c.

A

Actio Libera in causa:
- wenn Strafbarkeit an fehlender Schuldfähigkeit (Alk/BTM) scheitert,
kann das Delikt i.v.m. ALic geprüft werden.
- Vorsatz, Fahrlässigkeit und Schuldfähigkeit müssen für den Zeitpunkt des
Trinkbeginns geprüft werden.

->Vollrausch §323a ist nachrangig (subsidiär)

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11
Q

Entschuldigungsgründe

A
  1. §33 Notwehrüberschreitung
  2. §35 Entschuldigender Notstand
  3. Handeln aufgrund rechtswidriger (nicht hinreichend erkennbarer) dienstlicher
    Weisung.
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12
Q

Tatbestandsirrtum (§16)

A

-Irrtum des Täters über das tatsächliche Vorliegen eines Tatbestandsmerkmal
+ Mitnahme vermeintlich eigenen Tasche
+ Schuss auf Objekt

  • Rechtsfolge §16
    Vorsatz entfällt -> evtl. Fahrlässigkeit prüfen.

-beim Vorsatz prüfen

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13
Q

Personen/Objektverwechslung (§16)

A
  • Personenverwechslung (Schuss auf A, statt B)
  • Objektverwechslung (Zerstörung von Sache die Vermeintlich A gehört, in echt aber B)
  • Kein Irrtum über TBM (z.b. Mensch), §16 greift daher nicht
  • > Vorsatz liegt vor
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14
Q

Erlaubnistatbestandsirrtum (§16)

analog

A

-Irrtum über tatsächliche Vorraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes. (+Scheinwaffe)
-§16 Vorsatzschuld entfällt
-hypothetisch weitere Vorraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes prüfen
(Mildestes Mittel, abgestufte Vert.I.)
Eingehalten -> Vorsatzschuld entfällt
Nicht Eingehalten -> Strafe nach Vorsatz

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15
Q

§17 Analog

Erlaubnisirrtum

A

Man dachte es ist ok (z.b. Blutrache)
(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)
-> man denkt man hat einen Rechtfertigungsgrund
-> kritisch, nur bei Unvermeidbarkeit (z.b. Falscher Auskunft)
-in Schuld prüfen.

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16
Q

Versuch
-unmittelbares Ansetzen (§22)
Defi

A

(Aus Vorstellung des Täters)

  • enger räumlich/zeitlicher Zusammenhang zwischen Handlung und Verwirklichung
  • Kein wesentlicher Zwischenakt mehr nötig.
  • Konkrete Gefährdung des Rechtsguts.
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17
Q

Fahrlässigkeit:
obj. Sorgfaltspflichtverletzung
Defi

A

Außerachtlassen der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt (Verhaltensfehler)

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18
Q

Fahrlässigkeit:
obj. Vorhersehbarkeit
Defi

A

Der Erfolg ist vorhersehbar, wenn er nicht außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegt.
+ Tod durch Wundinfektion
- Tod durch KH-Brand

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19
Q

Fahrlässigkeit:
Vermeidbarkeit
Defi

A

Der Erfolg war vermeidbar, wenn er bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre.

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20
Q

Fahrlässigkeit:
Subj. Sorgfaltspflichtverletzung / Vorhersehbarkeit
Defi

A

= spezielle Entschuldigungsgründe bei Fahrlässigkeit

Die Schuld entfällt, wenn der Täter aufgrund fehlender persönlicher Fähigkeiten nicht in der Lage ist, die Anforderungen an einen Durchschnittsmenschen zu erfüllen. (Z.b. Behinderte / sehr Alte)

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21
Q

Objektive Zurechnung (Kausalität)

A

Ein Erfolg wird dem Täter zugerechnet, wenn er eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im konkreten Erfolg realisiert hat. (Nicht Teil des allg. Lebensriskos)

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22
Q

Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme (§25)

Prüfung nach Verneinung Täter, ob Teilnehmer

A
  • Tatbeitrag (Ausführung+Planung)
  • Tatherrschaft (vor Ort)
  • Tatinteresse (Vorteile durch Tat)
  • Wille zur Tatherrschaft (Kontrolle)

-> Gesamtwertung/Gewichtung/Betrachtung

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23
Q

Mittäterschaft §25(2)

Voraussetzungen und Rechtsfolge

A

Voraussetzungen:

  • gemeinsamer Plan
  • arbeitsteiliges Vorgehen
  • jeder muss allg. Vorraussetzungen der Täterschaft erfüllen.

-das deliktische Verhalten eins Mittäters wird den anderen zugerechnet.

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24
Q

Schema Vorsatzdelikt

A
  1. TBO
    • obj. TBM´s
    • Kausalität
      • obj. Zurechnung
    • Täterschaft/Teilnahme (§25ff)
  2. TBS
    • Vorsatz
    • Irrtum §16
  3. RW
    • Rechtfertigungsgründe §32,34
  4. SCH
    • Schuldfähigkeit §19/A.l.i.c.
    • Irrtum §16 Analog, 17
    • Entschuldigungsgründe §33, 35
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25
Q

Schema Fahrlässigkeit

A
  1. TB
    • Erfolgseintritt
    • Handlung
    • Kausalität
      • obj. Zurechnung
    • Täterschaft
    • obj. Sorgfaltspflichtverletzung
    • obj. Vorhersehbarkeit (+Vermeid.)
  2. RW
    • Rechtfertigungsgründe §32, 34
  3. SCH
    • Schuldfähigkeit §19/A.l.i.c.
    • Irrtum §16 Analog, 17
    • Entschuldigungsgründe §33, 35
      • subj. Sorgfaltspflichtverletzung/Vorhersehbarkeit
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26
Q

Schema Versuch

A
  1. Vorprüfung
    • keine Vollendung
    • Strafbarkeit Versuch
  2. TBS
    • Tatentschluss
    • Vorsatz
  3. TBO
    • Täterschaft/Teilnahme
    • Unmittelbares Ansetzen
  4. RW
    • Rechtfertigungsgründe §32, 34
  5. SCH
    • Schuldfähigkeit §19
    • Irrtum §16, 17
    • Entschuldigungsgründe §33, 35
    • evtl. Rücktritt
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27
Q

Schema unechtes Unterlassungsdelikt

A

TBO

  • Erfolgseintritt
  • Unterlassen der (Rettungs-) Handlung
    • Handlung ist möglich
  • Kausalität (abgewandelt)
  • Garantenstellung §13(1)StGB
  • Objektive Zurechenung

TBS
-Vorsatz

RW
-(evtl. Rechtfertigende Pflichtenkollision)
SCH
-(evtl. Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens)

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28
Q

TBM
Gefährliches Werkzeug
Defi

A

Jeder bewegliche Gegenstand der nach seiner Beschaffenheit und der Art seiner konkreten Verwendung geeignet ist, objektiv erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

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29
Q

TBM
Waffe
Defi

A

Gegenstand der dazu bestimmt Ist Menschen zu verletzen

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30
Q

TBM
§240/253 (Nötigung/Erpressung)
Drohung mit empfindlichem Übel
Defi

A

Inaussichtstellen eines Übels (Änderung welche vom Opfer subjektiv als Nachteil empfunden wird), auf das der Drohende Einfluss hat oder Einfluss zu haben vorgibt.

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31
Q

TBM
Gewalt
Defi

A

Gegen den Körper des Opfers gerichtete Kraftentfaltung; (zur Überwindung von geleisteten oder erwartetem Widerstand)

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32
Q

TBM
§238 (Nachstellung)
Nachstellen
Defi

A

erfasst alle Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, durch unmittelbare oder mittelbare Annäherungen an das Opfer in dessen persönlichen Lebensbereich einzugreifen und dadurch seine Handlungs- und Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen.

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33
Q

TBM
§238 (Nachstellung)
Unbefugt
Defi

A

Handlung entgegen dem Willen des Opfers (ohne Erlaubnis)

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34
Q

TBM
§238 (Nachstellung)
Beharrlich
Defi

A

Als Ausdruck besonderer Hartnäckigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber dem gesetzlichen Verbot.

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35
Q

TBM
§223 KV
Körperliche Misshandlung
Defi

A

Jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

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36
Q

TBM
§223 KV
Gesundheitsschädigung
Defi

A

Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes körperlicher oder psychischer Art.

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37
Q

TBM
§177/174ff (sexueller Übergriff/Missbrauch)
Sexuelle Handlung
Defi

A

Menschliches Verhalten, das nach seinem äußeren Erscheinungsbildung auf das sexuelle bezogen ist, unter Einsatz des eigenen oder fremden Körpers.

38
Q

TBM
§177 (sexueller Übergriff)
Schutzlose Lage
Defi

A

Wesentliche Herabsetzung der Widerstands- oder Fluchtmöglichkeiten wegen

  • der körperlichen Kraftverhältnisse/
  • der Örtlichkeit/
  • dem Tatzeitpunkt/
  • aus psychischen Gründen des Opfers.
39
Q

TBM
§239 (Freiheitsberaubung)
Einsperren
Defi

A

Jedes Tun oder Unterlassen, durch das ein anderer gehindert wird, seinen Aufenthaltsort zu verlassen, unabhängig davon, ob er dies aktuell kann oder möchte. (Nicht Schlafende / Säuglinge / Betrunkene)

40
Q

TBM
§186/187 (Ehrverletzung)
Tatsachen
Defi

A

Vorgänge der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind.

41
Q

TBM
§242/303 Diebstahl/Sachbeschädigung
Sache
Defi

A

Jeder körperliche abgrenzbare Gegenstand

42
Q

TBM
§242 Diebstahl
Beweglich
Defi

A

Alle Sachen die fortbewegt werden können.

43
Q

TBM
§242 Diebstahl
Fremd
Defi

A

Nicht im Alleineigentum des Täters und nicht herrenlos.

44
Q

TBM
§242 Diebstahl
Wegnahme + Gewahrsam
Defi

A

Wegnahme: Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams.

Gewahrsam: die vom Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft.

45
Q

TBM
§243 B. schwerer F. Diebstahl
Umschlossener Raum
Defi

A

Jedes Raumgebilde, das dazu bestimmt ist, von Menschen. betreten zu werden und mit Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens Unbefugter versehen ist.

46
Q

TBM
§243 B. schwerer F. Diebstahl
Einbrechen
Defi

A

Gewaltsames Öffnen einer dem Zutritt entgegenstehenden Umschließung, durch erhebliche Kraftentfaltung.

47
Q

TBM
§243 B. schwerer F. Diebstahl
Einsteigen
Defi

A

Jedes nur unter Schwierigkeiten mögliche Eindringen durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung.

48
Q

TBM
§243 B. schwerer F. Diebstahl
Eindringen
Defi

A

Betreten des geschützten Bereichs gegen den Willen des Berechtigten. (Falsche Schlüssel ist gegen Willen des Berechtigten)

49
Q

TBM
§243 B. schwerer F. Diebstahl
Behältnis
Defi

A

Ein zur Aufnahme von Sachen dienendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.

50
Q

TBM
§243 B. schwerer F. Diebstahl
Verschlossen
Defi

A

gegen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert.

51
Q

TBM
§243 B. schwerer F. Diebstahl
Andere Schutzvorrichtung
Defi

A

besondere Vorrichtung, die geeignet und bestimmt ist, die Wegnahme einer Sache zu erschweren.

52
Q

TBM
§243 B. schwerer F. Diebstahl
Gewerbsmäßig
Defi

A

Täter will sich aus der wiederholten Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen.

53
Q

TBM
§244/250
Bande
Defi

A

Die auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung beruhende Verbindung von mindestens drei Personen zur fortgesetzten Begehung Taten.

54
Q

TBM
§244 WED
Wohnung
Defi

A

Abgeschlossene und überdachte Räume, die Menschen zumindest vorübergehend als Unterkunft dienen.

55
Q

TBM
§114 Widerstand
Tätlicher Angriff
Defi

A

Feindselige Aktion unmittelbar gegen den Körper des Amtsträgers.

56
Q

TBM
§125 Landfriedensbruch
Menschenmenge
Defi

A

Personenmehrheit, die nicht zahlenmäßig überschaubar ist, sodass es auf Hinzukommen oder Weggehen Einzelner nicht ankommt.

57
Q

TBM
§125 Landfriedensbruch
Öffentliche Sicherheit gefährdend Weise
Defi

A

Gefühl der Allgemeinheit, gegen Rechtsverletzungen nicht geschützt zu sein.

58
Q

TBM
§125 Landfriedensbruch
Gewalttätigkeiten
Defi

A

Aktives Tun unter Einsatz physischer Kraft.

59
Q

TBM
§331ff Vorteilsannahme
Vorteil
Defi

A

Jede materielle oder immaterielle Besserstellung, auf die kein Anspruch besteht.

60
Q

TBM
§331ff Vorteilsannahme
Dienstausübung / Diensthandlung
Defi

A

Ist jede Tätigkeit, die zu den dienstlichen Obliegenheiten gehört und in amtlicher Eigenschaft vorgenommen wird.

61
Q

TBM
§332/334 Vorteilsannahme
als Gegenleistung
Defi

A

Wenn der Vorteil nachweislich vom Täter bewusst mit der zumindest im groben erkennbaren Diensthandlung verknüpft wird.

62
Q

TBM
§306(a) Brandstiftung
In Brand setzen
Defi

A

wenn eine Sache aus eigener Kraft brennt. (ohne Fortwirken des Zündstoffs)

63
Q

TBM
§123 Hausfriedensbruch
befriedetes Besitztum
Defi

A

Grundstücke, die in äußerlich erkennbarer Weise gegen das beliebige Betreten anderer eingefriedet sind.

64
Q

TBM
§303 Sachbeschädigung
Beschädigen
Defi

A

Jede körperliche Einwirkung, durch die ihre Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

65
Q

TBM
§303 Sachbeschädigung
Zerstören
Defi

A

Jede körperliche Einwirkung, durch die ihre Brauchbarkeit völlig aufgehoben wird.

66
Q

TBM
§303 Sachbeschädigung
Veränderung des Erscheinungsbildes
Defi

A

Jede nicht nur vorübergehende Verunstaltung, Verdeckung, Veränderung der optischen Erscheinung.

67
Q

TBM
§246 Unterschlagung
Zueignung
Defi

A

wenn der Zueignungswille sich durch ein äußeres Verhalten manifestiert.

68
Q

TBM
§249 Raub
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
Defi

A

Es genügt, dass der Anschein der Ernstlichkeit erweckt wird und die Drohung ernst genommen werden soll.

69
Q

TBM
§252 Räuberischer Diebstahl
Auf frischer Tat betroffen
Defi

A

Enger räumlicher Zusammenhang zwischen der Wegnahmehandlung und dem Zusammentreffen mit der tatunbeteiligten Person.

70
Q

TBM
§263 Betrug
Irrtum
Defi

A

Fehlvorstellung über Tatsachen entweder als aktuelles Bewusstsein oder als Begleitwesen.

71
Q

TBM
§263 Betrug
Vermögensverfügung
Defi

A

Jedes freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einem Vermögensschaden beim Opfer führt.

72
Q

TBM
§263 Betrug
Vermögensschaden
Defi

A

Vermögensminderung oder konkrete Vermögensgefährdung bei Vergleich des Gesamtvermögens des Opfers vor und nach der Verfügung.

73
Q

TBM
§257 Begünstigung
Hilfe Leisten
Defi

A

Jede Hilfe, die objektiv geeignet ist, die Vorteile der Vortat zu sichern (- gegen den Verletzten).

74
Q

TBM
§258 Strafvereitelung
Vereitelt
Defi

A

Die Bestrafung bzw. Maßnahme wird für geraume Zeit verzögert (ca. 2 Wochen+).

75
Q

TBM
§259 Hehlerei
Sich verschaffen
Defi

A

Der Täter muss selbständig tatsächliche Verfügungsgewalt zu eigenem Zweck Erlangen.

76
Q

TBM
§259 Hehlerei
Absetzen
Defi

A

Wirtschaftliche Verwertung im Interesse des Vortäters. Ein Absatzerfolg ist nicht nötig.

77
Q

TBM
§29(a) BTMG
Handel treiben
Defi

A

Jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von BTM zu ermöglichen oder zu fördern.

78
Q

TBM
§29(a) BTMG
Besitz
Defi

A

Tatsächliche Sachherrschaft mit dem Willen, die ungehinderte Einwirkung auf das BTM zu haben.

79
Q

TBM
§246 Unterschlagung
Anvertraut
Defi

A

Gewahrsam vom Eigentümer erlang mit der Verpflichtung die Sache

  • zu einem bestimmten Zweck zu verwenden
  • und/oder sie zurückzugeben
80
Q

TBM
§263 Betrug
Vermögensvorteil
Defi

A

Jede materielle Besserstellung des Vermögens

80
Q

TBM
§113 Widerstand
Rechtmäßigkeit
Defi

A
  • Nur formal zu prüfen (ex-ante-sicht -> zu dem Zeitpunkt)
    • örtlich/sachlich zuständig
    • wesentliche Förmlichkeit
    • Pflichtgemäßes Ermessen
80
Q

TBM
§239a/b Freiheitsdelikte
„sich-bemächtigen“
Defi

A

Erlangung anhaltender physischer Gewalt über das Opfer.

Bei 2-PersonenVerhältnis sind zwei getrennte Handlungen - Bemächtigung und Erpressung notwendig

81
Q

TBM
§242 Diebstahl
Zueignungsabsicht
Defi

A

Setzt sich Zusammen aus:

  • Enteignung (bedingt vorsätzlich, auf Dauer) und
  • Aneignung (absichtlich und mindestens vorübergehend)
82
Q

§258a Strafvereitelung im Amt

Besonderheit

A

Man macht sich auch strafbar wenn man privates außerdienstliches Wissen nicht meldet, wenn sich Wissen bezieht auf:

  • Schwere Kriminalität
  • besonderer Unrechtsgehalt
  • Strafbare Handlung dauert fort
    • > Unterlassungsdelikt
83
Q

TBM
§306(a) Brandstiftung
Gebäude
Defi

A

Bauwerk mit Wänden und Dach - mit dem Erdboden verbunden

84
Q

§17 Verbotsirrtum

A

Man denkt das Delikt ist nicht verboten

-> Schuld entfällt jedoch nur bei unvermeidbarkeit (z.b. falsche Auskunft)

85
Q

Notwehr
Gebotenheit
Defi

A

Notwehr ist nicht geboten bei:

  • Bagatellen
  • schuldunfähigem Handeln
  • Provokation

-> Flucht vor Gewalt

86
Q

Rücktritt vom Versuch

Überblick

A

1.Fehlgeschlagener Versuch
-kann Tat nicht mehr vollenden -> kein Rücktritt möglich
Ansonsten:
2. unbeendeter Versuch -> aufgeben oder beendeter Versuch ->retten
3.freiwillig(inneres Motiv)

87
Q

Täterschaft/Teilnahme(=Anstiftung/Beihilfe)
Prüfungsaufbau Anstiftung/Beihilfe
§26/27

A

TBO
-vorsätzliche rechtswidrige Haupttat (Oder Versuch)
-Anstiftungshandlung ->Bestimmen: Willensbeeinflussung /
-Beihilfehandlung -> Hilfe leisten: Haupttat fördern
TBS
-Vorsatz zur Haupttat
-Vorsatz zur Anstiftungs/Beihilfe-Handlung
RW
SCH

88
Q

§13

Garantenstellung

A
  • Gesetz
  • Vertrag
  • enge Lebensgemeinschaft
  • Gefahrengemeinschaft
  • Ingerenz ->Verantwortlichkeit durch pflichtwidriges Vorverhalten