Sozialstaat Flashcards

0
Q

Ursachen für die Krise des Sozialstaates

A

-Abstumpfen des Sozialverhaltens
-Krankheiten werden erfunden
-Falsche Anreize im System
-Intransparenzen auf der Leistungs- und Ausgabenseite
-Privatisierung von sozialen Leistungen als Kostentreiber
-Trend zur Singlegesellschaft
-Selbstverwirklichung vs. Familie
-Pflege nicht in Familie sondern in Heimen
-Demographischer Wandel
-rückläufige Geburtenraten
-weniger Steuerzahler (Minderung der Einnahmen)
-längere Lebenserwartung
-längere Zeit Rentenbezug (Steigerung der Ausgaben)
-1970-2000 durchgängig hohe Arbeitslosigkeit
-verlangsamtes Wirtschaftswachstum
-Einnahmeausfälle
-Globalisierung ->Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland-> steigende Arbeitslosigkeit
-Neue Formen der Arbeit (nicht sozialversicherungspflichtig)
Minijobs, Leiharbeit
-Kosten der deutschen Einheit -> Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost / West

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1
Q

Probleme / Erscheinungsformen in Bezug auf die Krise des Sozialstaates

A
  • Sozialstaat als Standortrisiko (zu hohe Lohnnebenkosten)
  • Massenarbeitslosigkeit als Kostenfaktor
  • Neue Armut (Niedriglohnsektor 7,5 Mio)
  • wachsende soziale Ungleichheit
  • Bildungsnotstand
  • Pflegenotstand
  • Leistungsmangel (GKV, Verwaltung etc.)
  • Flucht aus der Solidargemeinschaft (Steuerflucht)
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2
Q

Mögliche Reformen um der Krise zu begegnen

A
  • Steuern erhöhen
  • Beiträge erhöhen (KV Zuzahlung erhöht) ->Mehrbelastung
  • Leistungen kürzen (Renten- Arbeitslosenversicherung)
  • Leistungen nicht an allg. Preissteigerung angepasst (Pflegeversicherung) ->theoretisch erfolgt Leistungsminderung
  • Abbau von Arbeitnehmerrechten
  • mehr private Eigenvorsorge (Rente)
  • Erhöhung des Spitzensteuersatzes
  • Wiedereinführung der Vermögenssteuer
  • Senkung der Sozialversicherungsbeiträge ->mehr Geld Netto
    • > Kaufkraft steigt
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3
Q

Folgen aus der Krise des Sozialstaates

A
  • neue Armut (Tafelgesellschaft)
  • Bildungsnotstand
  • Anstieg bei den Erkrankungen
  • Zunahme sozialer Ungerechtigkeiten
  • Entsolidarisierung (Generationenkonflikt)
  • Radikalisierung von Teilen der Wählerschaft
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4
Q

Motive für den Auf- und Ausbau des Sozialstaates in D 19.JH

A
  • Fürsorge für Notleidende Mitmenschen aus humanitär-christlicher Verantwortung
  • Schonung und Erhaltung der Arbeitskraft der Werktätigen
  • Sicherung der Menschenwürde durch Recht auf Versorgung
  • Sicherstellung der Wehrdiensttauglichkeit
  • Aufrechterhaltung der bestehenden Herrschaftsverhältnisse durch die Einbindung der Arbeiterklasse in die bestehende Gesellschaftsordnung
  • Rentenansprüche begünstigen eine konservative (beibehalten) Gesinnung und lassen viele vor dem Staatsumsturz zurückschrecken

Revolution von unten verhindert durch Reform von oben (Bismarck)

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5
Q

Einführung der Gesetze zur sozialen Absicherung

A

1883 Krankenversicherungsgesetz
1884 Unfallversicherungsgesetz
1889 Indvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz
1911 Versicherungsgesetz für Angestellte
1927 Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung

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6
Q

Sozialstaatsprinzip im GG?

A

Art. 20 Abs.1 GG
demokratischer und sozialer Bundesstaat
Art. 28 Abs.1 S. 1 GG
verfassungsmäßige Ordnung muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates entsprechen

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7
Q

Ziele des Sozialstaatsprinzips

A
  1. Soziale Sicherheit
    • Existenzgrundlage sichern und fördern
    • durch staatliche Daseinsfürsorge (Sozialversicherungssystem)
    • durch Bildungspolitik
    • durch staatliche Infrastrukturleistungen
    • Risiken im Leben eines Menschen abmildern
    • trotz Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit menschenwürdiges Dasein
  2. Sozialer Ausgleich (Gerechtigkeit)
    • Staat hat Pflicht für Ausgleich der sozialen Gegensätze
    • sorgt für gerechte Sozialordnung
    • Verringern von sozialer Gegensätze und Unterschiede
    • Sozialbeiträge und Steuern steigen mit höherem Einkommen und Vermögen
    • staatliche Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Mietzuschuss
    • gleiche Chance für alle auf Bildung, gesellschaftliches Leben
    • Schule kostenlos, Lehrer vom Staat bezahlt
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8
Q

verfassungsrechtlicher Schutz des Sozialstaatsprinzips

A

Art. 79 Abs. 3 GG
Ewigkeitsklausel
->Art. 1 und 20 GG darin verankerte Grundsätze dürfen nicht verändert werden
Art. 19 Abs. 2
->Grundrechte dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden

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9
Q

Warum wurde das Sozialstaatsprinzip im GG nicht genauer bestimmt?

A
  • was sozial und gerecht ist hängt von historischer Situation ab
  • wandelbar
  • politische, soziale und wirtschaftliche Gegebenheiten sind maßgeblich
  • ->kann für künftige Entwicklungen offen gehalten werden
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10
Q

warum keine einklagbaren sozialen Grundrechte?

A
  • Leistungsanspruch müsste verfassungsrechtlich genau definiert sein
  • soziale Grundrechte sind staatliche Leistungen
    • > in Wirtschaftskrise würde der Schaden bis zum Untergang des Staates führen
  • Rechte könnten zueinander im Widerspruch stehen
    • > Recht auf Arbeit / Berufswahlfreiheit
    • > freie Entfaltung könnte gefährdet sein
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11
Q

Fünf Zweige der Sozialversicherung

A
Krankenversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung
Unfallversicherung
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12
Q

Prinzip der Versicherungspflicht

A
  • tragendes Prinzip der Sozialversicherung
  • im Gesetz bestimmt wer versicherungspflichtig ist
    • > steht unter dem Schutz der Sozialversicherung
  • automatische Mitglieder sind
    • berufstätige (arbeitende)
    • Auszubildende

—> 90% der Bevölkerung zahlen in Sozialversicherungssysteme ein

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13
Q

Prinzip der Beitragsfinanzierung

A
  • Sozialversicherungen überwiegend finanziert durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Höhe orientiert am Brutto des AN
  • Beitragssatz bei RV, AV, KV, PV gesetzlich festgelegt
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14
Q

Prinzip der Solidarität

A
  • unabhängig von der Höhe, die der einzelne einzahlt
  • jeder ist durch Sozialversicherung abgesichert
  • Ausgleich zwischen
    • Gesunden und Kranken
    • Erwerbstätigen und Arbeitslosen
    • Jungen und Alten
    • Singles und Familien
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15
Q

Prinzip der Äquivalenz

A
  • Gleichwertigkeit
  • Höhe der Leistungen richtet sich nach Dauer und Höhe der Einzahlung
  • Prinzip gilt nur für Rente und Arbeitslosengeld
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16
Q

Prinzip der Selbstverwaltung

A

Staat hat Verwaltung der Sozialversicherungen an einzelne Institutionen übertragen

  • Krankenkassen
  • Deutsche Rentenversicherung
  • sind als Träger organisatorisch und finanziell selbstständig
  • werden rechtlich vom Staat beaufsichtigt
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17
Q

Prinzip der Freizügigkeit

A
  • gilt im europäischen Binnenmarkt
  • jeder Bürger der EU kann in einem Mitgliedstaat seiner Wahl leben und arbeiten
  • dort vergleichbare soziale Grundrechte unabhängig vom Herkunftsland
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18
Q

Versicherungsprinzip

A
Sicherungsvorraussetzung
     -Mitgliedschaft
Leistungsanspruch
     -bei Eintritt Versicherungsfall
Leistungshöhe
     -standardisiert nach Art desVersicherungsfalls
Gegenleistung
     -ja, Versicherungsbeiträge
Bedürftigkeitsanspruch
     -nein
wichtige Sicherungszweige
     -Sozialversicherung (GKV, RV, UV, Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld)
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19
Q

Versorgungsprinzip

A

Sicherungsvorraussetzung
-speziell eingeräumter Rechtsanspruch
Leistungsanspruch
-bei Vorliegen gesetzlich bestimmter Merkmale
Leistungshöhe
-standardisiert nach Art des Versicherungsfalls
Gegenleistung
-ja, nichtfinanzierte Sonderopfer (-Leistungen) für Gemeinschaft
Bedürftigkeitsanspruch
-nein
wichtige Sicherungszweige
-Kriegsopferversorgung, soziale Entschädigung bei Impfschäden, Beamtenversorgung, Kindergeld (ohne Einkommensgrenzen)

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20
Q

Fürsorgeprinzip

A
Sicherungsvorraussetzung
     -individuelle Notlage
Leistungsanspruch
     -bei Bedürftigkeit
Leistungshöhe
     -Individualisiert nach Art und Umfang der Bedürftigkeit
Gegenleistung
     -nein
Bedürftigkeitsanspruch
     -ja
wichtige Sicherungszweige
     -Sozialhilfe, Jugendhilfe, Resozialisierung, Wohngeld, Kindergeld (bei Einkommensgrenzen)
21
Q

Krankenversicherung

A

Leistungen

  • Gesundheitsvorsorge
  • notwendige medizinische Hilfe
  • Krankengeld
22
Q

Unfallversicherung

A

Leistungen

  • Unfallverhütung
  • Hilfe und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
23
Q

Rentenversicherung

A

Leistungen

  • Altersrente
  • Rente bei Erwerbsminderung
  • Hinterbliebenenrente
  • Rehabilitation
24
Q

Arbeitslosenversicherung

A

Leistungen

  • Unterstützung bei Integration in den Arbeitsmarkt
  • Arbeitslosengeld
25
Q

Pflegeversicherung

A

Leistungen

  • Pflegegeld
  • Sachleistungen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
26
Q

Soziale Grundwerte im GG

A

Art. 1 Abs. 1 GG
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt

Art. 1 Abs. 3 GG
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht

Grundrechte:
Art. 3 GG Gleichheit vor dem Gesetz
Art. 6 GG Schutz von Ehe und Familie
Art. 9 III GG Koalitionsfreiheit
Art. 14 II GG Sozialbindung des Privateigentums

27
Q

Bestandsgarantie im GG

A

Art. 79 III GG
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche … die in Art.1
und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig
Art. 19 II GG
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesengehalt angetastet werden

28
Q

Beitragsbemessungsgrenze

BBG

A

Sie bezeichnet die Bruttoeinkommensgrenze (€) in der GRV / GKV bis zu der die Arbeitseinkommen zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Für die Teile, des Arbeitseinkommens, die oberhalb der BBG liegen, sind keine Beiträge zu zahlen.

29
Q

Versicherungspflichtgrenze

A

Wer soviel verdient, dass das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, kann nach einem Jahr wählen, ob er sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern möchte.

30
Q

Grundprinzipien der sozialen Sicherung

A

1) Prinzip der Subsidarität
=Regelung sozialer Probleme erfolgt grundsätzlich auf der niedrigsten möglichen Ebene
-a) Eigenvorsorge, Eigenversicherung (Selbsthilfe)
-b) Hilfe der Familie
Hilfe nichtstaatlicher Organisationen
(Nachbarn, Wohlfahrtsverbände)
-c) Staat mit eigenen Leistungen

2) Sozialstaatsprinzip
=Staat hat das Recht und die Pflicht soziale Belange der Bevölkerung unmittelbar durch die Gesetzgebung und durch staatliche Leistungen zu regeln

31
Q

Versicherungsprinzip

A
  • Grundlage = Mitgliedschaft
  • Leistungen erhalten nur diejenigen, die Beiträge eingezahlt haben
  • Beitragshöhe kann Leistungshöhe beeinflussen
  • Versicherung = freiwillig oder Pflichtversicherung
  • Anspruch im Versicherungsfall (Krankheit, Unfall, Alter)
  • Leistung gegen Gegenleistung
  • Beiträge und Leistungen nicht gleichwertig
  • Beiträge reichen zur Leistungsfinanzierung
  • Wettbewerb zwischen Anbietern
32
Q

Versorgungsprinzip

A

-Anspruch auf Versorgungsleistungen beruht nicht auf einer Beitragszahlung, sondern auf besonderen Leistungen
Bsp. Beamtenversorgung, Kindergeld, Elterngeld, Opfer, Leistungen für Kriegsopfer und Hinterbliebene, Betreuungsgeld, Beamtenversorgung (Pension, Versorgung im Krankheitsfall 70%)
-Leistungen werden aus dem allg. Haushalt finanziert

33
Q

Fürsorgeprinzip

A
  • Leistungsansprüche hat jeder Bedürftige, Beitragszahlungen und sonstige Vorleistungen sind nicht erforderlich
  • eigenes Vermögen und das der engsten Familienmitglieder wird berücksichtigt
  • Finanzierung aus allg. öff. Haushaltsmitteln
  • Bsp. Grundsicherung, Sozialhilfe, ALG II, Wohngeld, BAB, BAföG
34
Q

verschiedene Möglichkeiten für Solidarausgleich

A
Gesunde  -->  Kranke
Jung         -->  Alt
Reich        -->  Arm
ledig         -->  Familie
niedriges Risiko -->  hohes Risiko
35
Q

Risiken um in Existenzminimum zu geraten

A

Verlust des Einkommens durch Krankheit, Unfall,
Arbeitslosigkeit, Alter
ein erwerbstätiger verstirbt und hinterlässt Familie

36
Q

Maßnahmen um Existenzminimum zu wahren

A
  • Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung
  • Besondere Staatliche Versorgungsleistungen (Kindergeld, Steuerfreibeträge, staatl. Beihilfe für Beamte)
  • staatliche Leistungen nach dem Fürsorgeprinzip (Sozialleistung)
37
Q

Forderung an soziale Sicherung?

Notwendig?

A

Herstellen einer Chancengleichheit
(Bildung =staatl. finanziert
Förderunterricht, Büchergeld, Klassenfahrt…)

==> Ja notwendig, denn starke soziale Unterschiede bestehen!

38
Q

Prinzip der Zwangsmitgliedschaft

A

Beim Prinzip der Zwangsmitgliedschaft im Sinne der Pflichtversicherung ist ein Solidarausgleich zwischen den Beitragszahlern (bei Risiken und Beiträgen / Nettozahler und Nettoempfänger) möglich

39
Q

Versorgungslücke

A

Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt vor Antritt der Rente und der gesetzlichen Altersrente

40
Q

Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung

A

1) gesetzliche Rentenversicherung 85% der Alterseinkünfte
Pflichtversicherung
2) betriebliche Altersversorgung 10%
3) private Altersvorsorge 5% (Riester)

41
Q

wie finanzieren sich die 3 Säulen der Alterssicherung?

A

GRV = Umlageverfahren (Generationenvertrag)
betriebl. Altersversorgung = Kapitaldeckungsverfahren
private Altersvorsorge = Kapitaldeckungsverfahren

42
Q

drei Rentenarten bei der GRV

A

1) Altersrente
2) Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
3) Rente wegen Todes / Hinterbliebenenrente

43
Q

von welchen drei Faktoren ist die Rentenhöhe abhängig?

A

1) Beschäftigungsdauer (Versicherungsjahre)
2) Höhe des Erwerbseinkommens (im gesamten Versicherungsverlauf)
3) Renteneintrittsalter

44
Q

Rentenformel

A

PEP x RAF x ARW
PEP = persönliche Entgeltpunkte ( Entgeltpunkte x Zugangsfaktor)
RAF = Rentanartfaktor
ARW = aktueller Rentenwert

45
Q

Probleme und Herausforderungen in der GRV

A

-demographischer Wandel
Verhältnis der Beitragszahler und Rentenempfänger entwickelt sich zu Ungunsten der Beschäftigten
-Versorgungslücke
wächst durch beschlossene Absenkung des Rentenniveaus
jetzt 48% auf 40% in 2030

46
Q

Reformperspektive in der GRV

A

kurzfristig
-Rentenniveau für Neurentner absenken
-aktuellen Rentenwert einfrieren
-Beitragssatz erhöhen
-Steuerzuschuss erhöhen
langfristig
-Erhöhung qualifizierter Zuwanderung
-bessere Familienpolitische Anreize
-Erhöhung des Renteneintrittsalters
-Erhöhung der Zahl der Beitragszahler
-neue Berufsgruppen in GRV einführen (Beamte, Selbstständige)
-Ausweitung privater Vorsorge

47
Q

Kostensteigernde Faktoren im System der GKV

A
  • demographischer Wandel (altersbedingte Mehrausgaben)
  • kostenintensive Apparatemedizin (Diagnostik, Intensivmedizin)
  • Intransparenz der Rechnungslegung (mögl. Missbrauch bei Ärzten)
  • Familienmitversicherung ist beitragsfrei (Kinder, nicht erwerbstätige Ehepartner)
  • keine Anreize für Patienten sich kostenbewusst zu verhalten
48
Q

Ist die Umsetzung des Solidarprinzips bei der GKV ungerecht?

A

-bestimmte Berufsgruppen sind befreit vom Zwang (Beamte, Selbstständige => private KV)
-Besserverdiener können sich der Solidatitätspflicht entziehen
(oberhalb der Versicherungspflichtgrenze) ==> Wechsel in die PKV
-bestimmte Einkommensquellen (Mieteinnahmen, Aktiengewinne, Zinserträge) werden bei Beitragsberechnung nicht berücksichtigt
-Ehepartner sind auch dann beitragsfrei, wenn sie keine Kinder haben oder Angehörige pflegen

49
Q

Umlageverfahren

A
  • GRV wird seit 1957 durch Umlageverfahren finanziert
  • Geld der Beitragszahler wird für die Zahlung der Renten im nächsten Monat verwendet
  • Rentner erhält sein Altersgeld aus Beiträgen der AG und AN (je 50%) des Vormonats
  • der Bund muss zusätzlich Steuergelder als Bundeszuschuss zur Verfügung stellen (60 Mrd in 2013)
50
Q

Kapitaldeckungsverfahren

A
  • Höhe der Rente ist vom angesparten Kapital und dessen Anlageertrag abhängig
  • jeder spart für seine eigene Rente
  • Staat unterstützt durch Zulagen und Steuervorteile