Sozialstaat Flashcards
Ursachen für die Krise des Sozialstaates
-Abstumpfen des Sozialverhaltens
-Krankheiten werden erfunden
-Falsche Anreize im System
-Intransparenzen auf der Leistungs- und Ausgabenseite
-Privatisierung von sozialen Leistungen als Kostentreiber
-Trend zur Singlegesellschaft
-Selbstverwirklichung vs. Familie
-Pflege nicht in Familie sondern in Heimen
-Demographischer Wandel
-rückläufige Geburtenraten
-weniger Steuerzahler (Minderung der Einnahmen)
-längere Lebenserwartung
-längere Zeit Rentenbezug (Steigerung der Ausgaben)
-1970-2000 durchgängig hohe Arbeitslosigkeit
-verlangsamtes Wirtschaftswachstum
-Einnahmeausfälle
-Globalisierung ->Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland-> steigende Arbeitslosigkeit
-Neue Formen der Arbeit (nicht sozialversicherungspflichtig)
Minijobs, Leiharbeit
-Kosten der deutschen Einheit -> Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost / West
Probleme / Erscheinungsformen in Bezug auf die Krise des Sozialstaates
- Sozialstaat als Standortrisiko (zu hohe Lohnnebenkosten)
- Massenarbeitslosigkeit als Kostenfaktor
- Neue Armut (Niedriglohnsektor 7,5 Mio)
- wachsende soziale Ungleichheit
- Bildungsnotstand
- Pflegenotstand
- Leistungsmangel (GKV, Verwaltung etc.)
- Flucht aus der Solidargemeinschaft (Steuerflucht)
Mögliche Reformen um der Krise zu begegnen
- Steuern erhöhen
- Beiträge erhöhen (KV Zuzahlung erhöht) ->Mehrbelastung
- Leistungen kürzen (Renten- Arbeitslosenversicherung)
- Leistungen nicht an allg. Preissteigerung angepasst (Pflegeversicherung) ->theoretisch erfolgt Leistungsminderung
- Abbau von Arbeitnehmerrechten
- mehr private Eigenvorsorge (Rente)
- Erhöhung des Spitzensteuersatzes
- Wiedereinführung der Vermögenssteuer
- Senkung der Sozialversicherungsbeiträge ->mehr Geld Netto
- > Kaufkraft steigt
Folgen aus der Krise des Sozialstaates
- neue Armut (Tafelgesellschaft)
- Bildungsnotstand
- Anstieg bei den Erkrankungen
- Zunahme sozialer Ungerechtigkeiten
- Entsolidarisierung (Generationenkonflikt)
- Radikalisierung von Teilen der Wählerschaft
Motive für den Auf- und Ausbau des Sozialstaates in D 19.JH
- Fürsorge für Notleidende Mitmenschen aus humanitär-christlicher Verantwortung
- Schonung und Erhaltung der Arbeitskraft der Werktätigen
- Sicherung der Menschenwürde durch Recht auf Versorgung
- Sicherstellung der Wehrdiensttauglichkeit
- Aufrechterhaltung der bestehenden Herrschaftsverhältnisse durch die Einbindung der Arbeiterklasse in die bestehende Gesellschaftsordnung
- Rentenansprüche begünstigen eine konservative (beibehalten) Gesinnung und lassen viele vor dem Staatsumsturz zurückschrecken
Revolution von unten verhindert durch Reform von oben (Bismarck)
Einführung der Gesetze zur sozialen Absicherung
1883 Krankenversicherungsgesetz
1884 Unfallversicherungsgesetz
1889 Indvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz
1911 Versicherungsgesetz für Angestellte
1927 Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
Sozialstaatsprinzip im GG?
Art. 20 Abs.1 GG
demokratischer und sozialer Bundesstaat
Art. 28 Abs.1 S. 1 GG
verfassungsmäßige Ordnung muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates entsprechen
Ziele des Sozialstaatsprinzips
- Soziale Sicherheit
- Existenzgrundlage sichern und fördern
- durch staatliche Daseinsfürsorge (Sozialversicherungssystem)
- durch Bildungspolitik
- durch staatliche Infrastrukturleistungen
- Risiken im Leben eines Menschen abmildern
- trotz Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit menschenwürdiges Dasein
- Sozialer Ausgleich (Gerechtigkeit)
- Staat hat Pflicht für Ausgleich der sozialen Gegensätze
- sorgt für gerechte Sozialordnung
- Verringern von sozialer Gegensätze und Unterschiede
- Sozialbeiträge und Steuern steigen mit höherem Einkommen und Vermögen
- staatliche Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Mietzuschuss
- gleiche Chance für alle auf Bildung, gesellschaftliches Leben
- Schule kostenlos, Lehrer vom Staat bezahlt
verfassungsrechtlicher Schutz des Sozialstaatsprinzips
Art. 79 Abs. 3 GG
Ewigkeitsklausel
->Art. 1 und 20 GG darin verankerte Grundsätze dürfen nicht verändert werden
Art. 19 Abs. 2
->Grundrechte dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden
Warum wurde das Sozialstaatsprinzip im GG nicht genauer bestimmt?
- was sozial und gerecht ist hängt von historischer Situation ab
- wandelbar
- politische, soziale und wirtschaftliche Gegebenheiten sind maßgeblich
- ->kann für künftige Entwicklungen offen gehalten werden
warum keine einklagbaren sozialen Grundrechte?
- Leistungsanspruch müsste verfassungsrechtlich genau definiert sein
- soziale Grundrechte sind staatliche Leistungen
- > in Wirtschaftskrise würde der Schaden bis zum Untergang des Staates führen
- Rechte könnten zueinander im Widerspruch stehen
- > Recht auf Arbeit / Berufswahlfreiheit
- > freie Entfaltung könnte gefährdet sein
Fünf Zweige der Sozialversicherung
Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung
Prinzip der Versicherungspflicht
- tragendes Prinzip der Sozialversicherung
- im Gesetz bestimmt wer versicherungspflichtig ist
- > steht unter dem Schutz der Sozialversicherung
- automatische Mitglieder sind
- berufstätige (arbeitende)
- Auszubildende
—> 90% der Bevölkerung zahlen in Sozialversicherungssysteme ein
Prinzip der Beitragsfinanzierung
- Sozialversicherungen überwiegend finanziert durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Höhe orientiert am Brutto des AN
- Beitragssatz bei RV, AV, KV, PV gesetzlich festgelegt
Prinzip der Solidarität
- unabhängig von der Höhe, die der einzelne einzahlt
- jeder ist durch Sozialversicherung abgesichert
- Ausgleich zwischen
- Gesunden und Kranken
- Erwerbstätigen und Arbeitslosen
- Jungen und Alten
- Singles und Familien
Prinzip der Äquivalenz
- Gleichwertigkeit
- Höhe der Leistungen richtet sich nach Dauer und Höhe der Einzahlung
- Prinzip gilt nur für Rente und Arbeitslosengeld
Prinzip der Selbstverwaltung
Staat hat Verwaltung der Sozialversicherungen an einzelne Institutionen übertragen
- Krankenkassen
- Deutsche Rentenversicherung
- sind als Träger organisatorisch und finanziell selbstständig
- werden rechtlich vom Staat beaufsichtigt
Prinzip der Freizügigkeit
- gilt im europäischen Binnenmarkt
- jeder Bürger der EU kann in einem Mitgliedstaat seiner Wahl leben und arbeiten
- dort vergleichbare soziale Grundrechte unabhängig vom Herkunftsland
Versicherungsprinzip
Sicherungsvorraussetzung -Mitgliedschaft Leistungsanspruch -bei Eintritt Versicherungsfall Leistungshöhe -standardisiert nach Art desVersicherungsfalls Gegenleistung -ja, Versicherungsbeiträge Bedürftigkeitsanspruch -nein wichtige Sicherungszweige -Sozialversicherung (GKV, RV, UV, Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld)
Versorgungsprinzip
Sicherungsvorraussetzung
-speziell eingeräumter Rechtsanspruch
Leistungsanspruch
-bei Vorliegen gesetzlich bestimmter Merkmale
Leistungshöhe
-standardisiert nach Art des Versicherungsfalls
Gegenleistung
-ja, nichtfinanzierte Sonderopfer (-Leistungen) für Gemeinschaft
Bedürftigkeitsanspruch
-nein
wichtige Sicherungszweige
-Kriegsopferversorgung, soziale Entschädigung bei Impfschäden, Beamtenversorgung, Kindergeld (ohne Einkommensgrenzen)