Sonstige Definitionen Flashcards

1
Q

Kausalität

A

Als kausal ist jedes Verhalten anzusehen, dass nicht hinweggedacht werden kann, ohne das der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt weg fiele.

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2
Q

Objektive Zurechnung

A

Ein Erfolg ist einem Täter objektiv zurechenbar, wenn dieser durch seine Handlung eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat und sich diese auch im Erfolg realisiert.

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3
Q

Subjektiver Tatbestand

A

Die Habdlung unter Vorsatz. Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands in Kenntnis aller objektiven Tatumstände

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4
Q

Rechtswidrigkeit

A

Rechtswidrigkeit wird grundsätzlich von Tatbestandsmäßigkeit begründet. Und es dürfen keine rechtfertigubgsgründe vorliegen.

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5
Q

Schuld

A

Schuld ist grundsätzlich gegeben und entfällt nur wenn Entschuldigungs - oder Ausschlussgründe vorlegen

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