Sonstige Definitionen Flashcards
Kausalität
Als kausal ist jedes Verhalten anzusehen, dass nicht hinweggedacht werden kann, ohne das der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt weg fiele.
Objektive Zurechnung
Ein Erfolg ist einem Täter objektiv zurechenbar, wenn dieser durch seine Handlung eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat und sich diese auch im Erfolg realisiert.
Subjektiver Tatbestand
Die Habdlung unter Vorsatz. Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands in Kenntnis aller objektiven Tatumstände
Rechtswidrigkeit
Rechtswidrigkeit wird grundsätzlich von Tatbestandsmäßigkeit begründet. Und es dürfen keine rechtfertigubgsgründe vorliegen.
Schuld
Schuld ist grundsätzlich gegeben und entfällt nur wenn Entschuldigungs - oder Ausschlussgründe vorlegen