Sonstige Begrifflichkeiten Flashcards
Legalitätsprinzip
152 (2), 158, 163 StPO
Gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme von Ermittlungen bei Vorliegen eines Anfangsverdachts.
Anfangsverdacht
152(2)
Wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die darauf hindeuten, dass eine Straftat begangen worden ist.
Strafantrag
158(1)
Die an die Strafverfolgungsbehörde gerichtete, ausdrückliche / konkludente Erklärung einer Person, dass wegen einer bestimmten Straftat die Strafverfolgung gewünscht wird.
Strafanzeige
158(1)
An die StA, die Polizei oder ein Gericht adressierte Mitteilung eines Sachverhaltes, der auf ein strafbares Verhalten schließen lässt oder zumindest hindeutet.
Opportunitätsprinzip
Über die Einleitung des Bußgeldverfahrens darf nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden werden.
Adressat
6 ff. PolG
Diejenige Person, gegen die sich die polizeiliche Maßnahme richtet.
Nichtstörer
Person, die aufgrund des Bestehens einer notstandsähnlichen Lage, auf gefahrenabwehrende Maßnahmen polizeilich in Anspruch genommen werden kann.
Verdächtiger
Ist, wer als Täter oder Teilnehmer (aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte) einer verfolgbaren Straftat in Betracht kommt.
Zeuge
Ist, wer in einen Straf-/ Bußgeldverfahren über eigene sinnliche Wahrnehmungen Auskunft geben soll und nicht selbst Beschuldigter oder Betroffener im betreffenden Verfahren ist.
Betroffener
Ist, gegen wen sich das Verfahren bei Verdacht einer Owi richtet.
Beschuldigter
Ist, gegen wen sich das Strafverfahren richtet.
Dringend Tatverdächtiger
Ist, wer nach momentanem Verfahrensstand mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat begangen hat.
Bandenmäßig
Bande= eine auf ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung beruhende und für gewisse Dauer gesehene Verbindung von min. 3 Personen.
Befriedetes Besitztum
Grundstück, das durch zusammenhängende- nicht notwendigerweise lückenlose- Schutzwehren gegen das Betreten von Unbefugten gesichert ist.
Bsp 123(1) StGB
Einzelner
Jede natürliche Person von Geburt bis zum Tod + juristische Person (Verein, AG,… ab Eintragung in Register)
Gemeinwesen
Alle Personen und Einrichtungen auf bestimmtem, politisch abgegrenztem Gebiet (Gemeinde, Landkreis)
Erheblichkeit
Ergibt sich aus Umfang und Intensität des zu erwartenden Schadens.
Bedeutsames Rechtsgut gefährdet/ schwere Owi zu erwarten
VHM
5(2) PolG
Maßnahme, wenn das mildeste Mittel eingesetzt wurde, welches geeignet war, das polizeiliche Ziel zu erreichen.
GR gegen Eingriff aufwiegen
Auswahlermessen
5 PolG
Geeignetheit (rechtlich zulässig/ Übermaßverbot)
Mindesteingriff (mildestes Mittel)
VHM (Mittel-Zweck-Relation)
Entschließungsermessen
3 PolG
Maßnahme ist erforderlich, wenn das polizeiliche Ziel auf andere Weise nicht erreicht werden kann.
Notwendig: Gefahr bleibt ohne Einschreiten nicht aus
Zweckmäßig: Maßnahme geeignet, Gefahr abzuwenden; Ziel erreicht?
Ermessensfehler/-schrumpfung auf 0? Sofortiges polizeiliches Einschreiten von Nöten
Unverzüglich
Ohne schuldhaftes Verzögern
Sicheres Wissen
Wissen über die Straftat an sich
Öffentliches Interesse
Geboten, wenn es um Schutz der Allgemeinheit, einer Vielzahl von Menschen oder hochwertiger Individualgüter geht.
Öffentliche Ordnung
Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit.