Sonstige Begrifflichkeiten Flashcards

1
Q

Legalitätsprinzip

A

152 (2), 158, 163 StPO

Gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme von Ermittlungen bei Vorliegen eines Anfangsverdachts.

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2
Q

Anfangsverdacht

A

152(2)

Wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die darauf hindeuten, dass eine Straftat begangen worden ist.

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3
Q

Strafantrag

A

158(1)

Die an die Strafverfolgungsbehörde gerichtete, ausdrückliche / konkludente Erklärung einer Person, dass wegen einer bestimmten Straftat die Strafverfolgung gewünscht wird.

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4
Q

Strafanzeige

A

158(1)

An die StA, die Polizei oder ein Gericht adressierte Mitteilung eines Sachverhaltes, der auf ein strafbares Verhalten schließen lässt oder zumindest hindeutet.

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5
Q

Opportunitätsprinzip

A

Über die Einleitung des Bußgeldverfahrens darf nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden werden.

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6
Q

Adressat

A

6 ff. PolG

Diejenige Person, gegen die sich die polizeiliche Maßnahme richtet.

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7
Q

Nichtstörer

A

Person, die aufgrund des Bestehens einer notstandsähnlichen Lage, auf gefahrenabwehrende Maßnahmen polizeilich in Anspruch genommen werden kann.

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8
Q

Verdächtiger

A

Ist, wer als Täter oder Teilnehmer (aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte) einer verfolgbaren Straftat in Betracht kommt.

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9
Q

Zeuge

A

Ist, wer in einen Straf-/ Bußgeldverfahren über eigene sinnliche Wahrnehmungen Auskunft geben soll und nicht selbst Beschuldigter oder Betroffener im betreffenden Verfahren ist.

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10
Q

Betroffener

A

Ist, gegen wen sich das Verfahren bei Verdacht einer Owi richtet.

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11
Q

Beschuldigter

A

Ist, gegen wen sich das Strafverfahren richtet.

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12
Q

Dringend Tatverdächtiger

A

Ist, wer nach momentanem Verfahrensstand mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat begangen hat.

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13
Q

Bandenmäßig

A

Bande= eine auf ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung beruhende und für gewisse Dauer gesehene Verbindung von min. 3 Personen.

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14
Q

Befriedetes Besitztum

A

Grundstück, das durch zusammenhängende- nicht notwendigerweise lückenlose- Schutzwehren gegen das Betreten von Unbefugten gesichert ist.

Bsp 123(1) StGB

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15
Q

Einzelner

A

Jede natürliche Person von Geburt bis zum Tod + juristische Person (Verein, AG,… ab Eintragung in Register)

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16
Q

Gemeinwesen

A

Alle Personen und Einrichtungen auf bestimmtem, politisch abgegrenztem Gebiet (Gemeinde, Landkreis)

17
Q

Erheblichkeit

A

Ergibt sich aus Umfang und Intensität des zu erwartenden Schadens.

Bedeutsames Rechtsgut gefährdet/ schwere Owi zu erwarten

18
Q

VHM

A

5(2) PolG

Maßnahme, wenn das mildeste Mittel eingesetzt wurde, welches geeignet war, das polizeiliche Ziel zu erreichen.

GR gegen Eingriff aufwiegen

19
Q

Auswahlermessen

A

5 PolG

Geeignetheit (rechtlich zulässig/ Übermaßverbot)

Mindesteingriff (mildestes Mittel)

VHM (Mittel-Zweck-Relation)

20
Q

Entschließungsermessen

A

3 PolG

Maßnahme ist erforderlich, wenn das polizeiliche Ziel auf andere Weise nicht erreicht werden kann.

Notwendig: Gefahr bleibt ohne Einschreiten nicht aus

Zweckmäßig: Maßnahme geeignet, Gefahr abzuwenden; Ziel erreicht?

Ermessensfehler/-schrumpfung auf 0? Sofortiges polizeiliches Einschreiten von Nöten

21
Q

Unverzüglich

A

Ohne schuldhaftes Verzögern

22
Q

Sicheres Wissen

A

Wissen über die Straftat an sich

23
Q

Öffentliches Interesse

A

Geboten, wenn es um Schutz der Allgemeinheit, einer Vielzahl von Menschen oder hochwertiger Individualgüter geht.

24
Q

Öffentliche Ordnung

A

Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit.

25
Öffentliche Sicherheit
Schutz aller geschriebenen Rechtsnormen sowie Individualgüter (Freiheit, Ehre, Leben, Gesundheit, Eigentum)
26
Deutscher
Art. 116 GG Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder aber als sogenannter Statusdeutscher gilt.
27
Freiheitsbeschränkung
iwS Art. 104 GG Notwendige Begleiterscheinung einer polizeilichen Maßnahme, die nicht den Freiheitsverlust einer Person zum Ziel hat.
28
Freiheitsentziehung
Art. 104 GG Verlust der Bewegungsfreiheit als Primärziel des staatlichen Handelns (Ingewahrsamnahme, vorläufige Festnahme, Verhaftung, sonstige Festnahme)
29
Straftaten von erheblicher Bedeutung
Delikte, die min. im Bereich der mittleren Kriminalität liegen und die den Rechtsfrieden empfindlich stören oder geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung massiv zu beeinträchtigen.
30
Verbrechen
12 StGB Rechtswidrige Taten iSd Strafgesetze, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
31
Vergehen
12 StGB Rechtswidrige Taten iSd Strafgesetze, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind.
32
Versuch
22 ff. StGB Begonnene, aber unvollendet gebliebene Tat (Tathandlung kam nicht vollständig zur Ausführung oder der vom Täter angestrebte Erfolg blieb aus)
33
Vollendeter Diebstahl
Vollendet mit der Bildung der Gewahrsamsenklave.
34
Beendeter Diebstahl
Beendet, wenn sich der Täter mit der Beute in Sicherheit wägt.