Skript Richter Flashcards
Was ist ein Staat?
3 Elemente Lehre nach Georg Jellinek:
Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt
Im Rahmen der Globalisierung: Völkerrechtliche Vertretung muss ergänzt werden
Staatsgebiet
abgegrenzter Teil der Erdoberfläche als ausschließlicher Herrschaftsbereich
Staatsvolk
sesshafter und auf Dauer angelegter Personenverband
gleiche Staatsbürgerschaft
(Deutscher Staatsbürger gem. Art. 116 GG)
Staatsgewalt
organisierte Herrschaft aus Dauer
Staatsrecht
Grundlagen und Struktur des Staates
Staatsorganisationsrecht
Gegenseitige Kontrolle von Verfassungsorganen, Art. 20-146 GG
Verfassung
Rechtliche Grundlagen des Staates
(Regierungs-,Verwaltungsform), politische Organisation, Verhältnis der Staatsgewalten, Grundrechte
Verfassung im materiellen Sinne
All jene Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln
Verfassung im formellen Sinne
In Gesetzesform, grundlegende Rechte und Pflichten sind geregelt
Auslegung der Verfassung
Grammatisch - Wortlaut
Systematisch - Zusammenhang
Historisch - Historisches Umfeld
Teleologisch - Ziel, Zweck der Norm
Besonderheiten Auslegung
Einheit der Verfassung (kein Widerspruch zu anderen Normen) Praktische Konkordanz (Abwägung wenn Rechtsgüter kollidieren)
Staatsstrukturprinzipien
Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat (=Grundnormen, Fundament)
Staatsziele
Vereintes Europa (Art. 23 I), Friedenspflicht (Art. 24 II, 26 I), Gleichgewicht (Art. 109 II), Umweltschutz (Art. 20a)
Republik
Art. 20 I
Keine Monarchie
“freiheitlich demokratische Grundordnung”
Staatsoberhaupt durch Wahl auf begrenzte Zeit Art. 54 I
Demokratie
Herrschaft des Volkes, bleibt dank Ewigkeitsklausel Art. 79 III bestehen
Parlamentarische Demokratie Art. 20 II, Art. 28 I)
Demokratie in Deutschland
Egalitär Repräsentativ Frei Pluralistisch Materiell-wertgebunden Parteiendemokratie
Repräsentative Demokratie
Volk wählt Repräsentanten Art. 38
Freie Demokratie
Abgeordneten haben freies Mandat Art. 38
Pluralistische Demokratie
keine Einheitsdemokratie Art. 20 I
verschiedene Interessen nebeneinander
Materiell - wertgebundene Demokratie
Achtung von Menschen- und Minderheitenrechten Art.1, Art. 79 III)
Parteiendemokratie
Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit Art. 21
Egalitäre Demokratie
Jeder Staatsbürger hat die gleichen Rechte Art. 38
Wahlen
Art. 38 I 1
allgemein (alle Deutschen ab 18, 3M in Dt.)
unmittelbar (Abgeordneten werden direkt gewählt)
frei (ohne Einflussnahme)
gleich (Jede Stimme hat den gleichen Zählwert)
geheim
(Öffentlichkeit: Überprüfbarkeit, keine PCs)
Wahlsystem
Personalisiertes Verhältniswahlrecht
Jeder Wahlkreis ist vertreten & kleine Parteien, die keine Wahlkreise gewinnen kommen trotzdem ins Parlament
Zählwert, Erfolgswert
Zählwert: Jede Stimme hat das gleiche Stimmgewicht
Erfolgswert: Gleiche Berücksichtigung im Ergebnis (Nein, da die Stimmen unter 5% nicht an der Sitzverteilung im Parlament mitwirken)
Mehrheitswahlrecht
Wahlkreise, der Abgeordnete mit der höchsten Stimmzahl wird ins Parlament gewählt
Verhältniswahlrecht
Alle Stimmen werden zusammengezählt. Der prozentuale Anteil der Parteien entspricht dem späteren Anteil an Sitzen im Parlament
Wahlprüfung
Art. 41 III GG, Wahlprüfungsgesetz
Beschwerde beim BVerfG 101 Wahlberechtigte
Begründet: 1. Wahlfehler
2. Wenn die Möglichkeit besteht, dass dadurch die Sitzverteilung beeinflusst wurde
Volksabstimmung
Volksbefragung - Frage, Ergebnis nicht bindend
Volksbegehren - Initiative, mit dem Ziel dass eine politische Entscheidung getroffen wird (Anzahl!)
Volksentscheid - Volk entscheidet abschließend und bindet das Parlament Art. 29, 118a
Relative Mehrheit
Mehr als jeder anderen Art. 63 IV
Einfache Mehrheit
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen Art. 42 II, BT
Absolute Mehrheit
Mehr als die Hälfte der Mitglieder, Mitgliedermehrheit Art. 63 II, Art. 121
Qualifizierte Mehrheit
Festgelegter Anteil, z.B. Art. 79 II
Einmütig
Einmütig - ohne Gegenstimme
Einstimmig
Alle positiv
Parteien
Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 I 1, §2 PartG
Dauerhafte Existenz
Ziel, in einem Bundes- oder Landesparlament mitzuwirken
Parteienfinanzierung
Mitgliedsbeiträge, Spenden, Staatliche Finanzierung (Verfassungsauftrag)
Absolute Grenze: §18 II PartG
Relativ: Nicht höher als selbst erwirtschaftete Sumem
Öffentlich nach Art. 21 I 4
Verbot verfassungswidriger Parteien
Art. 21 II
Entscheidung durch BVerfG §13 Nr.2 BVerfGG
Rechtsschutz für Parteien
Können sich gegen Benachteiligung durch Staatsorgane wehren (Berechtigt im Organstreit)
Im GG mit eigenen Rechten ausgestattet.
Dreigliedriger Bundesstaat (Theorie)
Gliedstaaten, Zentralstaat und Gesamtstaat
D: Zentral=Gesamtstaat
Ausschließliche Gesetzgebung
Länder dürfen nur nach ausdrücklicher Ermächtigung handeln
Konkurrierende Gesetzgebung
Länder haben solange eine Kompetenz bis der Bund davon Gebrauch macht (nur nach sachlicher Rechtfertigung, Anwendungsvorrang des Landesgesetzes)
Gesetzgebung des Bundes (Prüfungsreihenfolge)
ausschließlich aus "Natur der Sache" konkurrierend kraft Sachzusammenhangs Annexkompetenz
Gesetzgebungskompetenz kraft Sachzusammenhangs
Wenn eine dem Bund zugeordnete Materie verständlicherweise nicht geregelt werden kann, ohne dass zugleich eine nicht zugewiesene Materie mit geregelt wird
(Luftverkehr, also auch Luftsicherheitsgesetz (eig. Länder))
Annexkompetenz
Der Bund regelt eine Materie und darf notwendige ergänzende Vorschriften auch außerhalb seines ausdrücklich zugewiesenen Bereichs erlassen
(Asylrecht, darf als auch Asylverfahren)
aus der Natur der Sache
Sachgebiete, die notwendigerweise vom Bundesgesetzgeber zu regeln sind: Nationalflagge
Ausführung von Bundesgesetzen
Verwaltung:
Land als “Landeseigene Angelegenheit”
Land “im Auftrag des Bundes”
Durch den Bund selbst
Rechtsprechung (Bund/Länder)
Generell bei Ländern, außer BVerfG und Bundesgerichten Art. 92
Steuererhebung & - verteilung Art…
Art. 105 und 106
Finanzausgleich
Vertikal - Verteilung zwischen Bund und Land
Horizontal - Verteilung zwischen den Ländern, Länderfinanzausgleich Art. 107 II
Zusammenarbeit von Bund und Ländern
Homogenitätsprinzip Art. 28 I (Verfassung) Vorrang des Bundesrechts Art. 31 Bundeszwang Art. 37 Bundestreue (Rücksichtnahme) Gemeinschaftsaufgaben Art. 91 a
Wesentlichkeitstheorie
Wesentliche Fragen bezüglich der Grundrechte sind vom Parlament zu regeln, da ausschließlich das Parlament durch Wahlen unmittelbar demokratisch legitimiert ist (Vorbehalt des Gesetzes)
Rechtsschutz
Art. 19 IV 1 - Rechtsweggarantie
Art. 97 - richterl. Unabhängigkeit
Art. 101 - gesetzl. Richter steht vorher fest
Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde
Grundsätze des Strafrechts
Nulla peona sine lege Art. 103 II Ne bis in idem Art. 103 III Schuldprinzip Unschuldsvermutung Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung In dubio pro reo
Rechtssicherheit
Rückwirkungsverbot, klare und präzise Formulierung der Gesetze
Echte Rückwirkung
Unwirksam, außer: Kein Vertrauensbestand, kein schutzwürdiges Vertrauen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse vorherrscht
Unechte Rückwirkung
Greifen in noch nicht abgeschlossenen Tatbestand ein, zulässig.
Sozialstaat
Art. 20 I, 28
Sozialgesetzbuch
Sozialversicherungen
Renten-,Kranken-,Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung
Bundesgesetzgebung
Staatsorgane
Bundestag Bundesregierung Bundeskanzler Bundesrat Gemeinsamer Ausschuss Bundesversammlung Bundespräsident Bundesverfassungsgericht
Bundestag Funktionen
Wahl
Kontrolle
Gesetzgebung
Budget
Wahlfunktion (Bundestag)
Bundeskanzler Art. 63
Wahlbeauftragter Art. 45b
Bundestagspräsident, Stellvertreter, Schriftführer Art. 40 I
Oberste Bundesrichter (50BT/50BR) Art. 95 II
Richter des BVerfG Art. 94 I
Gesetzgebungsfunktion (Bundestag)
Erste Lesung - Gesetzentwurf wird behandelt, an Ausschüsse
Zweite Lesung - Beratung
Dritte Lesung - Schlussabstimmung
Budgetfunktion (Bundestag)
Parlament definiert die Schwerpunkte und bindet damit die Regierung
Bundeswehreinsatz
Parlamentsbeschluss ohne Einwirkungsmöglichkeit des Bundesrates
Kontrollfunktion
Kontrolle der Bundesregierung: Zitierrecht Art. 43 I - Anwesenheit Interpellationsrecht - Minister müssen sich rechtfertigen Enquete-Kommission Untersuchungsausschuss Art.44
Interpellationsrecht
§100ff. GOBT
Kleine Anfrage- Fraktion/5% der Abgeordneten
Große Anfrage-.Öffentliche Diskussion
Fragestunde- Mündliche Anfragen
Aktuelle Stunde- Kurze Debatte nach einem Thema
Enquete Kommission
§ 56 GOBT
Vorbereitung umfangreicher und wichtiger Themenkomplexe
Untersuchungsausschüsse
Art. 44
Sachverhalte von öffentlichem Interesse aufklären
Einsetzung: 25% MdB
Korollartheorie - nur Aufgabengebiete des BT
Ausschüsse Art…
Art.45
Rechtsstellung der Abgeordneten (Bundestag)
Freies Mandat Indemnität Immunität Entschädigung Anspruch auf Redezeit
Freies Mandat
Art. 38 I 2 - Vertreter des ganzen Volkes
nicht weisungsgebunden, nur dem Gewissen unterworfen
Indemnität
Art. 46 I
Keine rechtliche Verfolgung für Äußerungen im BT
Immunität
Art. 46 II
Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung
Bundestag kann die Immunität aufheben
Anspruch auf Entschädigung
Art. 48 III, Unabhängigkeit sicherstellen!
Anspruch auf Redezeit im Bundestag
Art. 38 I
Fraktionskontingente = Funktionsfähigkeit
Aufgaben und Funktionen (Bundesrat)
Mitwirkung bei der Gesetzgebung
Möglicher Teilnehmer des Organstreits
Bundeskanzler (Kompetenzen)
Richtlinienkompetenz
Personalentscheidungen und Organisationsgewalt
Geschäftsleitungsbefugnis (Leitung der Kabinettssitzungen)
Ressortprinzip
Art.65, 2 - Eigenverantwortliche Leitung der Geschäftsbereiche der Minister
Magisches Dreieck Art. 65
Richtlinienkompetenz, Ressortprinzip, Kollegialprinzip
Vertrauensfrage
Art. 68 I - keine Mitgliedermehrheit -> BP kann BT auflösen
Konstruktives Misstrauensvotum
Art. 67 - Wahl eines neuen Kanzlers mit Mitgliedermehrheit -> BP muss den Gewählten ernennen
Ministerien (Minimum)
Verteidigungsminister Art. 65a
Justizminister Art. 96 II 4
Finanzminister Art. 108 III 2
Gegenzeichnungspflicht (Bundespräsident)
Anordnungen und Verfügungen bedürfen der Gegenzeichnung durch Bundeskanzler oder Minister
Kompetenzen (Bundespräsident)
Völkerrechtliche Vertretung des Bundes Art. 59 I 1
Ernennung der Richter, Beamten, Offiziere und Bundesminister Art. 60 I, 64 I
Begnadigungsrecht Art. 60 II
Ausfertigung und Verkündung von Bundesgesetzen Art. 82 I (Authentizität und Legalität)
Auflösung des Bundestages Art. 63 IV, 68 I
Verfahren vor dem BVerfG (wichtigste 6)
Organstreit, abstrakte und konkrete Normenkontrolle, Bund-Länder-Streit, Wahlprüfungsverfahren, Verfassungsbeschwerde
Wahl der Verfassungsrichter
Art. 94 I
BT:Wahlmännerausschuss aus 12 Abgeordneten, 2/3 Mehrheit
BR: wählt seine Richter im Plenum
Verfassungsrichter (Amtszeit)
12 Jahre oder bis 68 Jahre
keine Wiederwahl