Skript Richter Flashcards

1
Q

Was ist ein Staat?

A

3 Elemente Lehre nach Georg Jellinek:
Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt
Im Rahmen der Globalisierung: Völkerrechtliche Vertretung muss ergänzt werden

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2
Q

Staatsgebiet

A

abgegrenzter Teil der Erdoberfläche als ausschließlicher Herrschaftsbereich

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3
Q

Staatsvolk

A

sesshafter und auf Dauer angelegter Personenverband
gleiche Staatsbürgerschaft
(Deutscher Staatsbürger gem. Art. 116 GG)

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4
Q

Staatsgewalt

A

organisierte Herrschaft aus Dauer

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5
Q

Staatsrecht

A

Grundlagen und Struktur des Staates

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6
Q

Staatsorganisationsrecht

A

Gegenseitige Kontrolle von Verfassungsorganen, Art. 20-146 GG

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7
Q

Verfassung

A

Rechtliche Grundlagen des Staates

(Regierungs-,Verwaltungsform), politische Organisation, Verhältnis der Staatsgewalten, Grundrechte

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8
Q

Verfassung im materiellen Sinne

A

All jene Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln

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9
Q

Verfassung im formellen Sinne

A

In Gesetzesform, grundlegende Rechte und Pflichten sind geregelt

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10
Q

Auslegung der Verfassung

A

Grammatisch - Wortlaut
Systematisch - Zusammenhang
Historisch - Historisches Umfeld
Teleologisch - Ziel, Zweck der Norm

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11
Q

Besonderheiten Auslegung

A
Einheit der Verfassung (kein Widerspruch zu anderen Normen)
Praktische Konkordanz (Abwägung wenn Rechtsgüter kollidieren)
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12
Q

Staatsstrukturprinzipien

A

Republik, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat (=Grundnormen, Fundament)

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13
Q

Staatsziele

A

Vereintes Europa (Art. 23 I), Friedenspflicht (Art. 24 II, 26 I), Gleichgewicht (Art. 109 II), Umweltschutz (Art. 20a)

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14
Q

Republik

A

Art. 20 I
Keine Monarchie
“freiheitlich demokratische Grundordnung”
Staatsoberhaupt durch Wahl auf begrenzte Zeit Art. 54 I

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15
Q

Demokratie

A

Herrschaft des Volkes, bleibt dank Ewigkeitsklausel Art. 79 III bestehen
Parlamentarische Demokratie Art. 20 II, Art. 28 I)

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16
Q

Demokratie in Deutschland

A
Egalitär
Repräsentativ
Frei
Pluralistisch
Materiell-wertgebunden
Parteiendemokratie
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17
Q

Repräsentative Demokratie

A

Volk wählt Repräsentanten Art. 38

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18
Q

Freie Demokratie

A

Abgeordneten haben freies Mandat Art. 38

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19
Q

Pluralistische Demokratie

A

keine Einheitsdemokratie Art. 20 I

verschiedene Interessen nebeneinander

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20
Q

Materiell - wertgebundene Demokratie

A

Achtung von Menschen- und Minderheitenrechten Art.1, Art. 79 III)

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21
Q

Parteiendemokratie

A

Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit Art. 21

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22
Q

Egalitäre Demokratie

A

Jeder Staatsbürger hat die gleichen Rechte Art. 38

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23
Q

Wahlen

A

Art. 38 I 1
allgemein (alle Deutschen ab 18, 3M in Dt.)
unmittelbar (Abgeordneten werden direkt gewählt)
frei (ohne Einflussnahme)
gleich (Jede Stimme hat den gleichen Zählwert)
geheim
(Öffentlichkeit: Überprüfbarkeit, keine PCs)

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24
Q

Wahlsystem

A

Personalisiertes Verhältniswahlrecht

Jeder Wahlkreis ist vertreten & kleine Parteien, die keine Wahlkreise gewinnen kommen trotzdem ins Parlament

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25
Zählwert, Erfolgswert
Zählwert: Jede Stimme hat das gleiche Stimmgewicht Erfolgswert: Gleiche Berücksichtigung im Ergebnis (Nein, da die Stimmen unter 5% nicht an der Sitzverteilung im Parlament mitwirken)
26
Mehrheitswahlrecht
Wahlkreise, der Abgeordnete mit der höchsten Stimmzahl wird ins Parlament gewählt
27
Verhältniswahlrecht
Alle Stimmen werden zusammengezählt. Der prozentuale Anteil der Parteien entspricht dem späteren Anteil an Sitzen im Parlament
28
Wahlprüfung
Art. 41 III GG, Wahlprüfungsgesetz Beschwerde beim BVerfG 101 Wahlberechtigte Begründet: 1. Wahlfehler 2. Wenn die Möglichkeit besteht, dass dadurch die Sitzverteilung beeinflusst wurde
29
Volksabstimmung
Volksbefragung - Frage, Ergebnis nicht bindend Volksbegehren - Initiative, mit dem Ziel dass eine politische Entscheidung getroffen wird (Anzahl!) Volksentscheid - Volk entscheidet abschließend und bindet das Parlament Art. 29, 118a
30
Relative Mehrheit
Mehr als jeder anderen Art. 63 IV
31
Einfache Mehrheit
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen Art. 42 II, BT
32
Absolute Mehrheit
Mehr als die Hälfte der Mitglieder, Mitgliedermehrheit Art. 63 II, Art. 121
33
Qualifizierte Mehrheit
Festgelegter Anteil, z.B. Art. 79 II
34
Einmütig
Einmütig - ohne Gegenstimme
35
Einstimmig
Alle positiv
36
Parteien
Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 I 1, §2 PartG Dauerhafte Existenz Ziel, in einem Bundes- oder Landesparlament mitzuwirken
37
Parteienfinanzierung
Mitgliedsbeiträge, Spenden, Staatliche Finanzierung (Verfassungsauftrag) Absolute Grenze: §18 II PartG Relativ: Nicht höher als selbst erwirtschaftete Sumem Öffentlich nach Art. 21 I 4
38
Verbot verfassungswidriger Parteien
Art. 21 II | Entscheidung durch BVerfG §13 Nr.2 BVerfGG
39
Rechtsschutz für Parteien
Können sich gegen Benachteiligung durch Staatsorgane wehren (Berechtigt im Organstreit) Im GG mit eigenen Rechten ausgestattet.
40
Dreigliedriger Bundesstaat (Theorie)
Gliedstaaten, Zentralstaat und Gesamtstaat | D: Zentral=Gesamtstaat
41
Ausschließliche Gesetzgebung
Länder dürfen nur nach ausdrücklicher Ermächtigung handeln
42
Konkurrierende Gesetzgebung
Länder haben solange eine Kompetenz bis der Bund davon Gebrauch macht (nur nach sachlicher Rechtfertigung, Anwendungsvorrang des Landesgesetzes)
43
Gesetzgebung des Bundes (Prüfungsreihenfolge)
``` ausschließlich aus "Natur der Sache" konkurrierend kraft Sachzusammenhangs Annexkompetenz ```
44
Gesetzgebungskompetenz kraft Sachzusammenhangs
Wenn eine dem Bund zugeordnete Materie verständlicherweise nicht geregelt werden kann, ohne dass zugleich eine nicht zugewiesene Materie mit geregelt wird (Luftverkehr, also auch Luftsicherheitsgesetz (eig. Länder))
45
Annexkompetenz
Der Bund regelt eine Materie und darf notwendige ergänzende Vorschriften auch außerhalb seines ausdrücklich zugewiesenen Bereichs erlassen (Asylrecht, darf als auch Asylverfahren)
46
aus der Natur der Sache
Sachgebiete, die notwendigerweise vom Bundesgesetzgeber zu regeln sind: Nationalflagge
47
Ausführung von Bundesgesetzen
Verwaltung: Land als "Landeseigene Angelegenheit" Land "im Auftrag des Bundes" Durch den Bund selbst
48
Rechtsprechung (Bund/Länder)
Generell bei Ländern, außer BVerfG und Bundesgerichten Art. 92
49
Steuererhebung & - verteilung Art...
Art. 105 und 106
50
Finanzausgleich
Vertikal - Verteilung zwischen Bund und Land | Horizontal - Verteilung zwischen den Ländern, Länderfinanzausgleich Art. 107 II
51
Zusammenarbeit von Bund und Ländern
``` Homogenitätsprinzip Art. 28 I (Verfassung) Vorrang des Bundesrechts Art. 31 Bundeszwang Art. 37 Bundestreue (Rücksichtnahme) Gemeinschaftsaufgaben Art. 91 a ```
52
Wesentlichkeitstheorie
Wesentliche Fragen bezüglich der Grundrechte sind vom Parlament zu regeln, da ausschließlich das Parlament durch Wahlen unmittelbar demokratisch legitimiert ist (Vorbehalt des Gesetzes)
53
Rechtsschutz
Art. 19 IV 1 - Rechtsweggarantie Art. 97 - richterl. Unabhängigkeit Art. 101 - gesetzl. Richter steht vorher fest Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde
54
Grundsätze des Strafrechts
``` Nulla peona sine lege Art. 103 II Ne bis in idem Art. 103 III Schuldprinzip Unschuldsvermutung Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung In dubio pro reo ```
55
Rechtssicherheit
Rückwirkungsverbot, klare und präzise Formulierung der Gesetze
56
Echte Rückwirkung
Unwirksam, außer: Kein Vertrauensbestand, kein schutzwürdiges Vertrauen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse vorherrscht
57
Unechte Rückwirkung
Greifen in noch nicht abgeschlossenen Tatbestand ein, zulässig.
58
Sozialstaat
Art. 20 I, 28 | Sozialgesetzbuch
59
Sozialversicherungen
Renten-,Kranken-,Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung Bundesgesetzgebung
60
Staatsorgane
``` Bundestag Bundesregierung Bundeskanzler Bundesrat Gemeinsamer Ausschuss Bundesversammlung Bundespräsident Bundesverfassungsgericht ```
61
Bundestag Funktionen
Wahl Kontrolle Gesetzgebung Budget
62
Wahlfunktion (Bundestag)
Bundeskanzler Art. 63 Wahlbeauftragter Art. 45b Bundestagspräsident, Stellvertreter, Schriftführer Art. 40 I Oberste Bundesrichter (50BT/50BR) Art. 95 II Richter des BVerfG Art. 94 I
63
Gesetzgebungsfunktion (Bundestag)
Erste Lesung - Gesetzentwurf wird behandelt, an Ausschüsse Zweite Lesung - Beratung Dritte Lesung - Schlussabstimmung
64
Budgetfunktion (Bundestag)
Parlament definiert die Schwerpunkte und bindet damit die Regierung
65
Bundeswehreinsatz
Parlamentsbeschluss ohne Einwirkungsmöglichkeit des Bundesrates
66
Kontrollfunktion
``` Kontrolle der Bundesregierung: Zitierrecht Art. 43 I - Anwesenheit Interpellationsrecht - Minister müssen sich rechtfertigen Enquete-Kommission Untersuchungsausschuss Art.44 ```
67
Interpellationsrecht
§100ff. GOBT Kleine Anfrage- Fraktion/5% der Abgeordneten Große Anfrage-.Öffentliche Diskussion Fragestunde- Mündliche Anfragen Aktuelle Stunde- Kurze Debatte nach einem Thema
68
Enquete Kommission
§ 56 GOBT | Vorbereitung umfangreicher und wichtiger Themenkomplexe
69
Untersuchungsausschüsse
Art. 44 Sachverhalte von öffentlichem Interesse aufklären Einsetzung: 25% MdB Korollartheorie - nur Aufgabengebiete des BT
70
Ausschüsse Art...
Art.45
71
Rechtsstellung der Abgeordneten (Bundestag)
``` Freies Mandat Indemnität Immunität Entschädigung Anspruch auf Redezeit ```
72
Freies Mandat
Art. 38 I 2 - Vertreter des ganzen Volkes | nicht weisungsgebunden, nur dem Gewissen unterworfen
73
Indemnität
Art. 46 I | Keine rechtliche Verfolgung für Äußerungen im BT
74
Immunität
Art. 46 II Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung Bundestag kann die Immunität aufheben
75
Anspruch auf Entschädigung
Art. 48 III, Unabhängigkeit sicherstellen!
76
Anspruch auf Redezeit im Bundestag
Art. 38 I | Fraktionskontingente = Funktionsfähigkeit
77
Aufgaben und Funktionen (Bundesrat)
Mitwirkung bei der Gesetzgebung | Möglicher Teilnehmer des Organstreits
78
Bundeskanzler (Kompetenzen)
Richtlinienkompetenz Personalentscheidungen und Organisationsgewalt Geschäftsleitungsbefugnis (Leitung der Kabinettssitzungen)
79
Ressortprinzip
Art.65, 2 - Eigenverantwortliche Leitung der Geschäftsbereiche der Minister
80
Magisches Dreieck Art. 65
Richtlinienkompetenz, Ressortprinzip, Kollegialprinzip
81
Vertrauensfrage
Art. 68 I - keine Mitgliedermehrheit -> BP kann BT auflösen
82
Konstruktives Misstrauensvotum
Art. 67 - Wahl eines neuen Kanzlers mit Mitgliedermehrheit -> BP muss den Gewählten ernennen
83
Ministerien (Minimum)
Verteidigungsminister Art. 65a Justizminister Art. 96 II 4 Finanzminister Art. 108 III 2
84
Gegenzeichnungspflicht (Bundespräsident)
Anordnungen und Verfügungen bedürfen der Gegenzeichnung durch Bundeskanzler oder Minister
85
Kompetenzen (Bundespräsident)
Völkerrechtliche Vertretung des Bundes Art. 59 I 1 Ernennung der Richter, Beamten, Offiziere und Bundesminister Art. 60 I, 64 I Begnadigungsrecht Art. 60 II Ausfertigung und Verkündung von Bundesgesetzen Art. 82 I (Authentizität und Legalität) Auflösung des Bundestages Art. 63 IV, 68 I
86
Verfahren vor dem BVerfG (wichtigste 6)
Organstreit, abstrakte und konkrete Normenkontrolle, Bund-Länder-Streit, Wahlprüfungsverfahren, Verfassungsbeschwerde
87
Wahl der Verfassungsrichter
Art. 94 I BT:Wahlmännerausschuss aus 12 Abgeordneten, 2/3 Mehrheit BR: wählt seine Richter im Plenum
88
Verfassungsrichter (Amtszeit)
12 Jahre oder bis 68 Jahre | keine Wiederwahl