Schuldrecht Flashcards

1
Q

Welche Schuldverhältnisse gibt es?

A

vertragliche

vertragsähnliche

gesetzliche

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Bsp. vertragliche Schuldverhältnisse

A

Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag etc.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Bsp. vertragsähnliche Schuldverhältnisse

A

Vorvertragliches SV (311 II BGB), Geschäftsführung ohne Auftrag (677 ff. BGB)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Bsp. gesetzliche Schuldverhältnisse

A

Ungerechtfertigte Bereicherung (812 BGB), Unerlaubte Handlung (823 BGB)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Was ist Synallagma?

A

Die gegenseitigen Pflichten innerhalb eines Vertrages, die nach “Do ut des” Prinzip (dass man eine Leistung vollbringt im Glauben, dafür eine Gegenleistung zu erhalten) erfüllt werden sollen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Relativität des Schuldverhältnisses?

A

Das Schuldverhältnis entfaltet sich nur zwischen den einbezogenen Parteien und nicht zu unbeteiligten Dritten.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Pflichten eines Schuldverhältnisses?

A

Primärpflichten = entstehen mit Vertragsschluss oder Begründung des Schuldverhältnisses
-> Leistungspflichten = 241 I, zB Montage
-> Schutzpflichten = 241 II, zB Beschädigung bei Montage

Sekundärpflichten = entstehen wenn Primärpflicht verletzt wird (zB SE, Minderung)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Abgrenzung Schuldverhältnis und Gefälligkeitsverhältnis

A

Anhaltspunkte zur Abgrenzung:
- Entgeltlichkeit/Unentgeltlichkeit
- Wirtschaftliche Bedeutung
- Rechtsbindungswille der Parteien (wollen sich die Parteien rechtlich binden?)

-> Gefälligkeitsvertrag (beide Parteien möchten sich binden), Leistung- und Schutzpflichten

-> Gefälligkeit mit rechtsgeschäftlichem Charakter (eine Partei hat Rechtsbindungwillen), nur Schutzpflichen

-> reine Gefälligkeit (kein Rechtsbindungswillen), keine Pflichten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Norm vorvertragliche Schuldverhältnisse?

A

311 II, III

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Norm Unmöglichkeit?

A

275 I

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Unmöglichkeit Schema

A

A. Anspruch entstanden

B. Anspruch untergegangen
Rechtsuntergangsgrund: § 275 I BGB - Unmöglichkeit

I. Der Schuldner hat noch nicht geleistet

II. Der Schuldner kann auch nicht mehr leisten
(§ 243 Gattungsschuld)

Unmöglichkeitsfälle:
1. Der Gegenstand, an dem die Leistung zu erbringen ist (das Leistungssub-
strat) ist untergegangen
Beispiel: Das zu streichende Haus brennt ab.

  1. Der Leistungserfolg tritt anderweitig ein (Zweckerreichung/Zweckverfehlung)
    Beispiel: Das freizuschleppende Schiff kommt mit der Flut frei, bevor die Bergung erfolgen kann.
  2. Bei Gattungsschulden tritt keine Unmöglichkeit ein, solange die Leistung aus der Gattung noch möglich ist
  3. Unmöglichkeit bei persönlich geschuldeter Tätigkeit z.B. Krankheit
    (in § 275 III BGB kann der Schuldner die Leistung demgegenüber erbringen,
    es ist ihm lediglich unzumutbar)
  4. Leistung wird durch Zeitablauf unmöglich wie bei absoluten Fixgeschäften
    (vgl. Blatt 12: Unmöglichkeit bei: Fixgeschäften)
  5. Wegen § 311 a BGB gilt dies alles auch bei anfänglicher Unmöglichkeit. Der
    Vertrag ist nicht mehr nichtig, wie nach § 306 a.F. BGB
    Beispiel: Ein Haus war bereits bei dem Verkauf abgebrannt.
  6. Sache befindet sich bei einem Dritten
    Problem: Ist ein Dritter Eigentümer (und/oder Besitzer) der geschuldeten
    Sache, hängt die Unmöglichkeit davon ab, ob er Dritte bereit ist, das Eigentum zu übertragen bzw. die Sache herauszugeben
    .
    III. Rechtsfolgen des § 275 I BGB
    Der Schuldner wird ganz oder teilweise (bei Teilunmöglichkeit) von der Erfüllungspflicht frei, der Anspruch geht also unter (Gläubiger evtl. SE Anspruch 283)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Anfängliche Unmöglichkeit

A

= die Unmöglichkeit ist vor Vertragsschluss eingetreten (z.B. bei Abschluss des KV war Pkw bereits verbrannt.)

  • Ist KV überhaupt wirksam? – ja, wegen § 311 a BGB
  • Unmöglichkeit der Leistung, § 275 I BGB
  • Anspruch des Gläubigers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, § 311 a II BGB
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Nachträgliche Unmöglichkeit

A

= die Unmöglichkeit ist nach Vertragsschluss eingetreten (z.B. nach Abschluss des KV verbrennt Pkw)

  • Unmöglichkeit der Leistung seitens des Schuldners, § 275 I BGB

o Schadensersatzanspruch des Gläubigers, § 280 I, III, 283 S.1 BGB
o Aufwendungsersatzanspruch des Gläubigers, § 284 BGB
o Anspruch auf Herausgabe des Ersatzes, § 285 BGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Sach-, Rechtsmangel Schema

A
  1. Vorliegen eines Kaufvertrages gem. § 433 BGB
    Gem. § 453 I BGB finden die Vorschriften über den Sachkauf (§§ 433 ff. BGB) auch auf den Rechtskauf Anwendung.
  2. Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels, §§ 434, 435 BGB

– Sachmangel (§ 434)

– Rechtsmangel (§ 435)

  1. Im maßgeblichen Zeitpunkt

a) Sachmangel: bei Gefahrübergang, §§ 446, 447
b) Rechtsmangel: bei Eigentumsübertragung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Sachmangel Schema

A
  1. Subjektive Anforderungen
  2. Objektive Anforderungen
  3. Montageanforderungen

Sobald ein Mangel bei einer dieser Punkte vorliegt = Sachmangel, nicht weiterprüfen!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Subjektive Anforderungen an den Sachmangel (was vereinbart wurde)

A

Steht in § 434 Abs. 2 S. 1 BGB!!

Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie

  1. die vereinbarte Beschaffenheit hat,
  2. sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und
  3. mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Objektive Anforderungen an den Sachmangel (was obj. erwarten werden darf)

A

Steht in § 434 III BGB

  1. gewöhnliche Verwendung
  2. übliche Beschaffenheit
  3. Probe und Muster
  4. Zubehör und Anleitungen (Ohne Zubehör und Anleitung geliefert)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Montageanforderungen an den Sachmangel

A

Steht in § 434 IV

  1. Sachgemäße Montage (bei fehlerhaften Montage vom Montageservice)
  2. Produktfehler
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Def. Vereinbarte Beschaffenheit

A

Kaufsache weicht hinsichtlich ihrer Ist- von der Soll-Beschaffenheit ab

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Def. übliche Beschaffenheit der Kaufsache

A

Die Kaufsache weist nicht die Beschaffenheit auf, die man bei einer Sache der gleichen Art und Güte erwarten könnte

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Rechtshindernde Einwendungen (Anspruch entstanden)

A

a. Nichtigkeitsgründe

(1) Geschäftsfähigkeit (§§ 105 ff.)
(2) Form (§ 125)
(3) Verbotsgesetz (§ 134)
(4) Gute Sitten (§ 138)
(5) Anfechtung (§ 142)

b. Anfängliche Unmöglichkeit (§ 275)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Anspruch untergegangen (Varianten, Normen)

A
  1. Erfüllung oder Surrogate (§§ 362 ff.)
  2. Terminierung des Dauerschuldverhältnisses (Kündigung, Zeitablauf)
  3. nachträgliche Unmöglichkeit (§ 275 I)
  4. Rücktritt (§ 346) oder Widerruf (§ 357)
  5. Aufhebungungsvertrag
  6. Verwirkung / Rechtsmissbrauch (§ 242)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

Rücktritt vom Vertrag Schema

A
  1. Rücktrittserklärung (§ 349 BGB)

a) dem Vertragspartner gegenüber abgegeben

(b) Zugang)

(c) Auslegung)

  1. Rücktrittsgrund

a) Vertraglicher Rücktrittsvorbehalt (selten) oder

b) gesetzlicher Rücktrittsgrund (§§ 323 f. BGB)

aa) Fällige Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner

bb) Nichtleistung oder nicht vertragsgemäße Leistung des
Schuldners (Verschulden ist nicht erforderlich)

cc) Fristsetzung durch den Gläubiger zur Leistung oder
Nacherfüllung (falls nicht ausnahmsweise entbehrlich, § 323 II BGB)

dd) Erfolgloses Verstreichen der Frist

  1. Rücktrittsfolgen (§§ 346 ff. BGB)

a) Erlöschen der noch nicht erfüllten Leistungspflichten

b) Wechselseitige Pflicht zur Rückgewähr empfangener Leistungen (§ 346 I BGB) oder, falls dies nicht möglich ist,

c) Wertersatz (§ 346 II BGB) oder

d) ausnahmsweise nur Bereicherungs-Herausgabe (§ 346 III)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
24
Q

Widerruf Schema

A
  1. Widerrufsrecht

a) Persönlicher Anwendungsbereich
- Verbrauchervertrag 13, 310
- ggü. Unternehmer (14) zur Zahlung eines Preises 312 I

b) Sachlicher Anwendungsbereich
- Außerhalb von Geschäftsräumen (312b) oder Fernabsatzvertrag (312c, ausschließlich Telekommunikation)

  1. Widerrufserklärung 355 I 2, 3, 4
    - ggü. Unternehmer
    - Formlos, Entschluss zum Widerruf muss erkennbar sein
  2. Frist
    - Beginn: grds. Vertragsschluss (355 II 2), bei Fernabsatz: Erhalt der Ware
    - Ende: Bei Belehrung: 14 Tage (356 III), keine Belehrung: 12 Monate + 14 Tage
  3. Kein Ausschluss nach 312g II
  4. Rechtsfolgen
    - ex nunc (ab Widerruf) Nichtigkeit, (Nur die WE des Verbrauchers wird widerrufen)
    - erbrachten Leistungen zurückgewähren
    - evtl. 357a Wertersatz
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
Q

Fristberechnung

A

Vertragsschluss/Erhalt: 02.05.
Beginn der Frist: 03.05. (00:00)

Grds. Ende (188 II): 16.05. (12:00 lol)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
Q

Anspruchsprüfung: Wertersatz nach Widerruf, 347

A

I. Widerruf
II. Ersatzfähiger Wertverlust

  1. Wertersatz, der nicht durch Prüfung der Ware entstanden ist (auch Wertverlust durch Bestimmungsgemäßen gebrauch ersatzfähig)
  2. Belehrung
    - Wertersatz erfordert (!!) Belehrung über Widerruf durch Unternehmer
    - Keine Belehrung = kein Wertersatz
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
26
Q

Abgrenzung Gefälligkeitsverhältnis vs. Schuldverhältnis

A

Anhaltspunkte zur Abgrenzung:

  • Entgeltlichkeit/Unentgeltlichkeit
  • Wirtschaftliche Bedeutung
  • Rechtsbindungswille der Parteien
    -> Gefälligkeitsvertrag (beide )
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
27
Q

Def. Schuldverhältnis

A

Rechtsverhältnis kraft dessen der Gläubiger berechtigt ist, vom Schuldner eine Leistung zu fordern

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
28
Q

Def. Leistung

A

Die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
29
Q

Def. Gläubiger

A

Person, welche eine Forderung gegenüber dem Schuldner geltend machen kann.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
30
Q

Def. Schuldner

A

Person, welche dem Gläubiger etwas schuldet und diese Leistung erbringen muss.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
31
Q

Def. Privatautonomie

A

Recht seine privaten Rechtsverhältnisse nach seinem eigenen Willen zu gestalten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
32
Q

Def. Praktische Unmöglichkeit

A

Dauerhafte Nichterbringbarkeit eines Leistungserfolges durch eine Leistungshandlung des Schuldners

33
Q

Def. Gattungsschuld

A

liegen vor wenn, wenn eine Sache nach generalisierenden Merkmalen bestimmt wird, also insbesondere bei Sachen, welche in großer Stückzahl hergestellt werden

34
Q

Def. Stückschuld

A

wird nach individualisierenden Merkmalen bestimmt, gebrauchte Sachen oder Einzelstücke

35
Q

Def. Vorratsschuld

A

Unterform der Gattungsschuld, die Schuld wird hierbei auf den eigenen Vorrat beschränkt

36
Q

Def. Holschuld

A

Leistungsort und Erfolgsort am Wohnsitz des Schuldners

37
Q

Def. Schickschuld

A

Leistungsort am Wohnsitz des Schuldners, Erfolgsort am Wohnsitz des Gläubigers

38
Q

Def. faktische Unmöglichkeit

A

Die Leistung kann theoretisch erbracht werden, allerdings nur unter einem unverhältnismäßigen Aufwand. Kein Gläubiger kann diesen Aufwand ernsthaft erwarten.

39
Q

Def. Bringschuld

A

Leistungs- und Erfolgsort am Wohnsitz des Gläubigers

40
Q

Def. Moralische Unmöglichkeit

A

Unzumutbarkeit der Erbringung eines Leistungserfolgs durch eine Leistungshandlung des Schuldners, auf Grund von moralischen und/oder persönlichen Gründen.

41
Q

Def. Annahmeverzug/Gläubigerverzug

A

Der Gläubiger nimmt die Leistung des Schuldners trotz Fälligkeit nicht an

42
Q

Def. Gefahrübergang

A

Risiko des Untergangs der Sache geht von Schuldner auf Gläubiger über mit der Übergabe

43
Q

Def. Rechtshindernde Einwendungen

A

Solche Rechtsgründe, welche schon das Zustandekommen des Vertrags verhindern

44
Q

Def. Rechtsvernichtende Einwendungen

A

Einreden, durch welche die Durchsetzung des Anspruchs gehemmt wird

45
Q

Def. Erfüllung

A

Der Schuldner erbringt die richtige Leistung zur richtigen Zeit an den richtigen Gläubiger

46
Q

Def. Aufrechnung

A

Gläubiger und Schuldner haben beide Forderungen gegeneinander, welche verrechnet werden.

47
Q

Def. Fälligkeit

A

Ein Anspruch ist fällig, wenn der Gläubiger eine Leistung fordern kann und der Schuldner diese erbringen kann.

48
Q

Def. Erfüllbarkeit

A

Ein Anspruch ist erfüllbar, wenn der Schuldner die Leistung erbringen kann.

49
Q

Def. Rücktritt

A

Rechtsvernichtende Einwendung, welche dafür sorgt, dass ein Rückgewährschuldverhältnis geschaffen wird und erbrachten Leistungen von den Vertragsparteien zurückgegeben werden müssen.

50
Q

Def. Stundung

A

Hinausschieben einer bereits eingetretenen Fälligkeit einer Forderung. Die Erfüllbarkeit hingegen bleibt bestehen.

51
Q

Def. Pflichtverletzung

A

Zurückbleiben hinter einem vertraglich geschuldeten Soll

52
Q

Def. Vertreten-Müssen

A

Einstehen-Müssen für eine Pflichtverletzung.

53
Q

Def. Schaden

A

Unfreiwillige Vermögenseinbuße

54
Q

Def. Aufwendung

A

freiwillige Vermögenseinbuße

55
Q

Def. Mahnung

A

Aufforderung an den Schuldner eine Leistung zu bewirken. Bei der Mahnung handelt es sich nicht um eine WE.

56
Q

Def. Frist

A

Eindeutige und bestimmte Aufforderung zur Erbringung der Leistung

57
Q

Def. Angemessenheit der Frist

A

Die Frist ist angemessen, wenn der Schuldner die Leistung in der Zeit realistisch erbringen kann

58
Q

Def. Culpa in Contrahendo

A

Schuldhafte Verletzung der vorvertraglichen Pflichten

59
Q

Def. Relatives Fixgeschäft

A

Die Einhaltung der Leistungszeit ist so wesentlich, dass mit der zeitgerechten Lieferung, der Vertrag stehen und fallen soll.

60
Q

Absolutes Fixgeschäft

A

Die Leistung ist für den Gläubiger nicht erbracht, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Leistungszeit erbracht wird.

61
Q

Schema Holschuld, 243 I

A

I. Aussonderung (zB aus dem Lager holen): Sache mittlerer Art und Güte

II. Nachricht an den Gläubiger, dass Sache zur Abholung bereit ist

62
Q

Schema Schickschuld, 243 I

A

I. Aussonderung (zB aus dem Lager holen): Sache mittlerer Art und Güte

II. Übergabe an die Transportperson

63
Q

Schema Bringschuld, 243 I

A

I. Aussonderung

II. Anbieten am Wohnsitz des Gläubigers

64
Q

Schema Entfall der Gegenleistungspflicht bei Unmöglichkeit, § 326 I 1

A

I. Vertrag

II. Unmöglichkeit der Leistungspflicht, 275 I - III

III. Kein Ausschluss des Entfalls

65
Q

Schema Annahmeverzug, 293 ff.

A
  1. Erfüllbarkeit der Leistung, 271
  2. Angebot des Schuldners, 294 - 296
  3. Kein Unvermögen des Schuldners, 297
  4. Gläubiger hat Angebot nicht angenommen, 293
66
Q

Schema Versendungskauf, 447 I

A

I. Anwendbarkeit

II. Versendung an anderen Ort als Erfüllungsort

III. Auf Verlangen des Käufers

IV. Übergabe an geeignete Transportperson

V. Zufälliger Untergang

67
Q

Schema Erfüllung, 362 I

A

I. Erbringen der geschuldeten Leistung durch Schuldner/Dritten

II. Bewirken an den richtigen und berechtigten Gläubiger

III. Richtige Zeit und richtiger Ort

68
Q

Schema Aufrechnung, 387 ff.

A

I. Aufrechnungserklärung, 388

II. Aufrechnungslage
1. Hauptforderung
2. Gegenforderung
3. Gegenseitigkeit der Forderungen
4. Gleichartigkeit der Forderungen
5. Fälligkeit und Durchsetzbarkeit der Gegenforderung
6. Erfüllbarkeit der Hauptforderung

III. Kein Ausschluss der Aufrechnung

69
Q

Schema Schadensersatz 280 I, 241 II (Normale Pflichtverletzung)

A

I. Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung nach 241 II
III. Vertreten-Müssen, 280 I 2
IV. Schaden

70
Q

Schema Schadensersatz 280 I, II, 286 (Verzug)

A

I. Schuldverhältnis

II. Pflichtverletzung nach 286
1. Fälligkeit und Durchsetztbarkeit der Leistung
2. Nichtleistung/Schlechtleistung des Schuldner
3. Fristsetzung oder Entbehrlichkeit, 281 I

III. Vertreten-Müssen, 280 I 2

IV. Schaden

71
Q

Schema Schadensersatz 280 I, III, 281 I (SE statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung)

A

I. Schuldverhältnis

II. Pflichtverletzung nach 281 I
1. Fälligkeit und Durchsetzbarkeit der Leistung
2. Nichtleistung/Schlechtleistung des Schuldners
3. Fristsetzung oder Entbehrlichkeit der Frist (§ 281 II)

III. Vertreten-Müssen, 280 I 2

IV. Schaden

72
Q

Schema Schadensersatz, 311a II (SE für Gläubiger nach anfänglicher Unmöglichkeit bei Schuldner)

A

I. Schuldverhältnis

II. Pflichtverletzung nach 311a II S. 2
1. Unmöglichkeit der Leistungserbringung, 275 I
2. Anfängliche Unmöglichkeit

III. Vertreten-Müssen, 311a II

IV. Schaden

73
Q

Schema Schadensersatz, 280 I, III, 283 S. 1 (SE statt der Leistung bei nachträglicher Unmöglichkeit mit Ausschluss der Leistungspflicht)

A

I. Schuldverhältnis

II. Pflichtverletzung nach 283 S. 1
1. Unmöglichkeit der Leistungserbringung, 275 I
2. Nachträgliche Unmöglichkeit

III. Vertreten-Müssen, 280 I 2

IV. Schaden

74
Q

Schema Aufwendungsersatz, 284

A

I. Voraussetzung eines Schadensersatzanspruchs nach 280 ff

II. Aufwendungsersatz wird anstelle des SE vom Gläubiger verlangt

III. Aufwendung im Vertrauen auf Leistung billigerweise gemacht

IV. Ausnahme: Zweck wäre auch mit Leistung des Schuldners nicht erfüllt worden

75
Q

Schema Nacherfüllung beim KV, 437 Nr. 1, 439

A

I. Anspruch entstanden

  1. KV
  2. Sachmangel, 434
  3. Bei Gefahrübergang (477!!)
  4. Kein Ausschluss der Gewährleistung, (vertraglich oder gesetzlich)
  5. Kein Ausschluss des Anspruchs, 439 IV
76
Q

Arten von: Kein Ausschluss der Gewährleistung (Nacherfüllung)

A

a) Vertraglicher Ausschluss

Ausgeschlossen bei:
aa) Verbrauchsgüterkauf, 476 I, III

bb) Unwirksamkeit auf Grund von Arglist/Garantie, 444

cc) Unzulässige AGB, 309 Nr. 8 b) aa)

77
Q

Schema Nacherfüllung Werkvertrag, 634 Nr. 1, 635

A

I. Anspruch enstanden

  1. Vertrag, 631
  2. Sachmangel, 633
  3. Bei Abnahme des Werkes
  4. Kein Ausschluss der Gewährleistung
78
Q

Schema Sachmangel Werkvertrag, 633

A

a) Vereinbarte Beschaffenheit
- Wenn ja, Abweichung Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit?

b) Vertraglich vorausgesetzte Verwendung
- Parteien haben im Vertrag eine bestimmte Verwendung für das Werk angegeben?

c) Gewöhnliche Beschaffenheit
- Werk entspricht nicht der Beschaffenheit welche an ähnliche/gleiche Werke zu erwarten ist

d) Falschlieferung oder Zu-Wenig-Lieferung
- Es wird das falsche Werk oder zu wenig des Werks geliefert

79
Q

Def. Abnahme (des Werks), 640

A

Die Abnahme ist die körperliche Entgegennahme des Werkes, verbunden mit der Erklärung des Bestellers, dass das Werk im Wesentlichen Vertragsgemäß ist.

80
Q

Def. Erfüllungsgehilfe

A

Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Willen des Schuldners bei der Erfüllung von dessen Verbindlichkeiten mitwirkt.

81
Q
A