Schaden ersatz 179 Flashcards
1
Q
Schemz 179
A
Unwiksamkeit des Vertrages aufgrund fehlerharfte Stelvertretung
Keine weiteren unwirksamkeitsgrunde
Gutglaubigkeit +Auschluss 179 III
Geschatfsfahigkeit des Vertreters
Schaden
Mitverschulden (Meistens ausgeschlossen)