Sachenrecht Flashcards

1
Q

Was sind Absolute Rechte?

A

Sachenrechte, Singliche Rechte. Recht an etwas, sie müssen von jedermann respektiert werden.

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2
Q

Publizität im Sachenrecht

A

Weil Sachenrechte von jedermann zu respektieren sind, müssen sie erkennbar sein. Für bewegliche Sachen wird dies durch Besitz und für unbewegliche Sache durch Eintragung im grundbuch gemacht.

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3
Q

Typenzwang im Sachenrecht

A

Numerus Clausus:

  • Eigentum
  • Pfandrecht
  • Reallast
  • Servitut/Dienstbarkeit
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4
Q

Spezialität im Sachenrecht

A

Man kann nicht Sachenrechte am gesamtvermögen einer Person übertragen, sondern immer nur an einzelnen Gegenständen dieses Vermögens. Wer also zb ein Unternehmen kauft muss daher an allen dem Vormann gehörenden Gegenständen Eigentum erwerben, wozu verschiedene Moduse nötig sein können.

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5
Q

Kausale Traditio

A

§380: Ohne Tutel und Modus kann kein Eigentum erworben werden.

  • Titel = Verpflichtungsgeschäft (Wille Eigentum zu übertragen)
  • Modus = Verfügungsgeschäft
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6
Q

Nemo Plus iuris transferre potest quam ipse habet

A

Niemand kann mehr Recht übertragen, als ihm selber zusteht.

  • Vormann muss selber Eigentum haben
  • Vormann muss Verfügungsermächtigung vom Eigentümer haben.
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7
Q

Definition Sache

A

§285: Alles was sich von der Person unterscheidet und zum Gebrauch der Menschen dient. (Rechtsobjekt)

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8
Q

Körperliche Sache

A

§292: Kann mit unseren Sinnen wahrgenommen werden

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9
Q

Unkörperliche Sachen

A

Forderungsrechte
Immaterialgüterrechte
Dienstleistungen

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10
Q

Teilbare Sache

A

Kann, ohne wesentliche Minderung ihres wertes zerlegt werden

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11
Q

Unteilbare Sache

A

Zivilteilung

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12
Q

Verbrauchbare Sachen

A

§301: Ihr Bestimmungsgemässer Gebrauch ist zur zerstärung oder Verzehrung gedacht

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13
Q

Welche Rechte können nur an unverbrauchbaren Sachen bestehen?

A

Fruchtgenuss und Miete

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14
Q

Vertretbare Sachen

A

Nach verkehrsanschauung ist sie bloss nach Mass, Zahl oder Gewicht bestimmbar, nicht an individuellen Merkmalen

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15
Q

Bewegliche Sache

A

Ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur anderen versetzt werden, auch Fahrniss genannt

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16
Q

Modus für bewegliche Sachen

A

übergabe §426ff

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17
Q

Modus unbewegliche Sachen

A

Eintragung im GB

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18
Q

Herrenlose Sachen

A

Gehören niemandem oder wurden derelinquiert. Kann durch okkupation Eigentum erlangen. Jeder kann sich herrenlose Sachen aneignen.

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19
Q

Einfache Sachen

A

Bestehen aus einem Stück, welches nicht weiter zerlegt werden kann, ohne dass die Sache zerstört wird
–> zb Bild, Foto etc.

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20
Q

Zusammenbesetzte Sache Unterteilung

A

Die Sache besteht aus mehreren Bestandteilen. Wir unterscheiden:

  • Selbständige Bestandteile
  • unselbständige Bestandteile
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21
Q

Selbständige Bestandteile

A
  • Trennung der Bestandteile ist möglich und wirtschaftlich sinnvoll, weil der Bestandteil und der Rest nicht wesentlich weniger wert sind, als die Ungeteilte Sache
  • Sonderrechtsfähig
  • Im Zweifel vermutet das Gesetz aber, dass typische Vertragsparteien wollen, dass selbtsändige Bestandteile dem rechtlichen Schicksal der Hauptsache folgen, sodass sie miterfasst sind (§457, §1047, §1061)
  • Ist es mit einer unbeweglichen Sache verbunden, wird es aber wie eine unbewegliche Sache behandelt §293.
  • Wenn keine Eigentümeridentität ist §293 nicht anzuwenden, es gelten also Regeln über bewegliche Sachen.
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22
Q

Unselbständige Bestandteile

A

Abtrennung unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnfoll weil der Bestandteil und der Rest der Sache wensentlich weniger Wert haben als die ungeteilte Sache

  • Sonderrechtsunfähig, folgt dem rechtlichen Schicksal der Hauptsache
  • Keine verschiedenen Eigentümer.
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23
Q

superficies solo cedit

A

Alles, was mit der Liegenschaft fest verbunden ist, teilt das rechtliche Schicksal der Liegenschaft. Der verbundene bestandteil ist sonderrechtsunfähiger teil der unbeweglichen Sache. Der Eigentümer der Liegenschaft ist daher auch Eigentümer des darauf errichteten Hauses.

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24
Q

Zubehör

A

Eine Nebensache die einer Hauptsache wirtschaftlich gewidmet worden ist.

  • Widmung Nebensache zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache
  • Räumliches Naheverhältnis zwischen Haupt und Nebensache
  • Sonderrechtsfähig
  • Im zweifel vermutet dass es rechtliche Schicksal der Hauptsache folgt
  • Ist die Hauptsache eine Liegenschaft wird Zubehör wie unbewegliche Sache behandelt §293
  • Wenn keine Eigentümeridentität zwischen Zubehör und Hauptsache ist §293 nicht anzuwenden, es gelten die Regeln über bewegliche Sachen.
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25
Q

Maschineneigentum §297a

A
  • Maschine muss mit unbeweglichen Sache in verbindung gebracht werden
  • Maschine gilt nicht als Zubehör wenn im Grundbuch angemerkt wird, dass sie nicht dem Liegenschaftseigentümer gehören.
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26
Q

A verpfändet seinen Bauernhof an B. Ist der Traktor auch vom Pfandrecht umfasst?

A
  • Ja, weil §457 sagt dass Zubehör im Zweifel als Mitverpfändet zählt
  • Durch Eintragung des Pfandrechts im GB wird B auch das Pfandrecht am Traktor haben
  • Er muss also den Traktor nicht nach Faustpfandprinzip übergeben.
  • Weil der Bauernhof unbeweglich ist, greift auch §293, Traktor wird wie unbeweglich behandelt, also reicht deswegen die Eintragung im GB
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27
Q

A verpfändet seinen Bauernhof an B. Der Traktor gehört aber C. Erwirbt B auch am traktor das Pfandrecht?

A
  • Besteht keine Eigentümeridentität zwischen Zubehör und Liegenschaft, greift §293 nicht.
  • Traktor wird nicht als unbewegliche Sache behandelt, daher folgt es nicht dem rechtlichen Schicksal des Bauernhofes
  • Kein Gutgläubiger Pfanderwerb weil keine übergabe, eintragung ins GB reicht für bewegliche Sachen nicht.
  • Aber weil traktor eine Maschine ist, gilt §297a. Weil keine Anmerkung im GB kann man gutgläubig Pfand erwerben.
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28
Q

Definition Maschine

A

selbsttätige, Arbeitskraft sparende Vorrichtung

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29
Q

Superädifikat

A

§435: Bauwerke die auf fremden grund in der Absicht erbaut wurden, nicht für immer fort stehen zu bleiben
- Fest mit dem Grund verbunden

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30
Q

Besonderheit von Superädifikaten

A

Ausname von SSC

  • Sonderrechtsfähig
  • fehlende Belassungsabsicht
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31
Q

Kann ein Haus nachträglich ein Superädifikat werden?

A

Nein, wird ohne erkennbare fehelnde Belassungsabsicht ein Gebäude errichtet, erwirbt der Grundeigentümer ipso iure Eiegntum daran.

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32
Q

Wie entsteht ein Superädifikat?

A
  1. Fehlende Belassungsabsicht von Anfang an, das kann sich aus der Bauart ergeben oder aus der Verabredung.
  2. Titel + Modus (wie bei beweglichen Sachen)
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33
Q

Wie kann Eigentum am Superädifikat übertragen werden?

A

§434 der Modus ist die Urkundenhinterlegung im Grundbuch.

Bei erstmaligen Erwerb erfolgt es originär durch Errichtung

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34
Q

Innehabung

A

Coprus. §309

Eine Sache in seiner Macht oder Gewahrsame haben

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35
Q

Besitz

A

Coprus + Animus

  • Sache in seiner Macht/Gewahrsame (tatsächliche Verfügungsmacht) Wird anhand der Verkehrsauffassung bestimmt
  • Wille, diese Sache hier und jetzt als seinige zu behalten.
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36
Q

Funktion des Besitzes

A

Publizitätsfunktion, indiz für die tatsächliche Berechtigung des Besitzers
§323 wird vermutet

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37
Q

Rechtsbesitzer

A

Nur besitzfähige Rechte, die eine dauernde Ausübung zugänglich machen.
(Miete, Pacht, Leihe, Servitute)

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38
Q

Sachbesitzer

A

Jemand hat eine körperliche Sache mit dem Wille inne, sie für sich zu behalten.

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39
Q

Besitz durch Dritte

A
  • Besitzmittler

- Besitzdiener

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40
Q

Buchbesitzer

A

Tabularbesitzer, wird durch eintragung im GB erworben §321

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41
Q

Besitzerwerb

A
  • Corpus (Nach Verkehrsauffassung)

- Animus

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42
Q

übergabesurrogat

A

§427: Durch Zeichen
§428: Durch Erklärung
§429: Durch Versendung

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43
Q

übergabe durch Zeichen

A
  • Subsidiär, wenn übergabe Hand zu Hand also körperliche verschaffung gem §426 unmöglich oder untunluch ist.
  • zb: Grosses Warenlager reicht der Schlüssel. Frachtgüter können druch Frachtpapiere übergeben werden
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44
Q

übergabe durch erklärung §428

A
  • traditio brevi Manu
  • besitzkonstitut
  • besitzanweisung
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45
Q

übergabe durch erklärung §428

A
  • traditio brevi Manu
  • besitzkonstitut
  • besitzanweisung
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46
Q

übergabe kurzer Hand

A

Traditio brevi manu. Die Sache ist schon beim Erwerber, er war bisher aber nicht besotzer, sondern hatte die Sache ohne Besitzwillen innen
- A ist absofort nicht mehr Inhaber einer Sache, sondern Besitzer, weil er nun einen Besitzwillen hat.

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47
Q

Besitzkonstitut

A

Der Frühere Besitzer will seinen Besitz aufgeben, die Sache aber weiterhin innehaben.

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48
Q

Besitzanweisung

A

Dache ist bei einem Dritten, der sie auch nach Besitzerwechsel innehaben soll

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49
Q

Versendung §429

A

Schickschuld.

  • Verbraucher §7b KSchG: Wird erst Besitzer erst mit Ablieferung
  • Sonst schon wenn es an den Transporteur übergeben wird.
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50
Q

Qualifizierter Besitz

A
  • Wichtig für Actio Publiciana
  • Rechtmässig
  • Redlich
  • Echt
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51
Q

Rechtmässig

A

Wer einen gültigen Titel für den Besitz hat §316. Titel muss Besitz rechtfertigen.

  • Wir nach 323 vermutet.
  • Unrechtmässig = Kein Titel doer Titel wird überschritten.
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52
Q

Rechtsfolgen der Rechtmässigkeit

A
  • Qualifizierter Besitz
  • derivativer Eigentumserwerb
  • gutgläubiger Erwerb
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53
Q

Redlichkeit

A

§326: Wer aus wahrschienlichen grunden die Sache die er besitzt für seine hält.

  • Wer weiss, oder vermuten muss, dass die in seinem besitz befindliche Sache einem anderen Gehört, ist unredlich.
  • Leichte Fahrlässigleit schadet
  • §328 wird vermutet
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54
Q

Rechtsfolgen der Redlichkeit

A
  • Qualifizierter Besitz
  • Gutgläubiger Erwerb
  • Redliche Besitzer wird dem Eigentümer nicht schadenersatzrechtlichen Ersatz leisten. Unredlicher muss alle schäden nach §335 ersetzen.
  • Darf die Früchte behalten, Unredliche muss sie herausgeben §330.
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55
Q

Echt

A

Ne Vi, ne Clam, ne Precario

  • Gewalt
  • List
  • Heimlichkeit
  • Bittleihe
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56
Q

Rechtlicher Besitz

A

Wer die 3-fache qualifikation hat.

- Steht Actio Publiciana §372 zu

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57
Q

Bestitzstörungsklage §339

A

Gerichtet auf: Wiederherstellung des letzten ruhigen besitzstandes
- Unabhängig ob man zum Besitz berechtigt ist, auch ein Dieb kann diese anwenden.

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58
Q

Störung

A

Verhalten, dass die Ausübung des Besitzes beeinträchtigt

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59
Q

Entziehung

A

Besitz wird nicht nur beeinträchtigt, sondern ganz beseitigt

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60
Q

Eigenmächtig

A

Weder durch Erlaubnis des Beistzers, oder des Gesetzes oder durch eine behördliche Entscheidung

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61
Q

Frist besitzstörungsklage

A

30 Tage ab Kenntnis des Beistzers von der Störung. §454 ZPO

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62
Q

A klaut das Auto von B. B holt es sich nach einer Woche wieder von A zurück. Kann A gegen B mit der Besitzstörungsklage gem §339 vorgehen?

A

Nein, A hat den besitz von B unecht erlangt. B kann innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis des Diebstahls aber gegen A vorgehen.

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63
Q

Klagebegehren Besitzstörung

A

Feststellung einer Störung
Unterlassung weiterer Störungen (Wiederholungsgefahr)
Wiederherstellung des letzten besitzstandes (NICHT: Schadenersatz)

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64
Q

Selbsthilfe

A
  • Durchsetzung von gesetzen unterliegt dem Staat.
    Wer seine Rechte schützen und durchsetzen will, hat dies durch behördliche hilfe zu tun. Denn
    -Käme staatliche Hilfe zu spät, kann der Beistzer aber sienen besitz verteidigen.
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65
Q

Kann man Schadenersatz bei unerlaubten Selbsthilfe fordern?

A

Nein

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66
Q

Wann ist staatliche Hilfe zu spät?

A

. Behörde ist nicht erreichbar oder funktionsfähig
. Behörde weigert sich einzuschreiten.
. Es ist der Einzige Ausweg aus einer Gefahr.

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67
Q

OGH Fall Abschleppen mit Zettel hinterlassen

A

Es handelt sich um unrechtmässige Selbtshilfe, wenn zuvor keine Eirkundigungen nach der Person des lenkers eingeholt wurde.
. Lenker muss die Möglichkeit gegeben werden, das Fahrzeug selbst zu entfernen.
- Anbringen eines Zettels genügt nicht (Kann wegwinden, regen etc).
- Behörde muss Privatperson auf Anfrage Name und Anschrift des KfZ Besitzers bekant geben, das ist keine unzumutbare Aufwendung und wäre notwendig gewesen um dem lenker eine 2. Chance zu geben.

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68
Q

Actio Publiciana §372

A
  • Steht nur dem 3-fach qualifizierten Besitzer zu
  • Kann gegen jeden gerichtet sein, der schlechter qualifiziert ist.
  • Sind beide gleich berechtigt dann der der weniger schutzwürdig ist.
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69
Q

Was muss der Beklagte beweisen, damit die actio Publiciana abgewiesen wird?

A

Er muss beweisen dass er wirklich Eigentümer ist, denn die Actio publiciana gilt gegen jeden, welcher schlechter berechtigt ist. Wer also das bessere besitzrecht hat, gewinnt.

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70
Q

Schadenersatzansprüche bei §339

A

Man kann nur die Wiederherstellung in den letzen (ruhigen) Besitzstand verlangen.

  • A kann verlangen, dass B sein Auto nicht auf seinen Rasen abstellt. B muss sich also aus seiner Besitzsphäre zurückziehen
  • A kann aber nicht verlangen, dass B den Schaden welchen er angerichtet hat ersetzt. Dafür muss er nach §1295 ff vorgehen.
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71
Q

Was kann der Kläger mit der Besitzstörungsklage verlangen?

A
  • Wiederherstellung
  • Unterlassung (Wiederholungsgefahr)
  • Feststellung der Störung
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72
Q

Voraussetzungen besitzstörungsklage

A
  • Jemand hat Besitz an einer Sache
  • Dieser Besitz wird gestört/entzogen
  • Eigenmächtig von einer anderen Person
  • Man reicht die klage innerhalb der Frist ein
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73
Q

Kann ein Finder, der sich entschliesst, die gefundene Sache nicht abzugeben, Besitzschutz in Anspruch nehmen?

A

Er kann Besitz erlangen und daher die Klage nach §339 in Anspruch nehmen.

  • Er ist kein Qualifizierter Besitzer weil kein Titel (Ausser herrenlose Sache)
  • Unmittelbarer oder mittelbarer Besitzerwerb.
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74
Q

Schranken des Eigentums

A
  • Durch das Gesetz (Denkmalschutz)

- Privatautonomie

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75
Q

Rei vindicatio §366 ist gerichtet auf:

A
  • Herausgabe einer beweglichen Sache

- Räumung einer Liegenschaft

76
Q

Welche Einwendungen gibt es gegen die Rei vindicatio?

A

Wenn jemand Recht zum besitz hat (Rechtsbesitzer). Er mus sbeweisen, dass er die Sache zu Recht bei sich hat.

  • Pfand, Bestandsvertrag etc.
  • Wenn er gutgläubig erworben hat.
77
Q

Kann man mit der Rei Vindicatio Schadenersatz verlangen?

A

Nein, es richtet sich ja auf die Herausgabe der Sache in dem Zustand, in dem sie sich gerade befindet.

78
Q

Die Sache ist untergegangen. Hat die rei vindicatio dennoch erfolg?

A

Nein. Nur Schadnenersatz und Bereicherungsrechtliche Ansprüche

79
Q

Muss der redliche Besitzer die Früche herausgeben bei einer rei vindicatio?

A

Nein. Redlichkeit endet aber mit Zustellung der Herausgabeklage.

80
Q

Gegenansprüche des Besitzers gegen die rei vindicatio

A
  • Wenn er Aufwendungen auf die Sache gemacht hat. Ersatzansprüche für notwendige und nützliche Aufwendungen welche noch fortwirken.
  • Hat ein Zurückbehaltungsrecht §471 welche er der rei vindicatio entgegenhalten kann.
81
Q

Mit was konkurriert §366?

A

§339
§372
Bereicherungsrecht
Schadenersatz

82
Q

Actio Negatoria §523

A

Steht dem Eigentümer zu wenn sein Eigentum gestört wird (nicht entzogen)

  • Muss Beweisen dass er Eigentümer ist + es eine Störung gibt
  • Auf Unterlassung der Störung oder Wiederherstellung des Zustandes vor der Störung (Beseitigung)
83
Q

Welche Immissionen muss der Eigentümer niemals dulden?

A

Grobkörnige Immissionen:

  • unmittelbare zuleitungen
  • grobkörperliche einwirkungen
  • Gesundheitsgefärhdende Einwirkunegn
84
Q

Gegen positive Immissionen kann etwas unternommen werden, wenn:

A
  1. Sie das ortsübliche Mass überschreiten (Umgebung)

2. dadurch die Ortsübliche Nutzung des Eigentums wesentlichs beeinträchigt wird §364 Abs 2

85
Q

Wer ist Passivlegitimiert §364 Abs 2?

A
  • Eigentümer der Liegenschaft (Wenn er Stärung bestehen lässt obwohl er die abstellen könnte zb Mieter)
  • Wer das grundstück nutzt und die Stärquelle beherrscht
86
Q

Wann kann gegen negative Immissionen vorgegangen werden?

A
  • Ortsübliches Mass überschritten
  • Immission muss zu unzumutbaren Einschränkungen der Nutzung führen.
    . Vor der gerichtlichen Klage muss ausserdem eine Eineigung versucht worden sein (Mediator/Gericht)
87
Q

Was kann der Nachbar mit dem Baum machen, der auf der Grenze wächst?

A
  • §421: Wurzeln auf seinem grundstück beseitigen
  • überhängende äste nutzen oder schneiden
  • Kostenersatz §422
88
Q

Was ist eine Genehmigte Anlage?

A
  • Genehmigung von der GewO
  • Genehmigung von einer verwaltungsbehörde, wenn:
    - hA: Nachbarn haben im Verfahren Parteienstellung bekommen und rechtliches gehör bekommen.
  • Ohne Parteienstellung wird gehör verletzt und somit ist es keine Genehmigung.
89
Q

Sonderregelung für genehmigte Anlagen

A

Immissionen können über das Ortsübliche hinausgehen, auch wenn die die ortsübliche Nutzung wesentlich beeinträchtigen. Sie sind zu dulden solange sie sich in den grenzen der Genehmigung halten.

90
Q

Miteigentum §361

A

Real geteiltes eigentum ist verboten in österreich (zb Stockwerkeigentum)
- Schlichtes Miteigentum = ideeller Anteil der Sache. Das Recht wird geteilt nicht die Sache selbst

91
Q

Gesamthandeigentum

A

Allen gehört alles, es kann nur gemeinsam über die Sache verfügt werden.

92
Q

Entstehung Schlichtes Miteigentum §825

A

Durch:

  • Vertrag
  • Gesetz
  • Testament
93
Q

Wer kann über Miteigentum verfügen?

A

Jeder Miteigentümer kann über seinen ideellen Anteil ohne Zustimmung der anderen verfügen. wenn man über die Gesamtsache verfügen will, braucht es die Zustimmung aller Miteigentümer.

94
Q

Verwaltung von Miteigentum §833 ff

A

Verwaltung = Massnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung einer gemeinschaftlichen Sache

  • Ordentliche Verwaltung = notwendig und Zweckmässig im interesse aller Miteigentümer welche keine besonderen Kosten verursachen
    • Entscheidet Mehrheit der Stimmen, wobei nach Anteilen gezählt wird. Vor der Massnahme müssen alle Miteigentümer verständigt werden.
94
Q

Verwaltung von Miteigentum §833 ff

A

Verwaltung = Massnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung einer gemeinschaftlichen Sache

  • Ordentliche Verwaltung = notwendig und Zweckmässig im interesse aller Miteigentümer welche keine besonderen Kosten verursachen
    • Entscheidet Mehrheit der Stimmen, wobei nach Anteilen gezählt wird. Vor der Massnahme müssen alle Miteigentümer verständigt werden.
95
Q

Ordentliche Verwaltung

A
  • Notwendig/Zweckmässig für alle, keine grossen Kosten
  • Mehrheit (Anteile) Entscheidet
  • Mehrheit alleine kann alle Miteigentümer bei der Massnahme vertreten
  • Muss alle anderen vor Massnahme verständigen
  • Bei 50:50 kann ein Richter entscheiden.
  • Vermietung einer Immobilie ist ordentlich.
96
Q

Ausserordentliche Verwaltung

A
  • Nicht Notwendig/Zweckmässig, nicht zum vorteil aller, grosse Kosten.
  • Braucht Einstimmigkeit, sonst muss Richter entscheiden §834.
97
Q

Benutzung Miteigentum

A

Jeder soll sein Eigentum benutzen dürfen, braucht nicht die Zustimmung der anderen. Benützungsregelungen bei unbeweglichen Sachen können im GB angemerkt werden.

98
Q

Teilungsklage

A

Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft. Jeder kann sie begehren, es sei denn es liegt:
- Unzeit
- Nachteil eines Miteigentümers
vor.

99
Q

Wohnungseigentum

A

KEIN Stockwerkeigentum. Man ist Miteigentümer an einer Liegenschaft und hat ein ausschliessliches Nutzungsrecht an seiner Wohnung.

  • Miteigentümer der Liegenschaft.
  • ausschliessliches Nutzungsrecht am Wohnobjekt
  • KEIN Alleineigentum an der Wohnung.
100
Q

Wichtigen Regelungen im WEG

A
  1. Schriftliche Vereinbarung über die Begründung von Wohnungseigentum von allen Miteigentümern. Wirkt mit eintragung im GB
  2. Verwaltung: Wohnungseigentümer kann über sein Recht verfügen. Kann seine eigene Wohnung verwalten.
101
Q

Verwaltung der Eigentumswohnung WEG

A

Druch das ausschliessliche Nutzungsrecht am WOhnobjekt hat jeder Miteigentümer das ausschliessliche Recht, sein Wohnobjekt selbst zu verwalten (ordentlich und ausserordentlich)

Allgemeine Teile der Liegenschaft sind wohnungseigentümer zur Eigentümergemeinschaft zusammengefasst.

  • Treppenhaus, Garage etc.
  • Eigentümergemeinschaft ist eine juristische Person.
  • Beschlusserfordernisse nach §833 ff ABGB
102
Q

Derivativer Eigentumserwerb

A
  • Titel (Rechtsgeschäft auf Eigentumsverschaffung gerichtet, gültig)
  • Modus (übergabe §426 ff oder GB)
  • Berechtigung des Vormannes (Selbst Eigentümer oder Verfügungsermächtigung)
103
Q

Was passiert mit dem Eigentum, wenn ein Vertrag mit Sachenrechtlicher ex tunc wirkung angefochten wird?

A

Wird so getan als wäre Eigentum nie übergegangen.

  • Willensmängel (Irrtum, List, Drohung)
  • relative Nichtigkeit
104
Q

Unterschied Verfügungsermächtigung und Vollmacht

A

Vollmacht: Man überträgt Eigentum im fremden Namen

Verfügunsgermächtigung: Es ist mir erlaubt im eigenen Namen Eigentum zu übertragen.

105
Q

Gutgläubiger Erwerb §367 Voraussetzungen:

A
  1. entgeltlicher, gültiger Titel
  2. über eine bewegliche, körperliche Sache
  3. die bereits übergeben wurde
  4. redlichkeit des Erwerbers im Zeitpunkt der übergabe (leichte FL schadet)
    - -> §328 redlichkeit vermutet
    - -> glauben durfte er ist Verfügungsberechtigt
  5. es liegt eine der 3 Alternativvoraussetzungen vor
106
Q

3 Alternativvoraussetzungen §367

A
  1. Erwerb in öffentlicher versteigerung (mit behördlicher Genehmigung, nach ordentlicher Bekanntmachung druch staatlich befugte Stelle durchgeführt)
  2. Erwerb von einem Unternehmen im gewähnlichen Betrieb seines Unternehmens (Muss zu einem geschäft des Unternehmens gehören)
  3. Vom Vertrauensmann erworben (Wem der Eigentümer wissentlich und Willentlich die Sache übergeben hat)
    • Auch Eigentumsvorbehaltskäufer.
107
Q

Vertrauensmannkette

A

Geschützt wird auch der Erwerb von einer Person, der der Vertrauensmann die Sache weitergibt und auch vom Erben des Vertauensmanns

108
Q

Gutglaubenserwerb an nicht individualisierbaren Sachen

A

Geld oder INhaberpapiere. Der redliche Erwerber kann an ihnen auch Eigentum erwerben, wenn keine der 3 Alternativvoraussetzungen vorliegen.

109
Q

Gutglaubenserwerb von Liegenschaften

A

NICHT nach §367 weil das nur für bewegliche Sachen gilt.

  • Gruendbuchseintragung, die Falsch ist.
  • Redöich, wer die Unrichtigkeit des Grundbuches bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht erkennen konnte. (leichte FL) (Streitanmerkung)
110
Q

Voraussetzungen Gutglaubenserwerb einer Liegenschaft:

A
  • entgeltliche, gültige Titel
  • über eine Liegenschaft
  • Eintragung im GB war Falsch und wurde bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht erkannt
  • Redlichkeit bei Eintragung im GB
111
Q

Arten von Gutglaubenserwerb an Liegenschaften.

A

§1500 ABGB: Was nicht eingetragen ist, gilt nicht.

  • Eintragung war ursprünglich richtig, und wurde später falsch
  • Dritte erwirbt sofort mit EIntragung Eigentum wenn alle Voraussetzungen erfüllt.
  • zb: Ersitzung die nicht eingetragen wurde

§62 GBG: Was eingetragen ist, gilt.

  • ursprünglich unrichtige Eintragung.
  • zb Vertretung ohne Vollmacht, Willensmangel.
112
Q

§62 GBG

A

Wurde Voreigentümer von der Eintragung seines Nachmannes verständigt, muss er binnen 60 Tagen Rekursfirst die Löschungsklage verlangen. Dannach wird der Dritte Eigentümer.

Wurde Vormann nicht verständigt, kann er eine Löschungsklage binnen 3 Jahren ab dem Einlagen des Antrags auf Eintragung des Dritten verlangen. Das sind die Schreijahre.
- Darum ist empfohlen, alle 2-3 Jahre GB zu überprüfen.

Sobald keine Löschungsklage mehr möglich ist, hat der Dritte eine unanfechtbare Stellung erworben. Der Voreigentümer darf also während der Rekursfrist keine Streitanmerkung erwirkt und die Löschungsklage erhoben hat oder 3 Jahre verstrichen sind.

113
Q

Erwerb vom Scheinerben

A

Ist besonders geschützt weil hohe Vertrauensbasis, daher ist auch der unentgeltliche Erwerb erfasst an körperlichen und unkörperlichen Sachen. §824
- Nur Sachen die dem Verstorbenen gehört haben. Sonst §367

114
Q

Ersitzung

A
  • Subsidiär wenn gutgläubiger erwerb scheitert.
  • Bewegliche Sachen: 3 Jahre wenn Titel
  • Bewegliche Sachen: 6 Jahre wenn kein Titel
  • unbewegliche Sachen: 30 Jare §1477
115
Q

Originärer Erwerb

A
  • Vermendung, verarbeitung, Bauführung, Zueignung, Fund, Enteignung §414 ff
116
Q

Eigentumsvorbehalt

A

Ist Rechtsbesitzer, erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung Sachbesitzer.

  • Er hat bis zur Zahlung nur ein Anwartschaftsrecht
  • Besitzschutz + Actio Publiciana
117
Q

Weiterveräusserung druch Verkäufer Eigentumsvorbehalt

A
  • Verkäufer ist weiterhin Eigentümer. Kann nur durch Besitzanweisung derivativ belastetes Eigentum verkaufen.
118
Q

Weiterveräusserung durch den Käufer

A
  1. Kann Anwartschaftsrecht veräussern
  2. Kann eine Ersatzsicherheit bestellen
  3. Veräusserung des Eigentums unter neuerlichem Eigentumsvorbehalt.
119
Q

Aufbau des Grundbuchs

A

Hauptbuch: Jedes Grundstück ist hier aufgenommen, in Kastralgemeinden aufgeteilt. Sie sind beziffert. Haben eine Tagebuchzahl.

  • A blatt (Gutbestandsblatt allg. Angaben)
  • B Blatt (Eigentum)
  • C Blatt (Lastenblatt
120
Q

Urkundensammlung

A

Originalurkunden wie Kaufvertrag, Pfand, Superädifikat…

121
Q

Funktion der EInverleibung im Grundbuch

A

Modus bei unbeweglichen Sachen

- Rechtsschein, indiz für die tatsächlich bestehende Berechtigung.

122
Q

öffentlichkeitsgrundsatz GB

A

Jedermann kann ins GB eEinsicht nehmen und Auskunft zu Eigentümer und Liegenschaft erhalten bei Notar, Rechtsanwalt oder bei Gericht.

123
Q

Eintragungsgrundsatz GB

A

Modus für den Erwerb, übertragung, Beschränkung und Aufhebung bücherlicher Rechte auschliesslich durch Eintragung im GB §431.
Ausnahme: Ersitzung und Erbe sind schon vor Eintragung Eigentümer.

124
Q

Bücherliche Vormann

A

Eintragungen sind nur gegen den zulässig, der zur Zeit des Ansuchens als Eigentümer der Liegenschaft oder INhaber eines sonstigen bücherlichen Rechts im GB auferscheint oder vorgemerkt ist.
- Sprinheintragung: Ist die Abkürzung. §22 GBG

125
Q

Vertrauensgrundsatz GB

A

Darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des GB vertrauen

126
Q

Prioritätsgrundsatz

A

Wer zuerst im Gb steht, hat das Recht. Darum kann man Anmerkung der Rangordnung §53 GBG machen um seinen Platz zu sichern. 1 Jahr lang gültig. Kann wenn ihn jemand überspringt auch Löschung verlangen.

127
Q

Zweck der Anmerkung der Rangordnung

A
  • Es kommt nicht auf die Reihenfolge des Titelgeschäfts an, sondern den Modus.
  • Gefahr für den Erwerber
  • Eigentümer der Liegenschaft kann seinen Rang für künftige verfügungen über seni Recht vorbehalten.
128
Q

Sprungeintragung GB

A

Prinzip des bücherlichen Vormannes. §22 GBG

129
Q

Eintragungsarten im GB §8 GBG

A
  1. §9 GBG: Einverleibung dinglicher Rechte
  2. Vormerkung
  3. Anmerkung
130
Q

Einverleibung §9 GBG

A

Bei gericht beantragt und bewilligt wenn einverleibungsfähige Urkunde vorgelegt wird. Unterschriften beider Parteien müssen beglaubigt sein.
- Braucht eine Aufsandserklärung des Berechtigten dass er einverstanden ist, dass sein recht übertragen, beschränkt, belastete oder aufgehoben wird.

131
Q

Vormerkung §35 GBG

A

Bedingter Rechtserwerb oder Verlust. Eintragung ist bedingt. kommt dazu wenn zb Urkunde fehlt oder keine beglaubigung.
- Rang des Vorgemerkten wird gewahrt.

132
Q

Anmerkung §52 GBG

A

Dient der Ersichtlichmachung bestimmter Tatsachen oder besonderer Rechtsfolgen, zb Streitanmerkung.

133
Q

Vorteile des Pfandrechts

A

Insolvenzrisiko: Kann Pfand aus der Summe herausverlangen und ist nicht auf die Quote angewiesen. Reserviert sich eine bestimmte Sache zu seiner Befriedigung
- Absolutes, Dingliches Recht gegenüber Jedermann.

134
Q

Prinzipien des Pfandrechts

A
  • Akzessorität: Kein Pfandrecht ohne gültige Forderung. Erlischt forderung so auch der Pfand. forderung muss bestimmbar sein
  • Recht an fremder Sache: Kann nur Pfandrecht an fremder Sache machen
  • Spezialität: Pfandrecht kann nur an einzelnen Gegenständen des vermägens begründet werden, kein Generalpfand an allem, was ein Mensch besitzt.
  • Ungeteilte Pfandhaftung: Pfandrecht bleibt an der ganzen Sache aufrecht auch wenn Teile der Forderung beglichen sind.
135
Q

Was kommt als Pfandobjekt in Frage?

A

Jede Sache die im Verkehr steht §448

  • Muss verwertbar sein und damit druch Nutzung oder Veräusserung befriedigungstauglich sein
  • Künftige Forderungen wenn ausreichend individualisierbar
  • Geldpfand:
    • pignus regulare: kein recht geld zu verbrauchen, muss dieselben Scheine zurückgeben
    • Pignus irregulare: Wird Eigentümer vom Geld und muss dieselbe Summe zurückgeben.
135
Q

Was kommt als Pfandobjekt in Frage?

A

Jede Sache die im Verkehr steht §448

  • Muss verwertbar sein und damit druch Nutzung oder Veräusserung befriedigungstauglich sein
  • Künftige Forderungen wenn ausreichend individualisierbar
  • Geldpfand:
    • pignus regulare: kein recht geld zu verbrauchen, muss dieselben Scheine zurückgeben
    • Pignus irregulare: Wird Eigentümer vom Geld und muss dieselbe Summe zurückgeben.
136
Q

A verpfändet sein Haus an B. Das Haus brennt ab. A bekommt von der Versicherung Geld dafür. Wie ist die Rechtslage

A

Das Pfandobjekt ändert sich. Es bezieht sich aber nicht mehr auf das Haus, sondern die Forderung gegen die Versicherung.

137
Q

Afterpfand

A

Wenn ein Pfandrecht verpfändet wird. §454

138
Q

Umfang des Pfandrechts

A

selbständige bestandteile und zubehör gelten im Zweifel dazu §457 iVm §293
- Keine Eigentümeridentitär: Pfand an Nebensache kann nur gutgläubig erworben werden wie bei §367

139
Q

Pfandbestellung

A

Titel (Pfandbestellungsvertrag §449)

140
Q

Vertragsinhalt des Pfandbestellunsgvertrages

A

Muss Pfandsache sorgfältig verwahren und nach Begleichung der Froderung zurückstellen.

141
Q

Verbotener Vertragsinhalt Pfand §1371

A

§1371: Verfallsklausel lex commissoria: Wenn man die Forderung nicht begleichen kann, darf der Gläubiger die Sache behalten.
§1372: Fruchtniessung druch Pfandgläubiger. Er darf die Pfandsache nicht benutzen wegen Wucher

142
Q

Pfandverschlechterung. Wer trägt das Risiko?

A

Der Gläubiger trägt das Risiko der zufälligen Wertverschlechterung des Objekts

143
Q

Wann darf der Gläubiger einen Ersatzpfand bestellen?

A
  1. Pfandobjekt war schon bei der Bestellung mangelhaft. Das ist verschuldensunabhängig
  2. Pfand wird durch Verschulden des Pfandbestellers gemindet. Er schuldet dem Gläubiger Schadenersatz oder einen Ersatzpfand wenn Naturalrestitution nicht geht
144
Q

Fauspfandprinzip

A
  • Dient der Publizität. bewegliche Sachen müssen übergeben werden §451 wenn es möglich ist.
  • Sicherheit des Rechtsverkehrs.
  • Pfandrecht erlischt wenn das Pfand an den Schuldner zur vorübergehenden Nutzung oder Kontrolle zurückgestellt wird oder von diesem eigenmächtig zurückgeholt wird.
  • KEIN BESITZKONSTITUT. Das Pfand darf nicht beim Schuldner sein.
145
Q

Ausnahmen vom Fauspfandprinzip §451:

A
  1. körperliche übergabe ist nicht möglich, kann durch Symbolische übergabe druch Zeichen erfolgen, aus denen jedermann die Verpfändung leicht erkennen kann (schuld)
    - Sehr strenger Massstab, was möglich ist.
    - Flugzeuge, Traktor, Bus muss übergeben werden
    - Grosse Warenlager, sehr grosse Maschinen durch Zeichen nach hA.
    - Entfernung des Schuldes fürht zum Erlöschen des Pfandrechts.
146
Q

Publizität bei unbeweglichen Sachen

A

Hypothek im grundbuch.

147
Q

Publizität bei Forderungen

A
  • können nicht übergeben werden, sind aber auch nicht unbeweglich
  • Kann nur durch Drittschuldnerverständigung gemacht werden. Muss dem Drittschuldner sagen, dass die Forderung gegen ihn nun verpfändet ist.
  • §189 UGB: Buchvermerk
148
Q

Gutgläubiger Pfandrechtserwerb §456

A

§442: Ist der Verpfänder nicht Eigentümer der Pfandsache, kann der Gläubiger derivativ kein Pfandrecht erwerben.
- Verweis auf §367 zu denselben Voraussetzungen:
- gültiger Pfandbestellungsvertrag (titel)
über eine bewegliche körperliche Sache
- die bereits übergeben wurde
- gutgläubigkeit des Erwerbers
+ eine der 3 Alternativvoraussetzungen Vertrauensmann.

149
Q

Richterliches Pfandrecht

A

§253 EO: Braucht ein vollstreckbares Urteil

150
Q

Gesetzliche Pfandrechte

A
  • Vermieter für Mietzinsforderung an den eingebrachten Sachen des Mieters §1101
  • Rechtsanwalt für seine Kosten an Geld §19 RAO
  • Frachtführer, Spediteure, Lagerhalter…. §440 ff UGB
151
Q

Rechte + Pflichten des Pfandgläubigers vor Fälligkeit

A
  • sorgfältige Verwahrung der Sache
  • Darf keine Früchte zeiehn §1372
  • Darf sie ohne erlaubnis nicht nutzen §459
  • uU bei Untergang oder Verschlechterung einen Ersatzpfand verlangen §458
  • Kann die Pfandsache von einem Dritten herausverlangen weil absolutes recht (pfandklage)
  • Kann die Unterlassung von Einwirkungen auf das Pfand verlangen
152
Q

Kann der Eigentümer der verpfändeten Liegenschaft diese weiterhin vermieten?

A

Vermietung mindert meistens den Wert
Was Pfandbesteller darf ergibt sich aus dem Vertrag.
- Vermietung der Liegenschaft zu “unüblichen” konditionen = Gläubiger kann Unterlassungs und Beseitigungsansprüche verlangen.

153
Q

Pfandklage

A

Auf Herausgabe der beweglichen, körperlichen Pfandsache gerichtet gegen jedermann.

  • kann auch publizianisch erhoben werden
  • kann sich gegen rei vindicatio mit Recht auf besitz wehren
154
Q

Devastationsklage

A

Unterlassung von Eingriffen auf seine rechtliche position. §523 abgeleitete actio negatoria.

155
Q

Verwertung des Pfandes

A
  • gerichtlich (Muss ein urteil erwirken, dannach erfolgt Exekution auf die Pfandsache nach EO, Zwangsversteigerung)
  • aussergerichtlich (bewegliche, körperliche Sachen durch ein dazu befugtes Unternehmen versteigern lassen UGB
156
Q

Verteilung des Erlöses Pfandrecht

A

Der überschuss gehört dem Pfandbestelller. Reicht das Geld nicht aus, um die ganze Forderung zu tilgen, bleibt für den Rest die Personalhaftung aufrecht.
- Bei mehrerern Gläubigern je nach Pfandrang, nach Zeitpunkt der Begründung des Pfandrechts. (Modus)

157
Q

Hypothek

A

Pfandrecht an einer Liegenschaft

158
Q

Erlöschung der Hypothek

A
  • Prinzip der Akzessorität, Pfand erlöscht wenn forderung erlöscht. Eintragung im GB ist nur deklarativ.
  • Gläubiger ist verpflichtet, die dafür nötige Löschungsquittung auszustellen.
159
Q

Forderungsentkleidete Eigentümerhypothek

A

Ein Dritter kann aufgrund der GB Publizizät auf den Bestand der Hypothek vertrauen, was noch eingetragen ist, gilt ihm gegenüber nicht §1500.

  • Er Erwirbt gutgläubig die Forderung. Personalhaftung lebt nicht mehr auf.
  • Ersatzanspruch gegen ihn
160
Q

Verfügungsrecht Hypothek §469

A

A verpfändet seine Liegenschaft an B, C und D. Hat A die Forderung des B beglichen und hat er sich gegenüber C und D das Verfügunsgrecht vorbehalten (mit Anmerkung im GB), kann er eine neue Hypothek in derselben höhe jemand anderen einverleiben. Sonst rücken C und D in den nächsten Rang.

161
Q

Symulantenhypothek

A

Für eine Forderung werden mehrere Liegenschaften verpfändet.

  • Kann sich aussuchen auf welche Liegenschaft er greifen will, um sich zu befriedigen.
  • Gehören die Liegenschaften aber verschiedenen Eigentümern gibt es Regress
  • Kann Ersatzhypothek verlangen, wenn sich der Pfandgläubiger übermässig aus einer Liegenschaft befriedigt, an der sie ein Pfandrecht hatte
162
Q

Höchstbetragshypothek

A

AUsnahme vom Spezialitätsprinzip.

- §14 GBG

163
Q

Sicherungseigentum

A

Gläubiger erhält Vollrecht an der Sache, unterliegt aber einer Beschränkung im Innenverhältnis. Er darf die Sache nur verwenden, um seine Forderung zu befriedigen, wenn der Schuldner nicht bezahlt.
(Wird Eigentümer, im ABGB nicht geregelt aber nach §10 IO anerkannt)
- Fauspfandprinzip analog anzuwenden.
- Geht nicht unter wenn Forderung erloschen ist.
- Sache muss erst zurückgegeben werden, damit das Sicherungseigentum untergeht.

164
Q

Sicherungszession

A

Dem Gläubiger wird die Forderung nicht als Pfand gegeben, sondern in sein Eigentum übertragen. Er hat Vollrecht, ist aber intern gebunden.
- Drittschuldnerverständigung /Buchvermerk.

165
Q

Zurückbehaltungsrecht §471

A

INhaber einer körperlichen Sache wird das Recht eingeräumt, die Herausgabe der Sache zu verweigern, bis gewisse Forderungen befridigt werden.

  • Zug um Zug Geschäft
  • Wenn Sache einen Schaden verursacht hat
  • Wenn ein Aufwand für die Sache gemacht wurde.
  • Unternehmerisches ZBR §369 UGB
166
Q

Servitut

A

Dienstbarkeit an einer fremden Sache. beschränktes Dingliches Nutzungsrecht §472.
- Nur duldung/Unterlassung, nie ein aktives tun.

167
Q

Grunddinestbarkeit

A

Servitute besteht an einem Grundstück (dienendes Grundstück)

  • Feld
  • Haus
  • Wege und Weiderecht, Viehtrieb
168
Q

Personaldiesntbarkeit

A

Servitute für eine bestimmte Person.

  • Gebrauchsrecht
  • Fruchtgenuss
169
Q

Wie müssen Dienstbarkeiten ausgeübt werden?

A

Schonend §484.

170
Q

Kann eine Servitute übertragen werden?

A

Nein. Weder übertragen noch ausgeweitet ohne die Zustimmung der anderen Person §485.
- Ausnahme: Fruchtgenuss braucht keine Zustimmung, aber ended mit dem Tod des ursprünglich berechtigten, und somit erlischt auch das übertragene Recht.

171
Q

Entstehung einer Servitute

A
  • Titel (Bestellvertrag, Testament)
  • Modus (Einverleibung im GB)

Rechtssprechung will auf den Modus verzichten, wenn die Servitute offenkundig ist. Dies ist aber abzulehnen weil keine Rechtsgrundlage.

172
Q

Wie kann sich der Eigentümer gegen eigenmächtige Erweiterungen des Servitutsberechtigten wehren?

A

§523 actio negatoria

173
Q

Wie kann der Servitutsberechtigte sein absolutes Recht gegen den Eigentümer durchsetzen?

A
  • §523 actio confessoria
174
Q

Kann eine Servitute ersessen werden?

A

Ja, 30 Jahre, grundbuchseintragung nur deklaratorisch aber achtung wegen §1500

175
Q

Wie kann der Servitutsberechtigte die Ersitzung im GB eintragen?

A
  • Mittels Actio confessoria §523 kann er die Eintragung im GB verlangen, sonst besteht die Gefahr dass er sien recht verliert wenn ein Dritter gutgläubig erwirbt
176
Q

Gutgläubiger erwerb von Servitut bei offenkundigen Servituten

A

Scheitert mangels redlichkeit, wenn die Servitute leicht erkennbar war.

177
Q

Erlöschung der Servitute

A
Tot der Person bei Personalservitut 
Untergang der dienenden Sache §525
Langjährige Nichtausübung 30 Jahre
völlige Zwecklosigkeit 
- Freiheitsersitzung durch Eigentümer
178
Q

Schutz von Servituten

A

Servitutsberechtigter geniesst:

  • Besitzschutz
  • actio confessoria §523
  • actio publiciana
179
Q

Was ist eine Reallast?

A

Dingliches Recht an einer Liegenschaft, vom Grundstückseigentümer bestimmte, meist wiederkehrende Leistung
- Positives Tun §12 GBG

180
Q

Entstehung der Reallast?

A
Titel 
Modus (Eintragung im C blatt)
181
Q

Erlöschung der Reallast

A

Göeich wie bei Servitute.

182
Q

Baurecht

A

dingliche, veräusserliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenoberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

  • Eigentum des Bauwerks steht dem Eigentümer der Liegenschaft zu
  • Bauwerk ist sonderrechtsunfähig nach SSC
183
Q

Entstehung des Baurechts

A
Titel 
Modus (Eintragung ins C Blatt)
184
Q

Erlöschung des Baurechts

A

befristet: min 10 Jahre, max. 100
Erlischt das Baurecht, wird das Bauwerk Eigentum des Grundeigentümers, indem es unselbständiger Bestandteil wird.
- Grundeigentümer muss den Bauberechtigten entschädigen.