Sachbeschädigung Flashcards
Fremd
Fremd ist eine Sache, die nach bürgerlichem Recht nicht im Eigentum einer anderen Person steht und nicht herrenlos ist.
Sachen
sind körperliche Gegenstände im Sinne des $ 90 BGB.
Beschädigung
ist eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz oder der Form einer Sache, durch welche die Brauchbarkeit der Sache zu ihrem bestimmten Zweck beeinträchtigt wird.
Zerstören
ist die völlige Aufhebung der Gebrauchsfähigkeit einer Sache.
Verändern des Erscheinungsbildes
Ist das Versetzen der sinnlich wahrnehmbaren Oberfläche der Sache in einen vom ursprünglichen Zustand abweichenden Zustand.
Unbefugt
ist die Handlung, wenn der Täter dafür keine Erlaubnis bzw. keinen Rechtfertigungsgrund hat.
Öffentliche Denkmäler
sind Erinnerungszeichen der Natur, die aus wissenschaftlichen, geschichtlichen oder landeskundlichen Bedeutung, Eigenart oder Schönheit schützenswert sind.
Naturdenkmäler
sind Einzelschöpfungen der Natur, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit rechtsverbindlich durch das BNatSchG geschützt sind.
Gegenstände: öffentlich. Nutze
/ Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze, Anlagen
Dies sind Sachen, die dem Publikum einen unmittelbaren Nutzen bringen, sei es durch deren Gebrauch oder in anderer Weise, die also eine Gemeinwohlfunktion erfüllen.