Römische Verfassung, Bedeutung der Magistrate Flashcards
Drei Insitutionen Roms
Magistraturen
Volksversammlungen (comitia, consilium)
Senat
Magistraturen
Ehrenamtlich
Kollegialität
Recht auf Interzession
Annuität
Verbot der Kontinuation
Verbot der Iteration
Verbot der Kumulation
Amtsgewalt (potestas) hierarchisch gegliedert
Cursus honorum
-> Politische Gewalt einzelner/ Zentrierung minimieren
Senat
Wichtigste Organ der politischen Ordnung
Zuerst 300 Mitglieder, ab 1. Jh. v. Chr. aus 600
Ehemalige Amtsträger
Zuständigkeiten de facto unbegrenzt
Nicht weisungsbefugt, vielmehr Beschlüsse als Ratschläge
Volksversammlungen
4 verschiedene Typen:
- comitia curiata
- comitia centuriata
- comitia tributa
- consilium plebis
Abstimmung über Gesetzesanträge, Richterinstanz und Wahl der Amtsträger
Keine Eigeninitiative (Einberufung durch Magistrate)
Unterteilung in Stimmkörperschaften
-> Kein Abstimmmen nach Köpfen
Cursus Honorum
Quästoren
(kurulische) Ädilen
[Zensoren]
Prätoren
Konsuln
- Volkstribune
Volkstribune (tribuni plebis)
10
Sakrosant (“hochheilig, unverletzlich”)
Recht Volksversammlungen einzuberufen
Interzessionsrecht bei Zugriffen von Magistraten auf Bürger (ius auxilii)
Veto-Recht gegenüber magistratischen Handlungen
Quästoren
Verantwortlich für Verwaltung und Finanzen
Provinzverwaltung
Ädile
2 plebejische (ursprünglich), dann auch 2 kurulische
Aufsicht über öffentliche Gebäude, Tempel, Märkte und Spiele in Rom
Prätoren
Zuständig für das Gerichtswesen innerhalb und außerhalb Roms
Zuerst 2, später, 4, dann noch mehr
Censoren
Seit 366 v. Chr.
In jedem 5. Jahr für höchstens 18 Monate Amtszeit gewählt
Zuständig für Schätzung der Vermögen der Bürger und das Führen der Bürger- und Senatslisten
Konsuln
2
Oberste Leitung in Krieg und Frieden (imperium)
Berufen Senats- und Volksversammlungen ein
Führten Verhandlungen mit dem Senat#
Ab 367 v. Chr. erst Plebejern gestattet