ReWe Flashcards
Ermittlungsgrundlagen für Herstellungskosten
- Nominalkapitalerhaltung -> Bewertung der einzelnen Verbräuche etc. zu hist. Einstandpreisen
- keine kalkulatorischen Elemente -> z.B. Unternehmerlohn, kalk. Abschreibung etc.
- Prinzip der sachlichen Abgrenzung (Marktleistungsabgabeprinzip) -> Herstellung ist grundsätzlich einkommensneutral bis zum Verkauf
Vor- bzw nachverlegte Inventur §241 Abs.3
3Monate vor bzw. 2 Monate nach dem Bilanzstichtag
Permanente Inventur §241 Abs. 2
einmal im Jahr, kein bestimmter Zeitpunkt
Bilanzstichtagsinventur §240 Abs. 2
am Bilanzstichtag oder 10 Tage vor bzw. nach diesem Tag (“Ausgeweitete Stichtagsinventur”)
Herstellungskosten bei denen das Wahlrecht gilt
- freiwillige soziale Kosten
- allg. Verwaltungskosten
- Fremdkapitalkosten, wenn diese explizit für die Herstellung aufgenommen wurden und auf den Zeitraum entfallen
außerplanmäßige Abschreibung beim Anlagevermögen
gemildertes Niederstwertprinzip. ggf. Wertaufholung gem. §253 Abs 3 auf Korrekturwert, hier: beizulegender Wert
Wertaufholungsgebot
Zuschreibung bei Wegfall des Grundes für außerplanmäßige Abschreibung
Derivater GoF
- Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis eines Unternehmens und der Differenz zwischen Vermögen und Schulden.
- Zeitlich begrenzt nutzbarer VG, der handelsrechtlich aktiviert werden muss
Bewertungsvereinfachungsverfahren bei Vorräten
- Festbewertung
- Gruppenbewertung
- Sammelbewertung
Teilabnahmeprinzip
Kein Verbot einer vorzeitigen Gewinnrealisierung sondern Erbringung separat abrechenbarer Teilleisutngen
Realisationsprinzip
Gewinne dürfen erst bilanziert werden, wenn sie auch tatsächlich realisiert wurden.
Typen von Wertberechtigungen bei Bewertung von Forderungen
- Einzelwertberichtigung
2. Pauschalwertberichtigung
Imparitätsprinzip
bei bestimmten Sachverhalten werden negative Erfolgsbestandteile zu einem früheren Zeitpunkt erfasst als positive.
(Ungleichbehandlung bezieht sich auf Zeitpunkt der erfolgswirksamen Erfassung)
Höchstwertprinzip
- Konkretisierung des Imparitätsprinzipes
- zur Bewertung der Passivseite
->Bei einer Auswahl von mehreren Schuldwerten, den höchsten Wert in die Bilanz übernehmen.
Beizulegender Wert
Oberbegriff für alle “marktnahen” Wertansätze
Begriff des Gezeichneten Kapitals bei:
- Aktiengesellschaften
- GmbH’s
- Grundkapital (AG)
2. Stammkapital(GmbH)
3 Arten wie eine Bilanz aufgestellt werden kann
- Vor Gewinnverwendung ( Ausweis d. Jahresüberschusses/-fehlbetrags ggf. mit Gewinn/-Verlustvortrag)
- nach teilweiser Gewinnverwendung (Ausweis des Bilanzgewinns/-Verlustes)
- nach vollständiger Gewinnverwendung (weder Ausweis von Jahresüberschuss/-fehlbetrag noch von Bilanzgewinn/-Verlust)
Latente Steuern
beruhen auf vorübergehenden (zeitlichen) Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz
Zustandekommen latenter Steuern
1) Aktiva in dHGB > VG in Steuerbilanz
2) FK in dHGB Bilanz < FK in Steuerbilanz
Rohergebnis nach GKV §278 Abs.2
Umsatzerlöse \+- Bestand an (un-)fertigen Erzeugnissen \+ andere aktivierte Eigenleistungen \+ sonst. betriebliche Erträge - Materialaufwand
(Erst-)Bewertung von Rückstellungen
<= 1 Jahr Restlaufzeit: Erfüllungsbetrag
> 1 Jahr: Barwert (Diskontierung mit durchschnittlichen Marktzins der letzten 7 Jahre)
Pensionsrückstellung: Barwert (Diskontierung pauschal mit durchsch. Marktzins für 15 Jahre)