Reste Flashcards

1
Q

Anteilsübertragung Kommanditist

A
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Q

Limited nach Brexit

A
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3
Q

Was ist der Unterschied von Gesetzlichen vs. Vereinbarte Schriftform

A

“§126 vs. §127 BGB

§125(1): Gesetzliche vorgeschriebene Form
§125(2): Rechtsgeschäftliche Form
§126 Gesetzliche Schriftliche Form → hier gehte E-Mail zum Beispiel nicht
§127: Vereinbarte Form → hier geht E-Mail da ““telekomunikative übermittlung”

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4
Q

[GbR] Erläutere den zsmhang “Gesamthandsgemeinschaft”

A

Jeder G’ter ist Eigentümer der ganzen Sache und Inhaber der ganzen Forderung. Gem. §719(1) BGB können daher auch nur die gemeinsame wirksame Verfügungen treffen.

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5
Q

Was ist die “Hafteinlage” und was die “Pflichteinlage”

A

“Folie 25:
Hafteinlage:
- Im HR eingetragener Haftungshöchstbetrag des Kommanditisten

Pflichteinlage:
- Einlage, die nach Gesellschaftsvertag zu erbringen ist
- Bewertung nach freiem Ermessen der G’ter”

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6
Q

Was ist mit “Verzahnung” gemeint

A
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7
Q

Wie kann man Haftungsrisiken umgehen im Rahmen der Neugründung einer GmbH

A

Vorrats GmbH kaufen, da diese bereits gegründet und eingetragen wurde → Achtung hier gibt es weitere Haftungsrisiken die zu beachten sind. Siehe Folie 40ff.

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8
Q

Ist der Prokurist auch betroffen von §11(2)GmbHG im Rahmen der Vor-GmbH

A

Nein! h.M. Auslegung einer “engen handelnden” und somit nur GF (siehe Aufgabe B.I.2)

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9
Q

Wird die OHG aufgelöst wenn ein Gesellschafter kündigt?

A

OHG: §131 HGB → Keine Auflösung bei der OHG, denn bei der OHG steht die “Unternehmnskontiunität über der Personenidentität”

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10
Q

UmwG: Welche Formen der Umwandlung gibt es?

A

Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragung

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11
Q

Stimmt die folgende Aussage: Durch die GmbH als Komplementär (bei einer GmbH & Co. KG) haftet NIEMAND meher unbeschränkt

A

Falsch, Nicht die Haftung der Gesellschaft (“GmbH”) sondern ihrer Gesellschafter! D.h. die Komplementär-GmbH haftet unbeschränkt mit ihrem Vermögen

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12
Q

Was heißt Innenhaftung [GmbH]

A

Innenhaftung ist die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH selbst. Nach § 43 I GmbHG hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Verletzt er die sich daraus ergebenden Pflichten, so ist er der GmbH für den dadruch enstandenen Schaden ersatzpflichtig, gem. § 43 II GmbHG; Es handelt sich um Organhaftung.

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13
Q

Einzelkaufmann will GmbH gründen - wie macht man das?

A

“§190ff. UmwG NICHT Einschlägig
sondern es handelt sich hier um eine Aufspaltung → hier Ausgliederung gem. §124 UmwG

Option 2: Einzelkaufmann muss neue GmbH gründen und dann überträgt der Einzelkaufmann alles an die GmbH. ACHTUNG Forderungen und Verbindlichkeiten”

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14
Q

Übertragung von Forderungen und Verbindlichektien -> bei wem brauch es die Zustimmung der Gegenpartei

A

Verbindichkeiten gem §§414ff.

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15
Q

Was ist ein Umlaufbeschluss?

A

§ 48 II GmbHG: Asynchrone Stimmabgabe in Textform. Besonders für Workaholics wie uns geeignet, damit wir uns als Gesellschafter nicht vor Ort treffen müssen.

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16
Q

“Gegeben: Drei Gesellschafter einer GmbH (A, B, C); Stammkapital ist 25TEUR; G’ter A hat einen Nennbetrag iHv 1€ lt. Satzung

Frage: Welche Rechte hat der G’ter A”

A

§51a GmbHG = Auskunfts- & Einsichtsrecht (Achtung - Auskunftsrecht ist ein umfassendes Recht)

17
Q

Was ist wenn der G’ter A eine GmbH genau 10% hält

A

§50 GmbHG →Minderheitsrechte

18
Q

was ist wenn der G’ter A einer GmbH 25,1% hält

A

Satzungsänderungen brauchen eine 3/4 Mehrheit (§53(2) GmbHG) d.h. A kann Satzungsänderungen blockieren

19
Q

Was ist wenn der G’ter A 50,1% hält

A

“Er kann alleine über den Gewinn entscheiden

Hier fehlt noch ein weiterer Punkt”

20
Q

Was ist die “Anzeige der Neugründung”

A

“Folie 49: Kauf einer Vorratsgesellschaft stellt wirtschaftlich eine NEUGRÜNDUNG DA (BGH 2003)
- Entsprechend muss diese Neugründung im HR angezeigt werden

21
Q

Erklären Sie einem ausländischen Investor eine GmbH

A

“Folie 4, Folie 71 Folie XXX

Allgemein:
- Juristische Person (§13 GmbHG) d.h. hat selbständige Recht und Pflichten
- Auch als Ein-Personen-Gesellschaft möglich
- Fremdorganschaft (d.h. Geschäftsführung und Vertretung durch Organe und grdstl. nicht durch G’ter)
- Grdstl. freie Übertragbarkeit von Anteilen (§15 GmbHG

Einflussnahme auf Geschäftsführung:
- Die GF ist Weisungsgebunden an die Beschlüsse der G’ter (§37 GmbHG)

Haftung:
- Die G’ter (nicht die G’) haften nur beschränkt mit ihrer geleisteten Einlage
- Aussnahmen der Haftung (hier: z.B. Durchgriffshaftung)

AN Vertretung:
- AR grdstl. nur fakulativ (§52 GmbHG
- Ausser > 500 AN
- Mitwirkung der AN im AR
- Betriebsrat ab mehr als 5 AN”

22
Q

Was ist “betriebliche” vs. “unternehmerische Mitbestimmung”

A

“Folie 71:
Betriebliche Mitbestimmung:
- Mitbestimmung durch BETRIEBSRAT (BR wird von AN gewählt und hat Funktion der Vertretung von AN interessen durch Mitwirkung und Mitbestimmung)

Unternehmensbezogen Mitbestimmung:
- Einflussnahme der Betriebsangehörigen auf WIRTSCHAFTLICHE bzw. UNTERNEHMERISCHE Entscheidungen
- Durch Besetzung im AR “

23
Q

Welche drei Arten von Insolvenzen gibt es

A

“§§17-19 InsO
Zahlungsunfähigkeit; Drohende Zahlungsunfähigkeit; Überschuldung (nur bei jur. Personen; Legaldef. in Abs. 2)

24
Q

Wann hat ein G’ter keine Stimmrechte in der G-versammlung

A

Ҥ47(4) GmbHG
- In den Fällen in den der G’ter durch Beschlussfassung entlastet oder von einer Verbindlichkeit befreit werdne soll sowie in Fällen zur Beschlussfassung zur Einleitung eines Rechtstreites gegen den entsprechenden G’ter”

25
Q

AG und GmbH sind beides Körperschaften. Gibt es einen Fall in denen der Analogie Schluss zwischen AktG und GmbH nicht gestattet ist.

A

“Haftungsauschluss des GF nach Entlastung in der HV bzw. G’terversammlung.
Gem. §120 AktG haftet der Vorstand der AG auch nach Entlastung durch die HV noch. Im GmbHG gibt es hier zu keine Regelung für den GmbH-GF. Der Analogie Schluss ist aufgrund der unterschiedlichen Rechtsposition zwischen AG-Vorstand und GmbH-GF lt. h.M. nicht zulässig.

AG-Vorstand: Grdstl. Weisungsfrei (§76 AktG)
GmbH-GF: Grdstl. Weisungsgebunden (§37 GmbHG)”

26
Q

Was sind die Unterschiede zwischen GmbH und AG

A

“1. Satzung
2. Grund/Stammkapital
3. Weisungsgebundenheit des GF
4. Organe: (AG hier insbesondere noch den AR)
5. Haftungsauschluss des GF durch G’terversammlung im Rahmen der Entlastung
6. Übertragung von Anteilen
7. Selbstkontrahieren des Vorstandes ist bei der AG über den AR geregelt. “

27
Q

Was sind Inhaber- vs. Namensaktien

A

Bei Inhaberaktien ist der Aktionär unbekannt und bei der Namensaktie ist der Aktionär dem Vorstand bekannt, da er im Aktienregister eingetragen wird.

28
Q

WANN gibt es keine G’terliste bei einer GmbH

A

Wenn im Rahmen der Gründung das Musterprotokoll verwendet wurde

29
Q

Kann ein minderjähriger Aktien erhalten (z.B. durch Schenkung)

A

“Schenkung von Aktien = Nur rechtlich vorteilhaft
Des weiteren ist der minderjähiger Rechtsfähig (d.h. träger von Rechten und Pflichten; nicht zu verwechseln mit der Geschäftsunfähigkeit)”

30
Q

Kann ein G’ter der GmbH persönlich haften?

A

“Grundsätzlich gilt gem. §13 (2) GmbHG dass es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. D.h. die G’ter haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen

Es gibt Ausnahmen die teilweise nicht im Gesetz geregelt sind:
- §11 GmbHG: Handelndenhaftung des Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Vor-GmbH
- Verlustdeckungshaftung im Zeitpunkt der Vor-GmbH: BGH 1997
- Zum Zeitpunkt der Vorgründungsgesellschaft unbeschränkte Haftung gem. §128 HGB analog
- Unterbilanzhaftung: BGH 1997; im Stadium der GmbH für Verluste aus Phase der Vor-GmbH

31
Q

Warum ist der GF die “Marionette” der G’ter

A

“Gem. §37(1) GmbHG ist der GF grdstl. weisungsgebunden an Vorgaben der GF. Nur in den folgenden Aussnahmen kann er abweichen:
- Weisung verstößt gegen zwingende gesetzliche Vorschriften (z.B. §30 GmbHG, §15a INso)
- Gesellschafterbeschluss ist nichtig
- Existenzgefährende Weisung für die Gesellschaft

Achtung: Bei unzweckmäßigen Weisungen muss der GF die Weisung ausführen, aber zumindestens seine Bedenken mitteilen”

32
Q

Was ist die verdeckte Sacheinlage

A

Bei einer verdeckten Sacheinlage wird zwar formell eine Bareinlage geleistet, die geleistete Bareinlage aber zeitnah zum Ankauf von Wirtschaftsgütern vom Gesellschafter verwendet. Der Gesellschafter verkauft also der GmbH z. B. Anlagegüter und die GmbH bezahlt diese mit der kurze Zeit zuvor geleisteten Bareinlage. Die verdeckte Sacheinlage ist in § 19 Abs. 4 GmbHG definiert.

33
Q

AG: Wer stellt den Jahresabschluss fest

A

“HV oder AR

§172 AktG - die Aktionäre entscheiden bei der Gründung in der Satzung wer entscheidet. HV bzw. AR
§173 AktG - Feststellung durch die HV (Regelfall)”

34
Q

Abberufung/Entlasung des Geschäftsführers der AG bzw. der GmbH

A

“AG:
- Der AR kann gem. §84(4) AktG den Vorstand ““aus wichtigem Grund”” (z.B. grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit, oder Vertrauensentzug) abberufen

GmbhG:§38 GmbHG
- Die Bestellung der GF ist zu JEDER ZEIT widerruflich”