Rechtsphilosophie Flashcards
Argumente für moralbezogenen Rechtsbegriff (allgemein)
- Das Unrechtsargument
a) Die Wehrlosigkeitsthese
b) Das Effektivitätsargument - Das Prinzipienargument
Die Wehrlosigkeitsthese
Stichworte: Wehrlosigkeitsthese, Trennungsprinzip, Eigentlich Ablehnung der Nazis ggü.Rechtspositivismus –> völkisches Naturrecht,
Radbruch vor Wehrlosigkeitsthese: Recht als Kulturphänomen, das sich auf Idee des Rechts beziehen muss, Positives Recht hat Maßstab der Gerechtigkeits –> Gleichheitsgebot welches rein formal ist, daher bedarf es der Zweckmäßigkeit = 3 Stück –> Relativismus, da Recht relativ ist, Richter –> Gesetz ist Gesetz; Aber einzelner subjektiv das Recht, Recht zu verweigern bei Antinomie
Radbruch später: Unerträglichkeitsthese als Selbstkorrektur; Gerechtigkeit nicht nur formales Gleichheitsgebot, sondern Anreicherung um allgemein anerkannte Menschenrechte; außerdem bei extremer Ungerechtigkeit ist Gerechtigkeit absolut und nicht relativ
Beschreibung der Philosophie Radbruchs 1932
Unmöglichkeit einer objektiven Vorrangrelation aber Existenz eines objektiven Rechtswertes, auf das Recht Bezug haben muss; Durch Rechtssicherheit noch objektiv positiver Wert des Rechts –> minimisierte Naturrechtslehre
Einwände gegen Effektivitätsargument und wiederum Rechtfertigung durch Alexy
1) Einwand fehlender Wirksamkeit –> enorme Überschätzung praktischer Relevanz von Disput über Rechtsbegriff
2) Einwand unkritischer Legitimation –> Rückschluss aus positiver Setzung auf nicht unerträgliches Unrecht
Alexy:
1. Erschweren durch Aufnehmen der richtigen Normen
2. Verringerung der Anpassungsbereitschaft
3. Erleichterung juristischer Aufarbeitung
Das Prinzipienargument (Dworkin)
Aßerrechtliche Kriterien in Fällen der Unklarheit, daher Abwägen im Lichte der Prinzipien notwednig –> Recht und Moral nicht trennbar=Doppelte Eigenschaft des Rechts –> Regeln + Prinzipien
Argumente für moralneutralen Rechtsbegriff (allgemein)
- Argument der Nicht-Erkennbarkeit des moralisch Richtigen
2. Das Unerheblichkeitsargument
Was bedeutet Rechtspositivismus laut Kelsen?
Wissenschaftliche Rechtserkenntnis, Erkennen und Beschreiben allgemeiner Elemente und Strukturen
Argument der Nicht-Erkennbarkeit des moralisch Richtigen
- Pluralismusargument
- Widersprüchliche Werke
- Nicht logisch erkennbar
- BGH früher5. Mensch zu unterschiedlich –> Non Existenz logisch zwingender Normen –> Sein-Sollens-Fehlschluss
Gegenargumente gegen Argument der Nicht-Erkennbarkeit des moralisch Richtigen
- Ethischer Naturalismus/Realismus/Platonismus
Gegenargument von Mackie= Argument der Absonderlichkeit - Moralische Erkenntnis als reine Vernunfterkenntnis = a priori, –> Gedankliche Einsicht in Richtigkeit einer Norm, nicht Erfassen objektiver Werttatsachen; Kants Kateogrischer/Hypothetischer Imperativ; 2 Komponenten: 1) Erkennen, dass Handlung/Norm bestimmten Beurteilungsmaßstab entspricht, 2) Kenntnis des Maßstabes selbst
Ethischer Kognitivismus und die Motivationsproblematik
- Ethischer Internalismus: Moralischen Überzeugungen kommt handlungsmotivierende Kraft zu = Moralische Überzeugung und handlungsmotivierende Kraft sind intern verknüpft, da man idR. nach Überzeugungen handelt
- Verhaltenswirksamkeit“ = Wesensmerkmal moralischer Überzeugung
- -> Gegenargument der Nonkognitivisten = Erkenntnisse als solche sind passiv, da sie keine motivierende Kraft besitzen
- -> „Subjektive Wünsche“ + Erkenntnis (die Rolle für Ziel spielen) = Handlungseinfluss - Daher Hume dagegen: Vernunfterkenntnis der Moral nicht möglich, da moralische Überzeugung nie Resultat von Erkenntnis allein
- Gegenargument gegen Hume:
- -> Begrenzte Handlungsmotivierende Kraft
- -> Ethischer Externalismus
Unerheblichkeitsargument
Rechtspositivismus vorzugswürdig selbst wenn es moralische Erkenntnis gäbe –> faktische Existenz der Norm nicht änderbar
- -> Irreführen von Systemfremden
1. Gegenargument der Nicht-Positivisten: Teilnehmer/Beobachterperspektive
Das Sollen als Sinn der Norm gem. Kelsen
Willensakt –> Mensch will, dass sich anderer Mensch auf bestimmte Art und Weise verhält und verleiht Willen Ausdruck = Tatsache=Sein
Sollen ist Inhalt des Willensaktes und ungewiss
Daher muss unterschieden werden zwischen Willensakt als Sein und Sollen und objektiven, subjektiven Sinn des Willensaktes
Sprechakte –> Searle
Eine Norm ist die Bedeutung einer sprachlichen Äußerung; Auch auf ein Sollen ausgerichtet
Assertive = Wort auf Welt ausrichtung –> Behauptend
Direktive = Welt auf Wort Ausdrichtung –> Wie die Welt zu sein haben soll = normativ
Begriffe des Sollens im technischen Sinne
- Bezugnehmende Komponente = Sachverhalt
2. Normative Komponente = gebietet, verbietet, erlaubt Sachverhalt
Verschiedene Normtypen Unterscheidungen
- Adressaten: generell; individuell
2. Bedingung oder unmittelbar geltend
Das Standard Modell der Rechtsnorm
Rechtszweck = Steuerung des Verhaltens der Bürger, wofür Motiverzeugung notwendig –> Es wird sanktioniert, weil es verboten ist
Sanktionsnorm an Amtsträger gerichtet, Verhaltensnorm an Bürger gerichtet –> Verhaltensnorm und Sanktionsnorm sind extern verbunden
Sanktionsmodell der Rechtsnorm
Sanktions und Verhaltensnorm nicht trennbar
intern verbunden
Etwas ist verboten, weil es Sanktioniert wird
Einwände:
1. Bürger auch Kopmetenzen, nicht nur Pflichten
2. Zwangsakt als Übel
3. soziologische Perspektive –> kosten-nutzen-kalkulation
Befehlstheorie
Positives Recht besteht als allgemeinen Befehlen die von Souverän stammen
Souverän ist höchste Instanz und folgt niemand höherem
Austins Kompplung ist faktisch und nicht normativ wie bei Sanktionsmodell –> Verbindung durch Sanktionspraxis genügt für Rechtscharakter
Kelsens Stufenbau des Rechts
Verfassung, generelle Normen, individuelle Normen, Vollstreckungsakte
Normen werden aus höherer Norm abgeleitet
Primär/Sekundärnormen
Primär= Verhaltensnormen Sekundär = Ermächtigungsnormen
2 Arten von Ermächtigungsnormen
- Amtsträgerkompetenzen
2. Bürgerkompetenzen
Schwächen von nur Primärnomen in system
- Interpretationsprobleme –> wer ist autorisiert und zu welcher Auslegung?
- Anpassungsprobleme –> veraltete Primärnormen reagieren
- Durchsetzungsprobleme –>
Argumente gegen Sekundärnormen
- Bedeutung von Ermächtigungsnormen heute so anerkannt, dass eigener Typus bezweifelt wird
- Ermächtigungsnorm = unselbstständiger Bestandteil von Verhaltensnormen
- Interne Ermächtigungsnorm = mittelbare Gebotsnorm
Paradox der Rechtserzeugung
Was ist höchste Ermächtigungsnorm?
- Shaipiros Dorf im Naturzustand
- henne-Ei-Problem –> die, die rechtliche Kompetenz übertragen sind die Eier und die sie besitzen die Hennen
Lösung des Paradox
- Person kann auch dann Kompetenz besitzen, wenn ihr keine Norm diese verleiht
- Norm kann auch existieren die Kompetenz zu Erzeugung von Rechtsnormen überträgt, ohne erlassen worden zu sein von Kompetenztragender Person dafür
Souverän als Quelle der Rechtsgültigkeit
- Gewohnheitsmäßiges gehorchen
- Folgt seinerseits keiner höheren Instanz
- kritik:
–> Keine Gewohnheit im ZP des Übertragens auf Nachfolger
Keine Erklärung der rechtlichen regelung –> befolgungswürdig?
–> warum trotz souverän wechsel fortgeltend
–> entgegen Demokratie da beschränkung Souverän nicht möglich
—> Handeln um nicht-normative Tatsachen, da Menschen faktisch gehorchen = nicht normativ! –> daraus ist kein objektives Sollen ableitbar
Vernuntrechtliche Ermächtigungsnorm als Quelle
- a priori aus reiner Vernunft = überpositives Recht, feststellbar ohne positive Vereinbarung
“Praktisches Vernunftprinzip”
Die hypothetische Grundnorm als Quelle gem. Kelsen
Höhere Norm, die allein zur Legitimation der Verfassung dient
Keine inhaltlichen Anforderung an Verfassung, rein formal
Die Normen sollen gelten, egal welcher Inhalt
Oberster Geltungsgrund ist die Einheit der Rechtsorndung
Schwierigkeiten der Grundnormlehre
Was Recht ist, ist rein normativer Natur und sagt nichts über Sein sondern nur Sollen aus –> Befolgung fragwürdig
1. Lösung Kelsens –> Verhältnis von Geltung und Wirksamkeit sind zu trennen, aber Geltung setzt ein Minimum an Wirksamkeit voraus –> da sie positives Recht begründet, darf sie selbst eben nicht positiv sein; Aber ist sie dann überhaupt Norm ?!
2. Lösung Kelsen Früh: Grundnorm ist gedanklich notwendige Voraussetzung der rechtserkenntnis –> Verhaltensaufforderung
Grundnorm als Inhalt eines Denkaktes subjektives gesollte = objektives gesollte und dadurch Handeln Personenn und es werden rechtlich gültige Akte
3. Lösung Spät: Da es kein Sollen ohne ein Wollen gibt, hinzudenken imaginärer Autorität deren fingierter Willensakt die Grundnorm zu seinem Sinne hat –> Grundnorm als notwendige Fiktion
——> “transzendental-logische Voraussetzung” der Grundnorm, in Anlehnung an Kant laut Kelsen = Bedingung der Möglichkeit der Erfahrungserkenntnis
Gesellschaftliche Praxis als Quelle
rule of recongition = oberste Norm die Kriterien für Identifikation von Regeln des geltenden Rechts beinhaltet
Unterschied zur Grundnormlehre:
1. keine gedachte, sondern tatsächlich existierende soziale Regel die sich in sozialer Praxis ausdrückt –> “Praxis-Theorie der Norm”
Philosophische Quellen der Rechtsgültigkeit (allgemein)
- Souveränität Austin
- vernunftrechtliche Ermächtigungsnorm Kant
- hypothetische Grundnorm laut Kelsen
- Gesellschaftliche Praxis = rule of recognition Hart
- Moralische Prinzipien (Dworkin)
Worin besteht das Wesen sozialer Regeln laut Hart?
- soziale Gewohnheiten –> verhalten mehrheitlich auf bestimmte Weise
- soziale Regeln –> interner Aspekt zur bloßen Verhaltensmäßigkeit dazu –> spezifische subjektive Einstellung
Allgemeiner Standard der Gruppe
a) Mitglieder sehen es als richtig an
b) fordern von anderen das Verhalten
c) komplexere soziale Praxis als bloße Verhaltensgewohnheit
Kelsen gegen Hart: Es folgt aus gesellschaftlicherPraxis und somit Tatsache noch lange nicht rechtliche Gültigkeit
Verteidigungsargumente von Hart gegen Kelsen für rule
- falsches verständnis von Gültigkeit
- ausreichend, die abgeleitete Norm als gültiges Recht anzusehen
- Unterteilen von Normen in 2 Perspektiven:
a) Interne –> anerkennen udn befolgen; identifizieren und befolgen des rechts und somit indirekt der rule
b) Externe –> beschreiben und betrachten der Norm ohne anzuerkennen = Rechtswissenschaftler
Unterscheidung der Wirksamkeit von Normen gem. Hart
- Primäre Verhaltensnormen = Wirksam, wenn Bürger im allgemeinen sie befolgt
- Sekundäre Ermächtigungsnormen = Wirksam, wenn sie von Staatsorganen, die zur Anwendung berufen sind, anerkannt von Bürgern
Argumente gegen rule
- Shapiro: Normen von anderen Seins Art als gesellschaftliche Praxissen; Frage nach Gültigkeit (Henne-Ei-Problem) nicht gelöst
- Alexy: Harts rule verstößt gegen Nicht Ableitbarkeit von Sollen aus Sein
- Schlagendes Argument –> Gültigkeit als anderes ansehen, nämlich als subjektives Sollen der Gesellschaft und somit sozial wirksam
Moralische Prinzipien als Quelle der Rechtsgeltung laut Dworkin
- Recht beinhaltet neben Regeln noch Prinzipien als 2. Art von Normen
- Maximen unterschiedlichen Abstraktionsgrades
- Zentraler Unterschied = Regeln: legen bestimmte REchtsfolge zwingend fest; Prinzipien: sind abwägbar –> zB. Mauerschützenfall Rechtsfolge
- Prinzipienkonflikte sind abwägbar und Regelkonflikte nicht, eine Regel müsse immer zurücktreten
Wie lässt sich laut Dworkin feststellen welche Prinzipien als Rechtsprinzipien gelten?
I. Test der institutionellen Stützung
1. Rechtsanwender ermittelt erst alle eindeutigen Rechtsregeln
2. dann Fragen: welche Prinzipien braucht es um diese Regeln am besten zu rechtfertigen?
II. Moralische Dimension
1. Bezugnahme auf Moral
2. Rechtfertigung muss moralische Dimension beinhalten
3. Rechtfertigende Prinzipien somit auch moralisch
–> recht und moral also zwingend verbudnen
Einwände Hats widerum gegen Dworkins Prinzipientheorie
- Bezweifeln, dass Regeln und Prinzipien zwei unterschiedliche Normarten und Regeln nicht abgewogen werden können
- rule zumindest nötig für Institutionelle Stützung
- Bezugnahme auf Moral bei bestmöglicher Rechtfertigung bon Regeln durch Prinzipien nicht notwendig –> wenn Recht eh schon ungerecht, dann sind Prinzipien auch immer noch ungerecht, wenn man die am wenigsten ungerechten sucht
- dieser Konflikt Ausgangspunkt für heutige Rechtsphilosophie
Die 2 herausgebildeten Strömungen des Rechtspositivismus (Beide lehnen notwendige Verbindung von Recht und Moral ab!)
- Einschließender –>
faktisches Kriterium für rechtliche Gültigkeit = rule kann moralische Prinzipien enthalten
Moral wird in Recht inkorporiert - Ausschließender –> Gültigkeit von Normen ausschließlich in sozialen tsatsachen, nicht moralischer Richtigkeit
Allenfalls Ableiten aus moralneutralen Kriterien wie zB. § 242 “Treu und Glauben”