Rechtsmethodik Flashcards
Methode der Rechtsanwendung
Sachverhaltsanalyse: Sachverhalt feststellen
Ansprüche: Rechtsfragen erfassen (I)
Anspruchsgrundlagen: Rechtsnormen aufsuchen (II)
Rechtsanwendung auf den konkreten Sachverhalt (III)
Das Erfassen der Rechtsfrage
Wer Will Was von Wem Woraus?
Beispiele für Rechtsfragen:
Anspruch aus Eigentum:Hat A gegenüber B einen Herausgabeanspruch aus Art. 641 Abs. 2 ZGB?
Anspruch aus unerlaubter Handlung:
Hat A gegenüber B einen Schadenersatzanspruch aus
Art. 41 Abs. 1 OR?
Anspruch aus Vertrag:
Hat A gegenüber B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung aus Art. 184 Abs. 1 OR?
Unterscheidund Sachenrecht (dingliche Ansprüche) und Obligationenrecht (obligatorische Ansprüche)
Sachenrecht: Eigentum, Besitz, beschränkte dingliche Rechte
Obligationenrecht: Vertrag, unerlaubte Handlung, Ungerechtfertigte Bereicherung
Wie ist eine Rechtsnorm aufgebaut?
Tatbestand (T) _____________> Rechtsfolge (R)
Voraussetzungen ______________> Rechtswirkungen
Beispiel Normanalyse:
T= Wer nicht urteilsfähig ist,
R= vermag unter Vorbehalt der gesetzlichen Ausnahmen durch seine Handlungen keine rechtlichen Wirkungen herbeizuführen.
oder
T= Wer Eigentümer einer Sache ist,
R= hat das Recht, sie von jedem, der sie ihm vorenthält, herauszuverlangen
Was versteht man unter dem Syllogismusprinzip?
Rechtsanwendung ist die Anwendung von generell-abstrakten Rechtsnormen auf individuell-konkrete Sachverhalte. Dieser Vorgang wird üblicherweise in der Form eines Syllogismus veranschaulicht.
Unter einem Syllogismus versteht man in der Logik einen Schluss aus zwei Prämissen („Obersatz“ und „Untersatz“).
Struktur des Syllogismus
Obersatz T ________________> R
Untersatz S = T
Schlusssatz S_____________________>R
Definiere Schaden
Schaden ist jede unfreiwillige (und damit ungewollte) Vermögen-sverminderung, welche in einer Verminderung der Aktiven, einer Vermehrung der Passiven oder im entgangenen Gewinn bestehen kann.
Definition Kausalzusammenhang
Der natürliche Kausalzusammenhang ist zu bejahen, wenn das in Frage stehende Ereignis eine notwendige Bedingung für den Schaden darstellt, wenn also die Ursache nicht weggedacht werden kann, ohne dass damit auch der eingetretene Erfolg entfällt.
Der adäquate Kausalzusammenhang ist zu bejahen, wenn die betreffende Ursache nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung an sich geeignet war, den eingetretenen Erfolg zu bewirken, so dass der Eintritt dieses Erfolges durch die fragliche Tatsache allgemein begünstigt erscheint.
Definition Widerrechtlichkeit
Eine Schadenszufügung ist widerrechtlich, wenn sie gegen eine allgemeine gesetzliche Pflicht verstösst, indem entweder ein absolutes Recht des Geschädigten beeinträchtigt oder eine reine Vermögensschädigung durch Verstoss gegen eine einschlägige Schutznorm bewirkt wird
Definition Verschulden
Verschulden ist eine Abweichung von einem unter den gegebenen Umständen angebrachten Durchschnittsverhalten. Dies kann in einem Vorsatz oder in einer Fahrlässigkeit bestehen.
Vorsätzlich handelt, wer den Schaden mit Wissen und Willen zufügt. Fahrlässig handelt, wer die nach den Umständen gebotene Sorgfalt missachtet. Massgebend ist dabei die Sorgfalt, die eine vernünftige Drittperson in der gleichen Situation aufgewendet hätte.