Rechtsgeschichte Flashcards

1
Q

Wie hat sich das Strafrecht vom frühen Mittelalter bis hin zur Neuzeit (Aufklärung) entwickelt.

A
- Volksrechte Germanen (Rn. 85 ff.)
   Bußgeldkataloge
   Sozialkontrolle (Sippe In- und Extern)
   Blutrache
   Gottesbeweisen
  • Strafrecht im Sachsenspiegel
    Gemischtes System aus Strafen und Bußen
    Bußen entwickeln sich zum Schadensersatz
    Neben Bußen Vorrang Leibes- und Lebensstr.
  • “echtes Strafrecht” (Rn. 190 ff.)
    (Anstieg der Bevölkerung, Anstieg der Kriminalität, Verwilderung der Sitten wegen Kreuzzügen)
    Peinliches Strafrecht - Gottesfrieden
    Landfrieden (Gottesfrieden mit Beteiligung Kaiser)
  • Strafprozess
    Akkusations- und Inquisitionsprozess (Rn. 202)
  • Constitutio Criminalis Carolina 1532 (Rn. 410 ff.)
    Johan von Schwarzenberg
    Constitutio Criminalis Bambergensis
    Missstände im Prozessrecht -> Prozessordnung
    => prozessuale Stellung des Angeklagten
    => Einschränkungen der Folter
    => Einführung Inquisitionsprozesses
    => Materiell-rechtliche Fortschritte
    => Ansätze eines allgemeinen Teils
    => Unterscheidung Vorsatz / Fahrlässigkeit
    => Unterscheidung Mord / Totschlag
    => Leibes- und Lebensstrafen beibehalten (MA)
    => Strafzweck: Gerechtigkeit vor Zweckmäß.
    => Friedensgebot für den Henker
    => Aktenversendung
- Hexenprozesse (Rn. 439 ff.)
   => 50.000 Opfer
Hexerei besonders schwerer Abfall vom Glauben und daraus folgen drastische Strafen
   => 1487 Hexenhammer 
   => Kirchliche Spannung
   => keine Rationale Gegenwehr
   => Hexenbulle (Rn. 441)
Gegner der Hexenprozesse: Thomasius
Bekämpfung mit Argumenten der Vernunft
"Abfall von Gott sei ein Fehler des Verstandes, nicht aber ein strafwürdiger Fehler des Willens"
  • Strafrecht in der Aufklärung (Rn. 433)
    => Säkularisierung und Rationalisierung
    => Abschaffung der Folter
    => Abschaffung Leibes- und Lebensstrafen
    => Abschaffung Zauberei- und Hexereidelikte
    => Strafzweck in den Hintergrund
    (Verhinderung von Straftaten)
    => Sicherheit und Ordnung des Gemeinwesens
    Problem: Strafrechtspraxis, Folter und Hexenprozesse und keine Trennung zwischen Verwaltung und Gericht.
  • Kant, Feuerbach, Hegel (Übersicht Rn. 472)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Bedeutung, Hintergrund und Inhalt des Sachsenspiegels.

A

1220-‘30 (13. Jahrhundert) - Eike von Repgow

  • Bedeutung -
    => jahrhunderte lang geltend
    => sehr weit verbreitet
    => auf Deutsch
  • Inhalt -
    Zwei Rechtsbereiche:
    Landrecht (Privat- , Straf-, Prozess- u. Lehnsrecht)
    Lehnsrecht (regelt die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land)

Gekennzeichnet durch Alter, Bewährung und Verständlichkeit

Gemischtes System aus Strafen und Bußen

  • Hintergrund -
    => Rechts- und Reichszersplitterung
    => Rechtsprechung durch Laien
    => Territorien, Städte und Dörfer halten unterschiedliche Gerichte und Instanzen
    => Recht im MA: mündl. überlief. Gewohnheitsr.
    => Rechtsbücher: Aufzeichnung von Gewohnheit.
  • Zweischwerterlehre (Investiturstreit)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Rechtsquellen im Mittelalter.

A
  • Goldene Bulle (1356)

Die Goldene Bulle von 1356 war das wichtigste der „Grundgesetze“ des Heiligen Römischen Reiches und regelte die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige durch die Kurfürsten bis zum Ende des Alten Reiches 1806.

Insgesamt gesehen wurde in der Goldenen Bulle in großen Teilen kein neues Recht geschaffen, sondern es wurden jene Verfahren und Grundsätze niedergeschrieben, die sich in den hundert Jahren zuvor bei den Königswahlen herausgebildet hatten.

=> Folge: Reichszersplitterung

  • Sachsenspiegel (Karte zwei)
  • Kirchenrecht (Corpus Iuris Canonici)
    => 1140 nach Chr.
    => Dectretum Gratiani
    => Aufzeichnung des Kirchenrechts
  • Stadtrechte
    => Lübeck
    => Wahren- und Verkehrsrecht (Märkte)
    Handel später Zünfte

http: //de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht#Fr.C3.BChe_Neuzeit
- Constitutio Carolina Criminalis (Karte eins)??

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Die Rezeption des römischen Rechts im späten Mittelalter.

A
  • Das römische Recht im Mittelalter:
    => Vulgarisierung
    => Kirche
    => Beamte
  • theoretische Rezeption durch Universitäten
  • Glossatoren, erste Bearbeiter des RR
  • praktische Rezeption Postglossatoren
    (Konsiliatoren)
  • Reichskammergerichtsordnung (RKGO)
    subsidiarität des RR, aber da (Anwendung) Partikularrecht bewiesen werden musste und ‘curia novit jura’ (- das Gericht kennt das Gesetz) nur für RR galt, drang viel RR über das Reichskammergericht ein.
  • Usus modernus pandectarum
    http: //de.wikipedia.org/wiki/Rezeption_des_r%C3%B6mischen_Rechts
    http: //de.wikipedia.org/wiki/Glossator
    http: //de.wikipedia.org/wiki/Kommentatoren
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Was ist und welche Bedeutung hat die Constitutio Criminalis Carolina, inwiefern steht ihr Erlass in einer Linie mit der Gründung des Reichskammergerichts.

A

(siehe Karte eins)

subsidiarität des RR, aber da (Anwendung) Partikularrecht bewiesen werden musste und ‘curia novit iura’ nur für RR galt, drang viel RR über das Reichskammergericht ein.

Die CCC wirkte rechtsvereinheitlichend und bestimmte die gemeinrechtliche Epoche maßgeblich. Die Strafrechtspflege war vor Erlass der CCC durch Missbrauch und Willkür der Gerichte geprägt und die Ablösung gegen Geld selbst bei schwersten Verbrechen eine willkommene Einkommensquelle. Nachdem sowohl beim Reichskammergericht als auch auf dem Reichstag zahllose Klagen über die Missstände in der Strafrechtspflege erhoben worden waren, wurde auf dem Freiburger Reichstag von 1498 der Anstoß zu einer grundlegenden Reform gegeben und die Neuordnung des Kriminalwesens beschlossen. Unter diesen Vorzeichen sollte mit der Carolina gegenüber der partikularen Zersplitterung, Unsicherheit und Willkür ein einheitliches Reichsrecht geschaffen werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Welche rechtlichen und politischen Gemeinsamkeiten bestehen zwischen der Gesetzgebung des Reiches im 16. Jahrhundert und der heutigen Bundesgesetzgebung.

A

Rechtsreformen Rn. 250 ff.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Die Reichsreformen der Neuzeit.

A

Hintergrund MA: Lehnspyramide + Grundherrschaft
-> Verteilung von Rechten, von denen die wichtigsten sich auf Herrschaftsgewalt (+ meist Gerichtshoheit) über bestimmte Territorien bezogen


Änderung in der Verwaltung führten zu Versuchen einer Reichsreform


Kleine Territorien und reichsunmittelbare Stände waren auf das Reich angewiesen zwecks Friedenssicherung


Teil der Reformversuche:

  • > 
RKGO 1495 (strafrechtliche Friedenssicherung)
->Ewiger Landfriede 1495 (endgültiges Fehdeverbot)
->CCC 1532 (völlige Neuordnung des Prozesses und großer Teile des mat. Rechts)

  • > Reichsnotariatsordnung 1512 (Neuordnung des Urkundenwesens nach italienischer und kirchlicher Praxis und Regelung über Form und Inhalt von Testamenten)
  • > 
Der gemeine Pfennig (allgemeine Reichssteuer, gescheitert da kein Organ für die Eintreibung zuständig war)

  • > Finanzielle Probleme: bisherige Art der Finanzierung der Reichsverwaltung durch Regalien und die Erträge des Reichsgutes war kaum noch möglich, da die Erträge erheblich zurück gegangen waren

  • > gelegentlich nicht genug Mittel um die Richter am RKG zu bezahlen, Reichsregiment (eine Art zentrale Reichsregierung unter Mitwirkung der Fürsten) wurde aus finanziellen Gründen wieder aufgehoben, Söldnerheer scheiterte ebenfalls an der Finanzierung



-> Aufgrund der Zusammensetzung des Reichstags und der komplizierten Gesetzgebung konnte kaum wirkungsvoll Reichsgesetze beschlossen werden


-> von Erfolg waren nur die Maßnahmen, die die Stellung der Landesherren nicht beeinträchtigten

=> Wenige erfolgreiche Maßnahmen: Einrichtung von Reichskreisen und Sicherung des Landfriedens

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Was verstehen wir heute unter der Epoche des Gesetzespositvismus? Um die Ausarbeitung, Entstehung und Geltung welcher Gesetze ging es? Wovon grenzte man sich ab?

A

Abgrenzung Gesetzespositivismus - Naturrechtslehre - rechtswissenschaftlicher Positivismus (Rn. 563 ff.)

Rechtswissenchaftlicher Positivismus

  • > Recht wird aus System, Begriffen und Lehrsätzen der Rechtswissenschaft abgeleitet
  • > Rechtsordnung ist ein geschlossenes System, existiert unabhängig von der sozialen Realität.
  • > Feststellungne von Rechtssätzen durchrein logische Operationen

Gesetzespositivismus

  • > jedes ordnungsgemäße Gesetz ist ohne Rücksicht auf seinen Inhalt verbindlich
  • > Recht ist identisch mit dem vom Gesetzgeber erlassenen Gesetz
  • > Gesetzgeber ist nicht an ethische Prinzipien oder moralische Grundwerte gebunden
  1. Naturrecht
    Christlich
    Säkularisierung
  2. Konsequenzen Privatrecht
    Usus Modernus Pandectarum
    Unterteilung Straf- Öff- und Zivilrecht
  3. Naturrechtskodifikationen
    ALR 1794 - Rn. 387
    Code Civil
    Montesqieu

Französische und Amerikanische Verfassung - Grundrechte und Menschenrechte.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Stein-Hardenbergsche-Reformen

A

AB Rn. 477

Übergang zum bürgerlich-liberalen Zeitalter
Zusammenbruch des preußischen Staates 1806/1807 bahnte den Weg

Antrieb: Humanitär-aufklärerisches Gedankengut, ökonomische Interessen & politische Motive

Angst vor Folgen wie in Frankreich 1789
=> Revolution von oben


  1. Verwaltungsreform

    - > Staatsregierung mit 5 klassischen Resorts (Inneres, Finanz, Auswertiges, Justiz und Krieg)

  2. Bauernbefreiung 1807

    -> Martini Edikt beseitigt ständische Besitzschranken, Schollenpflichtigkeit, Gesindezwangdienst und das Verbot (??) des Bauernlegens 

    => persönliche Freiheit und Freizügigkeit für Bauern
 -> Grundeigentum der Grundherren wurde aber nicht angetastet

    -> ALR hatte die „wohlerworbenen Rechte des Adels ins Privatrecht übertragen und somit dem Adel eine Eigentumsgarantie beschert

  3. Regulierungsedikt 1811

    Bauern können volles Eigentum an ihren Höfen erhalten

    -> Durch Abtretung von 1/3 oder 1/2 des Pachtlandes oder durch freikaufen

    -> Keine Banken => nur Abtreten -> Hof zu klein
 => weiterhin wirtschaftliche Abhängigkeit


4. Freiheit des Güterverkehrs und Aufhebung der ständischen Berufsschranken 1807 


  1. Kommunalreform 1808
 (??)
  2. Gewerbesteueredikt 1810 

    - > Hebt Zunftzwang auf und schafft Gewerbefreiheit


7. Emanzipation der Juden 1812 



Träger: Liberalismus


  • > „erbliche Einherrschaft mit Repräsentativverfassung“ 

  • > Man wollte sich auf der Grundlage von Verfassungsgarantien arrangieren 

  • > Ziel: gewisses Maß an politischer Mitbestimmung und Beschränkung der Fürstenherrschaft (KEIN Absolutismus)

  • > Kennzeichen: Mitwirkung von gewählten Volksvertretungen, Ministerverantwortlichkeit, parlamentarische Kontrolle, Unabhängigkeit der Gerichte und Garantie von GrundR
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Historische Rechtsschule vs. Germanisten

A
  • Anfang 19.Jht.
  • vor dem Hintergrund der Romantik entstanden
  • in Abkehr von der Epoche des Naturrechts oder Vernunftrechts die historische Bedingtheit des Rechts in den Vordergrund stellend
  • vornehmlich von Friedrich Carl von Savigny begründet
  • unterteilt in:
    • -> Germanisten( sahen das mittelalterliche deutsche Recht schon vor der Rezeption als dem deutschen Volksgeist gemäß an)
    • -> Romanisten (meinten, dass das rezipierte römische Recht dem Volksgeist entspräche)

–> Grundlage für Ausarbeitung des BGB

Savignys Rechtsverständnis siehe Rn. 519

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Schildern Sie die Entwicklung des Privatrechts im 19. Jahrhundert bis hin zum BGB.

A

HINTERGRUND

  • Pandektenwissenschaft (Rn. 520) -
    Schwerpunkt der Forschung verlagert sich von rechtshistorischen Studien zu rechtsdogmatischen Studien. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert entstehen große Gesamtdarstellungen des RR durch Pandektisten. Das wissenschaftlich entfaltete [Pandektenrecht] bildete die Grundlage für die Schaffung des BGB.
  • Kodifikationsstreit (Rn. 507) -
    Thibaut möchte Kodifikation des Zivilrechts in Form eines allgemeinen bürgerlichen Rechts (inkl. Straf- und Prozessrecht) Savigny möchte keine Kodifikation. Die Gründe von Savigny bezwecken und erreichen Begründung der Historischen Rechtsschule: Ablehnung des Naturrechtsdenkens als zu statisch-systematisch und daher eine Ablehnung der Kodifikation als typisch rechtspolitische Konkretisierung des unhistorischen Vernunftrechts. Die Wissenschaft muss zuvor den gesamten Stoff systematisiert haben; somit nicht grundsätzlich gegen eine Vereinheitlichung jedoch die Zeit nicht reif. Thibaut unterliegt.

PRAKTISCHE ENTSTEHUNG

  • Geltende Recht -
  • > RR als gemeines Recht
  • > Kodifikationen in Preußen (ALR)
  • > Kodifikationen in Bayern (Codex Maximilianeus)
  • > Code Civil (Napoleon)
  • > Kodifikationen in Östereich (ABGB)
  • > Stadt und Landrechte
  • Gesetzgebung bis zum BGB -
  • > Allgemeine Deutsche Wechselordnung (1848)
  • > ADHGB (1861)
  • > HGB für das Deutsche Reich (1897)
  • -> Handelsgesetze kamen wohl zu Stande, weil Bedürfnisse der Wirtschaft sich durchsetzten.
  • Vorstufen zum BGB -
    -> Sächsische BGB (1865)
    = letzte geschlossene Normenordnung vor dem
    BGB
    -> Dresdner Entwurf (1866)
    = hat das Schuldrecht das BGB entscheidend
    beeinflusst
  • Das BGB (1896/1900) -
    -> zur vollständigen Rechtseinheit nach der Gründung des Deutschen Reiches fehlte eine Kodifikation des Zivilrechts, jedoch Problem:
    fehlende Gesetzgebungskompetenz des Reiches

-> Durchführung der Kodifikation

BEACHTE: Ziel der Kodifikation war eine Rechtsvereinheitlichung und keine Rechtsreform!

1874: Erste Kommission
1881: Beginn der Hauptberatung
1888: Entwurf wird Bundesrat vorgelegt
KRITIK jedoch nicht an materiell-rechtlichen Inhalt
1890: Zweite Kommission
1895: zweiter Entwurf
1896: dritter Entwurf
1896: Zustimmung
Ausfertigung durch Willhelm I
1.1.1900: BGB tritt in kraft

In dem BGB wurden Fragen der bürgerlichen Revolution, der industriellen Revolution und der Grundlegung der Wirtschaftswissenschaften angesprochen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Strafrechtstheorien im 19./20. Jahrhundert

A

Kant und Hegel

Liszt (Rn. 635 - 646)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Die wirtschaftliche Entwicklung im 19. Jahrhundert wird zum Teil mit dem Begriff Industrialisierung beschrieben. Welche rechtlichen Folgen und Probleme löste diese Modernisierung aus?

A

Der Merkantilismus (absolutistische Staaten bereichern sich kapitalistisch über Kolonien und Export) mündet Anfang des 19. Jhd. in die industrielle Revolution.
Damit gingen enorme soziale Probleme einher mit denen die RWS nicht schritthalten konnte. Der wirtschaftliche Aufschwung aber auch die Ausbeutung basiert auf dem liberalen Arbeitsrecht, v. a. auf der Vertragsfreiheit. Die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird als Indivualbeziehung betrachtet. Dadurch treten die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wirksamen Zunftordungen außer Kraft. Auch bei der Feldarbeit galt nicht mehr die Gesindeordnung über die Beziehung durch die Grundherrschaft.
In den Zunftordnungen war bspw. geregelt, dass der Meister für der Gesellen in seinem Haus sorgen muss, wenn dieser krank wird. Die industrielle Revolution zerstört diese Schutzfunktionen des patriarchalischen Verhältnisses durch Vermassung in der Industriearbeit.
Die Ordnung der Zünfte wurde ersetzt durch die „freie Übereinkunft“ von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Arbeitsordnungen der Firmen sind sehr unsozial.
Das Gesinderecht von 1810 sind nach dem Vorbild der locatio conductio vor, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft an den Arbeitgeber vermietet. Bluntschli schreibt heraus wie unsozial diese Vorstellung ist. Kaum Wettbewerbsbeschränkungen, kaum Verbraucherschutz.
Die Interessen der deutschen Wirtschaft befördern das Entstehen eines einheitlichen Handels- und Wechselrechts (Wechsel=Kredite). Zur Deckung des Kapitalbedarfs von Eisenbahnunternehmen bilden sich Aktiengesellschaften.

1839 wird in Preußen die Arbeit von Kindern unter neun, 1854 dann zwölf, verboten, weil die Militärtauglichkeit unter der Kinderarbeit litt.
1849 wurden die Arbeitnehmer verpflichtet in Geld zu bezahlen. Es beginnen sich Gewerkschaften zu organisieren.
Gothaer Programm der SPD
StGB wurde scharf gegen Arbeitnehmer und ihre Organisationen interpretiert. An die Seite der Repression setzt Bismarck eine erstaunliche Sozialgesetzgebung:
KKV (1883)
UV (1884)
Invaliditäts- und Altersversicherung (1889)
Die Tarifverträge bilden sich und werden eingestuft zwischen schuldrechtlichem Vertrag und kollektivem Normvertrag.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Welche große Veränderungen im Recht brachte der Erste Weltkrieg und der Beginn der Weimarer Republik mit sich.

A

Verfassungsgeschichtlich:
Abschluss der Auflösung der konstitutionellen Monarchie/Entstehung einer demokratischen Demokratie
- Stellung des Reichstag:
–> Während 1.WK: Bedeutung tritt in den
Hintergrund
- Ermächtigungsgesetzgebung
–> Diktaturparagraph (Rn. 657)
- kein Einfluss in Außen-/ Militärpolitik, da
OHL direkt dem Kaiser unterstellt ist
–> Gesamtpolitik hatte während des
Krieges im Dienste der Kriegsführung
zu stehen
–> diktaturähnliche Regierung
—> Gegen Ende 1. WK (Niederlage):
DOLCHSTOßLEGENDE
Übergang zur parlamentarischen Demo-
kratie durch Bildung eines Interfraktionellen
Ausschusses als Bindeglied zwischen
Reichstag und Reichskanzler
–> Kriegsmüdigkeit/Hungersnöte führen zur
Aufruhrstimmung und Instabilität in der
Bevölkerung
–> Novemberrevolution
–> Republik wird ausgerufen
–> Rat der Volksbeauftragten hatten vorerst revolutionäre Legitimität
–> Dt. Rätekongress (Dez. 1918) lehnt Räte-
System (Vorschlag des linken Flügels) ab
–> Weg frei zur parlamentarischen Demo-
kratie
- Weimarer Verfassung (1919)
–> Dualismus zwischen Reichspräsident und
Parlament
–> hervorgehobene Stellung durch Aus-
nahmebefugnis nach Art. 48 WRV
–> Beeinträchtigung durch alleinige Zuweisung
der Kriegsschuld (Versailler Vertrag 1919)
und Aufständen und Streiks aus dem linken
Flügel ( Novemberrevolutionen)
–> antiparlamentarische Zeit ( rückwärtsge-
richtetes Denken –> schlechte Situation
nach dem Krieg

Verwaltungsrechtlich:
–> von liberal-rechtsstaatlichen zur interventionistischen (Leistungs-) Verwaltung
-Kriegssozialismus (Rn. 713)
–> erste marktwirtschaftlich kontrollierende und
eingreifende Gesetze
–> Bedeutung des Arbeitsrechts durch Krieg deutlich gemacht
–> Tarifvertragsordnung(1919), Betriebsräte-
gesetz
-Interventionsstaat (Rn. 692)
–> Infaltionsgesetzgebung
–> Steuerungsmittel zur Krisenbewältigung
–>Vertragsfreiheit vs. Soziale Frage
–> Einschränkung der Vertragsfreiheit
durch Billigung von Kartellen
–>Kartelle Rettungsfallschirme durch zu
hochgeflogene Produktion
–> Nachtwächterstaat vs. Staatsintervention

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Weimarer Reichsverfassung

A

Nationalversammlung Januar 1919 nach allgemeinem, freiem, unmittelbarem und geheimen Wahlrecht gewählt.

Demokratische von Grundrechten geprägte Verfassung - 11. August 1919.

Fast alle politischen Strukturen der Kaiserzeit vielen weg oder wurden bedeutungslos - sorgte für Unruhen in der Bevölkerung [Novemberrevolution]

Reich als Republik - Staatsgewalt vom Volke aus

Dualismus zwischen Reichspräsident und
Parlament

Hervorgehobene Stellung des Präsidenten durch Ausnahmebefugnis nach Art. 48 WRV

Nationale Identitätskrise durch [Zuweisung der Kriegsschuld] - eine Bürde für die weitere Entwicklung der Weimarer Republik.
Der Versailler Vertrag (1919) wird unterschrieben jedoch als Diktat gesehen.

Die durch Inflation angespannte Lage wurde stabilisiert mit einer Währungsreform. In den Weltwirtschaftskrisen 1929/32 entzündeten sich wieder soziale und politische Spannungen.

Warum scheiterte das Verfassungssystem in der Weimarer Republik?:

  • > wirtschaftliche Destabilisierung
  • > psychische Folgen des Weltkriegs
  • > Stellung und zunehmende Bedeutung des Reichspräsidenten - weniger als die Hälfte der Weimarer Regierungen beruhten auf eine Reichstagsmehrheit. Die meisten Kabinette stützen auf die Autorität des Präsidenten.
  • > Politik wurde immer antiparlementarischer.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Das Dritte Reich und die DDR sind zwei Diktaturen auf deutschem Boden. Sie waren in der Intensität und im Ausmaß des angerichteten Unrechts deutlich unterschiedlich. Gibt es dennoch strukturelle Übereinstimmungen in Bezug auf die [Rolle des Rechts] in diesen Diktaturen?

A

-

17
Q

Lehnrecht

A

Lehnrecht (regelt die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land)

Im Frühmittelalter bildete sich das Lehnswesen nach dem Vorbild des römischen Klientelwesens und aus dem germanischen Gefolgschaftswesen. Dafür musste der Lehnsempfänger dem Lehnsherrn persönliche Dienste leisten. Dazu gehörten z. B. auch das Halten des Steigbügels, die Begleitung bei festlichen Anlässen und der Dienst als Mundschenk bei der Festtafel.

Beide verpflichteten sich zu gegenseitiger Treue: Der Lehnsherr zu Schutz und Trutz, der Lehnsempfänger zu Rat und Tat. Weiterhin waren Lehnsherr und Vasall einander zu gegenseitiger Achtung verpflichtet, d. h. auch der Lehnsherr durfte seinen Lehnsempfänger per Gesetz nicht schlagen, demütigen oder sich an seiner Frau oder Tochter vergreifen.

Oberster Lehnsherr war der jeweilige oberste Landesherr, König oder Herzog, der Lehen an seine Fürsten vergab. Diese konnten wiederum Lehen an andere Adelige vergeben, die sich von ihnen belehnen lassen wollten und oft in der Adelshierarchie unter dem Lehnsgeber standen.

Abgrenzung zur Grundherrschaft:

Lehen prägte das Leben der Oberschicht, Unterschicht war rechtlich und faktisch abhängig durch die Grundherrschaft.

Grundherrschaft war Wirksamkeitsvoraussetzung für Lehnswesen da ohne Menschen die den Boden bewirtschaften das Land für den Lehnsnehmer wertlos ist.