Rechtsgeschichte Flashcards
Wie hat sich das Strafrecht vom frühen Mittelalter bis hin zur Neuzeit (Aufklärung) entwickelt.
- Volksrechte Germanen (Rn. 85 ff.) Bußgeldkataloge Sozialkontrolle (Sippe In- und Extern) Blutrache Gottesbeweisen
- Strafrecht im Sachsenspiegel
Gemischtes System aus Strafen und Bußen
Bußen entwickeln sich zum Schadensersatz
Neben Bußen Vorrang Leibes- und Lebensstr. - “echtes Strafrecht” (Rn. 190 ff.)
(Anstieg der Bevölkerung, Anstieg der Kriminalität, Verwilderung der Sitten wegen Kreuzzügen)
Peinliches Strafrecht - Gottesfrieden
Landfrieden (Gottesfrieden mit Beteiligung Kaiser) - Strafprozess
Akkusations- und Inquisitionsprozess (Rn. 202) - Constitutio Criminalis Carolina 1532 (Rn. 410 ff.)
Johan von Schwarzenberg
Constitutio Criminalis Bambergensis
Missstände im Prozessrecht -> Prozessordnung
=> prozessuale Stellung des Angeklagten
=> Einschränkungen der Folter
=> Einführung Inquisitionsprozesses
=> Materiell-rechtliche Fortschritte
=> Ansätze eines allgemeinen Teils
=> Unterscheidung Vorsatz / Fahrlässigkeit
=> Unterscheidung Mord / Totschlag
=> Leibes- und Lebensstrafen beibehalten (MA)
=> Strafzweck: Gerechtigkeit vor Zweckmäß.
=> Friedensgebot für den Henker
=> Aktenversendung
- Hexenprozesse (Rn. 439 ff.) => 50.000 Opfer Hexerei besonders schwerer Abfall vom Glauben und daraus folgen drastische Strafen => 1487 Hexenhammer => Kirchliche Spannung => keine Rationale Gegenwehr => Hexenbulle (Rn. 441) Gegner der Hexenprozesse: Thomasius Bekämpfung mit Argumenten der Vernunft "Abfall von Gott sei ein Fehler des Verstandes, nicht aber ein strafwürdiger Fehler des Willens"
- Strafrecht in der Aufklärung (Rn. 433)
=> Säkularisierung und Rationalisierung
=> Abschaffung der Folter
=> Abschaffung Leibes- und Lebensstrafen
=> Abschaffung Zauberei- und Hexereidelikte
=> Strafzweck in den Hintergrund
(Verhinderung von Straftaten)
=> Sicherheit und Ordnung des Gemeinwesens
Problem: Strafrechtspraxis, Folter und Hexenprozesse und keine Trennung zwischen Verwaltung und Gericht. - Kant, Feuerbach, Hegel (Übersicht Rn. 472)
Bedeutung, Hintergrund und Inhalt des Sachsenspiegels.
1220-‘30 (13. Jahrhundert) - Eike von Repgow
- Bedeutung -
=> jahrhunderte lang geltend
=> sehr weit verbreitet
=> auf Deutsch - Inhalt -
Zwei Rechtsbereiche:
Landrecht (Privat- , Straf-, Prozess- u. Lehnsrecht)
Lehnsrecht (regelt die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land)
Gekennzeichnet durch Alter, Bewährung und Verständlichkeit
Gemischtes System aus Strafen und Bußen
- Hintergrund -
=> Rechts- und Reichszersplitterung
=> Rechtsprechung durch Laien
=> Territorien, Städte und Dörfer halten unterschiedliche Gerichte und Instanzen
=> Recht im MA: mündl. überlief. Gewohnheitsr.
=> Rechtsbücher: Aufzeichnung von Gewohnheit. - Zweischwerterlehre (Investiturstreit)
Rechtsquellen im Mittelalter.
- Goldene Bulle (1356)
Die Goldene Bulle von 1356 war das wichtigste der „Grundgesetze“ des Heiligen Römischen Reiches und regelte die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige durch die Kurfürsten bis zum Ende des Alten Reiches 1806.
Insgesamt gesehen wurde in der Goldenen Bulle in großen Teilen kein neues Recht geschaffen, sondern es wurden jene Verfahren und Grundsätze niedergeschrieben, die sich in den hundert Jahren zuvor bei den Königswahlen herausgebildet hatten.
=> Folge: Reichszersplitterung
- Sachsenspiegel (Karte zwei)
- Kirchenrecht (Corpus Iuris Canonici)
=> 1140 nach Chr.
=> Dectretum Gratiani
=> Aufzeichnung des Kirchenrechts - Stadtrechte
=> Lübeck
=> Wahren- und Verkehrsrecht (Märkte)
Handel später Zünfte
http: //de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht#Fr.C3.BChe_Neuzeit
- Constitutio Carolina Criminalis (Karte eins)??
Die Rezeption des römischen Rechts im späten Mittelalter.
- Das römische Recht im Mittelalter:
=> Vulgarisierung
=> Kirche
=> Beamte - theoretische Rezeption durch Universitäten
- Glossatoren, erste Bearbeiter des RR
- praktische Rezeption Postglossatoren
(Konsiliatoren) - Reichskammergerichtsordnung (RKGO)
subsidiarität des RR, aber da (Anwendung) Partikularrecht bewiesen werden musste und ‘curia novit jura’ (- das Gericht kennt das Gesetz) nur für RR galt, drang viel RR über das Reichskammergericht ein. - Usus modernus pandectarum
http: //de.wikipedia.org/wiki/Rezeption_des_r%C3%B6mischen_Rechts
http: //de.wikipedia.org/wiki/Glossator
http: //de.wikipedia.org/wiki/Kommentatoren
Was ist und welche Bedeutung hat die Constitutio Criminalis Carolina, inwiefern steht ihr Erlass in einer Linie mit der Gründung des Reichskammergerichts.
(siehe Karte eins)
subsidiarität des RR, aber da (Anwendung) Partikularrecht bewiesen werden musste und ‘curia novit iura’ nur für RR galt, drang viel RR über das Reichskammergericht ein.
Die CCC wirkte rechtsvereinheitlichend und bestimmte die gemeinrechtliche Epoche maßgeblich. Die Strafrechtspflege war vor Erlass der CCC durch Missbrauch und Willkür der Gerichte geprägt und die Ablösung gegen Geld selbst bei schwersten Verbrechen eine willkommene Einkommensquelle. Nachdem sowohl beim Reichskammergericht als auch auf dem Reichstag zahllose Klagen über die Missstände in der Strafrechtspflege erhoben worden waren, wurde auf dem Freiburger Reichstag von 1498 der Anstoß zu einer grundlegenden Reform gegeben und die Neuordnung des Kriminalwesens beschlossen. Unter diesen Vorzeichen sollte mit der Carolina gegenüber der partikularen Zersplitterung, Unsicherheit und Willkür ein einheitliches Reichsrecht geschaffen werden.
Welche rechtlichen und politischen Gemeinsamkeiten bestehen zwischen der Gesetzgebung des Reiches im 16. Jahrhundert und der heutigen Bundesgesetzgebung.
Rechtsreformen Rn. 250 ff.
Die Reichsreformen der Neuzeit.
Hintergrund MA: Lehnspyramide + Grundherrschaft
-> Verteilung von Rechten, von denen die wichtigsten sich auf Herrschaftsgewalt (+ meist Gerichtshoheit) über bestimmte Territorien bezogen
Änderung in der Verwaltung führten zu Versuchen einer Reichsreform
Kleine Territorien und reichsunmittelbare Stände waren auf das Reich angewiesen zwecks Friedenssicherung
Teil der Reformversuche:
- > RKGO 1495 (strafrechtliche Friedenssicherung) ->Ewiger Landfriede 1495 (endgültiges Fehdeverbot) ->CCC 1532 (völlige Neuordnung des Prozesses und großer Teile des mat. Rechts)
- > Reichsnotariatsordnung 1512 (Neuordnung des Urkundenwesens nach italienischer und kirchlicher Praxis und Regelung über Form und Inhalt von Testamenten)
- > Der gemeine Pfennig (allgemeine Reichssteuer, gescheitert da kein Organ für die Eintreibung zuständig war)
- > Finanzielle Probleme: bisherige Art der Finanzierung der Reichsverwaltung durch Regalien und die Erträge des Reichsgutes war kaum noch möglich, da die Erträge erheblich zurück gegangen waren
- > gelegentlich nicht genug Mittel um die Richter am RKG zu bezahlen, Reichsregiment (eine Art zentrale Reichsregierung unter Mitwirkung der Fürsten) wurde aus finanziellen Gründen wieder aufgehoben, Söldnerheer scheiterte ebenfalls an der Finanzierung
-> Aufgrund der Zusammensetzung des Reichstags und der komplizierten Gesetzgebung konnte kaum wirkungsvoll Reichsgesetze beschlossen werden
-> von Erfolg waren nur die Maßnahmen, die die Stellung der Landesherren nicht beeinträchtigten
=> Wenige erfolgreiche Maßnahmen: Einrichtung von Reichskreisen und Sicherung des Landfriedens
Was verstehen wir heute unter der Epoche des Gesetzespositvismus? Um die Ausarbeitung, Entstehung und Geltung welcher Gesetze ging es? Wovon grenzte man sich ab?
Abgrenzung Gesetzespositivismus - Naturrechtslehre - rechtswissenschaftlicher Positivismus (Rn. 563 ff.)
Rechtswissenchaftlicher Positivismus
- > Recht wird aus System, Begriffen und Lehrsätzen der Rechtswissenschaft abgeleitet
- > Rechtsordnung ist ein geschlossenes System, existiert unabhängig von der sozialen Realität.
- > Feststellungne von Rechtssätzen durchrein logische Operationen
Gesetzespositivismus
- > jedes ordnungsgemäße Gesetz ist ohne Rücksicht auf seinen Inhalt verbindlich
- > Recht ist identisch mit dem vom Gesetzgeber erlassenen Gesetz
- > Gesetzgeber ist nicht an ethische Prinzipien oder moralische Grundwerte gebunden
- Naturrecht
Christlich
Säkularisierung - Konsequenzen Privatrecht
Usus Modernus Pandectarum
Unterteilung Straf- Öff- und Zivilrecht - Naturrechtskodifikationen
ALR 1794 - Rn. 387
Code Civil
Montesqieu
Französische und Amerikanische Verfassung - Grundrechte und Menschenrechte.
Stein-Hardenbergsche-Reformen
AB Rn. 477
Übergang zum bürgerlich-liberalen Zeitalter
Zusammenbruch des preußischen Staates 1806/1807 bahnte den Weg
Antrieb: Humanitär-aufklärerisches Gedankengut, ökonomische Interessen & politische Motive
Angst vor Folgen wie in Frankreich 1789
=> Revolution von oben
- Verwaltungsreform
- > Staatsregierung mit 5 klassischen Resorts (Inneres, Finanz, Auswertiges, Justiz und Krieg) - Bauernbefreiung 1807
-> Martini Edikt beseitigt ständische Besitzschranken, Schollenpflichtigkeit, Gesindezwangdienst und das Verbot (??) des Bauernlegens
=> persönliche Freiheit und Freizügigkeit für Bauern -> Grundeigentum der Grundherren wurde aber nicht angetastet
-> ALR hatte die „wohlerworbenen Rechte des Adels ins Privatrecht übertragen und somit dem Adel eine Eigentumsgarantie beschert - Regulierungsedikt 1811
Bauern können volles Eigentum an ihren Höfen erhalten
-> Durch Abtretung von 1/3 oder 1/2 des Pachtlandes oder durch freikaufen
-> Keine Banken => nur Abtreten -> Hof zu klein => weiterhin wirtschaftliche Abhängigkeit
4. Freiheit des Güterverkehrs und Aufhebung der ständischen Berufsschranken 1807
- Kommunalreform 1808 (??)
- Gewerbesteueredikt 1810
- > Hebt Zunftzwang auf und schafft Gewerbefreiheit
7. Emanzipation der Juden 1812
Träger: Liberalismus
- > „erbliche Einherrschaft mit Repräsentativverfassung“
- > Man wollte sich auf der Grundlage von Verfassungsgarantien arrangieren
- > Ziel: gewisses Maß an politischer Mitbestimmung und Beschränkung der Fürstenherrschaft (KEIN Absolutismus)
- > Kennzeichen: Mitwirkung von gewählten Volksvertretungen, Ministerverantwortlichkeit, parlamentarische Kontrolle, Unabhängigkeit der Gerichte und Garantie von GrundR
Historische Rechtsschule vs. Germanisten
- Anfang 19.Jht.
- vor dem Hintergrund der Romantik entstanden
- in Abkehr von der Epoche des Naturrechts oder Vernunftrechts die historische Bedingtheit des Rechts in den Vordergrund stellend
- vornehmlich von Friedrich Carl von Savigny begründet
- unterteilt in:
- -> Germanisten( sahen das mittelalterliche deutsche Recht schon vor der Rezeption als dem deutschen Volksgeist gemäß an)
- -> Romanisten (meinten, dass das rezipierte römische Recht dem Volksgeist entspräche)
–> Grundlage für Ausarbeitung des BGB
Savignys Rechtsverständnis siehe Rn. 519
Schildern Sie die Entwicklung des Privatrechts im 19. Jahrhundert bis hin zum BGB.
HINTERGRUND
- Pandektenwissenschaft (Rn. 520) -
Schwerpunkt der Forschung verlagert sich von rechtshistorischen Studien zu rechtsdogmatischen Studien. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert entstehen große Gesamtdarstellungen des RR durch Pandektisten. Das wissenschaftlich entfaltete [Pandektenrecht] bildete die Grundlage für die Schaffung des BGB. - Kodifikationsstreit (Rn. 507) -
Thibaut möchte Kodifikation des Zivilrechts in Form eines allgemeinen bürgerlichen Rechts (inkl. Straf- und Prozessrecht) Savigny möchte keine Kodifikation. Die Gründe von Savigny bezwecken und erreichen Begründung der Historischen Rechtsschule: Ablehnung des Naturrechtsdenkens als zu statisch-systematisch und daher eine Ablehnung der Kodifikation als typisch rechtspolitische Konkretisierung des unhistorischen Vernunftrechts. Die Wissenschaft muss zuvor den gesamten Stoff systematisiert haben; somit nicht grundsätzlich gegen eine Vereinheitlichung jedoch die Zeit nicht reif. Thibaut unterliegt.
PRAKTISCHE ENTSTEHUNG
- Geltende Recht -
- > RR als gemeines Recht
- > Kodifikationen in Preußen (ALR)
- > Kodifikationen in Bayern (Codex Maximilianeus)
- > Code Civil (Napoleon)
- > Kodifikationen in Östereich (ABGB)
- > Stadt und Landrechte
- Gesetzgebung bis zum BGB -
- > Allgemeine Deutsche Wechselordnung (1848)
- > ADHGB (1861)
- > HGB für das Deutsche Reich (1897)
- -> Handelsgesetze kamen wohl zu Stande, weil Bedürfnisse der Wirtschaft sich durchsetzten.
- Vorstufen zum BGB -
-> Sächsische BGB (1865)
= letzte geschlossene Normenordnung vor dem
BGB
-> Dresdner Entwurf (1866)
= hat das Schuldrecht das BGB entscheidend
beeinflusst - Das BGB (1896/1900) -
-> zur vollständigen Rechtseinheit nach der Gründung des Deutschen Reiches fehlte eine Kodifikation des Zivilrechts, jedoch Problem:
fehlende Gesetzgebungskompetenz des Reiches
-> Durchführung der Kodifikation
BEACHTE: Ziel der Kodifikation war eine Rechtsvereinheitlichung und keine Rechtsreform!
1874: Erste Kommission
1881: Beginn der Hauptberatung
1888: Entwurf wird Bundesrat vorgelegt
KRITIK jedoch nicht an materiell-rechtlichen Inhalt
1890: Zweite Kommission
1895: zweiter Entwurf
1896: dritter Entwurf
1896: Zustimmung
Ausfertigung durch Willhelm I
1.1.1900: BGB tritt in kraft
In dem BGB wurden Fragen der bürgerlichen Revolution, der industriellen Revolution und der Grundlegung der Wirtschaftswissenschaften angesprochen.
Strafrechtstheorien im 19./20. Jahrhundert
Kant und Hegel
Liszt (Rn. 635 - 646)
Die wirtschaftliche Entwicklung im 19. Jahrhundert wird zum Teil mit dem Begriff Industrialisierung beschrieben. Welche rechtlichen Folgen und Probleme löste diese Modernisierung aus?
Der Merkantilismus (absolutistische Staaten bereichern sich kapitalistisch über Kolonien und Export) mündet Anfang des 19. Jhd. in die industrielle Revolution.
Damit gingen enorme soziale Probleme einher mit denen die RWS nicht schritthalten konnte. Der wirtschaftliche Aufschwung aber auch die Ausbeutung basiert auf dem liberalen Arbeitsrecht, v. a. auf der Vertragsfreiheit. Die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird als Indivualbeziehung betrachtet. Dadurch treten die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit wirksamen Zunftordungen außer Kraft. Auch bei der Feldarbeit galt nicht mehr die Gesindeordnung über die Beziehung durch die Grundherrschaft.
In den Zunftordnungen war bspw. geregelt, dass der Meister für der Gesellen in seinem Haus sorgen muss, wenn dieser krank wird. Die industrielle Revolution zerstört diese Schutzfunktionen des patriarchalischen Verhältnisses durch Vermassung in der Industriearbeit.
Die Ordnung der Zünfte wurde ersetzt durch die „freie Übereinkunft“ von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Arbeitsordnungen der Firmen sind sehr unsozial.
Das Gesinderecht von 1810 sind nach dem Vorbild der locatio conductio vor, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft an den Arbeitgeber vermietet. Bluntschli schreibt heraus wie unsozial diese Vorstellung ist. Kaum Wettbewerbsbeschränkungen, kaum Verbraucherschutz.
Die Interessen der deutschen Wirtschaft befördern das Entstehen eines einheitlichen Handels- und Wechselrechts (Wechsel=Kredite). Zur Deckung des Kapitalbedarfs von Eisenbahnunternehmen bilden sich Aktiengesellschaften.
1839 wird in Preußen die Arbeit von Kindern unter neun, 1854 dann zwölf, verboten, weil die Militärtauglichkeit unter der Kinderarbeit litt.
1849 wurden die Arbeitnehmer verpflichtet in Geld zu bezahlen. Es beginnen sich Gewerkschaften zu organisieren.
Gothaer Programm der SPD
StGB wurde scharf gegen Arbeitnehmer und ihre Organisationen interpretiert. An die Seite der Repression setzt Bismarck eine erstaunliche Sozialgesetzgebung:
KKV (1883)
UV (1884)
Invaliditäts- und Altersversicherung (1889)
Die Tarifverträge bilden sich und werden eingestuft zwischen schuldrechtlichem Vertrag und kollektivem Normvertrag.
Welche große Veränderungen im Recht brachte der Erste Weltkrieg und der Beginn der Weimarer Republik mit sich.
Verfassungsgeschichtlich:
Abschluss der Auflösung der konstitutionellen Monarchie/Entstehung einer demokratischen Demokratie
- Stellung des Reichstag:
–> Während 1.WK: Bedeutung tritt in den
Hintergrund
- Ermächtigungsgesetzgebung
–> Diktaturparagraph (Rn. 657)
- kein Einfluss in Außen-/ Militärpolitik, da
OHL direkt dem Kaiser unterstellt ist
–> Gesamtpolitik hatte während des
Krieges im Dienste der Kriegsführung
zu stehen
–> diktaturähnliche Regierung
—> Gegen Ende 1. WK (Niederlage):
DOLCHSTOßLEGENDE
Übergang zur parlamentarischen Demo-
kratie durch Bildung eines Interfraktionellen
Ausschusses als Bindeglied zwischen
Reichstag und Reichskanzler
–> Kriegsmüdigkeit/Hungersnöte führen zur
Aufruhrstimmung und Instabilität in der
Bevölkerung
–> Novemberrevolution
–> Republik wird ausgerufen
–> Rat der Volksbeauftragten hatten vorerst revolutionäre Legitimität
–> Dt. Rätekongress (Dez. 1918) lehnt Räte-
System (Vorschlag des linken Flügels) ab
–> Weg frei zur parlamentarischen Demo-
kratie
- Weimarer Verfassung (1919)
–> Dualismus zwischen Reichspräsident und
Parlament
–> hervorgehobene Stellung durch Aus-
nahmebefugnis nach Art. 48 WRV
–> Beeinträchtigung durch alleinige Zuweisung
der Kriegsschuld (Versailler Vertrag 1919)
und Aufständen und Streiks aus dem linken
Flügel ( Novemberrevolutionen)
–> antiparlamentarische Zeit ( rückwärtsge-
richtetes Denken –> schlechte Situation
nach dem Krieg
Verwaltungsrechtlich:
–> von liberal-rechtsstaatlichen zur interventionistischen (Leistungs-) Verwaltung
-Kriegssozialismus (Rn. 713)
–> erste marktwirtschaftlich kontrollierende und
eingreifende Gesetze
–> Bedeutung des Arbeitsrechts durch Krieg deutlich gemacht
–> Tarifvertragsordnung(1919), Betriebsräte-
gesetz
-Interventionsstaat (Rn. 692)
–> Infaltionsgesetzgebung
–> Steuerungsmittel zur Krisenbewältigung
–>Vertragsfreiheit vs. Soziale Frage
–> Einschränkung der Vertragsfreiheit
durch Billigung von Kartellen
–>Kartelle Rettungsfallschirme durch zu
hochgeflogene Produktion
–> Nachtwächterstaat vs. Staatsintervention
Weimarer Reichsverfassung
Nationalversammlung Januar 1919 nach allgemeinem, freiem, unmittelbarem und geheimen Wahlrecht gewählt.
Demokratische von Grundrechten geprägte Verfassung - 11. August 1919.
Fast alle politischen Strukturen der Kaiserzeit vielen weg oder wurden bedeutungslos - sorgte für Unruhen in der Bevölkerung [Novemberrevolution]
Reich als Republik - Staatsgewalt vom Volke aus
Dualismus zwischen Reichspräsident und
Parlament
Hervorgehobene Stellung des Präsidenten durch Ausnahmebefugnis nach Art. 48 WRV
Nationale Identitätskrise durch [Zuweisung der Kriegsschuld] - eine Bürde für die weitere Entwicklung der Weimarer Republik.
Der Versailler Vertrag (1919) wird unterschrieben jedoch als Diktat gesehen.
Die durch Inflation angespannte Lage wurde stabilisiert mit einer Währungsreform. In den Weltwirtschaftskrisen 1929/32 entzündeten sich wieder soziale und politische Spannungen.
Warum scheiterte das Verfassungssystem in der Weimarer Republik?:
- > wirtschaftliche Destabilisierung
- > psychische Folgen des Weltkriegs
- > Stellung und zunehmende Bedeutung des Reichspräsidenten - weniger als die Hälfte der Weimarer Regierungen beruhten auf eine Reichstagsmehrheit. Die meisten Kabinette stützen auf die Autorität des Präsidenten.
- > Politik wurde immer antiparlementarischer.