Rechtsfähigkeit Flashcards
Bedeutung aka. Definition; Wer ist rechtsfähig?
Def: Die Fähigkeit besitzen ein Träger von Rechten und Pflichten zu sein §1 BGB / rechtsfähig sind alle natürlichen Personen sprich alle Menschen & juristische Personen des priv. & öffentl. Rechts.
Definiere beide Obergruppen, welche Rechtsfähigkeit besitzen
mit Beispielen
Natürliche Personen = alle Menschen
jur. Personen des priv. Rechts= Personen u. Kapitalgesellschaften, e.V ; e.K, Stiftungen
jur. Personen des öffentl. Rechts= Bund, Länder, Kommunen, Kreise sog. Körperschaften
*auer der Rechtsfähigkeit je Gruppe
Natürliche Personen= von der Geburt bis zum Tod, Ausnahme: Erbschaft
jur. Personen des priv. Rechts= von der Eintragung bis zur Löschung in einem (Handels-)register.
jur. Personen des öffentl. Rechts= von der Verleihung (durch Staat) bis zur Entziehung.
Übung: Natürliche Person; JurPerdpR; JurPerdöR?
- 21 Jähriger Tim
- Edeka Gesellschafter Thomas
- Rechtsanwalt Frank
- Gemeinde Ortenberg
- Berlin
- FC Bayern
- Natürliche Person
- juristische Person des priv. Rechts
- Natürliche Person
- juristische Person öffentl. Rechts
- juristische Person öffentl. Rechts
- juristische Person des priv. Rechts
Geschäftsfähigkeit Altersgruppe und rechtl. Stand im Bezug auf Geschäftsunfähigkeit
0-7 & dauerhaft geistesbeschränkte: geschäftsunfähig -> Willenserklärungen sind von Anfang an nichtig; Ausnahme Botengänge §104 u. §105 BGB
ab 7- unter 18 J.
beschränkt geschäftsfähig, Willenserklärung bedürfen der entweder der vorerteilten Einwilligung o. nachträglichen Genehmigung des gesetzl. Vertreters und sind bis dahin “schwebend unwirksam”. §106 u. §107 BGB
Ausnahmen beschränkt geschäftsfähige Personen
durch rechtl. Vorteil = erhaltene Sache zieht keine rechtl. Nachteile mit sich e.g Spielzeugauto, verursacht keine nachträglichen Kosten wie z.B Haustiere, Telefon; §107 BGB
Taschengeldparagraph §110 BGB: Geld zur freien Verfügung o. zu bestimmtem Zweck
Arbeitsverhältnis §113 (Abs.1) BGB: bg. darf Arbeitsvertrag z.B auflösen.
Rechtsgeschäfte Definition
Besteht aus mindestens einer Willenserklärung, die darauf ausgelegt ist eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen
Einseitige Rechtsgeschäfte: Bedeutung
Rechtsgeschäft bedarf nur einer Willenserklärung, hierbei gilt zwischen “empfangsbedürftiger WE”, welche erst bei Empfang wirksam wird und “nicht empfangsbedürftiger WE”; wobei WE auch ohne deren Empfang wirksam wird, zu unterscheiden.
Zweiseitige Rechtsgeschäfte: Bedeutung
RG braucht mind. 2 inhaltlich gleiche WE= Verträge
Jeglicher Vertrag kommt durch 1. Antrag (1. WE) und 2. Annahme (2. WE) zustande
Beispiele: Einseitige RGs, empfangsbedürftig
nicht empfangsbedürftig
empfangsbedürftig: Kündigung (Arbeit, Wohnung,Telefon, Wiederruf z.B Online-Shop); Mahnung
nicht empfangsbedürftig: Testament (Erbschaft)
Beispiele: Zweiseitige Rechtsgeschäfte
Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Dienstleistungsvertrag, Schenkungsvertrag, Arbeitsvertrag
Verträge jeglicher Art kommen NUR durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Abgabe von Willenserklärungen
Definition WE
WE= alles was durch eine Handlung oder Äußerung einer oder mehrerer Personen umschließt mit der Absicht eine rechtliche Wirkung herbeizuführen.
Nenne die 3 Subkategorien zur Abgabe einer WE und nenne jeweils mind. 1 Beispiel
- digital, mündlich o. schriftlich = Buchen eines Appartments, Bestellung einer Pizza
- Mimik o. Gestik = Nicken als Zeichen des Einverständnis beim Kauf von Sportschuhen
- schlüssiges bzw. konkludentes Handeln= Kunde legt Waren auf das Kassenband. Mann steigt in Bus ein.
2 Bestandteile einer rechtsgültigen Willenserklärung
- Geschäftswille = Der Erklärende muss eine rechtsverbindliche Wirkung beabsichtigen, Einladung ins Kino ist keine rechtsbindende WE
- Handlungswille = Erklärung muss selbstgewollt sein, keine rechtmäßige WE bei z.B Drogeneinfluss oder unter Zwang