Rechtliche Grundlagen Flashcards
Gesetze
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Überwachungsbehörden
- Gewerbeaufsichtsamt
- Amt für Arbeitsschutz
- Bezirksregierung
Freistellung für die Berufsschule
- ein mal die Woche bei mehr als 5 Unterichtsstunden von min. 45min.
- anderer Berufsschultag in der gleichen Woche -> Rückkehr in den Betrieb ist möglich (Schul-,Pausen-, Fahrtzeit gilt als Abrbeitszeit)
- bei planmäßigem Blockunterricht von min. 25h an 5 Tagen
- bei der Schriftlichen Abschlussprüfung + 1 Tag vorher
Anforderungen an das Bildungssystem
- Chancengleichheit
- unabhängig von Herkunft und Geschlecht
- in Bezug auf den Ausbildungszugang und die beruflichen und gesellschaftlichen Aufstiegsmöglichkeiten
- Durchlässigkeit
- (horizontal) Wechsel einer Fachrichtung in einen anderen Ausbildungsgang
- (vertikal) Aufstieg im gleichen Berufsbereich
- Kammerabschlüsse ermöglichen Zugang zu Hochschulen
- Anpassungsfähigkeit
- soll befähigen, sich Veränderungen an zu passen
- Lebenslange und flexible Lernfähigkeit
- Förderung von Schlüsselkompetenzen
- Vermittlung v. Lernmethoden u. Ausbildungsmöglichkeiten
- Transparenz
- nachvollziehbarkeit, wo der Abschluss im Bildungssystem steht
- wird mit dem deutschen Qualifizierungsrahmen und dem europäischen Qualifizierungsrahmen erreicht
Vollzeit- und Berufsschulpflicht
- Vollzeit: 10 Jahre (Primär-, Sekundarstufe 1 und 2)
- Ohne Ausbildungsverhältnis: Bis zum 18. Lebensjahr -> das Schuljahr ist noch zu beende
- Mit Ausbildungsverhältnis: Bis zum Ausbildungsende, wenn der Vertrag vor dem 21.Lebensjahr unterzeichnet wurde
betriebliche Eignung
- Art + Einrichtung muss so sein, dass die Inhalte des Rahmenplans gelehrt werden können
- Verhältnis von Fachkräften zu Auszubildenden muss passen (1-2 Gesellen auf 1 Azubi)
Persönliche Eignung
- Grundsätzlich jeder
Außer:
- mehr als 2 Jahre Freiheitsstrafe
- mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe bei vorsätzlicher Straftat gegenüber Jugendlichen
- Verstoß gegen Strafgesetzbuch
- Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz
- Verstoß gegen Jugendschutzgesetz
Fachliche Eignung
Zulassungsfrei:
- Gesellen/Abschlussprüfung + Ada + angemessene Berufserfahrung
Zulassungspflichtig:
- Meisterprüfung in dem Gewerk
- ODER Vorraussetzung für Eintragung in der Handwerksrolle erfüllt + Ausbilderschein
- ODER Ausübungsberechtigung (Abschluss mit 6 Jahren Erfahrung -> 4 Jahre in leitender Position) + Ada
- Ingenieur/Techniker etc. + Ada
Duale Ausbildung
- Ausbildung erfolgt an 2 Lernorten
- Betrieb = Bundesrecht
- Schule = Landesrecht
Ausbildungsberater
- Berät Azubi (Rechte, Pflichten, Weiterbildungsmaßnahmen, Ausbildungsordnung, Ausbildungsvertrag)
- Berät Betrieb (Art u. Einrichtung, Jugendpsychologie, Didaktik, Methodik, gesetz. Bestimmungen)
- Überwacht Eignung des Betriebes
- Ist bei der Kammer angestellt
Verbundausbildung
- Lücken in der Ausbildung mit anderen Betrieben schließen
1. Leitbetrieb mit Partnerbetrieb
2. Auftragsausbildung
3. Ausbildungskonsortium
4. Ausbildungsvereine
Beauftragter für Bildung (Lehrlingswart)
- Vermittler bei Streitigkeiten zwischen Lehrling und Betrieb
- Berät Lehrling bei Problemen
- Hilft bei Vermittlung von Berufsschule und ÜbA
- Ist bei der Innung
Einstiegsqualifizierung
- für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz/Lernbeeinträchtigte/ Sozialbenachteiligte
- qual. Langzeitpraktikum (6-12 Monate)
- Ausbildungsnah
- Berufsschule ist zu besuchen
- Kann bei der Ausbildung angerechnet werden
Einstiegsqualifizierung PLUS
- besonders förderungsbedürftige Menschen
- zusätzlich: gezielte intensive Unterstützung
- Betreuung durch Mentoren oder Paten
- betriebliche Nachhilfe
- Ausbildungsbegleitende Hilfen
- Kann bei der Ausbildung angerechnet werden
Qualifizierungsbausteine
- Bezug zum Ausbildungsrahmenplan
- Lerninhalte mit 140-420h
- Am Ende mit Kompetenznachweis oder Teilnahmebescheinigung
- Kann bei der Ausbildung angerechnet werden