RECHT Flashcards
Wie kommt ein Vertrag Zustande Zustandekommen eines Vertrags
Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich die Beteiligten auf ein Geschäft geeinigt haben.
AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie explizit oder stillschweigend akzeptiert werden.
Definition: Vertrag = Angebot (Offerte) + Akzept (Bestellung)
Hinweis: „Battle of the forms“ vermeiden. AGBs des Bestellers oder Lieferanten sollten eindeutig geregelt sein, um Konflikte zu verhindern.
Was ist ein “Battle of the Forms”
Was ist der “Battle of the Forms”?
Der “Battle of the Forms” ist ein Problem, das entsteht, wenn zwei Parteien (z. B. ein Käufer und ein Verkäufer) jeweils ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den Vertrag einbringen wollen. Die AGBs sind oft widersprüchlich, und es stellt sich die Frage, welche AGBs am Ende gelten.
Wie kann man das Problem vermeiden?
Je nachdem, in welcher Position man ist (z.B. als Käufer oder Verkäufer), sollte man sicherstellen, dass man klar im Angebot oder in der Bestellung die eigenen AGBs einbringt und diese als gültig erklärt. Das bedeutet, wenn man das Angebot macht, sollte man seine AGBs nennen, um die AGBs des anderen (z. B. des Käufers) auszuschließen.
Einigung über AGBs mit dem Kunden:
Es ist oft am besten, direkt mit dem Kunden eine Einigung über die geltenden AGBs zu erzielen. So kann man Missverständnisse vermeiden und sicherstellen, dass beide Seiten die gleichen Bedingungen akzeptieren.
Warum ist Sorgfalt wichtig?
Wenn man nicht sorgfältig aufpasst und die AGBs nicht klar im Vertrag festlegt, kann es passieren, dass die AGBs gar nicht Bestandteil des Vertrags werden. In diesem Fall würde das Schweizerische Obligationenrecht (OR) gelten und nicht die spezifischen Bedingungen der AGBs.
Zusammengefasst: Um den “Battle of the Forms” zu vermeiden, sollte man klarstellen, welche AGBs gelten, sich im besten Fall mit dem Kunden darauf einigen, und darauf achten, dass die AGBs richtig im Vertrag verankert sind.
ALB = Vehikel und Mittel zur Begrenzung des Umfangs (“Begrenzung des Umfangs” bedeutet, dass festgelegt wird, wie viel oder wie wenig jemand für etwas verantwortlich ist.) von Gewährleistung und Haftung
Stell dir vor, du kaufst ein neues Fahrrad. Du erwartest, dass es funktioniert, wenn du es aus dem Laden mitnimmst, oder? Gewährleistung ist wie ein Versprechen des Verkäufers, dass das Fahrrad eine bestimmte Zeit lang ohne Mängel funktioniert, weil es so gebaut wurde, wie es sein soll. Wenn das Fahrrad in dieser Zeit kaputtgeht, obwohl du es normal benutzt hast, kannst du zurück zum Laden gehen, und sie reparieren es oder geben dir ein neues. Dieses Versprechen gibt dir also Sicherheit, dass du nicht sofort Probleme mit dem Produkt haben wirst.
Haftung bedeutet hingegen, dass jemand dafür verantwortlich ist, wenn durch das Fahrrad ein Schaden entsteht. Angenommen, die Bremsen des Fahrrads waren schlecht eingebaut und funktionieren nicht richtig, sodass du einen Unfall hast und dir weh tust. Dann könnte der Verkäufer oder Hersteller dafür verantwortlich sein, dir zu helfen, weil der Fehler ihre Schuld war. Haftung ist also die Verantwortung, für Schäden oder Verletzungen zu zahlen, die durch Fehler oder Mängel des Produkts verursacht wurden.
Zusammengefasst: Gewährleistung schützt dich, wenn das Produkt von Anfang an nicht richtig funktioniert, und Haftung sorgt dafür, dass du nicht für Schäden zahlen musst, die durch Fehler am Produkt verursacht wurden.
Wie soll oder muss die Form bei einem Vertrag sein?
Verträge sind grundsätzlich formfrei; Schriftlichkeit bietet jedoch Vorteile.
Vorbehalt der Schriftform
Vorteile der Schriftform: Bessere Beweislage im Streitfall.
Vorsicht vor Erfüllungshandlungen vor Abschluss eines schriftlichen
Vertrags.
Kollektivunterschrift: Kann bei bestimmten Parteien erforderlich sein. Kollektivunterschrift (Die Kollektivunterschrift bedeutet, dass ein Dokument nur gültig wird, wenn mehrere Personen gemeinsam unterschreiben. Das verhindert, dass eine einzelne Person alleine eine wichtige Entscheidung trifft – stattdessen müssen mindestens zwei oder mehr Personen zusammen unterschreiben, um sicherzustellen, dass Entscheidungen gut überlegt und abgesprochen sind.) bei einer der involvierten Partein?
Vertragsabschlusses - Rechtliche Wirkungen Bindung
Rechtliche Bindung – Kein Widerruf: Wenn ein Vertrag abgeschlossen ist, sind die Parteien rechtlich gebunden. Das bedeutet, sie können den Vertrag nicht einfach zurückziehen oder widerrufen. Es ist also verbindlich.
Leistungszwang – Klagbarkeit: Beide Seiten sind verpflichtet, das zu liefern, was im Vertrag vereinbart wurde. Wenn eine Partei nicht leistet, kann die andere sie verklagen, um die Erfüllung durchzusetzen.
Änderung/Aufhebung nur mit Zustimmung möglich: Wenn eine Partei den Vertrag ändern oder beenden möchte, braucht sie die Zustimmung der anderen Partei. Man kann den Vertrag also nicht einseitig ändern.
Übernahme fremder AGB – SIA Norm 118
Die SIA Norm 118 gilt für Bauwerkverträge und regelt die Ausführung von Bauarbeiten.
Die SIA-Norm gilt nur, wenn sie von den Vertragsparteien ausdrücklich als Bestandteil des Vertrages übernommen wird.
Dann gilt sie aber auch für Werkverträge, nicht nur für Bauarbeiten.
Rangfolge
Wie werden Vertragsdokumente laut der SIA-Norm 118 gewertet
Diese Folie zeigt die Reihenfolge, wie Vertragsdokumente laut der SIA-Norm 118 gewertet werden. Das bedeutet, welches Dokument im Zweifelsfall wichtiger ist, wenn es unterschiedliche Aussagen gibt.
Vertragsurkunde (1. Stelle): Die Vertragsurkunde ist das wichtigste Dokument. Wenn etwas in der Vertragsurkunde steht, hat das Vorrang vor den anderen Dokumenten.
Angebot des Unternehmers (2. Stelle): Wenn die Vertragsurkunde nichts dazu sagt, wird das Angebot des Unternehmers herangezogen. Es ist weniger wichtig als die Vertragsurkunde, aber wichtiger als die Ausschreibungsunterlagen.
Ausschreibungsunterlagen (3. Stelle): Diese sind an letzter Stelle. Wenn weder die Vertragsurkunde noch das Angebot klare Regelungen haben, werden die Ausschreibungsunterlagen beachtet.
Achtung: Oft wird die Rangordnung in den Kundenbedingungen zum Nachteil des Lieferanten geregelt! == Die Reihenfolge, welche Dokumente wichtiger sind, wird oft so festgelegt, dass es für den Lieferanten (die Person oder Firma, die liefert oder arbeitet) schlechter ist. Der Kunde hat also meistens die besseren Bedingungen.
Was ist “Erfolgshaftung bei der Lieferung”?
Diese Folie behandelt das Thema “Erfolgshaftung bei der Lieferung”. Sie unterscheidet zwei Hauptarten von Geschäften:
A) System- und Anlagengeschäft (ist eine Werkleistung)
Definition: Es ist eine Werkleistung, bei der ein Erfolg geschuldet ist.
Hauptaussagen:
Die Erfolgshaftung ist nur schwer begrenzbar (kontrollierbar). In der Praxis ist die Erfolgshaftung daher gefährlicher als die „normale“ Haftung. (Beispiel: Ein Gärtner verspricht, dass die Blumen blühen, aber er kann das Wetter nicht kontrollieren.)
Wichtig sind klare Spezifikationen und die Abnahme (genaue Planung und Kontrolle) des Produkts oder der Leistung. (Beispiel: Ein Bauherr muss vorher genau festlegen, wie das Haus aussehen soll, und es am Ende überprüfen, bevor es bezahlt wird.)
Funktionale Beschreibungen sind wichtig, weil sie je nach Mensch unterschiedlich verstanden werden können. (Beispiel: Wenn in einer Anleitung nur „leicht zu reinigen“ steht, könnte einer an einen Lappen denken und ein anderer an eine Spülmaschine.)
B) Reines Produktgeschäft
Definition: Dies entspricht einem klassischen Kauf- oder Verkaufsgeschäft.
Hauptaussage:
Es wird kein Erfolg geschuldet, sondern lediglich die Übergabe einer mangelfreien Sache.
Ein Beispiel:
Ein Schreiner baut einen Tisch. Er muss sicherstellen, dass der Tisch stabil und ohne Schäden ist (mangelfrei). Aber er ist nicht dafür verantwortlich, ob der Tisch in das Wohnzimmer des Kunden passt (kein Erfolg geschuldet).
Erfolgshaftung bei der Lieferung und die verschiedenen Phasen des Lieferprozesses
Werbung
Beispiel: In einer Broschüre verspricht der Lieferant eine IT-Lösung, die “jedes System integrieren kann”. Dieses Versprechen kann für den Kunden später relevant werden.
- Phase: Angebot/Verhandlung
Risiko: Der Lieferant verspricht möglicherweise zu viel zu schnell.
Haftung: Schadenersatz bei culpa in contrahendo (c.i.c.), geringes Risiko, da der Vertrag noch nicht besteht.
Beispiel: Der Lieferant verspricht, eine komplexe IT-Lösung in zwei Wochen zu liefern, obwohl er dafür realistischerweise vier Wochen benötigt.
Zwischen Phase1 und Phase2 (Vertragsabschluss)
Beispiel: Der Vertrag wird unterschrieben, der Lieferant verpflichtet sich verbindlich zur Lieferung der IT-Lösung innerhalb der zugesagten zwei Wochen.
- Phase: Erfüllung
Verpflichtung: Der Lieferant muss die vereinbarte Leistung ohne Einschränkungen (“ohne wenn und aber”) erbringen.
Haftung: Schadenersatz, Ersatzvornahme, Pönalen (Vertragsstrafen) und Rücktritt vom Vertrag.
Beispiel: Der Lieferant liefert die IT-Lösung, aber die Software funktioniert nicht wie vereinbart, wodurch der Kunde einen Schaden geltend machen kann.
Zwischen Phase2 und Phase3 (Abnahme)
Beispiel: Der Kunde überprüft die gelieferte IT-Lösung und bestätigt durch Abnahmeprotokoll, dass sie grundsätzlich den vereinbarten Spezifikationen entspricht.
- Phase: Gewährleistung
Verpflichtung: Der Lieferant muss Mängel beheben.
Haftung: Schadenersatz, Ersatzvornahme, Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag.
Beispiel: Nach einem Monat entdeckt der Kunde einen Fehler in der IT-Lösung, und der Lieferant ist verpflichtet, den Mangel kostenlos zu beheben.
1. Phase | 2. Phase | 3. Phase |
Was ist culpa in contrahendo
Culpa in contrahendo schützt vor unfairen oder täuschenden Handlungen während der Verhandlungsphase und stellt sicher, dass eine Partei, die sich nicht an Absprachen hält, für daraus entstehende Schäden verantwortlich gemacht werden kann.
Erfolgshaftung und den Wirkungen der Abnahme
Abnahme(Abholung ) im Obligationenrecht nur in den Grundzügen(grob) geregelt. Regelung im Vertrag wichtig!
- Für den Lieferanten (positiv dargestellt mit einem Smiley):
Beweislastumkehr: Der Kunde muss nachweisen, dass ein Mangel vorliegt, nachdem die Abnahme erfolgt ist.
(Wenn das Auto nach der Übergabe kaputtgeht, muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon vorher da war.
)
(Oft vertraglich vereinbart) Übergang der Gefahr: Das Risiko geht auf den Kunden über.
Wenn der Fernseher beim Transport vom Kunden kaputtgeht, ist es nicht mehr das Problem des Lieferanten.
Beginn der Gewährleistungsfrist: Die Zeit, in der der Kunde Ansprüche wegen Mängeln geltend machen kann, beginnt.
(Nach der Übergabe hat der Kunde zwei Jahre Zeit, um Mängel zu melden.)
Beginn der Verjährungsfrist: Der Zeitraum, in dem rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können, startet.
(Die Zeit, in der man Probleme melden kann, beginnt, wenn man die Sache bekommt.)
- Für den Kunden (negativ dargestellt mit einem traurigen Smiley):
I.d.R. wird für Kunde die letzte Rate zur Zahlung fällig
(Der Kunde muss den Restbetrag für die Küche zahlen, sobald diese eingebaut ist.)
Was ist ALB
ALB = Vehikel und Mittel zur Begrenzung des Umfangs (“Begrenzung des Umfangs” bedeutet, dass festgelegt wird, wie viel oder wie wenig jemand für etwas verantwortlich ist.) von Gewährleistung und Haftung
Stell dir vor, du kaufst ein neues Fahrrad. Du erwartest, dass es funktioniert, wenn du es aus dem Laden mitnimmst, oder? Gewährleistung ist wie ein Versprechen des Verkäufers, dass das Fahrrad eine bestimmte Zeit lang ohne Mängel funktioniert, weil es so gebaut wurde, wie es sein soll. Wenn das Fahrrad in dieser Zeit kaputtgeht, obwohl du es normal benutzt hast, kannst du zurück zum Laden gehen, und sie reparieren es oder geben dir ein neues. Dieses Versprechen gibt dir also Sicherheit, dass du nicht sofort Probleme mit dem Produkt haben wirst.
Haftung bedeutet hingegen, dass jemand dafür verantwortlich ist, wenn durch das Fahrrad ein Schaden entsteht. Angenommen, die Bremsen des Fahrrads waren schlecht eingebaut und funktionieren nicht richtig, sodass du einen Unfall hast und dir weh tust. Dann könnte der Verkäufer oder Hersteller dafür verantwortlich sein, dir zu helfen, weil der Fehler ihre Schuld war. Haftung ist also die Verantwortung, für Schäden oder Verletzungen zu zahlen, die durch Fehler oder Mängel des Produkts verursacht wurden.
Zusammengefasst: Gewährleistung schützt dich, wenn das Produkt von Anfang an nicht richtig funktioniert, und Haftung sorgt dafür, dass du nicht für Schäden zahlen musst, die durch Fehler am Produkt verursacht wurden.
Entwirrung ähnlicher Begriffe
Ablieferung im Sinne des Gesetzes besteht nach gängiger Formulierung in Übergabe des vollendeten Werkes, und zwar mit Absicht der Vertragserfüllung (Die Ablieferung bedeutet, dass der Hersteller oder Anbieter ein fertiges Produkt oder Werk an den Kunden übergibt, damit der Vertrag erfüllt wird.) BSP. Ein IT-Dienstleister liefert eine fertig programmierte Software an den Kunden, um den vereinbarten Vertrag zu erfüllen.
Ablieferung entspricht, vom Besteller aus betrachtet, Abnahme des Werkes. Ablieferung und Abnahme im Sinne des Gesetzes bezeichnen ein und denselben Vorgang (Die Ablieferung (Übergabe) und die Abnahme (Annahme) sind im Gesetz das Gleiche: Der Anbieter gibt das fertige Werk ab, und der Kunde nimmt es an.)
Die Abnahme ist jedoch klar zu unterscheiden von der Genehmigung, die in Art. 370 OR geregelt wird (gesetzlich folgt die Genehmigung der Abnahme nach Art. 370 Abs. 1 OR). Die Abnahme bedeutet, dass der Kunde das Werk entgegennimmt. Die Genehmigung passiert erst später und heißt, dass der Kunde offiziell sagt, dass das Werk in Ordnung ist.
In der Umgangssprache als auch häufig bei Lieferanten wird die Genehmigung häufig auch als „Abnahme“ bezeichnet. (Im Alltag und bei Anbietern wird oft kein Unterschied gemacht, und man nennt die Genehmigung einfach „Abnahme“.)
Was ist der Zweck der Genehmigung
Zweck der Genehmigung (bzw. häufig Abnahme nach gängigen AGB von Lieferanten)(Der Zweck der Genehmigung ist, dass der Kunde sagt: “Das Werk ist in Ordnung und so, wie es vereinbart wurde.”)
Was passiert, wenn der Kunde das Werk genehmigt
Die Genehmigung des Werkes (Art. 370 OR) ist eine Erklärung des Bestellers, das abgelieferte Werk als vertragsgemäss (und damit als mängelfrei) gelten zu lassen. Durch die Genehmigung wird der Unternehmer von seinen Gewährleistungspflichten nach Art. 368 OR befreit, sofern es sich nicht um Mängel handelt, die bei der Abnahme und ordnungsgemässen Prüfung nicht erkennbar waren oder vom Unternehmer absichtlich verschwiegen wurden. Durch die Genehmigung verwirkt der Besteller seine Mängelrechte.
(Wenn der Kunde das Werk genehmigt, sagt er offiziell: “Das Werk ist so, wie im Vertrag vereinbart, und hat keine sichtbaren Mängel.” Damit ist der Anbieter nicht mehr dafür verantwortlich, offensichtliche Fehler zu beheben. Nur versteckte Mängel oder absichtlich verschwiegene Fehler können später noch beanstandet werden. Nach der Genehmigung verliert der Kunde sein Recht, andere Mängel zu reklamieren.)
BEACHTE: Wird die Prüfungs- und Anzeigepflicht (Art. 367 Abs. 1 OR und Art. 370 Abs. 2 OR) unterlassen, so verwirken die Mängelrechte des Bestellers aufgrund der gesetzlichen Vermutung in Art. 370 Abs. 2 OR.
(Wenn der Kunde das Werk nicht prüft und keine Fehler meldet, verliert er das Recht, später Mängel zu reklamieren. Das Gesetz geht dann davon aus, dass alles in Ordnung ist.)
Wirkung der Abnahme (i.S. des Gesetzes):
Ablieferung bzw. Abnahme löst Beginn Verjährungsfrist aus (Art. 371 Abs. 2 OR). Also nicht schon durch Fertigstellung des Werkes. BEACHTE: Für Beginn der Verjährungsfrist nicht vorausgesetzt ist hingegen, dass allfällige Nachbesserungsarbeiten zur Beseitigung von Mängeln ausgeführt sind oder dass Werk genehmigt ist; (Die Frist, in der man noch Mängel melden kann, beginnt erst, wenn das Werk übergeben oder vom Kunden angenommen wird – nicht, wenn es fertiggestellt wird. Es ist egal, ob noch Verbesserungen gemacht werden müssen oder ob der Kunde das Werk schon genehmigt hat.)
Werklohn: Der Besteller hat die Vergütung bei der Ablieferung (= Abnahme i.S. des Gesetzes) des Werkes zu zahlen, so Art. 372 Abs. 1 OR. (Der Kunde muss den Preis für das Werk bezahlen, sobald es ihm übergeben und von ihm angenommen wurde.)
Vorsicht bei der Abnahme:
Verkauf: Lieferanten setzten die Abnahme oft mit der Genehmigung gleich, entsteht für sie eine Schlechterstellung gegenüber der gesetzlichen Regelung. Denn der Werklohn ist damit erst nach Genehmigung geschuldet und nicht schon bei Ablieferung bzw. Abnahme.
Einkauf: Im Einkauf haben wir in diesen Fällen dafür eine Besserstellung, da erst durch „genehmigende Abnahme“ Werklohn zu bezahlen ist und nicht wie im Gesetz vorgesehen, schon bei Abnahme; (Bei der Abnahme sollte man aufpassen:
Für Verkäufer: Viele Verkäufer sehen die Abnahme und die Genehmigung als das Gleiche. Das ist schlecht für sie, weil sie ihr Geld erst nach der Genehmigung bekommen und nicht schon bei der Abnahme.
Für Käufer: Das ist gut für Käufer, denn sie müssen erst bezahlen, wenn sie das Werk genehmigen, nicht schon bei der Abnahme, wie es normalerweise im Gesetz steht.)
Nutzen und Gefahr gehen auf den Besteller über. (Ab dem Moment, in dem der Kunde das Werk übernimmt, ist es sein Risiko, wenn etwas kaputtgeht oder verloren geht.)
Mittel zur Abnahme:
Abnahme ist stark mit Spezifikation verknüpft. Damit verbundenen Probleme wurden oben erläutert anhand der zwei Arten der Spezifikation und evtl. eingesetzten B2B-Regel. Um Problem der Spezifikation als auch der Abnahme zu entschärfen, eignet sich im Vertrag festzuhalten, was für Abnahmekriterien gelten. Im Weiteren sollte geachtet werden, dass sie messbar sind. (Damit die Abnahme gut funktioniert, sollte man im Vertrag genau festlegen, nach welchen Regeln und Kriterien geprüft wird, ob das Werk in Ordnung ist. Diese Kriterien sollten klar und leicht messbar sein, damit es keine Missverständnisse gibt.
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