Rechnungswesen Flashcards
Aufgaben des Rechnungswesen (5 Begriffe)
Dokumentation
Kontrolle
Entscheidung
Steuerbasis
Information
Externes Rechnungswesen
- dient zur Zahlungsbemessung, Information und Dokumentation
- gesetzlich vorgegeben (Handels- und Steuerrecht)
- ist nach außen adressiert, für die Öffentlichkeit, Kreditgebern,…
- beinhaltet die Bilanz
Internes Rechnungswesen
- beinhaltet Planung, Steuerung/Entscheidung, Kontrolle, Dokumentation
- ist unternehmensspezifisch gestaltbar
- soll dabei helfen gute Entscheidungen fürs Unternehmen treffen zu können
Finanzbuchführung
- chronologische Erfassung aller wirtschaftlichen Geschäftsvorfälle und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen, das Kapital und den Erfolg des Unternehmens
- sachlich geordnete und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens aufgrund von Belegen
- Veränderungen der Vermögenswerte
- Veränderung der Schulden
- Geldeinnahmen/Geldausgaben
- Werteverzehr (Aufwand)
- Wertezuwachs (Ertrag)
Istkaufmann
Person wird aufgrund der Tatsache, dass sie ein Handelsgewerbe betreibt automatisch als Kaufmann eingestuft
Kannkaufmann
- Kaufmann kraft Eintragung im Handelsregister
- kann sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, obwohl sein Betrieb nicht automatisch als Handelsgewerbe gilt oder weil Kleingewerbe
Formkaufmann
- Kaufmann kraft Rechtsform
- Kaufmannseigenschaft wird hier durch die Wahl einer bestimmten Rechtsform automatisch verliehen
Wer fällt nicht unter Kaufleute?
- Kleingewerbetreibende (Umsatz gleich/unter 800.000 und Jahresüberschuss gleich/unter 80.000)
- Freiberufler*innen (Ärzte, Anwälte, Künstler, Autoren, etc.)
- Land- und Forstwirtinnen
Grundsätze der Buchführung (5)
- Grundsatz der Verständlichkeit (sachkundiger Dritte muss es gut verstehen können)
- Grundsatz der Wahrheit
- Grundsatz der Klarheit
- Grundsatz der Vorsicht (Dinge werden erst verbucht wenn tatsächlich eingetreten, “pessimistisch”)
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (der Aufwand darf das Endprodukt nicht überschreiten)
Faktoren der Rechtsformwahl
- Haftung
- Kapitalbeschaffung
- Unternehmensleitung (vorgeschriebene Rollen?)
- Publizitäts- und Prüfungspflichten
- Flexibilität der Änderung der Gesellschaftsverhältnisse
- Steuerbelastung
- Mitbestimmung
Einzelunternehmen
- natürliche Person betreibt selbständige Betätigung
- kein oder nur stiller Gesellschafter
- Gründung formlos
- Wahlrecht zur Buchführung (wenn unter bestimmten Betrag)
Gesellschaft
- vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen
- verfolgen eines gemeinsamen Zwecks
- Personengesellschaften: persönliche Haftung der Gesellschafter
- Kapitalgesellschaften: Haftung des Gesellschaftsvermögen
Rechtsform
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Personengesellschaft
- einfachste Gesellschaftsform
- Formfreier Gesellschaftsvertrag
- Kein Eintrag ins Handelsregister
- Haftung Privat und Geschäftsvermögen
Rechtsform
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Personengesellschaft
- Gründung durch (formfreien) Gesellschaftsvertrag
- kein Mindestkapital
- unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter
- Handelsregistereintragung
- Bilanzierungsplicht (GuV)
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
- Personengesellschaft
- formfreier Gesellschaftsvertrag
- Kapitaleinlage, kein Mindestkapital, Eigenkapital möglich
- mind. 2 Gesellschafter:
1. Komplementär: persönliche, unbeschränkte Haftung, Geschäftsführung
2. Kommanditist: beschränkte persönliche Haftung, keine Geschäftsführung - Handelsregistereintragung
- Bilanzierungspflicht (GuV)
Rechtsform
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Personengesellschaft
- Gründung durch Gesellschaftsvertrag
- Für Freiberufler*innen
- Kooperation, aber Eigenverantwortlichkeit der Gesellschafter*innen
- kein Eintrag ins Handelsregister
- unbeschränkte Haftung ABER eingeschränkte Haftung für berufliche Fehler
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapitalgesellschaft
- Gesellschaftsvertrag
- Mindesteinlage: 25.000€
- Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
- Organe: Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat
- Handelsregistereintrag
- Bilanzierungspflicht
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
- Kapitalgesellschaft
- Mindesteinlage: 50.000€
- Handelsregistereintragung
- Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
- einfacher Gesellschafterwechsel durch handelbare Anteile
- 3 Organe: Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
Rechtsform
Societas Europaea (SE)
- Kapitalgesellschaft
- Europäische Aktiengesellschaft
- Mindestkapital 120.000€
- mind. 2 Mitgliedsstaaten müssen involviert sein
- Sitz in EU, Verlegung in anderen EU-Mitgliedsstaat jederzeit möglich
- Geschäftsführung entweder durch
1. Vorstand (Kontrolle durch Aufsichtsrat) -> dualistisches System
2. oder Verwaltungsrat -> monistisches System
Mischformen
- GmbH & Co. KG
- KGaA (KG auf Aktien)
- AG & Co. KG
Genossenschaft (eG)
- Personenvereinigung mit wirtschaftlicher Förderaufgabe
- offene Mitgliederzahl
- unbeschränkte/beschränkte oder keine Haftung
- Organe: Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung
- Handelsregistereintrag
- Bilanzierungsplicht
- Genossenschaftstypen z.B.: Bank-, Berufs-, Wohnungsgenossenschaften
Vereine
- Personenvereinigung mit nicht-wirtschaftlicher, also gemeinnütziger Förderaufgabe
- Juristische Person, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts
- Haftung durch Vorstand bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz
- Organe: Vorstand, Mitgliederversammlung
- Kein Mindestkapital
Öffentliche Betriebe
Regiebetrieb
- rechtlich unselbstständig, kein eigenes Vermögen (Kommunalhaushalt)
- Gemeinde als “juristischer Akteur”
- Leitung obliegt einem Beamten
- z.B. kommunale Bauhöfe, Theater, Schwimmbäder
Öffentliche Betriebe
Eigenbetrieb
- rechtlich unselbstständig
- selbständiger als Regiebetrieb, da organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der Gebietskörperschaft ausgegliedert
- Leitung durch kaufmännische Werksführung
- z.B. Stadtwerke