Rechnungswesen Flashcards

1
Q

Aufgaben des Rechnungswesen (5 Begriffe)

A

Dokumentation
Kontrolle
Entscheidung
Steuerbasis
Information

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2
Q

Externes Rechnungswesen

A
  • dient zur Zahlungsbemessung, Information und Dokumentation
  • gesetzlich vorgegeben (Handels- und Steuerrecht)
  • ist nach außen adressiert, für die Öffentlichkeit, Kreditgebern,…
  • beinhaltet die Bilanz
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3
Q

Internes Rechnungswesen

A
  • beinhaltet Planung, Steuerung/Entscheidung, Kontrolle, Dokumentation
  • ist unternehmensspezifisch gestaltbar
  • soll dabei helfen gute Entscheidungen fürs Unternehmen treffen zu können
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4
Q

Finanzbuchführung

A
  • chronologische Erfassung aller wirtschaftlichen Geschäftsvorfälle und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen, das Kapital und den Erfolg des Unternehmens
  • sachlich geordnete und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens aufgrund von Belegen
  • Veränderungen der Vermögenswerte
  • Veränderung der Schulden
  • Geldeinnahmen/Geldausgaben
  • Werteverzehr (Aufwand)
  • Wertezuwachs (Ertrag)
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5
Q

Istkaufmann

A

Person wird aufgrund der Tatsache, dass sie ein Handelsgewerbe betreibt automatisch als Kaufmann eingestuft

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6
Q

Kannkaufmann

A
  • Kaufmann kraft Eintragung im Handelsregister
  • kann sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, obwohl sein Betrieb nicht automatisch als Handelsgewerbe gilt oder weil Kleingewerbe
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7
Q

Formkaufmann

A
  • Kaufmann kraft Rechtsform
  • Kaufmannseigenschaft wird hier durch die Wahl einer bestimmten Rechtsform automatisch verliehen
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8
Q

Wer fällt nicht unter Kaufleute?

A
  • Kleingewerbetreibende (Umsatz gleich/unter 800.000 und Jahresüberschuss gleich/unter 80.000)
  • Freiberufler*innen (Ärzte, Anwälte, Künstler, Autoren, etc.)
  • Land- und Forstwirtinnen
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9
Q

Grundsätze der Buchführung (5)

A
  • Grundsatz der Verständlichkeit (sachkundiger Dritte muss es gut verstehen können)
  • Grundsatz der Wahrheit
  • Grundsatz der Klarheit
  • Grundsatz der Vorsicht (Dinge werden erst verbucht wenn tatsächlich eingetreten, “pessimistisch”)
  • Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (der Aufwand darf das Endprodukt nicht überschreiten)
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10
Q

Faktoren der Rechtsformwahl

A
  • Haftung
  • Kapitalbeschaffung
  • Unternehmensleitung (vorgeschriebene Rollen?)
  • Publizitäts- und Prüfungspflichten
  • Flexibilität der Änderung der Gesellschaftsverhältnisse
  • Steuerbelastung
  • Mitbestimmung
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11
Q

Einzelunternehmen

A
  • natürliche Person betreibt selbständige Betätigung
  • kein oder nur stiller Gesellschafter
  • Gründung formlos
  • Wahlrecht zur Buchführung (wenn unter bestimmten Betrag)
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12
Q

Gesellschaft

A
  • vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen
  • verfolgen eines gemeinsamen Zwecks
  • Personengesellschaften: persönliche Haftung der Gesellschafter
  • Kapitalgesellschaften: Haftung des Gesellschaftsvermögen
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13
Q

Rechtsform
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

A
  • Personengesellschaft
  • einfachste Gesellschaftsform
  • Formfreier Gesellschaftsvertrag
  • Kein Eintrag ins Handelsregister
  • Haftung Privat und Geschäftsvermögen
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14
Q

Rechtsform
Offene Handelsgesellschaft (OHG)

A
  • Personengesellschaft
  • Gründung durch (formfreien) Gesellschaftsvertrag
  • kein Mindestkapital
  • unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter
  • Handelsregistereintragung
  • Bilanzierungsplicht (GuV)
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15
Q

Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)

A
  • Personengesellschaft
  • formfreier Gesellschaftsvertrag
  • Kapitaleinlage, kein Mindestkapital, Eigenkapital möglich
  • mind. 2 Gesellschafter:
    1. Komplementär: persönliche, unbeschränkte Haftung, Geschäftsführung
    2. Kommanditist: beschränkte persönliche Haftung, keine Geschäftsführung
  • Handelsregistereintragung
  • Bilanzierungspflicht (GuV)
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16
Q

Rechtsform
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

A
  • Personengesellschaft
  • Gründung durch Gesellschaftsvertrag
  • Für Freiberufler*innen
  • Kooperation, aber Eigenverantwortlichkeit der Gesellschafter*innen
  • kein Eintrag ins Handelsregister
  • unbeschränkte Haftung ABER eingeschränkte Haftung für berufliche Fehler
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17
Q

Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

A
  • Kapitalgesellschaft
  • Gesellschaftsvertrag
  • Mindesteinlage: 25.000€
  • Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
  • Organe: Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat
  • Handelsregistereintrag
  • Bilanzierungspflicht
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18
Q

Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)

A
  • Kapitalgesellschaft
  • Mindesteinlage: 50.000€
  • Handelsregistereintragung
  • Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
  • einfacher Gesellschafterwechsel durch handelbare Anteile
  • 3 Organe: Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
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19
Q

Rechtsform
Societas Europaea (SE)

A
  • Kapitalgesellschaft
  • Europäische Aktiengesellschaft
  • Mindestkapital 120.000€
  • mind. 2 Mitgliedsstaaten müssen involviert sein
  • Sitz in EU, Verlegung in anderen EU-Mitgliedsstaat jederzeit möglich
  • Geschäftsführung entweder durch
    1. Vorstand (Kontrolle durch Aufsichtsrat) -> dualistisches System
    2. oder Verwaltungsrat -> monistisches System
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20
Q

Mischformen

A
  • GmbH & Co. KG
  • KGaA (KG auf Aktien)
  • AG & Co. KG
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21
Q

Genossenschaft (eG)

A
  • Personenvereinigung mit wirtschaftlicher Förderaufgabe
  • offene Mitgliederzahl
  • unbeschränkte/beschränkte oder keine Haftung
  • Organe: Vorstand, Aufsichtsrat, Generalversammlung
  • Handelsregistereintrag
  • Bilanzierungsplicht
  • Genossenschaftstypen z.B.: Bank-, Berufs-, Wohnungsgenossenschaften
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22
Q

Vereine

A
  • Personenvereinigung mit nicht-wirtschaftlicher, also gemeinnütziger Förderaufgabe
  • Juristische Person, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts
  • Haftung durch Vorstand bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • Organe: Vorstand, Mitgliederversammlung
  • Kein Mindestkapital
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23
Q

Öffentliche Betriebe
Regiebetrieb

A
  • rechtlich unselbstständig, kein eigenes Vermögen (Kommunalhaushalt)
  • Gemeinde als “juristischer Akteur”
  • Leitung obliegt einem Beamten
  • z.B. kommunale Bauhöfe, Theater, Schwimmbäder
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24
Q

Öffentliche Betriebe
Eigenbetrieb

A
  • rechtlich unselbstständig
  • selbständiger als Regiebetrieb, da organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der Gebietskörperschaft ausgegliedert
  • Leitung durch kaufmännische Werksführung
  • z.B. Stadtwerke
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25
Öffentliche Betriebe Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen)
- rechtlich selbstständig, darf im Rahmen der ihr überlassenen Aufgaben rechtlich handeln und Verwaltungsakte erlassen oder Gebühren erheben - Leitung und Vertretung durch Vorstand - Kontrolle durch Verwaltungsrat - insolvenzunfähig - z.B. Rundfunkanstalten, Sparkassen (Gemeinden)
26
Öffentliche Betriebe öffentliche Kapitalgesellschaft
- rechtlich selbstständig als GmbH oder AG - gewinnorientiert - verfügt jedoch über öffentliche Anteilseigner - unterliegen nicht dem Haushalts- und Dienstrecht; operieren selbstständig - z.B. Deutsche Bahn AG, VW AG
27
Öffentliche Betriebe Stiftungen
- Vermögen der Stiftung wird dauerhaft einem Zweck gewidmet - können selbstständig und unselbstständig sein - auf Dauer angelegt, Vermögen darf nicht verbraucht werden - keine Gesellschafter oder Mitglieder
28
Kasse
Bargeldbestand eines Unternehmens, also physisch vorhandene Münzen und Scheine
29
Bank
Guthaben eines Unternehmens auf Bankkonten, das jederzeit verfügbar oder im Rahmen der Kontovereinbarungen abgerufen werden kann
30
Netto-Forderungen
Die Summe aller Forderungen eines Unternehmens gegenüber Dritten abzüglich der Schulden gegenüber denselben Dritten
31
Sachvermögen
Physische Vermögenswerte eines Unternehmens, wie Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge oder Grundstücke, die nicht direkt liquide sind
32
Zahlungsmittelbestand
Die Summe aus Kasse und Bank, also alle sofort verfügbaren liquiden Mittel
33
Geldvermögen
Zahlungsmittelbestand plus Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten (Schulden)
34
Reinvermögen
Das gesamte Vermögen eines Unternehmens abzüglich aller Verbindlichkeiten, auch als Eigenkapital oder Nettovermögen bezeichnet
35
Einzahlung
Zufluss von Zahlungsmittel (Bargeld oder Bankguthaben), der den Zahlungsmittelbestand eines Unternehmens erhöht
36
Einnahme
Erhöhung des Geldvermögens eines Unternehmens, die sich aus Einzahlungen und/oder Forderungszuwächsen ergibt (z.B. Verkauf auf Rechnung)
37
Ertrag
Wertzuwachs eines Unternehmens in einer bestimmten Periode, der sich aus der Produktion oder dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen ergibt. Ertrag wirkt sich auf das Reinvermögen aus
38
Erlös
Der in Geld bewertete Wert, der durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen erzielt wird. Erlös ist Teil des Ertrags aber direkt mit dem Verkauf verbunden
39
Auszahlung
Abfluss von Zahlungsmittel (Kasse und Bank), verringert den Zahlungsmittelbestand
40
Ausgabe
Minderung des Geldvermögens, also Auszahlungen und/oder Entstehen von Verbindlichkeiten für Unternehmen
41
Aufwand
Werteverzehr in einer Periode, der das Reinvermögen verringert, z.B. durch Materialverbrauch, Löhne oder Abschreibungen
42
Kosten
Werteverzehr, der durch die betriebliche Leistungserstellung und -verwertung entsteht. Kosten sind immer auf den Betriebszweck bezogen
43
Bilanz (linke und rechte Seite)
- linke Seite: Vermögen -> Gesamtheit der Güter, in die das Kapital umgewandelt wurde = Nachweis der Mittelverwendung -> Investition - rechte Seite: Wert der zugeführten Mittel = Nachweis der Mittelherkunft -> Finanzierung
44
Anlagevermögen
wird gebraucht und verbleibt dauerhaft im Unternehmen, z.B. Produktionsmaschinen - Immaterielle Vermögensgegenstände - Sachanlagen - Finanzanlagen
45
Umlaufvermögen
wird verbraucht und ist nur kurzfristig im Betrieb wirksam, z.B. Rohstoffe zur Produktion - Vorräte - Forderungen - Kasse und Bank - Wertpapiere
46
Eigenkapital
Differenz in der Bilanz zwischen Vermögen und Schulden - zB Gewinnrücklagen, Jahresüberschuss etc.
47
Fremdkapital
- zusammenfassende Bezeichnung für ausgewiesene Schulden, z.B. Bankverbindlichkeiten - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferung und Leistung
48
Rückstellungen
zum Beispiel Steuer-Nachzahlungen
49
Gewinn und Verlustrechnung (GuV)
- enthält Erträge und Aufwendungen, die im laufenden Geschäftsbetrieb anfallen - Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen -> Jahresüberschuss - kann nach Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren gemacht werden
50
Gesamtkostenverfahren
- Einbezug aller produzierten - Umsatzerlöse + Herstellungskosten der Bestandsmehrungen und gesamter Periodenaufwand = Differenz daraus Betriebserfolg
51
Umsatzkostenverfahren
- Berücksichtigung nur der abgesetzten Mengeneinheiten - Umsatzerlöse + Umsatzaufwendungen nur der abgesetzten Erzeugnisse = Differenz daraus Betriebserfolg
52
Bestandskonten
- Konten, die die Bestände eines Unternehmens (zb Vermögen und Schulden) zu einem bestimmten Zeitpunkt erfassen - unterteilen sich Aktiv- und Passivkonten
53
Erfolgskonten
- Konten, die Erträge und Aufwendungen erfassen und damit die Veränderungen des Eigenkapitals durch den Geschäftsbetrieb darstellen - fließen in GuV ein
54
Grundtypen Bestandsbuchungen Aktivtausch
Kauf eines Druckers gegen Barzahlung
55
Grundtypen Bestandsbuchungen Passivtausch
kurzfristige Lieferschuld wird in langfristige Darlehensschuld umgewandelt
56
Grundtypen Bestandsbuchungen Aktiv-Passiv-Mehrung
Kauf von Rohstoffen auf Ziel
57
Grundtypen Bestandsbuchungen Aktiv-Passiv-Minderung
Begleichung einer bereits gebuchten Lieferrechnung
58
Buchungssatz
- SOLL an HABEN - Geschäftsvorfall spricht immer mind. 2 Konten an
59
Aktivkonto
- Anfangsbestand und Mehrungen im Soll - Minderungen und Saldo im Haben
60
Passivkonto
- Minderungen und Saldo im Soll - Anfangsbestand und Mehrungen im Haben
61
Eröffnungsbilanzkonto (EBK)
- da die Eröffnungsbilanz kein Konto sondern nur eine Darstellung ist, wird EBK als technische Lösung genutzt um die Bestände korrekt in die Buchführung einzubringen - EBK quasi Spiegelbild der Eröffnungsbilanz -> weist die Aktivposten im Haben und die Passivposten im Soll aus
62
Kontoabschluss
- Addition der Bestände im Soll und im Haben - Ermittlung des Saldos - Eintragung Saldo auf der wertmäßig schwächeren Seite - Endbestand (Saldo) wird in der Schlussbilanz vermerkt
63
Schlussbilanzkonto
- formales Konto zur Sammlung der Endbestände - dient der Übernahme der Endbestände in die Schlussbilanz - keine Spiegelverkehrte Abbildung der Bilanz