Realsicherheiten Flashcards
Errichtung des Pfandrechts benötigt welche Schritte + zugrunde liegendes Prinzip
Pfandvertrag (formfreier Innominatkontrakt)
Besitzübertragung
-> Kausalitätsprinzip
Voraussetzungen für gültigen Pfandvertrag (5)
- verwertbares Pfandobjekt (Spezialitätsprinzip)
- Verpfänder mit Verfügungsmacht
- Pfandgläubiger
- (bestimmbare) Forderung, die gesichert werden soll
- Verpfändungswille
Anforderungen an Besitzübertragung
ZGB 884:
- Pfandgläubiger muss tatsächliche Gewalt über Sache erhalten
- Verpfänder muss von der tatsächlichen Herrschaft ausgeschlossen werden (wegen Publikationsprinzip)
- Somit kein Besitzeskonstitut oder offene Besitzlage sondern Übertragung nach ZGB 922
Was passiert, wenn Faustpfand vorübergehend zurück beim Verpfänder ist?
ZGB 888 II:
Suspendierung des Faustpfandrechts. Dieses lebt wieder auf bei Rückstellung. Gem. BGer eng auszulegen, Verpflichtung zur Rückgabe muss bei der Hingabe vereinbart werden
Was kann der Pfandgläubiger tun, wenn sein Anspruch nicht befriedigt wird?
- Verwertungsrecht nach ZGB 891 I
- inkl. Zinse, Betriebskosten und Verzugszinse (ZGB 891 II)
- aber: Kein Übergang ins Eigentum, Verbot des Verfallsvertrags
- Freihandverkauf nur bei vertragl. Vereinbarung möglich
- Zwangsvollstreckungsverfahren: Betreibung auf Pfandverwertung
Was geschieht, wenn jemand eine Sache als Pfand hergibt, die nicht in seinem Eigentum ist?
Ggf. gutgläubiger originärer Erwerb (ZGB 3, 930) des Pfandrechts durch den Pfandgläubiger nach ZGB 884 II, jedoch nur, wenn keine Rechte Dritter aus früherem Besitz bestehen (ZGB 933, anvertraute Sache)