Raumordnung Flashcards
Definieren Sie die Begriffe Raumordnung und Raumplanung und erläutern Sie diese
Raumordnung: zusammenfassende, übergeordnete, ordnende Planung der öffentlichen Hand, die die räumliche Entwicklung des Landes betrifft
Raumplanung: vorauschauende, planmäßige Gesamtgestaltung eines bestimmten Gebietes
Führen Sie praktische Beispiele für die Tätigkeiten des Bundes und Länder in der Raumordnung an und erläutern Sie die Verantwortungen der jeweiligen Ebenen in der Raumordnung
Beispiel Bund: Eisenbahnen, Bundesstraßen, Bergwesen, Forstwesen, Wasserrecht
-> Verantwortung für funktionelle Raumplanung
Beispiel Land: Bauwesen, Naturschutz, Landesstraßen, Gestaltung der allgemeinen Raumplanung, Landschaftspflege
-> Verantwortung für nominelle Raumplanung
Nennen Sie die fünf wesentlichen Fonds der EU im Rahmen der Strukturpolitik der aktuellen Förderperiode (2014-2020)
- ELER (Ländliche Entwicklung)
- EFRE (Regionalfonds)
- ESF (Sozialfonds)
- EMFF (Fischereifonds)
- KF (Kohäsionsfonds)
Nennen Sie die drei EU-Richtlinien, die Einfluss auf das Raumordnungsrecht der Länder haben und beschreiben Sie diese kurz
Seveso-Richtlinien
- Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
Umweltprüfungs-Richtlinien (SUP)
- Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, müssen noch vor ihrer Erlassung einer Umweltprüfung unterzogen werden
Umgebungslärm-Richtlinie
- Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Was ist “ÖROK” und welche Entwicklungen werden diskutiert
ÖROK = Österreichische Raumordnungskonferenz
- Baulandumlegungen bzw. Zusammenlegungen
- Vertragsraumordnung
- Abgaberechtliche Instrumente
- Ankauf von Liegenschaften
- Bauzwang durch grundverkehrsrechtliche Regelungen
Nenne Sie drei besondere Instrumente des K-ROG und erläutern sie diese kurz
Raumverträglichkeitsprüfung für Projekte
- Wenn über das Gebiet einer Gemeinde hinausgehende erhebliche Auswirkungen auf die Raumordnung zu erwarten sind
Raumordnungskataster - als Hilfseinrichtung
- Zentraler Bestandteil - KAGIS
Rauordnungsbeirat
- Beratungsgremium für die Landesregierung
Welche Instrumente der örtlichen Raumplanung nach K-GPIG sind Ihnen bekannt
- örtliches Entwicklungskonzept
- Flächenwidmungsplan
- Aufschließungsgebiete
- privatwirtschaftliche Maßnahmen
- befristete Bausperre
- Teilbebauungspläne
- integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung
Welche Fehler bzw. Mängel können im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle der Instrumente der örtlichen Raumplanung auftreten
Fehlerhafte Ausübung des Planungsermessens
- Konflikt mit gesetzlichen Zielen, höherrangigen Plänen
- Fehlen eines wichtigen Grundes für Änderung
- Mangelnde Berücksichtigung der Bestandssituation
- Nutzungskonflikte
- Fehlerhafte Interessenabwägung
Verfahrensmängel
- Mangelhafte Entscheidungsgrundlage
- Unterbleiben einer Interessensabwägung
- Missachtung von Mitteilungs- und Verständigungspflichten
- Kundmachungsfehler
Was ist das örtliche Entwicklungskonzept gemäß K-GPIG und welche Mindestinhalte/Aussagen müssen enthalten sein
Entscheidungsgrundlage für planmäßige Gestaltung und Entwicklung des Gemeindegebietes
Mindestinhalte:
- Funktion der Gemeinde
- abschätzbare Bevölkerungs-, angestrebte Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung
- darauf abgestimmter Baulandbedarf
- funktionale Gliederung des Gemeindegebietes
- Infrastruktureinrichtungen, erforderliche Sport-, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen
- Vorranggebiete für den Fremdenverkehr
Welche Widmungsarten/Nutzungskategorien sind im Flächenwidmungsplan vorgesehen und welche Vorgaben sind bei der Erstellung eines Flächenwidmungsplanes zu berücksichtigen
Widmungsarten:
1. Bauland
2. Grünland
3. Verkehrsflächen
4. Sonderwidmungen
5. Vorbehaltsflächen
6. Darstellung und Berücksichtigung von überörtlichen Planungen (Ersichtlichmachungen)
Berücksichtigungen:
- örtliches Entwicklungskonzept
- soziale, ökologische, kulturelle Erfordernisse der (angrenzdenden) Gemeinde(n)
- Orts- und Landschaftsbild
- Zeitgemäße landwirtschaftliche Betriebsführung
- Planung des Bundes und anderer öffentliche Einrichtungen
- Ziele und Grundsätze überörtlicher Entwicklungsprogramme
Was wissen Sie über die Widmung “Grundland-Hofstelle”
- Gebäude und Anlagen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit zeitgemäßer Produktions- und Erwerbsform (Betriebskonzept)
- Auch mit Unterbringungen für Urlaubsgäste, Buschenschank
- Einrichtungen, die der nachhaltigen Bewirtschaftung dienen (Gutachten)
- Betriebliche Einheit - keine Grundstücksteilung
- keine Trennung Wohn- und Wirtschaftsobjekte
Führen Sie drei Beispiele für Sonderwidmungen an und erläutern Sie diese kurz
Apartmenthäuser und sonstige Freizeitwohnsitze
- zur Deckung eines zeitweiligenn Wohnbedarfs
- plus Spezialregelungen
Einkaufszentren
- Einzel- und Großhandel mit Lebensmittel und mehr als 600 m2 zusammenhängender Verkaufsfläche = EKZ I
- ab 600 m2 Verkaufsfläche ohne Lebensmittel = EKZ II
- Ausnahme: Fahrzeug, Maschinen, Möbel- und reiner Baustsoffhandel - hier erst ab 2500 m2
- zwingend integriertes Flächenwidmungs- und Bebauungsplanverfahren
Verwaltungszentren
- Dauerhaft für Veranstaltungen mit mehr als 500 Besucher (bei Kinos mehr als 300 Besucher)
- z.B. Stadien, Sporthallen, Großdiskotheken
- Berücksichtigung zentral-örtlicher Funktionen, gewachsener Strukturen, Lärm- und Umweltschutz und Erreichbarkeit
- Eingeschränkte Bauland-Kategorie-Auswahl
Was wissen Sie über die Rückwidmungen von Bauland in Grünland und führen sie Beispiele für vorrangige Rückwidmungen an
- Immer Interessensabwägung !
- zur Anpassung der Baulandreserve nur dann, wenn erstmalige Festlegung zumindest 20 Jahre zurückliegt und mmit einer widmungsgemäßen Bebauung nicht begonnen wurde
- unbebautes Bauland in Gefährdungsbereichen
- K-ROG und ÖEK sind zu berücksichtigen
- berücksichtigung Interessen Eigentümer - Entschädigungsverpflichtung?
Vorrangig:
- größere zusammenhängende, unbebaute Gebiete
- ungünstige natürliche Verhältnisse
- ungenügende Erschließung - unwirtschaftliche Aufwendungen
- den Zielsetzungen des ÖEK wiedersprechende Situierung
Wann werden Aufschließungensgebiete festgelegt und wer legt sie mit werlchem formalen Instrument fest
- Baulandflächen für die unter Berücksichtigung der Bauflächenbilanz kein unmittelbarer Bedarf besteht
- für Sicherstellung geordneter Siedlungsentwicklung
- bei ungünstigen natürlichen Verhältnissen
- ungenügende Erschließung
mittels Verordnung des Gemeinderates
Woraus besteht ein Teilbebauungsplan, wann ist er zwingend zu erstellen und führen Sie fünf Beispiele für mögliche Bebauungsbedingungen an
aus zeichnerischen Darstellungen
Ist zwingend zu erlassen:
- für unbebaute Teile des Baulandes mit einer zusammenhängenden Fläche von mehr als 10.000 m2 vor Beginn deren Bebauung
- Aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse zur Erhaltung oder Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
- vor Freigabe von Aufschließungsgebieten mit mehr als 10.000 m2 Gesamtfläche
mögliche Bebauungsbedingungen:
1. Verlauf der Verkehrsfläche
2. Begrenzung der Baugrundstücke
3. Lage von Spielplätzen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen
4. Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkante für Wohnungen, Geschäftsräume u.ä.
5. Vorkehrungen zur Erhaltung und Gestaltung charakteristischer Stadt- und Ortskerne, wie Festlegungen über die Dachform, Dachdeckung, Arkaden, Lauben, Balkone und Farbgebung