Prüfungsvorbereitung Altfragen Flashcards
- Erklären Sie das Legalitätsprinzip
Das Gesetz regelt, welche
* welche Verwaltungsbehörde
* welche Verwaltungssache aufgrund
* welchen Verfahrens vollzieht
- Wer erlässt eine Verordnung?
- Verordnung wird durch eine Verwaltungsbehörde erlassen
- Damit eine Verwaltungsbehörde eine VO erlassen darf, muss diese per Gesetz mit dieser Kompetenz versehen werden
- Jede VO braucht eine gesetzliche Ermächtigung
- Nennen Sie drei Verordnungen des Abgaberechts Ihrer Wahl
- EStG: Liebhabereiverordnung
- EStG: PKW-Angemessenheitsverordnung
- BAO: Registrierkassenverordnung
- Welche drei Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofes kennen Sie aus der Lehrveranstaltung?
Der Verfassungsgerichtshof erkennt über:
* Gesetzwidrigkeit von Verordnungen
* Verfassungswidrigkeit von Gesetzen
* Beschwerden gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts, wenn diese mutmaßlich verfassungswidrig war
- Nach welchen 3 Maßstäben prüft der Rechnungshof die Gebarung des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände, der Gemeinden und anderer durch Gesetz bestimmter Rechtsträger?
- Sparsamkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Zweckmäßigkeit
- Nach welchen 3 Maßstäben prüft der Rechnungshof die Gebarung des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände, der Gemeinden und anderer durch Gesetz bestimmter Rechtsträger?
- Sparsamkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Zweckmäßigkeit
- Was ist die gesetzliche Aufgabe der Volksanwaltschaft?
- prüft allfällige Misstände in der Verwaltung
- Welche 3 Gesetze prägen das allgemeine Verwaltungsverfahren?
- allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
- Verwaltungsstrafverfahren
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz
- Welche 3 Gesetze prägen das Abgabeverfahren? (nicht Finanzstrafgesetz)
- Bundesabgabenordnung (BAO)
- Abgabenexekutionsordnung (AbgEO)
- Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz (AVOG)
- Zählen Sie die gesetzlichen Befugnisse der Finanzpolizei auf (4)
- Identitätsfeststellung
- Betretungs-Recht
- Anhalte-Recht
- Auskunfts-Recht
- Welche Anbringen an die Abgabenbehörde sind unbedingt schriftlich einzureichen?
Anbringen, Erklärungen, Rechtsmittel
* zur Geltendmachung von Rechten oder
* zur Erfüllung von Verpflichtungen
sind schriftlich einzureichen.
- z.B. Anträge, Rechtsmittel etc.
- Zählen Sie drei Antragsrechte des Abgabepflichtigen auf!
- Beweisantrags-Recht
- Beschwerde-Recht
- Recht auf Akteneinsicht
- Wann sind Erledigungen der Abgabenbehörde als Bescheide zu erlassen?
Erledigungen einer Abgabenbehörde sind als Bescheide zu erlassen, wenn sie für einzelne Personen:
* Rechte oder Pflichten begründen/abändern/aufheben ODER
* abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen feststellen ODER
* über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen
- Zählen Sie die 3 wichtigsten Bescheidarten der BAO auf!
- Abgabenbescheid
- Feststellungsbescheid
- Haftungsbescheid
- Zählen Sie die Bestandteile eines jeden Bescheides nach der BAO auf!
- Bezeichnung der Behörde
- Datum
- Bezeichnung als Bescheid
- Spruch
- Begründung
- Rechtsbelehrung
- Unterschrift Stempel
- Zählen Sie die sich aus der BAO ergebende Obliegenheiten des Abgabepflichtigen auf! (7)
- Offenlegungs- und Wahrheitspflicht
- Anzeigepflichten
- Pflicht zur Führung/Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen
- Abgabenerklärungspflichten
- Pflicht zur Hilfeleistung bei Amtshandlungen
- Entrichtungspflicht
- Wie lautet die grundsätzliche Verpflichtung des Abgabepflichtigen im Zusammenhang mit Amtshandlungen?
- Pflicht zur Hilfeleistung bei Amtshandlungen
- Welche 3 konkreten Verplfichtungen nennt das Gesetz für den Abgabepflichtigen im Zusammenhang mit Amtshandlungen?
- Zutritt gewähren
- Auskunft erteilen
- Räumlichkeit und kostenlose Hilfsmittel zur Verfügung stelle
- Unter welcher Voraussetzung hat ein Einzelunternehmer (Gewerbebetrieb) nach derBAO Buchführungspflicht?
- Wenn aufgrund anderer Gesetze die Verpflichtung besteht (UGB, ESTG) ist man auch nach BAO dazu verpflichtet
- Welche Verpflichtung sihet die BAO vor, wenn ein Einzelunternehmer keine Buchführungpflicht hat?
- Aufzeichnungspflicht: Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben aufzeichnen und am Ende des Jahres diese zusammenrechnen
- Wareneingangsbuch führen
- Wie sind nach dem Grundsatz des § 131 BAO die gem. den §§124, 125 und 126 zu führende Bücher zu führen?
- Bücher sind so zu führen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können
- Wie lautet der die Geschäftsvorfälle betreffende Grundsatz des § 131 BAO?
- Die Eintragungen sollen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden
- Wann ist die Vornahme von Eintragungen für einen Kalendermonat in die für Zwecke der Erhebung der Abgaben vom Umsatz, Einkommen und Ertrag zu führenden Bücher und Aufzeichnungen zeitgerecht?
- wenn sie spätestens 1 Monat + 15 Tage nach Ablauf des Kalendermonats erfolgt
- (Ausnahme: Quartals-UVA)
- Wie sollen Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen festgehalten werden?
- alle Bareingänge/Barausgänge sind täglich einzeln festzuhalten
- Was versteht man unter vereinfachter Losungsermittlung?
- Bei Vorliegen der Berechtiung zur vereinfachten Losungsermittlung können die gesamtem Bareingänge eine Tages per Rückrechnung aus dem ausgezählten Endbestand und Anfangsbestand ermittelt werden
- Wo ist die vereinfachte Losungsermittlung detailliert geregelt?
- Barumsatzverordnung
- Was soll die Bezeichnung der Konten und Bücher erkennen lassen?
- Sie soll erkennen lassen, welche Geschäftsvorgänge auf diesen Konten/Büchern verzeichnet werden
- Wie sollen die zu Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege aufbewahrt werden?
- so aufbewahrt, dass jederzeit eine Überprüfung möglich ist
- Wie lautet die gesetzliche Vermutung (§ 163 BAO) für Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften der §§ 131 und 131b BAO entsprechen ?
- Finanzbehörden können davon ausgehen, dass Bücher/Aufzeichnungen korrekte und vollständige Daten enthalten, SOLANGE keine Indizien für das Gegenteil vorliegen.
- Unter welcher grundlegenden Voraussetzung (§ 184 (1) BAO) hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen
- soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese zu schätzen
- Zählen Sie die 5 im Gesetz (§ 184 (2) + (3) BAO) beispielhaft genannten Umstände auf , die die Abgabenbehörde zur Schätzung berechtigen!
Wenn der Abgabepflichtiger
* keine ausreichende Aufklärung zu seinen Angaben gibt
* die Auskunft verweigert
* Bücher/Aufzeichnungen nicht vorlegt
* Bucher/Aufzeichnungen nicht sachlich richtig führt
* Bücher/Aufzeichnungen weisen formelle Fehler auf, die zu Zweifel an der sachlichen Richtigkeit führen
- Zählen Sie die 6 Schätzungsmethoden auf und erklären Sie diese ganz kurz!
- Kalkulatorische Schätzung
* z.B. Wareneinsatzkalkulation, Leistungskalkulation - Innerbetrieblicher Vergleich
* z.B. Vergleich mit anderen Zeiträumen desselben Betriebs - Außerbetrieblicher Vergleich
* z.B. Vergleich mit einem anderen Betrieb - Schätzung nach dem Lebensaufwand
* z.B. Berechnung der Kosten der Lebensführung - Schätzung nach dem Vermögenszuwachs
* z.B. Berechnung der Kosten für Anschaffungen - Pauschale Schätzung
* Sicherheitszuschlag
- Unter welchen Voraussetzungen werden Einkünfte gesondert festgestellt?
- Wenn mehrere Personen derselben Einkunftsart beteiligt sind
- Gegenstand der Feststellung ist auch die Verteilung der festgestellten Beträge auf die Teilhaber
- Gliedern Sie die voll rechtsfähigen Körperschaften (jur. Personen) wie in der Lehrveranstaltung
Gliederung der jur. Personen:
1 ) KÖRPERSCHAFTEN ÖFFENTLICHEN RECHTS
a - Gebietskörperschaften (Bund/Land/Gemeinde)
b - andere Körperschaften öffentlichen Rechts (Kammern, Träger der Sozialversicherung)
2) KÖRPERSCHAFTEN PRIVATEN RECHTS
a - Kapitalgesellschaften (AG, GmbH)
b - andere Körperschaften privaten Rechts (Vereine, Privatstiftung)