Prüfungsaufbau Flashcards

1
Q

Duldung- und Anscheinsvollmacht

A
  1. Rechtsschein der Bevollmächtigung
  2. Zurechenbarkeit des Rechtsscheins für den Vertretenen
    - a) Duldungsvollmacht: Vertretener kennt das Verhalten des Vertreters und duldet es
    - b) Anscheinsvollmacht: Vertretener kennt das Verhalten des Vertreters nicht, hätte es aber erkennen und verhindern können
  3. Gutgläubigkeit des Dritten
  4. Kausalität

Rechtsfolgen:
1. Duldungsvollmacht: Vertreter handelt mit Vertretungsmacht (Rechtsgedanke aus §171 I, II)

  1. Anscheinsvollmacht: Vertreter handelt mit Vertretungsmacht (hM) (aA: Vertreter handelt ohne Vertretungsmacht, Vertretener haftet aus c.i.c. auf Ersatz des Vertrauensschadens.
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