Prüfung KIEL (Förde/Hafen) Flashcards
Welche Verkehrsvorschriften wenden Sie auf den Revieren an, auf denen Sie künftig beraten werden?
- Verordnung zu den KVR [>KVR]
- SeeSchStrO
- Bekanntmachungen GDWS Außenstelle NORD §60(1) SSSO
- AnlBedVO
- Schutz- & SicherheitshafenVO
Landesverordnungen:
- Hafenverordnung
- Hafensicherheitsverordnung*
Lokale Verordnungen:
- Hafenbenutzungsordnung
- Schleusenbetriebsordnung*
Welchen Geltungsbereich hat die SeeSchStrO?
§1 (1) SeeSchStrO gilt UNEINGESCHRÄNKT auf:
- Wasserflächen begrenzt durch die Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser bzw. der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und einer Linie von 3sm seewärtigem Abstand zur Basislinie
- Durchgehend lateral betonnte (durch Sichtzeichen B.11 der Anlage 1 SSSO begrenzte) Fahrwasser im Küstenmeer
- Wasserflächen zwischen den Ufern der in §1(1) bezeichneten Teile der angrenzenden Binnenwasserstraßen, z.B.:
- NOK
- von Verbindungslinie der Molenköpfe in BRB bis zu der Verbindungslinie der Einfahrtsfeuer in Kiel-Holtenau]*
(inkl. Audorfer See, Schirnauer See, Borgstedter See, Flemhuder See, Achterwehrer Schifffahrtskanal) - Trave
§1 (2) SeeSchStrO gilt EINGESCHRÄNKT auf:
- Wasserflächen zwischen der 3sm und 12sm Linie, sofern diese nicht ein durchgehend betonntes Fahrwasser sind.
Wie sind bestimmte gefährliche Güter nach SeeSchStrO definiert?
§ 2 (1) Nr. 16 SeeSchStrO (bestimmte gefährlliche Güter)
- Güter der Klasse 1 – Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 – und der Klassen 4.1 und 5.2, für die das zusätzliche Kennzeichen “Explosionsgefahr” vorgeschrieben ist, von mehr als 100 Kilogramm Gesamtmenge je Fahrzeug;
- Massengut in Tankschiffen oder Schub- und Schleppverbänden im Sinne des § 30 (1) Nr. 1 SeeSchStrO.
- gasförmige Güter nach IGC-Code
- flüssige Chemikalien nach IBC-Code
- flüssige Güter nach MARPOL Annex I
Geben Sie die Definition eines Fahrwassers aus der SeeSchStrO wieder!
§ 2 (1) Nr. 1 SeeSchStrO (Fahrwasser)
- Fahrwasser sind die Teile der Wasserflächen, die
- durch Sichtzeichen B.11 & B.13 der Anlage I begrenzt oder gekennzeichnet sind oder
- (so weit dies auf Binnenwasserstraßen nicht der Fall ist) für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind!
§60 (1) Nr. 1.1
Die Flensburger Förde (von Ltn 1/2 bis Ltn 13/14) ist ein lateral betonnter Schifffahrtsweg, der kein Fahrwasser im Sinne der SeeSchStrO ist.
Welche Befreiungsmöglichkeiten gibt es für Tankschiffe auf der Kieler Förde?
§ 14 NOK-LV (Befreiung für Tankschiffe)
für die Lotsbezirke Kieler Förde (1), Trave (3) und Flensburger Förde (4)
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“kleine Tanker” als Einhüllen- oder Doppelhüllenschiff
- bis einschließlich 67m (10,0m) x 10,7m (60m)
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VORAUSSETZUNG:
- 6x mit Lotsen in den letzten 12 Monaten
- Prüfung vor der Schifffahrtspolizeibehörde
- ausreichende Deutschkenntnisse
-
“große Tanker” als Einhüllenschiff
- AIS mit graphischer Zieldarstellung
- bis einschließlich 95m (13,0m) x 13,5m (90m) x 6,50m
-
VORAUSSETZUNG:
- 16x mit Lotsen in den letzten 12 Monaten
- Prüfung vor der Schifffahrtspolizeibehörde
- ausreichende Deutschkenntnisse
-
“große Tanker” als Doppelhüllenschiff
- bis einschließlich 95m (13,0m) x 13,5m (90m) x 6,50m oder
- bis einschließlich 100m (13,0m) x 14,0m (90m) x 3,80m
-
VORAUSSETZUNG:
- 12x mit Lotsen in den letzten 12 Monaten
- Prüfung vor der Schifffahrtspolizeibehörde
- ausreichende Deutschkenntnisse
WEITERE BEDINGUNGEN:
- Befreiung gilt nur mit funktionierendem RADAR und UKW
- Beischeinigung muss an Bord mitgeführt werden
- Befreiung gilt für 12 Monate
- kann auf Antrag um 12 Monate verlängert werden, wenn der Schiffsführer in den letzten 12 Monaten mit EINEM
- “kleinen Tanker” mindestens 6x das Revier befahren hat
- “großen Tanker” (Einhülle) mindestens 16x das Revier befahren hat
- “großen Tanker” (Doppelhülle) mindestens 12x das Revier befahren hat
- kann auf Antrag um 12 Monate verlängert werden, wenn der Schiffsführer in den letzten 12 Monaten mit EINEM
- Befreiung kann auf anderes Schiff übertragen werden
- DREI Fahrten mit neuem Schiff unter Lotsenberatung vorausgesetzt
- ausgenommen: Übertrag von “kleinem” auf “großen” Tanker
- Befreiung kann ohne Auflagen auf typgleiches Schiff übertragen werden
Wann muss die Lotsenanforderung in der Kieler Förde geschehen?
§ 5 (3) NOK-LV (Lotsenanforderung und Versetzmanöver)
Anlage 1 der NOK LV
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EINKOMMEND
- 12h vor Erreichen der Versetzposition
- liegt der Abgangshafen weniger als 12h entfernt, dann vor Auslaufen
- ETA Bestätigung 2h vor Erreichen der Versetzposition
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AUSGEHEND
- 2h vor geplanter Abfahrt
- wenn Hafen/Liegeplatz nicht am Ort einer Einsatzstation liegen, müssen erforderliche Wegezeiten (Anreise) berücksichtigt werden
-
AUS DEM NOK KOMMEND
- beim Passieren der Weiche “Groß-Nordsee”
Auf welchen UKW-Kanälen sind Holtenau-Pilot und Kiel-Pilot zu erreichen?
HOLTENAU PILOT
VHF Ch 12
KIEL PILOT
VHF Ch 14
Wo verläuft die Hafengrenze in Kiel?
die Hafengrenze Kiel verläuft:
- vom Kopf der Nordmole Scheerhafen
- ca. 142° eben nordlich der Ltn “K4”
- zur Stadtgrenze beim ehemaligen Verpflegungsamt Diedrichsdorf
- Schild: “Hafengrenze der Landeshauptstadt Kiel”
WEITERES:
- in der Schwentine verläuft die Grenze an der Brücke
- Yachthafen Stickenhörn ist Teil des Kieler Hafengebiets
- Yachthafen Schilksee ist Teil des Kieler Hafengebiets
Wo und wie ist Vorfahrt gemäß SeeSchStrO geregelt?
Sie folgen dem Fahrwasserverlauf!
- *Wem** müssen Sie ausweichen?
- *Wer** ist Ihnen gegenüber ausweichpflichtig?
§ 25 SeeSchStrO (Vorfahrt der Schifffahrt im Fahrwasser)
Dem Fahrwasserverlauf folgende Fahrzeuge haben Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die:
- in das Fahrwasser einlaufen
- gilt auch aus abzweigenden/einmündenden Fahrwassern
- das Fahrwasser queren
- im Fahrwasser drehen
- ihren Anker-/Liegeplatz verlassen
Kommt ein Fahrzeug seiner Ausweichpflicht nicht nach, ist eine Maßnahme des Kurshalters gemäß KVR Regel 17 einzuleiten.
Wie ist die Vorfahrt an Engstellen gemäß SeeSchStrO geregelt? Wer hat Vorfahrt?
§ 25 (5) SeeSchStrO (Vorfahrt an Engstellen)
An Engstellen, die
- nicht genügend Raum für die gleichzeitige Durchfahrt bieten oder
- durch Sichtzeichen A.2 der Anlage 1 der SeeSchStrO gekennzeichnet sind
hat Vorfahrt:
- in Tidengewässern und in tidenfreien Gewässern mit Strömungen
- das mit dem Strom fahrende Fahrzeug
- bei Stromstillstand das Fahrzeug, das vorher gegen den Strom gefahren ist
- in tidenfreien Gewässern ohne Strömung
- das Fahrzeug, das grundsätzlich die Steuerbordseite des Fahrwassers zu benutzen hat
Wo müssen schifffahrtspolizeiliche Meldungen abgegeben werden und wo gehen sie ein?
§ 58 SeeSchStrO (Schifffahrtspolizeiliche Meldungen)
§ 60 (1) Nr. 29.3 SeeSchStrO (Kieler Förde)
VKZ Travemünde
“Kiel Traffic” auf VHF Ch 67
- Reviereintrittsmeldung (60’ vor Passage KLT)
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Positionsmeldungen
- bei Passage KLT
- bei Ankunft im Hafen / am Liegeplatz
- bei Ankunft/Verlassen einer Reede
-
Fahrzeuge auf Holtenau Reede (und im NW anschließende Wasserflächen)
- ab einer Länge von einschließlich 50m
- mit Airdraft von mehr als 40m
SCHLEUSE HOLTENAU
“Kiel Kanal IV” auf VHF Ch 12
-
Positionsmeldung für NOK anlaufende Fahrzeuge
- von See kommend, bei Passage LT Friedrichort
- aus dem Hafen kommend, bei Passage der Hafengrenze
Wie lauten die Abmessungen für außergewöhnlich große Fahrzeuge auf der Kieler Förde?
§ 2 (1) Nr. 10 SeeSchStrO (außergewöhnlich große Fahrzeuge)
§ 60 (1) Nr. 3.10 SeeSchStrO (Kieler Förde)
AGFs sind Fahrzeuge, die EINE der folgenden Abmessungen überschreiten:
- Länge über alles: 235m ODER
- größte Breite: 35,0m ODER
- Tiefgang: 9,70m
Was müssen Sie hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeit auf der Kieler Förde beachten?
Kieler Förde
KVR Regel 6 (sichere Geschwindigkeit)
§ 26 SeeSchStrO (Fahrgeschwindigkeit)
§ 60 (1) 12.15 SeeSchStrO (Kieler Förde)
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nördlich des Breitenparallels durch Ehrenmal Laboe
- keine Geschwindigkeitsbegrenzung
- sichere Geschwindigkeit nach KVR
-
südlich des Breitenparallels durch Ehrenmal Laboe
- 18,5 km/h (10 kts)
-
südlich des LT Friedrichsort
- weniger als 200m vom Ufer 10 km/h (5,4 kts)
- sonst 18,5 km/h (10kts)
Kieler Hafen
§ 10 HafBenO (Höchstgeschwindigkeit)
§ 17 HafVO S-H (Fahrgeschwindigkeit)
- Höchstgeschwindigkeit 18,5 km/h (10 kts)
- Untere Schwentine 8 km/h (4,3 kts)
- ≤ 200 m v. Anlegebrücken, Sportboothäfen & liegenden Fahrzeugen 10 km/h (5,4 kts)
- Wasserfahrzeuge des ÖPVN im Liniendienst 15 km/h (8,1 kts)
- Schwellbildung / Sog vermeiden
- Geschwindigkeit ist so einzurichten, dass vor Hindernissen ausgewichen und rechtzeitig angehalten werden kann (HafVO S-H)
Überall gilt
§ 26 (4) SeeSchStrO
- vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb
- außerhalb des Fahrwassers
- weniger als 500 Metern vom Ufer
Höchstgeschwindigkeit durch das Wasser 8 km/h (4,3 kts)
Wer hat bei gleichzeitig auslaufendem Verkehr aus den Alten und Neuen Schleusen Vorfahrt?
§ 46 (3) SeeSchStrO (Vorfahrt beim Auslaufen aus der Schleuse)
In Brunsbüttel und in Kiel-Holtenau haben die aus den NEUEN SCHLEUSEN auslaufenden Fahrzeuge Vorfahrt gegenüber den aus den ALTEN SCHLEUSEN auslaufenden Fahrzeugen.
Nennen Sie Details zum LT Kiel!
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Festes Seezeichen
- Aussehen: 33m hoher, runder Turm mit weißem Band
- Kennung: Glt. w/r/gn 6s
- Feuerhöhe: 29m
- Tragweite: 18 / 15 / 14 sm
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Nebelsignal: „K I“— • — • •(Wdh 30s)
- das Signal wird durch ein Sichtweiten-Messgerät ausgelöst und kann bei Bedarf, wenn der Verkehr es zulässt von der wachhabenden Nr. 1 abgestellt werden
- Racon: (T)—(Wdh 60s)
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Sektoren:
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Kiel-Flensburg-Weg
- 148,5° - 220° weiß
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Gabelsflach
- 220° - 246,5° rot
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Kiel-Ostsee-Weg
- 246,5° - 295° weiß
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Kolberger Heide
- 295° - 358° rot
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Ein-/Auslaufsektor
- 358° - 025,5° weiß
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Kleverberg/Kabeltrasse
- 025,5° - 056° grün
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VERDUNKELT
- 056° - 071°
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Untiefen Stollergrund S
- 071° - 088° rot
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Stollergrundrinne
- 088° - 091,3° weiß
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Stollergrund
- 091,3° - 148,5° grün
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Kiel-Flensburg-Weg
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Signalstelle
- Signalmast auf dem südlichen Schenkel
- außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung (SeeSchStrO Anlage 1, Abschnitt 1, B.6)
- Sperrung der Seeschifffahrtsstraße (SeeSchStrO Anlage 1, Abschnitt 1, A.18)
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Lotsenstation
- Kiel Pilot, VHF Ch 14