Probeklausur WS18/19 Flashcards
Der Definition nach handelt es sich bei Kosten um . . .
einen bewerteten, periodisierten Güter- und Leistungsverzehr zur Leistungserstellung oder Bereitschaftserhaltung.
Für die Kosten- und Leitungsrechnung sind folgende rechtliche Grundlagen zu beachten:
Keine gesetzlichen Bestimmungen
In der Kostenrechnung wird u.a. in verrechnungsbezogene Kosten unterschieden, und zwar in:
Einzel- und Gemeinkosten.
Die Kostenartenrechnung analysiert, welche Kosten angefallen sind. Hierbei gibt es neben den Material- und den Lohnkosten einen dritten großen Kostenblock. Dies sind die:
Kalkulatorischen Kosten.
Kalkulatorische Zinsen werden auf folgenden Betrag berechnet:
Auf das betriebsnotwendige Kapital.
Die Arbeitsleistung eines Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters einer Personengesellschaft muss aus dem Gewinn gedeckt werden, er darf kein Gehalt beziehen. Für den Ansatz eines kalkulatorischen Unternehmerlohns in der Kostenrechnung gibt es zwei Verfahren:
Ansatz über direkte Bewertung oder über Opportunitätskosten.
Bei Kostenstellengemeinkosten ist eine direkte Verteilung wie bei den Einzelkosten nicht möglich. Die Kostenstellengemeinkosten werden deshalb folgendermaßen auf die Kostenstellen verteilt:
Verteilung anhand von Umlage- oder Verteilungsschlüsseln, die als Bezugsgröße der Kostenverursachung gelten.
Bei der Unterteilung in Kostenrechnungssysteme ist meistens folgendes gemeint:
Die Unterteilung in Vollkostenrechnung und Teilkostenrechnung.
In der flexiblen Plankostenrechnung lassen sich die Verbrauchs- und die Beschäftigungsabweichung ermitteln. Folgende Aussage ist richtig:
Die Verbrauchsabweichung setzt sich zusammen aus der Preis- und der Mengenabweichung.
Die Divisionskalkulation kann ausschließlich angewendet werden bei:
Einproduktunternehmen.