Privatrecht - Theorie Flashcards

1
Q

Die Verschiednen Gesetzlichen Schuldverhältnisse ?

A

Schadenersatzrecht
Bereicherungsrecht
das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag
Das Recht d. Gläubiger Anfechtung

Das Gesetzliche Schuldverhältnisse beruht nicht auf rechtsgeschäftlichen Willen sondern auf gesetzlichen Tatbeständen :

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2
Q

Schadenersatz: Erklärung:

A

Grundsätzlich hat jeder den ihm entstandenen Schaden, der seine Person ohne sein Vermögen zugefügt wurde , selbst zu tragen - Casus sentit dominus „ Jeder trägt seinen Schaden selbst“ Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann man Ersatz fordern - diese Vorrausetzugen regelt das Schadenrsatzrecht.

Das Schadenersatzrecht fragt nach der ERSATZPFLICHT DES VERURSACHERS DES SCHADENS.

Es gibt andere
Systeme der Schadensdeckung : System d. gesetzlichen SOZIALEN SICHERHEIT und auch PRIVATE VORSORGE ( Versicherung) = sie gehören nicht zum Schadenersatzrecht

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3
Q

Zewck des Schadenersatzrechts ?

A

Ausglecihfunktion: Primär Zeck des Schadenersatzrechtes ist es, = Tatsächlich entstandenen Schäden ausgleichen

Präventionsgedanken: Präventionsgedanken speilen auch eine Rolle , durch die Androhung einer Ersatzpflicht sollen die Menschen Sich gleich so Verhlaten, dass keine Schäden entstehen.

Sanktionen spielen nur eine untergeordnete Rolle = keine Sanktionsfunktion

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4
Q

Welche Systeme d. Schadenersatzrechtes gibt es ?

A

das System der Verschuldenshaftung : Diese gilt für jedermann und besteht gegenüber jedermann.
Die Verschuldungshaftung behandelt die Vetragshaftung und Delikthaftung.

Im östereichischen Schadenersatzrecht ist das System d. Verschuldungshaftung umfassend ausgebaut.

Das System der Gefährdungshaftung : Es gibt auch das System der Gefährdungshaftung. Bei dieser ist grundsätzlich kein Verschulden erforderlich.

Der Schädigen haftet trotzdem weil die Sache Ansicht gefährlich ist. „ Wer den guten Tropfen hat“ soll auch den Schlechten Tropfen ( d. Schadenstragung ) haben.

Diese sind in Sondergesetzten geregelt wie Bsp:
. EKHG ( Haftung für Eisenbahn und Kraftfahrzeuge)
LFG ( Haftung für Luftfahrzeuge)
AtomHG ( Haftung für Kernanlagen u. Kernmaterialen)
RHG ( Haftung für Anlagen z. Fortgeltung od. Abgabe von Elektrizität od. Gas)
RohleitungsG ( Haftung für Rohleitung )
Fehlerhafte Produkte ( PHG)

Das System d. Eingriffshaftung: Haftung wegen rechtmäßiger Inanspruchnahme eines fremden Gutes.
Im ABGB gib es Vorschriften zb. in §1306a über den NOTSTAND und in § Schadenersatz wegen IMMISSIONEN . Hier muss keine Gefährlichkeit vorliegen. Es wird für verursachte Schäden gehaftet.
Entschädigung für ENTEIGNUNG.
Bspp: ich bin Bergsteiger und ich kann mich bei der Lawine nur retten, wenn ich die Tür einbreche - Es ist zwar Rechtmäßig weil es ein Notstand ist , muss aber dafür trotzdem Haften.

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5
Q

Was ist ein Schaden ? Welche Schäden gibt es ?

Welche Schäden gibt es - beschreibe diese :

A

Schaden: heißt jeder Nachteil, welcher jemanden an Vermögen, Rechnet oder seiner Person zugefügt wird. ( § 1293 ABGB)

Realer Schaden und. Rechnerische Schaden:

REALER SCHADEN: ist die tatsächliche Nachteilige Veränderung Bsp. Verletzter Arm, verbeultes Auto

Der Schadenbegriff spielt bei der NATURRESTITUTION eine Rolle, bei der der Schädigen zur Wiederherstellung des früheren Zustands in natura verpflichtet ist.

RECHNERISCHE SCHADEN ist der rechnerische Wert, um das das Vermögen des Geschädigten geringer ist als ohne das schädigende Ereigniss.

b) Vermögensschäden und ideelle Schäden:

VERMÖGENSSCHÄDEN : sind Nachteile an Geldwerten Gütern. Es geht um die Geld messbare Veränderungg im Vermögen des Geschädigten.

REINER BLOßER VERMÖGENSSCHADEN : wenn durch die schädigende Handlung kein absolut geschütztes Rechtsgut verletzt wurde. ( Eigentum, Recht auf körperliche Unversehrtheit usw. ) Meistens Schäden, die durch Nicht od. Schlecherfüllung eines Vertrages enstehen.
Bsp. ist im Schuldnerverzug - ist ein bloßer Verögenschaden , weil kein absolutes geschütztes Rechtsgut verletzt worden ist.

IDEELLE ( IMMATERIELLE) SCHÄDEN Sind „Gefühlschäden“ ( Schmerzen, psychische Frustration, Kränkung) - werdende in gesetzlich geregelten Aufnahmen ersetzt - ( sind nicht in Geld messbar - keine Vermögensverminderung )
zb. Trauerschäden, entgangene Urlaubsfreunde usw.

b) Positiver Schaden und entgangener Gewinn:

Vermögenschaden sind in positiver Schaden und entgangener Gewinn zu unterscheiden. = Beide zusammen ( positiver Schaden+ entgangener Gewinn ) sind das „INTERESSE“.

POSITIVER SCHADEN : ist wenn bestehende Vermögensgüter od. Rechte beeinträchtigt werden. Ist lt. ist bei jedem Verschuldungsgrad zu ersetzten ( auch leichte Fahrlässigkeit )

Entgangener Gewinn: wenn künftige Erwerbs od. Gewinnchancen zerstört wurden. Nur bei Vorsatz od. grob Fahrlässigkeit zu ersetzten.
Bsp. Auto unfall Auto kaput = postiver Schaden, er ist Taxifahrer die Umsatzeinbuße ist dr entgangene Gewinn.
Die Unterscheidung von diesen Beiden ( posziver Schaden und Entgangener Gewinn ) sind wichtig, weil ABGB der GEGLIEDERTE SCHADENBEGRIFF zugrunde liegt.

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6
Q

Was ist Deliktfähigkeit ?

A

Deliktfähig: ist wer aus EIGENEM RECHTSWIDRIGEN VERHALTEN SCHADENERSATZPFLICHTIG WERDEN KANN.

Sind Personen ab dem 14. Lebensjahr. ( mündige Minderjährige). Für unmündige Minderjährigen haften die Aufsichtspersonen, wenn sie ihre Aufsichtpflichten verletzt haben.
Es gibt Ausnahmen, wo auch der 13. Jährige haften kann- die Billigkeitshaftung könnte ausnahmsweise eingreifen ( § 1310 ABGB).

Geisteskranke, Geistesschwache od. Sinnesverwirrung beseitigen die Deliktfähigkeit nur für die Zeit, während die Störung andauert. d.h Lucida intervalla machen Deliktfähig.

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7
Q

Welche Themen behandelt Die Verschuldungshaftung ?

A

DELIKTHAFTUNG: ist die Haftung , die sich aus der Verletzung einer Verhaltenspflicht ergibt. besteht für und gegenüber jedermann. Von jedermann zu respektieren sind absolut geschützte Rechtsgut ( ,das Leben , Eigentum, Recht auf körperliche Unversehrtheit , Freiheit) ( Schuld ohne Beziehung auf einen Vetrag)

VERTRAGSHAFTUNG: ein Vertragspartner hat für die Vertragsverletzung dem anderen Teil Ersatz zu leisten. ( Schaden durch Übertretung d. Vetragspflicht)

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8
Q

Untershcied zwischen Vertrags und Delikthaftug ?

A

bei der GEHILFENHAFTUNG

hinsichtlich der ERSATZFÄHIGKEIT VON REINEN VERMÖGENSSCHÄDEN (Vrmögenschäden : sind Nachteile an Geldwerten Güter - reiner bloßer Vemörgensschaden: sind Schäden die keine absoluten geschützte Rechtsgut verletzen - durch nicht Erfüllung d. Vertrages bsp. werde nicht am Eigentum verletzt aber habe einen Vermögenschaden)
hinsichtlich der

BEWEISLASTVERTEILUNG - ( Geschädigte muss das Verschulden d. Schädigers beweisen - Bei Vertragsverletzung: Muss d. Schädiger seine Unschuld beweisen - BEWEISLASTUMKEHR.

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9
Q

Welche Vorausetzungen der Vershculdenhaftung kennst du ?

A

SCHADEN: damit man Schadnerersatzanspruch hat Museen SCHADEN erlitten haben
.
2) KAUSALITÄT + ADÄQUAT ( ist das bei gewöhnlichen Lauf d. Dinge zu erwarten ? )

KAUSALITÄT ( Verurschung) : Das Verhalten d. Schädige muss kausal gewesen sein. Das Ereignis ist eine ( conditio sine qua non dh. eine notwendige Vorrasuetzung) des Schadens.

ADÄQUANZTHEORIE: Die Adäguanztheorie: besagt das nicht jede Ursache „kausal“ ist, sondern nur jene, die typischerweise Eintritt - einen Schaden der betreffenden Art herbeiführen. Die Ursache muss adäuant sein.

3) RECHTSWIDRIGKEIT : wenn das Verhalten
gegen gesetzliche Verhaltensordnungen
gegen
guten Sitten

gegen RECHTSGESCHÄFTLICHE PFLICHTEN ( gegen Verträge) verstößt.

ein Eingriff in ABOLUT GESCHÜTZTE RECHTSPOSITION ( Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Eigentum ) darstellt.

4) Das Rechtswidrige Verhalten muss dem SCHUTZZWECK d. VERLETZTEN Norm entsprechen. ( Das Verbotgestezt muss gerade wegen solcher Schäden erlasen worden sein) = RECHTSWIDRIGKEITSZUSAMMENHANG ( Welchen Schutzzweck hat das Halteverbot vor der Botschaft ?)
Rechtswidirgkeitszusammenhang :, man untersuch d. Schutzzweck d. Norm.

Bei RECHTFERTIGUNGSGRUND kann die Rechtswidrigkeit entfallen.

5 ) VERSCHULDEN: ein Verschulden liegt vor, wenn das (rechtwidirge) Verhalten SUBKETIV VORWERFBAR ist. ( objektiver Schuldnerbegirff nurbei Sachverständigen - unternehmen)
Verschuldungsarten: VORSATZ (bewusst) , FAHRLÄSSIGKEIT

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10
Q

Was besagt die Adäquanztheorie und in welchem Zusammenhang ist sie relevant?

A

Kausalität ( Verursachung):
Das Verhalten des Schädigen muss für den Schaden kausal gewesen sein. Das Ereignis ist eine Conditio sine Qua non ( d.h eine notwendige Voraussetzung) des eingetretenen Schadens.

Die Adäguanztheorie: besagt das nicht jede Ursache „kausal“ ist, sondern nur jene, die typischerweise Eintritt - einen Schaden der betreffenden Art herbeiführen. Die Ursache muss adäuant sein.

Bei Ereignisse Außerhalb jeglicher Lebenserfahrung - Umstände die ganz speziell sind steigt die Adäuanz aus.

Bsp. Will der die bananenschale wegschmeißt, Toni rutscht aus= Adäquanz ist gegen, da typischerweise damit gerechnet werden muss das jemand an einer bananenschale ausructhsct. Der Hotelboy trägt ein Koffer, lässt in Fallen versteckt bombe explodiert- ist zwar für den Hotelschaden kausal aber haftet Mangels Adäquanz nicht.

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11
Q

Was ist Vorsatz und Fahrlässigkeit ?

A

Vorsatz: wenn man bewusst rechtswidrig Handelst.
Fahrlässigkiet: Wen d. Täter bei d. Handlung die gehörige Sorgfalt vermissen lässt.

Leichte Fahrlässigkeit : wenn er einen Fehler macht, der einem sorgfältigen Menschen auch gelegentlich passieren könnte
Grobe Fahrlässigkiet: Wenn er eine Sorglosigkeit an den Tag legt , die einem sorgfältigen Menschen keinesfalls pasiert.

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12
Q

Haftung für Eigenes - Haftung für Fremdes Verschulden, was weißt du über GEHILFENHAFTUNG ( Erfüllungsgehilfe was über Besorgungsgehilfe) ?

A

Es wird mitunter auch für Schäden durch fremdes Verhalten gehaftet.= Wichtigster Fall ist die Gehilfenhaftung, dabei unterschiedet man Erfüllungsgehilfe od. Besorungsgehilfen.

ERFÜLLUNGSGEHILFE ist, wessen sich der Geschäftsherr ( B) zur ERFÜLLUNG BESTEHENDER SCHULDVERHÄLTNISSE, vor allem zur Erfüllung bestehender Vetragsverhältnisse, bedient ( §1313a ABGB). Für das Verschulden des Erfüllungsgehilfen haftet der Geschäften ( B) wie für sein eigenes.

BESORGUNGSGEHILFE ist, wessen sich der Geschäftsherr zur BESORGUNG SEINER SONSTIGEN ANGELEGNHEITEN also nicht zur Erfüllung bestehender Schuldvrehltnisse ) bedient.

Der Geschäftsherr hat nur dan wie für sein eigenes einzustehen, wenn er sich einer UNTÜCHTIGEN ODER WISSENTLICH GEFÄHRLICHEN Person bedient. - also nur wenn der Geschäftsherr einen Fehler bei der Auswahl d. Besorgunggehilfen begangen hat. ( Untüchtig: ist für die verichtete Tätigkeit nicht geeignet, Gerfährlich ist, wer vom Geschärfteren als Trunkbold od. Dieb bekannt ist )

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13
Q

Was weißt du über die Haftung mehrerer Schädigen?

A

Haben mehrere Personen einen Schaden verursacht , bekommt der Geschädigte den Schaden nicht mehrfach ersetzt. Wenn sie die Schadenteile bestimmen lassen, haftet jeder Schädigen für seinen Anteil.

Bei VORSÄTZLICHER Schädigung haften die Schädigen SOLIDARISCH: „ alle für einen und einer für alle“ ( § 1302 ABGB).

Der Geschädigte ( Chris) kann sich an alle od. nur an einen d. Schädigen wenden, um den gesamten Schaden ersetzt zu bekommen ( er kann sich nur an Paul wenden).

Wenn Paul den Schaden ersetzt hat, hat er Rücktrittsansprüche gegen die übrigen ( Walter).

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14
Q

Was weißt du über Mitverschulden des Geschädigten?

A

Hat der Geschädigter selbst vorwerfbar gehandelt trägt er mit dem Schädige den Schaden verhältnismäßig, wenn sich das Verhältnis nicht bestimen lässt dann tragen beide den Schaden zu gleichen Teilen.

Mitverschulden d. geschädigten führt dazu , dass der Ersatzanpruch VERHÄLTNSMÄßIG GEKÜRZT wird.

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15
Q

Wie ist die Verjährung ?

A

Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb v. 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und. Schädiger.
daneben begitnn eine absolute 30.Jährige Frist mit Schadenseintritt zu laufen.

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16
Q

Was ist die Aufgabe des Bereicherungsrechts? ( im objektiven Sinn)

A

ist die zweite Gruppe gesetzlicher Schuldverhältnisse. Die Ansprüche haben die Aufgabe , UNGERECFERTIGTE (rechtgrundlose) VERMÖGENSVERSCHIEBUNG rückgängig zu machen.

Man unterschiedet LEISTUNGSKONDIKTION und VERWENDUNGSANSPRÜCHE.

LEISTUNGSKONDIKTIONEN:
Die Leistung ist eine BEWUSSTE ZUWENDUNG ZUR ERREICHUNG BESTIMMTEN ZWECKS. Wenn die Leistung ohne Rechtsgrund erfolgt, kommt die Rückforderung in Frage oder auch wenn sie ihren Zweck verfehlt komt die Rückforderung in Frage

VERWENDUNGSANSPRÜCHE :
DIe Vermögensverschiebung wurde NICHT durch LEISTUNG BEWIRKT , sondern der andere hat rechtsgrundlos einen Vorteil aus fremden Vermögen gezogen so steht dem anderen ein „Verwendungsanspruch „ zu.

Anspruch hat man wenn der EINGIRFF DES BEREICHERTEN IN FREMDE RECHTE bestand.

zb. Anton benützt ohen erlaubnis d. Rasenmäher , b
Verwendungsansprüche gewähren Wertersatz od. die Herausgabe der rechtgrundlosen benützten Sache.

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17
Q

Was weißt du über Geschäftsführung ohne Auftrag?

A

Geschäftführung ohne Auftrag: heißt die EIGENMÄCHTIGE BESORGUNG DER ANGELEGENHEITEN EINES ANDEREN IN DER ABSICHT, DESSEN INTERESSE ZU FÖRDERN. Ein Vetrag gibt es nicht !.
zb. Zahlung einer Schuld od. Mithilfe bei der Bekämpfung eines Brandes.
In der Geschäftsführung ohne Auftrag geht es darum ob und inwieweit d. Geschäftsführer Ersatz für seine Aufwendungen verlangen darf od. seinersits ersatzpflichtig wird.

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18
Q
  1. Gläubigeranfechtung
A

Mitunter Benachteiligen Verfügungen eines Schuldners seine Gläubiger durch VERMINDERUNG DES HAFTUNGSFONDS.

Gläubiger kann unter bestimmten Voraussetzungen das sie benachteiligte Geschäft anfechten, wenn das Vermögen d. Schuldners zur Befriedigung der Gläubigeranspüche nicht ausreicht.

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19
Q

Was versteht man unter Recht im Objektiven Sinn und was unter Recht im Subjektiven Sinn ?

A

Recht Obektiven Sinn: ist für die Gemeinschaft verbindliche Ordnung des menschlichen Zusammenlebens werden allenfalls mit Zwang durchgesetzt = Rechtsordnung selbst - Privatrecht ist Teil d. Objektiven Rechts .

Rehct im Subjektiven Sinn : ist die konkrete Befugnis des einzelnen , die Einhaltung einer Vorschrift des objektiven Rechts durch Anrufung Staalciher Organe durchzusetzen.

Bsp. § 1062 ABGB ( objektive Recht) KV bestimmungen. Der Verkäufer hat gegen d. Käufer ein Anspruch ( subjektives Recht ) auf beszahkug d. Kaufpreises , den er notfalls gerichtlich durchsetzten kann.

Objektive Rehct kann nach RECHTSGEBIETEN eingeteilt werden. Die Eigenständigkeit d. Teilbereiche d. Rechtsordnung ist nur eine relative, weil d. GRUNDSATZ DER EINHEIT DER RECHTSORDNUNG zu beachten ist.

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20
Q

Welche Abgrenzungstheorien gibt es zwischen Privatrecht und Öffentlichen Recht ?

A

Subjektionstheorie : stellt auf das Element einer Über und Unterordnung ab.

Subjekttheorie : ob ein Rechtsbeteiligter mit IMPERIUM ( Hocheitsgewalt) auftritt.

21
Q

Was versteht man unter Materielles Recht und was unter Formelen Recht ?

A

Materielles Recht : sind Rechtsnormen , die eine INHALTLICHE ORDNUNG für das menschliche Zusammenleben treffen ( Privatrecht ist materielles recht)

Formelles Recht: Summe aller Normen, welche das VERFAHREN DER RECHTSDURCHSETZUNG von staatlichen Behörden regeln. ( Öffentliches Recht)

22
Q

Was ist die Aufgabe des Privatrechts?

A

Die Aufgabe des Privatrechts ist es , zwischen einzelnen , einander prinzipiell gleichgeordneten Rechtssubjekten AUSGLEICHENDE GERECHTIGKEIT zu verwirklichen.

23
Q

Was ist Privatautonomie ?

A

DIe Menschen ( rechtssubjekten) haben die Möglichkeit, ihre rechtlichen Beziehungen zueinander nach ihrem eigenen Willen und ihren eigenen Vorstellungen frei zu gestalten. = Gestaltungsfreihei

24
Q

Um was geht es im Sachenrecht ? Was sind Dingliche Rechte ? Was müssen Sachenrecht noch sein ?

A
Im Sachenrecht geht es um DINGLICHE  HERRSCHAFTSRECHTE , in Wahrheit handelt Sachenrecht nur von den RECHTSOBJEKTEN IM ENEGREN SINN. 
Sachenrecht = die unmittelbare HERRSCHAFT ÜBER SACHEN. 
Dingliche Rechte ( Absoluten Rechte )  wirken gegenüber jedermann ( ERGA OMNES) d.h sind es absolute Herschaftsrecte über Rechtsobjekte -> Wirken ABSOLUT. 
Da dingliche Rechte also / absolute Rechte / gegenüber jedermann durchsetzbar sind müssen SACHENRECHT ALLGEMEIN ERKENNBAR SEIN. Die Publizität ( von bestehen und Übertragung v. Sachenrechten) versucht das Gesetzt bei beweglichen Sachen durch Besitz bei unbeweglichen durch Eintragung ins Grundbuch herzustellen.
25
Q

Was ist der Unterschied zwischen unselbständiger Bestandteil und selbständigen Bestandteilen ?

A

Ein unselbständiger Bestandteil: ein einheitlichen Sache liegt vor, wenn die Verbindung so eng ist von Teil und Rechtssache , dass der Teil v. d. Rechtssache nicht getrennt werden kann od. nur durch unwirtschaftliche Vorgehensweise- Mit dem Boden verbundene Bauwerke ( Pflanzen) werden unselbständige Bestandteile d. Liegschaften ( Superficies solo cedit)
Ein selbständiges Bestandteil od. Zubehör : Wenn die Nebensache von d. Hauptsache getrennt werden kann

26
Q

Was hängt mit der allgemeinen Erkennbarkeit zusammen ? ( Sachenrehcte müssen Allgemein Erkennbar sein) Typenzwang ? ( 143.) Was versteht man unter dem sachenrechtlichen Grundsatz des Typenzwanges und warum ist er erforderlich? Zählen Sie alle Arten von dinglichen Rechten auf!)

A

Sachenrechtlicher Typenzwang: es gibt nur EINE GESCHLOSSENE ZAHL VON SACHENRECHTEN.
Man kann Sachenrechtes nicht nach eigenen Vorstellungen gestalten ( wie bei Vertrag -privatautonom ) sondern muss sich den dinglichen Rechten bedienen , welche die REchsordug zur verfügung stellt. Diese sind :

EIGENTUM : das UMFASSENDSTE ALLER DINGLICHEN RECHTE ( Vollrecht) - Eigentum ist die UNBESCHRÄNKTE BEFUGNIS , ÜBER DIE SACHE RECHTLICH WIE TATSÄCHLICH ZU VERFÜGEN UND JEDEN ANDEREN DAVON Auszuschließen.

Beschränkte Dinglichen Rechte :

PFANDRECHT : dienst der DINGLICHEN BESICHERUNG einer Forderung. ( Befriedigung eines Gläubigers) Erklärung: Mit Hilfe von einem Pfandrecht können Forderungen gesichert werden. Der sogenannte Pfandgläubiger hat ein beschränkt gegenständliches Recht an einem Artikel um damit sicher zu stellen, dass Forderungen befriedigt werden können. Das wird immer dann der Fall sein, wenn fällige Ansprüche ausfallen, denn dann kann der Gläubiger den verpfändeten Gegenstand „einlösen“ und somit seine Forderung befriedigen.

DIENSTBARKEIT : ist ein beschränktes dingliches Nutzrecht, einer FREMDEN SACHE AUF EINE BESTIMMTE ART ZU NUTZEN od. BESTIMMTE EINWIRKUNGEN DES EIGENTÜMERS AUS DIE SACHE ZU UNTERSAGEN

REALLASTEN: sind DINGLICHE BELASTUNGEN EINES GRUNDSTÜCKS MIT BESTIMMTEN , MEIST WIEDERKEHRENDEN LEISTUNGSPFLICHTEN DES GRUNDEIGENTÜMERS

BAURECHT : ist das DINGLICHE RECHT , AUF oder UNTER DER BODENFLÄCHE EINES FREMDEN GRUNDSTÜCKES EIN BAUWERK ZU HABEN.

27
Q

Was ist der Unterschied zwischen Einzelsachen und Gesamtsachen?

A

Dingliche Rechte besten nu an bestimmten EINZELSACHEN.
Das Gesetzt kennt auch

GESAMTSACHEN - ist d. Inbegriff von mehreren Einzelnen Sachen- werden als eine Sache gesehen - zb. Unternehmen - können durch einen einheitlichen symbolischen Akt ( Schlüssel zum Warenlager) übergeben werden, trotzdem bezieht sich das dingliche Recht auf eine Einzelne Sache ( Dingliche Recht besteht nicht am Warenlager sondern an den einzelnen Sachen die im Warenlager sind)

28
Q

Unterschied zwischen Innehabung und Besitz ? Was ist Rechtbesitz ?

A

Inhaber (CORPUS - gewahrsam) : wer eine Sache TATSÄCHLICH IN SEINER MACHT und GEWAHRSAM hat. ( die Sache iss im Herrschaftsbereich einer Person)

-Unmittelabrer Inhaber: hält die Sache selbst im Machtbereich

Mittelabrer Inhaber : wird derjenige gennant , dem die Innehabung durch einen anderen vermittelt wird. Verwahre, Mieter)
Der jenige der einem Anderen die Innehaben vermittelt , ist nicht Sachbesitzer( es fehlt d. Wille die Sache für sich zu besitzen) zb. Mieter ist nicht Sachbesitzer
bsp. Mieter ist nicht Sachbesitzer- Vermieter ist mittelbarer Sachbesitzer ( Mieter = Besitzmittler , Angestellte Besitzdiener)

Es hat zwar der Mieter, Entleiher unsw. keinen Sachbesitz , sondern bloß Inhabern aber sie haben Besitzschutz. -> RECHTBESITZ . > Rechtbesitz wird angenommen , wenn jemand mit einer gewissen Dauerhaftigkeit ein Recht als das seinige Ausübt ( Mieter, Entleiher, Pächter, Pfandgläubiger)

(Sach) Besitzer: ist wer die Sache , die er INNE hat , als die seinige behalten will. ( ANIMUS REM SIBI HABENDi)
( mittelbare od. unmittelabre ) INNEHABUNG ( Corpus)
den WILLEN, die Sache für sich zu haben ( ANIMUS REM SIBI HABEND)

29
Q

Wann hat man Qualifizierten Besitz ?

A

Der QUALIFIZIERTE Besitz ist ein Besitz, der rechtmäßig, redlich, und echt ist.

Rechtmäßig : Besitz,w er einen Rechtmäßigen TITEL nachweisen kann. ( KV)

Redlich: besitz, wer annehmen darf das die besessene Sache sein Eigentum ist. ( Unredlich = Dieb- weiß das die Sache nicht ihm gehört)

Echt: besitz, wer eine Sache einem andern weder gewaltsam ( vi) noch heimlich ( clam) entogen hat , noch bezüglich d. ihm anvertrauten Sache missbräuchlich Besitztiteln entwickelt ( precario modo)

30
Q

Welche Funktionen hat der Besitz ?

A

BESITZSCHUTZ:
Jeder Besitzer ist gegen EIGENMÄCHTIGE ENTZIEHUNG od. STÖRUNG d. Innehaben durch ein Gerichtsverfahren geschützt = durch das BESITZSTÖRUNGSVERFAHREN
POSSESSORISCHES VERFAHREN: Bei dieser hat der Besitzer „nur“ seinen bisherigen Besitz und die Störung zu nachzuweisen.
Die wahre Eigentumsklage bleibt hingegen im PELITORISCHEN VERFAHREN.

PUBLIZITÄTSMITTEL BEIM ERWERB DINGLICHER RECHTE
Für den Erwerb von Eigentum ist an BEWEGLICHEN sachen die ÜBERGABE der Sache erforderlich. ( = Übertragung des Besitzes )
Bei LIEGSCHAFTEN = Eintragung in das Grundbuch

KLAGE AUS DEM RECHTLICHEN VERMUTETEN EIGENTUM
Ein QUALIFIZIERTER BESITZER kann gegen den, der den Besitz stört, die Klage aus dem rechtliche vermuteten Eigentum erheben. Die Klage schützt das Relativ besessene Recht zum Besitz -pelitorische Klage -> römischen Recht ACTIO PUBLICANA ( ist auch für Eigentümer interessent , weil sie den Eigentumsbeweis ersparen)

D. ERSITZUNG
Man benötigt Besitz , Ersitzung = wenn INFOLGE ZEITABLAUFES EIN RECHT erworben wird.
Jemand hat einen Guten Glauben + eine gesetzliche festgelegte Zeit + er erhält sich als über er ein Recht aus. = Sachenrecht wird durch Zeitablauf erworben
EIGENLICHE ERSITZUNG von EIgentum : Muss QUALIFIZIERTER Besitz Vorliegen ( Besitz muss rechtmäßig, redlich und echt sein + Rechttitel)
Ersitzungzeit bei
Beweglichen Sachen: 3 Jahre
Unbewegliche Sachen: 30 Jahre
( verlängerung d. zeit wenn ich von unredlichen od. unechten Besitzer erworben habe)
UNEIGENTLICHER ERSITZUNG : ECHTER und REDLICHER BESITZ ( Titel darf feheln)
Ersitzungszeit bei :
Beweglichen Sachen : 30 Jahre
UNbegwelcihen Sachen : 30 . Jahre
Voreigentümer war juristische Person : 40 Jahre.

31
Q

Was ist Eigentumsrecht ? Was kann der Eigentümer ( d. Rechtsubjekt) ?

A

Eigentumsrecht ist das UMFASSENDSTE ALLER DINGLICHER RECHTE ,
Eigentum ist als subjektives Recht ist die UNBESCHRÄNKTE BEFUGNIS,ÜBER DIE SACHE RECHTLICH WIE TATSÄCHLICH ZU VERFÜGEN UND JEDEN ANDEREN DAVON AUSZUSCHLIEßEN.
D. EIgentüer hat das Recht:
die Sache zu nutzen
Früchte aus d. Sache zu ziehen ( usus fructus)
Die Sache zu verändern , zu verbrauchen , zu zerstören ( abusus)
über die Sache zu verfügen ( ius abutendi)
Es gibt auch BESCHRÄNKTE DINGLICHE RECHTE.

32
Q

Welche Beschränkungen hat das EIgentum?

A

Bei der Ausübung d. Eigentumsrechts darf Nicht in die RECHTE EINES DRITTEN eingegriffen werden, noch d.

ALLGEMEINE WOHL gefährden.
es gibt ÖFFENTLICH RECHTLICHE BESCHRÄNKUNGEN, ( Baurecht ), NACHBARRECHT gegenüber Dritten.

33
Q

Was weißt du über Miteigentum und Alleineigentum ?

A

Alleineigentum: die Sache gehört einem einzigen Menschen ( Rechtsubjekt)

Miteigentum: Die Sache gehört mehreren Personen, jedem stehteine IDEELE QUOTE ( ideeller Anteil) d. Sache zu. Jeder Miteigentümer kann selbständig über seine IDEELLE QUO

34
Q

Was versteht man unter Wohnungseigentum?

A

Es ist ein Dingliches Recht eines Miteigentümers eine Liegschaft zu nutzen und darüber alleine zu verfügen. Bsp. Wohnung, eine Kfz. Stellplatz od. eine sonnige selbständige Räumlichkeit
Der mit dem Wohneigentum verbundene MINDESTANTEIL ist unteilbar. ( d.h es können sich nicht beliebig viele Personen Wohneigentum teilen) ,

Das WEG kennt aber die Möglichkeit , dass zwei natürliche Personen sog. „ EIgentümerpasrtnershaft“ bilden ( unterlegt speziellen Regelungen ).

35
Q

Was weißt du über Gesatmthandeigentum , welches d. österreichische Recht nicht kennt?
ist deutschrechtlicen Urspuung.

A

Ist eine Form d. gemeinsamen Eigentums bei d. der Einzelne über seine IDEELLE QUOTE- NICHT- frei verfügen kann, er muss dies STETS GEMEINSCHAFTLICH VERFÜGEN.

36
Q

Welche Instrumente d. Eigentumschutzes kennst du , erkläre diese ?

A
ist gegenüber jedermann geschützt. 
die EIGENTUMSKLAGE ( rei vindicatio) = auf Herausgabe d. Sache gegen jeden Inhaber. 

die KLAGE AUS DEM RECHTICHEN VERMUTETEN EIGENTUM ( actio Publicana) -auf Hereausgabe d. Sache - braucht keinen Nachweis. d EIgentums.

die EIGENTUMS FREIHEITS KLAGE : ( Actio negatoria) ist auf Unterlassung einer andauernden Störung d. Eigentums gerichtet, Beseitigung v. Störungsfolgen.
Zum EIgentumschutz Im PROZESSRECHT GEREGELTE RECHTSBEHELFE sind Eigentumsfeststellungsklage, Widerspruchsklage, Aussonderungslage , Löschungsklage.

Mittelabr zum Schutz = Deliktrecht , Bereicherungsrecht

37
Q

Was weißt du über Eigentum und Nachbarrecht ?

A

Bei UNMITTELBARE ZULEITUNG ( Regenwasser) aber auch GROBKÖRPERLICHE EINWIRKUNGEN( Dachlawine, Fußbälle, Bierdosen) auf ein Grundstück kann man mit der EIGENTUMSFREIHEITSKLAGE bekämpfen ( Action negatoria) Die Einwirkung sind unbeherrschbar und unzumutbar!

Ausnahme: das Überhängen d. Äste Eindringende Wurzeln fremder Bäume , Katzen usw. sind lt. judikatur Als grobkörperliche Einwirkungen zu behandeln - Außer d. d. Beeinträchtigter Eigentümers kann sich selber nicht helfen. ( Selbsthilferecht) die Überhängenden Äste d. Nachbarin Gabi sind Grob Körperliche Einwirkungen und somit muss er sie selbst schneiden = § 422 Slebshilferecht ABGB nur wenn er das Selbsthilfe recht nicht „ leicht und einfach“ ausüben kann muss gabi etwas unter

Bei Feinkörperlichen Stoffen ( rauch, Gas) od. (Immisonen) Unkörperlicher Beeinträchtigung ( Lärm, Licht) kann d. Beeinträchtigte es nur mit erschwerten Voraussetzungen abwehren - die Einwirkung muss : auch von BÄUMEN od. ANDEREN PFLANZEN BEWIRKENDEN ENTZUG v. LICHT od. LUFT - >

nach den ÖRTLICHEN VERHÄLTNISSEN GEWÖHNLICHE Maß ÜBERSCHREITEN

die ÖRTLICHE BENUTZUNG D. GRUNDTSÜCKS WESENTLICH BEEINTRÄCHTIGEN

diese kann man dann mit §364 Abs 2 ABGB abwehren.
wenn das nicht gegeben ist muss er das dulden. + Immissionen, die von einer BEHÖRDLICHEN GENEHMIGEN ANLAGE muss er immer dulden, aber es steht ihm Ausgleichsanspruch.

Gegen NEGATIVE IMMISOONENN ( sonnenlicht, frischlust) gibt es keine Ausglecihmöglichket

BEISPIEL:

In diesem Fall gibt es 3 Probepunkte :

Problem d. Schneemaße: Diese muss er NICHT dulden weil , diese GRObKÖRPERLICHE EINWIRKUNGEN auf das Grundstück sind. Er kann diese mit der Eigentumsfeiheitsklage klagen.

Lautstärke: ist eine unkörperliche Beeinträchtigung diese kann nur bekämpft werden, wenn sie a) die ÖRTLICHEN Maß überschreitet + örtliche Benützung d. Grundstücks WESENTLICH BEEINTRÄCHTIGT. Dies ist hier der Fall und er kann sie mit dem § 364 Abs 2 ABGB abweheren.

3) Überhängenden Äste: die Überhängenden Äste d. Nachbarin Gabi sind Grob Körperliche Einwirkungen und somit muss er sie selbst schneiden = § 422 Slebshilferecht ABGB nur wenn er das Selbsthilfe recht nicht „ leicht und einfach“ ausüben kann muss gabi etwas unter

38
Q

Welche Voraussetzungen sind für den Eigentumserwerb nötig?

A

Derivativer EIgentumserwerb:
Die Dingliche Berechtigung d. Vormannes ( nur bei derivativen Eigentumserwerb , bei originären brauche ich das nicht ) NEMO PLUS IRUS TRANSFERE POTEST QUAM IPSE HABET
Titel ( ist d. Grund) ( KV, Tausch , Schenkung , Darlegen) = Wirksame Verpflichgzunsgeschäft)
Modus - beweglich : die Übertragung d. Sache ( unbeweglich : Eintragung ins Grundbuch) - es gibt verschiedene Arten d. Übertragung zb. „ VON HAND ZU HAND“, ZEICHEN, BESITZKONTITUT, ÜBERTRAGUNG KURZER HAND ( Tradition Brei manu), BESITZANWEISUNG, (

VERSENDUNG - erst mit Aushändigung an Übernehmer)


Originäre (ursprünglicher ) Eigentumserwerb:
Gutgläubger Erwerber von einem Nichtberechtigten , ( er ist Betrunken und mach KV)
Ersitzung
Fruchterwerb
künstlicher Zuwachs( Verarbeitung , Verbindung, Bauführung)

39
Q

Was ist Eigentumsvorbehalt?

A

= eine Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer dass das EIGENTUM an d. Sache ERST NACH VOLLSTÄNDIGER ZAHLUNG d. KAUFPREISES ÜBERGEHEN soll .

Im KV muss man diesen Eigentumsvorbehalt vereinbaren, bei vergessen kommt es an die DINGLICHE EINIGUNG an.
UNterschied Derivativer und Originärer Eigentumserwerb?
DERIVATIV( mittelabrer) Erwerb: wird vom Recht eines Vormannes abgele

40
Q

Vormann muss Eigentümer sein od. Verfügungsbefugt wann ist dies d. Fall ?

A

SELBST EIGENTÜMER ist.
KRAFT GESETZTES ( Insolvenzverwalter) berechtigt ist( zur Verfügungen)
RECHTSGESCHÄFTLICHE ERMÄCHTIGUNG

41
Q

Wie ist der Gutgläubiger ( originärer Erwerb) möglich ?

A

Denis kann ORIGINÄR Eigentum erwerben. § 357 ABGB T, M, V-W, E,( Tinken mit Vodka Wein und Essig)

  • T / M : es müssen TITEL und MODUS gegebne sein √

V- W : Denis weiß weder NOCH VERMUTEt er dass der Vormann nicht Eigentümer war.

E : - er muss es aber gegen ENTGELT bekommen haben = er kauft es um 20 €

  • er muss es auf eine Besitimmte Erwerbsart bekommen ( in einer ÖFFENTLICHEN VERSTEIGERUNG oder. von einem UNTERNEHMEN in seinem GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSBETRIEB von einem VETRAUENSMANN ( von jemanden , dem die Sache vom Eigentümer anvertraut wurde)- IN diesem fall Hat er es von einem VERTRAUENSMANN bekommen.
    Daher erwirbt er Originär Eigentum an d. CD. !
42
Q

Vermengung, Vermischung, Vorarbeitung ?

A

= ein GESETZLICHER EIGENTUMSERWERB = (AUsgelcihzahung )
= Bei vermengen mit GELD od. SONTIGEN VETRETABRER SACHEN gilt die sog. QUANTITÄTSVINDIKATION Daher der Ursprüngliche Eigentümer d. Geldes behält sein Eigentum § 415 ABGB - Bei ( IRREVERSIBLEN ) VERARBEITUNG od. (UNLÖSBARER ) VERBINDUNG gilt auch §415,416

43
Q

Bei Ersitzung ?

A

Möglichkeit eines GUtlaubeerwerbs durch Ersitzung aber die ERSETZUNGSZEIT muss abgelaufen sein + REDLICH GEBLIEBEN - Mangel TITEL überwunden werden.

44
Q

1) Kann man sagen , dass das subjektive Recht vom objektiven Recht verliehen wird ?

A

SUBJEKTIVE RECHT : ist die konkrete Befugnis des Einzelnen , die Einhaltung einer Vorschrift d. objektiven Rechts durch Anrufung staatlicher Organe durchzusetzen.

45
Q

2) Was macht ein Rechtsgebiet aus?

A

Das Objektive Recht ( die Rechtsordnung selbst) kann nach Rechtsgebieten eingeteilt werden. Rechtsgebiete sind eigenständige Teilbereiche d. Rechtsordnung. Ihre Eigenständigkeit ist relativ weil der GRUNDSATZ D: EINHEIT d. RECHTSORDNUNG GILT.

46
Q

3) Wie unterschiedet sich Materielle und Formelen Recht ?

A

Materieles Recht : ist die INHALTLICHE ORDNUNG für das menschliche Zusammenleben

Formeles Recht : ist die Summe aller Normen, welche das VERFAHREN D. FECHTDURCHSETZUNG regeln.

47
Q

4) Was bedeutet Privatautonomie ?

A

Ist die Möglichkeit d. Menschen ihre Rechtliche Bezeug zueinander nach eigenen WILLEN und Vorstellungen zu GESTALTEN = GESTALTUNGSFREIHEIT

48
Q

5) Was versteht man unter Steuerungsgesetzgebung ?

A

Früher hatte ich das Privatrecht autonom als GEWOHNHEITSRECHT, JURISTENRECHT od. FALLRECHT entwickelt und war Stattliche Gesetzgebung auf PUNKTUELLE EINGRIFFE beschränkt.

Es gibt jetzt in Österreich zwei Formen staatlicher Rechtsetzung :
- Das in d. KODIFIKATION ( zusamnegefast Privatrecht)
- vor d. KODIFIZIERUNG punktuele STEUERUNGSGESETZGEBUNG ( REGULIERUNG) .
Heute bestehen beide Formen nebeneinander fort unterscheiden sich in d. Regierungsstil und Methodik.