Privatrecht - Begriffe und Abgrenzungen Flashcards
Privatrecht
Jener Teil der Rechtsordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Privatrechtssubjekten (Bürger) zum Gegenstand hat.
imperium
Hoheitsgewalt
Unterscheidung ÖR/PR
Handelt das Rechtssubjekt mit Hoheitsgewalt, daher es herrscht ein Über- oder Unterordnungsverhältnis handelt es sich um ÖR. Herrscht eine Gleichrangigkeit liegt ein privatrechtliches Verhältnis vor.
Unterschiede ÖR/PR
Privatrrechtssachen kommen vor die ordentlichen Gerichte. Öffentlich rechtliche in erster Instant vor die Verwaltungsbehörden.
Im Privatrecht hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz.
Haftung des Staats entweder wie ein Privater, sonst Amtshaftungsgesetz.
Allgemeines Privatrecht
Zivilrecht oder bürgerliches Recht. Regelt die Rechtsverhältnisse, die für jedermann von Bedeutung werden können.
Sonderprivatrechte
Enthalten besondere Vorschriften für einen bestimmten Personenkreis oder spezielle Sachgebiete.
Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts
Zivilrechtliche Fragestellungen, die den anderen vier Teilen nicht zugeordnet werden können.
Schuldrecht
Die Verpflichtung von Leistungen zwischen Personen und deren Konsequenz.
Sachenrecht
Recht der Güterzuordnung
Erbrecht
Recht der Rechtsnachfolge
Familienrecht
Rechtliche Konsequenzen von Verwandtschaft, Ehe und Partnerschaft.
Pandektensystem
Die Fünfteilung des Bürgerlichen Rechts. Wurde im 19 Jhd. von Heise entwickelt. Beinhaltet den Allgemeinen Teil, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Erbrecht und das Familienrecht.
ABGB
Stammgesetz des Zivilrechts
Institutionensystem
Ist eine Dreiteilung des Zivilrechts, der das ABGB folgt. Die Materie wird aufgeteilt in Personenrecht, Sachenrecht und gemeinschaftliche Bestimmungen.
Internationales Privatrecht
Beschäftigt sich mit Fällen, die einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen, und regelt die Frage, welches nationale Recht zur Anwendung kommt (Kollisionsrecht).