Prävention sexualisierter Gewalt Flashcards

1
Q

[sexualisierte Gewalt]

A

bezeichnet jedes sexualisierte Verhalten oder jede sexualisierte Handlung, zu dem/der eine Person ohne deren Zustimmung gezwungen, genötigt oder überredet wird. Dazu gehören auch berührungslose Handlungen wie Exhibitionismus, Zeigen von Pornografie, Voyeurismus und sexualisierte Kommunikation.

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2
Q

Exhibitionismus

A

krankhafte, auf sexuellen Lustgewinn gerichtete Neigung (besonders von Männern) zur Entblößung der Geschlechtsteile in Gegenwart fremder Personen, meist des anderen Geschlechts.

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3
Q

Voyeurismus

A

Erregend ist der Vorgang des Zusehens, und nicht die sexuelle Handlung mit der beobachteten Person. Voyeure suchen keinen sexuellen Kontakt mit den Menschen, die sie beobachten.

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4
Q

Fallzahlen
(Opfer von sexualisierter Gewalt bei M.m.g. B.)

A

Etwa 80 % der Frauen und 30 % der Männer mit geistiger Behinderung haben schon einmal sexualisierte Gewalt erfahren, die Hälfte dieser Frauen sogar öfter als zehnmal.

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5
Q

erhöhtes Opferrisiko:

A

Kinder, die stärker auf erwachsene Betreuende angewiesen sind
- Kinder mit Kommunikationsschwierigkeiten, Kommunikationsstörungen oder Hörbehinderung können einem noch größeres Risiko sexualisierter Gewalt

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6
Q

Rechenschaft der Täter

A

Gerade einmal 7 % der Fälle sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit geistiger Behinderung werden überhaupt angezeigt.

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7
Q

Täter-Opfer-Beziehung

A
  • Menschen mit Behinderung -> 40 % wurde von Personen begangen, die die Opfer gut oder flüchtig kannten
  • verglichen mit Gewalt gegen Menschen ohne Behinderung -> 32 %
  • 90% der Opfer kennen die Täter*innen
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8
Q

Begünstigende Faktoren
(Opfer v. sexualisierter Gewalt zu werden)

A

Risikofaktoren:
- Größere Abhängigkeit von Betreuungspersonen.
- Dahingehende Sozialisierung, sich der Situation zu fügen.
- Eingeschränktes Verständnis von gesunder Sexualität.
- Ausschluss von konventionellen sozialen Erfahrungen.
- Mythen über Behinderung, Missbrauch und Sexualität.

familiäre Stressfaktoren:
- Abhängigkeit von Betreuungspersonen.
- Begrenzte Optionen an Betreuungspersonen.
- Selbstzweifel und Überzeugung, dass Betreuungspersonen Fachleute sind und wissen, was sie tun.
- Soziale Isolation, besonders im Fall von Verhaltensauffälligkeiten.
- Ebenfalls an Mythen über Behinderung zu glauben.

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9
Q

Körperliche Anzeichen
s. G.

A

treten nicht sehr häufig auf!
- Blutergüsse
- Blutungen
- Rötungen
- Hautausschlag
- Schwellungen im Genitalbereich
- Harnwegsinfektionen
- Andere Beschwerden wie Angstzustände, chronische Bauchschmerzen oder Kopfschmerzen

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10
Q

Emotionale und verhaltensbezogene Anzeichen s. G.

A

Anzeichen treten häufiger auf als körperliche.
- „Zu perfektes“ Verhalten
- Sichzurückziehen
- Angst
- Depressionen
- Unerklärliche Wut
- Rebellieren
- Alpträume
- Bettnässen bei Personen, die dies bereits überwunden hatten
- Grausamkeit gegenüber Tieren
- Mobbing (als Täter*in
oder Opfer)
- Brandstiftung
- Selbstverletzung
- Weglaufen
- Zeigen von sexuellem Verhalten und Verwendung sexueller Sprache
- Alkohol- oder Drogenkonsum

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11
Q

bei Anzeichen s. G.

A

sollten wir auf sie eingehen, indem wir nach ihren
- Gefühlen oder
- Erlebnissen fragen
- die Betreuenden darauf ansprechen, ob es neu aufgetretene Stressfaktoren gegeben hat.

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12
Q

“Diagnostische Überschattung”

A

Anzeichen werden der Behinderung selbst zugeschrieben und s. G. so missachtet (kommt häufig vor!).
- z.B. Mensch mit Autismus: Verhaltensänderungen werden der Behinderung zugeschrieben (statt zu fragen, warum diese gerade jetzt auftritt)

ICH werde davon ausgehen, dass etwas passiert ist! (Bewusstsein darüber, dass wir es Hinterfragen müssen)
- Warum verändert sich das Verhalten jetzt?
- Warum in dieser Situation?
- Warum in Anwesenheit dieser Person?
- Warum spricht die P. plötzlich anders über eine P.?
- Warum spricht sie von Geheimnissen? / etwas Besonderes zu sein?

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13
Q

emotionale Folgen s. G.

A
  • können sich selbst die Schuld geben.
  • können sich schmutzig oder schuldig fühlen.
  • können ein Gefühl der Hoffnungslosigkeit empfinden.
  • können Angst davor haben, „aufzufliegen“.
  • können große Scham empfinden.
  • können sich machtlos fühlen.
  • können versuchen, ihr Leben geheim zu halten.
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14
Q

gesundheitliche Folgen s. G.

A
  • Posttraumatische Belastungsstörung
  • Angstzustände und Depressionen
  • Drogenmissbrauch
  • Straffälligkeit
  • Selbstverletzendes Verhalten
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15
Q

Körperkontakt

A
  • nicht alle (Athlet*innen) fühlen sich mit Körperkontakt wohl (auch wenn es als eine positive Form der Ermutigung oder Ausdruck echter Zuneigung gedacht ist)
  • immer fragen, ob sie mit Formen freundschaftlicher Berührungen einverstanden sind

Tipp: Ellenbogen- und Fauststöße sind eine großartige Möglichkeit der Ermutigung mit minimalem Risiko

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16
Q

Grooming (“Anbahnung”)

A

= Prozess, bei dem Missbrauchstäter*innen ihre Opfer allmählich in eine sexuelle Beziehung hineinziehen und diese heimlich weiterführen
(oftmals aus familiärem Umfeld der Familie, welche geschätzt werden)

Freundschaften:
- aufbauen oft schwieriger, aufgrund weniger Zeit (Therapien etc.)
- besonders schwierig häufig bei sozialen Behinderungen (Autisten, …)

M. m. B. erfahren vermehrt soziale Isolierung mit erhöhtem Opfer-Potenzial:
- plötzlich ist da eine Person, die sie als etwas Besonderes/ Freund behandelt

präventive Maßnahmen:
- Kinder sollen die Möglichkeit haben bereits früh soz. Kontakte zu knüpfen
- Freundschaften pflegen
- bessere soziale Fähigkeiten zu entwickeln
- Was macht eine (un-)angemessene Beziehung aus?
- Was sind (un-)angemessene Berührungen?

17
Q

Verhaltensweisen beim Grooming

A
  • Isolierung der Athlet*innen von anderen.
  • Befriedigung der unerfüllten Bedürfnisse der Athlet*innen.
  • Erfüllung der Bedürfnisse und Rollen innerhalb der Familie.
  • Keine angemessene Wahrung der Grenzen des Verhältnisses zwischen Athlet*innen und Coaches.
  • Verabreichung von Drogen oder Alkohol an die Athlet*innen.
  • Zeigen von Pornografie.
  • Allmähliche Überschreitung körperlicher Grenzen, hin zu zunehmend intimem oder sexuellem Kontakt.
  • Nutzung von Geheimhaltung, Schuldzuweisungen und Drohungen, um die Kontrolle zu behalten.
18
Q

Bestärkung: Persönliche Stärke

A

-> eigenes Gefühl persönlicher Stärke kann uns bewegen etwas zu tun (zu schützen)

1) Entscheidungen treffen
- s. G. geschieht durch Entscheidungen, die wir treffen (schützen/ aussetzen)
-> produktive Entscheidungen treffen

2) Risiken eingehen
- Maßnahem ergreifen, die uns unbekannt sind, wie auch unwissend was herauskommt (z.B.: über Grenzen sprechen, Täter abhalten, Anzeige erstatten)

3) Gegenseitige Unterstützung
- oftmals handelt man erst, wenn man Unterstützung erfährt (Unterstützung kann Barrieren abbauen)
- erbitten und anbieten

19
Q

5 Schritte zum Schutz v. Athlet*innen

A
  1. Lerne Fakten
  2. Chancen auf ein Minimum reduzieren (sichere Umgebung schaffen)
  3. rede darüber (m. Athlet*innen u. anderen Erw.)
  4. Anzeichen erkennen (körperliche, emotionale und verhaltensbezogene Anzeichen)
  5. Verantwortungsbewusst reagieren
20
Q

Gesunde Grenzen

A

Gesunde Grenzen..
…müssen wir vorleben und aufrecht erhalten:
- zeigen auch, wie gesunde Beziehungen aussehen
- stärkt deren Autonomie (ihre Handlungen und den eigenen Körper)
- Coaches müssen Überschreitungen ebenfalls ansprechen und verständlich machen und alternative Verhaltensweisen vorschlagen/vorleben (z.B. keine Küsschen, sondern High-5)

21
Q

Verringerung von Risiken (Maßnahmen)

A
  • isolierte 1-zu-1-Situationen eliminieren (80% der Vorfälle)
  • Vorschrift: in allen Situationen beaufsichtigen mehrere Coaches
  • für Transparenz sorgen (alle Situationen können vom Team und anderen zugehörigen Personen beobachtet und unterbrochen werden)
22
Q

Einschreiten im Fall des Überschreiten von Grenzen

A
  • Benennen Sie das Verhalten
  • Setzen Sie eine Grenze
  • Kehren Sie zu ihrer Aufgabe zurück
23
Q

Operation Safeguard (Schutzinitiative) - grundlegende Maßnahmen

A

1) Hintergrundprüfungen und Schulungen zur Missbrauchsprävention für alle erwachsenen Freiwilligen, Mitarbeitenden und Unified Partnerinnen.
2) Vermeidung isolierter Eins-zu-eins-Aktivitäten und -Interaktionen.
3) Sicherstellung, dass Athlet
innen bewusst ist, dass bestimmte Verhaltensweisen nicht erlaubt sind.
4) Sensibilisierung für und Prävention von Grooming.
5) Mitarbeitende und Führungskräfte des Programms müssen stets verantwortungsbewusst handeln.

24
Q

Vorgehen bei sexualisierter Gewalt

A

3 Fälle:
1) Athlet*innen berichten uns über sexualisierte Gewalt.
2) Wir entdecken sexualisierte Gewalt selbst.
3) Wir haben einen begründeten Verdacht.

25
Q

Verhaltensweise - Anvertrauen einer Person

A

1) “nur offene W-Fragen stellen”
2) “Ich glaube dir! Es ist nicht deine Schuld!”
3) Melden Sie den Vorfall
4) Benachrichtigen Sie Ihr lokales Special Olympics Leitungsteam.

  • Unterstützen Sie sie und hören Sie ruhig zu.
  • Reagieren Sie nicht über.
  • Stellen Sie nur offene Fragen, wie: „Und was ist dann passiert?“
  • Ermutigen Sie die Athlet*innen zum Reden, aber stellen - Sie keine Suggestivfragen zu den Einzelheiten.
  • Sagen Sie: „Ich glaube dir. Was passiert ist, ist nicht deine Schuld.“
  • Loben Sie die Athlet*innen für ihren Mut und bedanken - Sie sich dafür, dass sie sich Ihnen anvertraut haben.
  • Versichern Sie den Athlet*innen, dass sie die nötige Unterstützung bekommen.
26
Q

Entdecken

A
  • Beobachten sexualisierter Gewalt, während sie im Gange ist.
  • Zufälliges Mitanhören von Gesprächen.
  • Soziale Medien, Internet oder digitale Interaktionen.
  • Vorhandensein von Kinderpornografie.
    (unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden melden)
27
Q

Verdacht

A

{Anzeichen aufgefallen sind oder Sie grenzüberschreitendes Verhalten durch erwachsene Personen oder andere Jugendliche beobachtet haben. Missbrauchstäter*innen werden selten auf frischer Tat beim Missbrauch ertappt, aber sie werden häufig dabei beobachtet, wie sie gegen Regeln verstoßen und Grenzen überschreiten.}

  • min. Grenzen setzen / Fragen stellen
28
Q

Melden sexualisierter Gewalt

A
  • bei ihren örtlichen Strafverfolgungsbehörde (Polizeibehörden) -> RAINN & National Center for Victims of Crime

Angaben:
- Name und Wohnort desder Athletin.
- Aussagen desder Athletin Ihnen gegenüber, wenn Sie mit ihmihr gesprochen haben.
- Anzeichen, die Ihnen bei dem
der Athletin aufgefallen sind.
- Verhaltensweisen, die Sie bei dem
der mutmaßlichen Missbrauchstäterin beobachtet haben.
- Erreichbarkeit des
der Athletin für dendie mutmaßlichen Missbrauchstäterin.