PR § 83-88 Flashcards
Wer ist Kaufmann i.S.d. HGB?
§ 1 Abs. 1 HGB
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt
Definiere Handelsgewerbe i.S.d. HGB
Ein Handelsgewerbe betreibt, wer (i) selbständig ist und (ii) eine auf Dauer angelegte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit ausübt.
Nenne die drei Kaufmannsarten
- Ist- Kaufmann § 1 Abs. 1 HGB Handelsgewerbe
- Kann-Kaufmann § 2 HGB Eintragung in das Handelsregister
- Form-Kaufmann § 6 Abs. 3 HGB Kraft Rechtsform
Ist ein Land- und Forstwirtschaftsbetrieb ein Ist-Kaufmann oder Kann-Kaufmann?
§ 3 HGB
Kann-Kaufmann
Nenne die jeweilige Rechtsnorm für die Eigenschaft als Formkaufmann der/des
1. AG
2. KGaA
3. GmbH
4. eG
5. größeren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit
- § 3 Abs. 1 AktG
- § 3, 278 Abs. 3 AktG
- § 13 Abs. 3 AktG
- § 17 Abs. 2 GenG
- § 53 VAG
Wann liegt kein Gewerbe vor?
- Nur GELEGENTLICH auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit
- Freie Berufe/keine Gewinnerzielungsabsicht
Wie wirkt die Eintragung der Firma im Handelsregister bei
1. Ist-Kaufmann
2. Kann-Kaufmann
- Deklaratorisch, d.h. Kaufmannseigenschaft liegt auch ohne Eintragung vor
- Konstitutiv: Kaufmannseigenschaft liegt erst mit Eintragung vor
Wann kann ein Land- und Forstwirtschaftsbetrieb Kann-Kaufmann sein?
§ 3 Abs. 2 HGB
Die Eintragung in das Handelsregister erfordert einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb
Erläutere die Sonderregel des § 3 Abs. 3 HGB zum Nebengewerbe bei der Land- und Forstwirtschaft
1. Definition Nebengewerbe
2. Beispiele Nebengewerbe
3. Norminhalt
- Definition Nebengewerbe
Be- oder Verarbeitung eigener UND fremder land- oder forstwirtschaftlicher Produkte in einem Sonderbetrieb
UND Be- oder Verarbeitung geht über den Rahmen der reinen Land- und Forstwirtschaft hinaus - Beispiele Nebengewerbe
Brennerei
Brauerei
Molkerei
Mühle
Zuckerfabrik
Sägewerk
Kies- und Tongruben
Ziegeleien - Norminhalt
Möglichkeit, nur das mit der Land- und Forstwirtschaft verbundene Nebengewerbe als Kann-Kaufmann einzutragen, wenn ein Handelsgewerbe vorliegt
-> Land- und Forstbetrieb bleibt Nicht-Kaufmann
Nenne die drei Fälle des Scheinkaufmanns
- Unrichtige Eintragung im Handelsregister
- Auf andere Weise als durch unrichtige Registereintragung
- Scheinhandelsgesellschaft
Erläutere kurz und nenne die zwei Fallgruppen des Scheinkaufmanns aufgrund unrichtiger Eintragung im Handelsregister
Eintragung eines Nichtkaufmanns im Handelsregister
-> § 5 HGB Kaufmann kraft Eintragung greift nicht, weil KEIN GEWERBE betrieben wird
- Nur GELEGENTLICH auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit
- Freie Berufe/keine Gewinnerzielungsabsicht
Erläutere den Scheinkaufmann, welcher nicht aufgrund unrichtiger Eintragung im Handelsregister einen Rechtsschein der Kaufmannseigenschaft setzt
1. Anwendungsfall
2. Voraussetzungen
- Anwendungsfall
Kleingewerbetreibender, der den Anschein eines größeren Gewerbebetriebs setzt - Voraussetzungen
a. Rechtsscheintatbestand
= Entstehen des Rechtsscheins der Kaufmannseigenschaft
b. Kausalität
-> Wenn nicht durch öffentliche Kundgebung, sondern durch Verhalten Rechtsschein entstanden ist, muss der Dritte beweisen, dass er sich auf den Rechtsschein verlassen hat
c. Gutgläubigkeit
Dritte darf nicht fahrlässig gewesen sein.
d. Zurechenbarkeit
- Der Haftende muss den Rechtsscheins der Kaufmannseigenschaft gesetzt haben oder einen von einem anderen gesetzten Rechtsschein pflichtwidrig und schuldhaft nicht beseitigt haben
- Der Haftende muss geschäftsfähig sein
Erläutere die Scheinhandelsgesellschaft
Der Rechtsschein des Scheinkaufmanns aufgrund unrichtiger Eintragung im Handelsregister und den sonstigen Fällen, die nicht durch unrichtige Registereintragung gesetzt wurden, gelten auch wenn MEHRERE PERSONEN den Rechtsschein setzen
-> Anschein einer Personengesellschaft (OHG, KG)
= Scheinhandelsgesellschaft
Wo ist die Handelsfirma geregelt?
§§ 17 ff. HGB
Nenne die fünf Firmengrundsätze
- Firmenwahrheit
- Firmenunterscheidbarkeit
- Firmenbeständigkeit
- Firmeneinheit
- Firmenöffentlichkeit
Was bedeutet Firmenwahrheit?
- Rechtsformzusatz ZWINGEND (z.B. § 19 HGB, § 4 GmbHG)
- Angabe auf Geschäftsbriefen (z.B. § 37a HGB, § 35a GmbHG)
- Verbot der Irreführung (§ 18 Abs. 2 HGB)
Was bedeutet Firmenunterscheidbarkeit?
Firmenexklusivität
- Kennzeichnung des Kaufmanns § 18 Abs. 1 HGB
- deutliche Unterscheidung von allen bereits bestehenden Firmen desselben Orts oder Gemeinde
Was bedeutet Firmenbeständigkeit?
1. Erläuterung
2. Wirkung
3. Fallgruppen
- Erläuterung
Firmenkontinuität
= unveränderte Fortführung der Firma auch wenn in der Person des Inhabers oder den Gesellschaftern eine ÄNDERUNG eintritt
-> Bestandsschutz - Wirkung
Durchbrechung des Grundsatzes der Firmenwahrheit - Fallgruppen
I. Namensänderung
§ 21 HGB unveränderte Fortführung der Firma
II. Einzelrechtsnachfolge
§ 22 HGB Erwerb oder Erbschaft
§ 24 HGB Änderung im Gesellschafterbestand
-> unveränderte Fortführung der Firma
III. Gesamtrechtsnachfolge
-> Umwandlungsvorgang
§ 18 UmwG unveränderte Fortführung der Firma
Können persönliche Titel (Dr., Prof. etc.) ohne Weiteres in der Firma fortgeführt werden?
Nur, wenn neue Inhaber oder einer der derzeitigen Gesellschafter die gleiche Qualifikation besitzt
Was bedeutet Firmeneinheit?
-> Rechtsprechung zum Schutz des Rechtsverkehrs
Wer mehrere Unternehmen hat, kann für jedes Unternehmen eine besondere Firma führen
Wer nur ein Unternehmen hat, kann nur eine Firma führen
Was bedeutet Firmenöffentlichkeit?
Firmenpublizität
§ 29 HGB Pflicht zur Eintragung der Firma in das Handelsregister
Wie kann eine Firma geschützt werden?
- Unterlassungsansprüche
§ 37 Abs. 2 HGB
§ 15 Abs. 2, 3 MarkenG - Schadensersatzansprüche
§ 823 Abs. 1 BGB (Firma = absolutes Recht)
§ 15 Abs. 5 MarkenG
Nenne die vier Grundgedanken der wichtigsten Vorschriften über die Handelsgeschäfte
- Erhöhte Pflichten
- Erweiterte Rechte
- Besondere Sicherungsmittel
- Erhöhter Vertrauensschutz
Erläutere die erhöhten Pflichten im Rahmen der Handelsgeschäfte
1. Grundsatz
2. § 348-350 HGB
3. § 376 HGB
4. § 377 HGB
- Grundsatz
§ 347 Abs. 1 HGB Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
Erhöhte Anforderungen an den Kaufmann bzgl.
- Umsichtigkeit
- Sorgfalt und
- Pünktlichkeit - § 348-350 HGB
Weitere Einschränkungen zulasten des Kaufmanns bzgl. Vertragsstrafe und Bürgschaft - § 376 HGB
Fixhandelsgeschäft geht zulasten des Kaufmanns von einem Interessenwegfall des anderen Vertragsteil aus - § 377 HGB
Untersuchungs- und Rügepflicht beim Warenkauf
Erläutere die erweiterten Rechte im Rahmen der Handelsgeschäfte
§§ 352-354 HGB
Zusätzliche Rechte im Hinblick auf Zinsen sowie ein gesetzlicher Anspruch auf Provision und Lagergeld im Falle der Geschäftsbesorgung oder Dienstleistungen
Erläutere die besonderen Sicherungsmittel im Rahmen der Handelsgeschäfte
§ 369 HGB Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht
-> gilt anders als § 273 BGB auch für Forderungen aus früheren Geschäften
Weitere gesetzliche Pfandrechte
- Kommissionär
- Frachtführer
- Spediteur
- Lagerhalter
In welchen vier Fällen spielt der erhöhte Vertrauensschutz im Rahmen der Handelsgeschäfte eine Rolle?
- Vertretungsmacht
-> unbeschränkbare Vertretungsmacht eines Prokuristen - Rechtsschein
- Haftung bei Firmenfortführung §§ 25, 26 HGB
- Gutgläubiger Erwerb von beweglichen Sachen § 366 Abs. 1 HGB
Nenne die drei Voraussetzungen des Handelsgeschäfts gemäß § 343 HGB
- Ein KAUFMANN muss
- ein RECHTSGESCHÄFT vornehmen,
- das zum BETRIEB SEINES HANDELSGEWERBES gehört
Welche zwei Vermutungsregeln stellt § 344 HGB auf
Abs. 1: Im Zweifel gelten Rechtsgeschäfte als Handelsgeschäfte
Abs. 2: Gezeichnete Schuldscheine gelten als zum Handelsbetrieb gehörig, wenn sich aus der Urkunde nichts abweichendes ergibt
Ist das Handelsgeschäft persönlich anwendbar für Scheinkaufleute?
(+), aber nur ZU UNGUNSTEN der Scheinkaufleute
Ist das Handelsgeschäft persönlich anwendbar für Nichtkaufleute (Einseitige Handelsgeschäfte)?
Grundsätzlich (+), aber stark eingeschränkt
Einschränkungen
a. § 345 HGB EINSEITIGE Handelsgeschäfte
- Normen, die ein ZWEISEITIGES Handelsgeschäft voraussetzen, finden keine Anwendung, z.B. § 346 HGB Handelsbräuche
-> “unter Kaufleuten”, “Kaufleute untereinander” etc.
b. Belastende Norm
§§ 348-350 HGB gelten nur für den Kaufmann und nicht zulasten des Nichtkaufmanns
Ist das Handelsgeschäft persönlich anwendbar für selbständige Hilfspersonen des Kaufmanns
1. Handelsvertreter
2. Handelsmakler
3. Kommissionär
4. Frachtführer
5. Spediteur
6. Lagerhalter?
- (-)
- (-)
- (+), aber nur der ERSTE ABSCHNITT. ALLGEMEINE VORSCHRIFT mit Ausnahme der §§ 348-350 HGB
- (+), aber nur der ERSTE ABSCHNITT. ALLGEMEINE VORSCHRIFT mit Ausnahme der §§ 348-350 HGB
- (+), aber nur der ERSTE ABSCHNITT. ALLGEMEINE VORSCHRIFT mit Ausnahme der §§ 348-350 HGB
- (+), aber nur der ERSTE ABSCHNITT. ALLGEMEINE VORSCHRIFT mit Ausnahme der §§ 348-350 HGB