Polizeirecht Flashcards
Was hat die Polizei laut § 1 (1) S. 1 PolG BW für Aufgaben?
Die Polizei hat die Aufgabe, von dem einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist.
Was bedeutet F E L G E V?
F Freiheit
E Eigentum
L Leben
G Gesundheit
E Ehre
V Vermögen
Was ist die öffentliche Ordnung
Die öffentliche Ordnung umfasst die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unentbehrliche Voraussetzung für ein geordnetes Zusammenleben der Menschen betrachtet wird
Wann liegt eine Gefahr vor?
Eine Gefahr liegt dann vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut geschädigt wir.
Abstrakte Gefahr
Eine abstrakte Gefahr liegt vor, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung bei bestimmten Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall auftreten kann
Konkret drohende Gefahr
Eine konkret drohende Gefahr liegt vor, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung, aufgrund objektiver Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit ein Schaden in nächster Zeit eintritt.
Unmittelbar bevorstehende Gefahr
Eine unmittelbar bevorstehende Gefahr liegt vor, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung und aufgrund objektiver Tatsachen, sofort oder in aller nächster Zeit ein Schaden mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
Hierarchie der Gefahrenabstufungen
- Erhebliche Gefahr
- Dringende Gefahr
- Gemeine Gefahr
- Schwere Gesundheitsgefahr
- Lebensgefahr
Erhebliche Gefahr
Eine erhebliche Gefahr liegt dann vor, wenn ein bedeutsames Rechtsgut gefährdet ist oder sich die Erheblichkeit aus Umfang oder Intensität des zu erwartenden Schadens ergibt.
Dringende Gefahr
Eine dringende Gefahr liegt dann vor, wenn der baldige Eintritt eines ernsthaften Schadens an einem wichtigen Rechtsgut zu erwarten ist, falls die Polizei nicht einschreitet.
Gemeine Gefahr
Eine gemeine Gefahr liegt vor, wenn die Gefahr in ihrem Ausmaß unbestimmt ist
Schwere Gesundheitsgefahr
Eine schwere Gesundheitsgefahr liegt dann vor, wenn die Folgen einer schweren Körperverletzung gem. § 226
StGB drohen
oder eine sonstige erhebliche und nachhaltige Verletzung der Gesundheit droht
Lebensgefahr
Eine Lebensgefahr liegt vor, wenn ein Menschenleben durch Vernichtung oder erhebliche Gesundheitsschädigung bedroht wird.
Störung
Eine Störung liegt vor, wenn sich eine Gefahr realisiert hat und ein Schaden an einem polizeilich geschütztem Rechtsgut bereits eingetreten ist und weiter fortwirkt.
Gefahr in Verzug
Gefahr in Verzug liegt vor, wenn zur Verhinderung eines Schadens an einem polizeilichen Schutzgut sofort gehandelt werden muss, da ein Abwarten bis zum Eingreifen der zuständigen Stelle den Erfolg der erforderlichen Maßnahme erschweren oder gänzlich verhindern würde.