Paragraphen Flashcards
§ 21/2 ABGB
unmündige Minderjährige (7-14) - idr nicht deliktsfähig
mündige Minderjährige (14-18)
§ 1309 ABGB
bei Vernachlässigung der anvertrauten Obsorge, kann Ersatz beansprucht werden
§ 1308 ABGB
Hat man gegenüber Personen, die die nötige Vernunft nicht haben oder Minderjährigen durch sein eigenes Verschulden Veranlassung gegeben haben so kann man keinen Ersatz ansprechen.
§ 864/1 ABGB
Vertrag durch Erfüllung.
zB Versenden eines Buches wäre Sitten üblich
§ 924 AGBG
Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. (wenn der Schaden in den ersten 6 Monaten nach Übergabe auftritt wird vermutet, dass Schaden schon bei Übergabe bestand)
§ 9/1 KschG
die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Gewährleistungsfirst ist unwirksam
§ 922 ABGB
Es stehen Gewährleistungsansrpüche zu.
§ 871 ABGB
wesentlicher Irrtum
§ 943 ABGB
Falls jemand nicht einmal die Hälfte des Wertes provided, so kann der andere den vorigen Zustand fordern.
§ 1026 ABGB
weiß nix vom Ende der Vollmacht, daher bleiben Geschäfte wirksam
Bevollmächtigte haftet
§ 1419 ABGB
Gläubiger zögert Annahme -> Folgen fallen auf Gläubiger
§ 242/3 ABGB
Geschäft des alltäglichen Lebens / Geschäfte entsprechend der Lebensverhältnisse
§ 1310 ABGB
Vermögen / Haftpflichtversicherung
§ 865 ABGB
Geschäfte eines Kindes sind ohne Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters unwirksam.
§ 367 ABGB
Gutgläubiger Erwerb