öffentliches Recht Flashcards
öff Recht
Charakteristika
- Beziehung des Individums zum Staat
2. Unterordnung: unterschielichen Niveau, Macht Ausübung nur einseitig.
Entstehung der GG (I)
Zusammenhang
- Die GG stam am 23.5.1949.
- Deutschland hat den Krieg verloren. Die Alieren hat das politisches Macht und das Monopol des politisches Diskution.
- Die Alieren haben die Deutschen verpflichten, eine Verfassung zu geben.
- keine Volks selbst Autonomie in der Verfahren.
Struktur der GG
Präambel I. Die Grundrechte: 1-19 II. Der Bund und die Länder: 20-37 III. Der Bundestag: 38-49 IV. Der Bundesrat: 50-53 V. Der Bundespräsident: 54-61 VI. Die Bundesregierung 62-69 (Staatshandeln) VII. Die Gesetzgebung des Bundes: 70-82 VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung: 83-91a IX. Die Rechtsprechung 92-104 X. Das Finanzwesen: Art. 104a-115 XI. Übergangs und Schlussbestimmungen: 116-146 146: Gültigkeit des GGs.
Föderalismus (I)
Wie viele Länder gibt es in Deutschland
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Föderalismus (II)
Bundestaat, Definition
Der Bundesstaat besteht sich einen Zentralstaat (die Bundesrepublik) und Gliedenstaaten (die Länder).
+
Beziehung z. Ebene
- Eigenstaatlichkeit
- Teilung der Staatshandlung (eigenes Rechtsordnung u. Verwaltung Ausübung)
Föderalismus (III)
Normatives Grund
Art. 20: Art. 30 Art. 70(1) Art. 83 Verwaltung, Mischverwaltung verbot Art. 28: Homogenitäatsklausel
Gesetzgebung des Bundes und Länder
Abs. VI, Art. 70-82
Art. 70: Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
Art. 73: Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über.
Ausnahme: Art. 71: Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt werden.
Gesetzsgebung
Gesetzesvorlage
Art. 76:
Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht.
Verfahren bei Gesetzesbeschlüssen
Art. 77: Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten. (Bundesrat ist keine zentrale Organ bei der Gesetzgebung!)
Normenhierarchie
Art. 31: Bundesrecht bricht Landesrecht.
Föderalismus (IV)
Zwei Ebene
- B. u. L. sind eigenständige Staaten (Eigenstaatlichkeit).
- Die Ausübung der Staatsgewalt wird z. ihnen geteilt.
i. B. und jedes Land haben eine eigene und einständige Rechtsordnung.
ii. B. und jedes Land üben eigenständige Verwaltungskompetenz aus.
Föderalismus (V)
GG, Funktionen bei Fö
Doppelfunktion
- Verfassung für die BRD als Ganzes (einschliesslich Länder):
i. Festlegung der B/L Struktur
ii. Bestimmung der Verhältnis z. B. u. L.
iii. Kompetenzverteilung z. B. u. L.
iv. Aufstellung von gemeinsamen Regeln für B- und Lregierungen. - Verfassung der Bund: Staatsorganization des Bundes.
Föderalismus (VI)
Beziehungen z. den Ebene
holi
Nomenherarchie
mono
Unterschied z. Dritte Reich u. heutigen GG
- Starke Exekutivgewalt: Art. 1, Art. 20 III,
- Misachtung des Lebens und der Würde Millionen von Menschen.
- Verfassung konnte leicht abgeändert werden.
- Zentralismus “Führerstaat”
- Misscbrauch der Todesstrafe
- Staatliche Kontrolle des Privatslebens
Unterschied z. Dritte Reich u. heutigen GG
- Starke Exekutivgewalt: Art. 1, Art. 20 III, Gebundenheit der Staatsorgane und Staatsgewalt zum Recht und Gesetz. Kontrolle durch BVerGe.
- Misachtung des Lebens und der Würde Millionen von Menschen: Präambel und Art. 1 I GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
- Verfassung konnte leicht abgeändert werden: Ewigkeitklausel.
- Zentralismus “Führerstaat”: Starker Föderalismus.
- Missbrauch der Todesstrafe: Art. 102 GG Abschaffung der Todesstrafe,
- Staatliche Kontrolle des Privatslebens: elteriches Erziehung als GR (Art. 6. II).
Weimarer Republik
1919-1933 1. Semi präsidentielle Repräsentative Demokratie 2. politische Extremismus 3. wachsende Ökonomie, Hyperinflation 4. Nachwehen nach dem erten Weltkrieg 5. Schlechte Verfassung? Oder gute in eine schlechte Zeit? Konnte NSPD nicht vermeiden. 6. End: Hitlers gewann die Wahlen (chan) Hitler wurde Kanzler ernnant (chan chan)
Weimarer Verfassung,
Charakteristika
- Negativevorlage: “Gedanke, eine bessere, sicherere und stabilire Verfassung zu schaffen”.
- Grundrechte nur als Programmsätze, keine Verfassungsbeschwerde.
- Starker Reichpräsident.
- Starker Parlamentarismus: Reichstag konnte alle Verfassungsbestimmungen ändern.
- “leichte” Auflöobarkeit des Parlaments und Entlassung der Regierung.
- Staatsgerichthof, keine “echtes” BuVerGe.