Objekte des Sachenrechts Flashcards
Was sind die Objekte des Sachenrechts?
Objekte des Sachenrechts sind nur körperliche Sachen.
An welchen Sachen gibt es Eigentum, Pfandrecht, Nießbrauch usw. ?
Nur an körperlichen Sachen.
Warum ist die Unterscheidung Sachen - unkörperliche Gegenstände sachgerecht?
Weil die Gefahr des Verlusts eines Gegenstandes durch Abhandenkommen nur bei Sachen besteht, nicht bei Rechten. Das gleiche gilt von der Möglichkeit der Übergabe und des Rechtsscheins durch Sachbesitz.
Wie sind dingliche Rechte einzuordnen und welche Beispiele für dingliche Rechte gibt es?
Was ist das spezifische Merkmal dinglicher Rechte?
Was für Funktionen haben dingliche Rechte?
Welcher Norm kann man dies entnehmen?
Was “machen” dingliche Rechte?
Dingliche Rechte sind eine Unterart der absoluten Rechte, zu denen weiter das Persönlichkeitsrecht, persönliche Familienrechte und die Immaterialgüterrechte gehören.
Das spezifische Merkmal dieser Rechte ist darin zu sehen, dass sie ein bestimmtes Gut einer Person zuweisen, sodass jeder andere dies zu respektieren und jede Beeinträchtigung zu unterlassen hat.
Sie haben eine Abwehrfunktion und eine Zuordnungsfunktion.
§ 903, 1 spricht die Abwehrfunktion und die Zuordungsfunktion für das Eigentum aus.
Dingliche Rechte weisen eine körperliche Sache einer Person zu.
Was ist das spezifische Merkmal dinglicher Rechte?
Was für Funktionen haben dingliche Rechte?
Welcher Norm kann man dies entnehmen?
Was “machen” dingliche Rechte?
Das spezifische Merkmal dieser Rechte ist darin zu sehen, dass sie ein bestimmtes Gut einer Person zuweisen, sodass jeder andere dies zu respektieren und jede Beeinträchtigung zu unterlassen hat.
Sie haben eine Abwehrfunktion und eine Zuordnungsfunktion.
§ 903, 1 spricht die Abwehrfunktion und die Zuordungsfunktion für das Eigentum aus.
Dingliche Rechte weisen eine körperliche Sache einer Person zu.
Was für Funktionen haben dingliche Rechte?
Welcher Norm kann man die Funktion dinglicher Rechte entnehmen?
Was “machen” dingliche Rechte?
Sie haben eine Abwehrfunktion und eine Zuordnungsfunktion.
§ 903, 1 spricht die Abwehrfunktion und die Zuordungsfunktion für das Eigentum aus.
Dingliche Rechte weisen eine körperliche Sache einer Person zu.
Welcher Norm kann man die Funktion dinglicher Rechte entnehmen?
Was “machen” dingliche Rechte?
§ 903, 1 spricht die Abwehrfunktion und die Zuordungsfunktion für das Eigentum aus.
Dingliche Rechte weisen eine körperliche Sache einer Person zu.
Was “machen” dingliche Rechte?
Dingliche Rechte weisen eine körperliche Sache einer Person zu.
Wie kennzeichnet das Gesetz dingliche Rechte?
Bsp.?
Das Gesetz kennzeichnet dingliche Rechte mit dem Ausdruck “Recht an einer Sache, an einem Grundstück”. Vgl. etwa §§ 95 I 2, 873 I. 973 I
Was meint § 953, der vom Fruchterwerb dessen spricht, der ein Recht “an” einer fremden Sache hat?
Wenn § 954 vom Fruchterwerb dessen spricht, der ein Recht “an” einer fremden Sache hat, so meint dies nicht den Pächter eines Grundstücks (Pachtvertrag § 581), der nur ein obligatorisches Nutzungsrecht hat, sondern den Inhaber eines Nießbrauchs als eines dinglichen Rechts, § 1030.
Unterscheide das dingliche Recht vom obligatorischen Recht.
Das dingliche Recht hat in seiner Funktion als ein Zugriffsrecht auf die Sache selbst, während das obligatorische Recht einen Zugriff auf die Person des Schuldners, dh auf sein Vermögen ermöglicht.
Vergleiche die Situation des Käufers, der gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung hat, mit der Situaion des Eigentümers, der einen Herausgabeanspruch gegen den Besitzer hat.
Die Funktion der Ansprüche ist in beiden Fällen unteschiedlich.
Der Käufer hat ein Zugriffsrecht auf das Vermögen des Verkäufers, er kann auf die Kaufsache zugreifen, solange sie im Vermögen des Verkäufers ist. Veräußert der Verkäufer die Sache an einen Dritten, so scheidet sie aus dem Vermögen des Verkäufers aus. Der Käufer kann die Sache nicht mehr erlangen, da sie sich nicht mehr im Vermögen seines Schuldners befindet und da er gegen den Dritten kein Zugriffsrecht hat.(rel. Recht)
Wird der Verkäufer insolvent, so bleibt zwar das Zugriffsrecht des äufers auf das Vermögen bestehen, es konkurriert aber mit dem Zugriffsrecht aller anderen Insolvenzgläubiger. Er kann daher nicht die Kaufsache für sich allein beanspruchen, er bekommt nur einen uotenmäßigen Wertersatz für seine Forderung.
Dagegen hat der Eigentümer ein Zugriffsrecht auf die Sache selbst. Veräußert der Besitzer die Sache, so kann der Eigentümer sein Recht gegenüber dem Erwerber ausüben. Auch die Insolvnez des Besitzers beeinträchtigt den Eigentümer nicht, da er nicht nur ein Zugriffsrecht auf das Vermögen des Besitzers hat wie die persönlichen Gläubiger, sondern ein Zugriffsrecht auf die Sache selbst.
Worin liegt der eigentliche Zweck des dinglichen Rechts?
Der eigentliche Zweck des dinglichen Rechts liegt darin eine Sache dem Vermögen des Rechtsinhabers zuzuordnen. Wer zB einen Nießbrauch an einer Sache hat, in dessen Vermögen gehören die Nutzungen der Sache, die Sache gehört diesbezüglich der Nutzungen in sein Vermögen, § 1030 I. Wer dagegen nur einen Anspruch aus einem Pachtvertrag hat, in dessen Vermögen ist nicht die Sache, sondern nur der Anspruch gegen den Vertragspartner auf Gewährung der Früchte der Sache, § 581 I 1.
Was passiert, wenn jemand störend in ein dingliches Recht eingreift?
Wo finden sich solche dingliche Ansprüche?
Warum sind diese Ansprüche “dinglich”?
Greift jemand störend in ein dingliches Recht ein, so entsteht das Zugriffsrecht des dinglich Berechtigten, vermittelt durch “dingliche Ansprüche”. (Dieser Ausdruck findet sich in § 198).
Solche dingliche Ansprüche finden sich insb. in §§ 894, 985, 1004.
“Dinglich” sind diese Ansprüche aus zwei Gründen: Einmal deshalb, weil sie aus der Verletzung eines dinglichen Rechts entstehen; sodann, weil die dem Schutz des dingliche Rechts dienen und daher von diesem nicht getrennt werden können: Inhaber des dinglichen Rechts und des dinglichen Anspruchs müssen identisch sein, der Eigentümer kann zB den Anspruch aus § 985 nicht übertragen, ohne auch das Eigentum zu übertragen. -> Zu den dinglichen ANsprüchen in diesem engeren Sinne sind daher solche Ansprüche nicht zu rechnen, welche zwar aus der Verletzung eines dinglichen Rechts entstehen, aber von dessen Fortbestand unabhängig sind, zB Ansprüche aus § 823 oder §§ 987, 989, 990. Diese Ansprüche können unabhänhig vom Eigentum übertragen werden.
Was versteht man unter körperlichkeit?
Körperlichkeit heißt, dass die Sache der menschlichen Herrschaft unterliegen muss.