Merkbegriffe Flashcards
Lehre des Viscount Stair
Schottische Versprechenstheorie
offer: Durch Annahme bedingtes Versprechen
pollicitatio: Durch Vornahme einer Handlung bedingtes Versprechen
promise: unbedingtes Versprechen
Löfte-Theorie
Schwedische Versprechenstheorie
Pollizitationstheorie
Ausnahmen der Vertragslehre bei Auslobung
- > §657 BGB
- > §860 S.1 BGB
Restitutionslehre
Naturrechtliche Lehre zur deliktischen Haftung:
Wer schuldhaft einen Schaden zufügt, hat für diesen einzustehen.
-> Aufrechterhalten des Verschuldensprinzips trotz Wegfalls der Sühnefunktion
Noxalhaftung
Haftung des pater familias für Sklaven und Hauskinder im römischen Recht. Vater hatte Möglichkeit zur Auslösung.
Enumerationsprinzip
Für Strikte Haftung gibt es keine Generalklausel, sondern Sonderregeln für jeden Tatbestand.
§1295, §1315 ABGB
Österreichisches Deliktsrecht
- §1295: Wer Schaden zu verschulden hat, muss ihn ersetzen
- §1296: Verschulden ist zu beweisen
- §1315: Angestelltenhaftung wie in Deutschland, allerdings keine Vermutung für Sorgfaltspflichtverstoß
Artt. 1230, 1242 Code Civile
Französisches Deliktsrecht
Art. 1240: Generalklausel - für jeden verschuldeten Schaden wird gehaftet
Art. 1242: strikte Haftung des Geschäftsherren für seine Angestellten, auch strikte Sachhalterhaftung
Art. 2043 Codice Civile, Art. 2055
Deliktische Generalklauel wie in Frankreich! Art. 2055 sieht gesamtschuldnerische Haftung vor.
Ryland v. Fletcher 1868, Read v. Lyons & Co Ltd. 1947
Strikte Haftung für das Schaffen einer Gefahr
Fall: Errichtung eines Reservoirs und Überschwemmung
Haftung, wenn…
- etwas aufs Grundstück gebracht wurde/ das Grundstück nicht normal verwendet wurde
- wenn ein Schaden wahrscheinlich war
- wenn Schäden tatsächlich entstanden sind
ABER: Keine allgemeine Gefährdungshaftung, auf Grundstücksfälle beschränkt Read v. Lyons &Co Ltd. 1947
-> HoL: Gesetzgeber für strikte Haftung zuständig - Enumerationsprinzip in GB
conversion
Fall der strikten Haftung für Beschädigung von beweglichen Sachen. Kein Verschuldenmüssen, kein guter Glaube an eigenes Eigentum.
respondeat superior
Geschäftsherrenhaftung des Common Law. Geschäftsherr hat für durch seine “Servant” verursachte Schäden einzustehen. Verschuldensunabhängig.
Talionsprinzip
materielle Beschränkung der Rache iSv Auge um Auge, Zahn um Zahn. Teil von Bibel und 12 Tafeln.
Innominatrealkontrakte
Gegenseitige Verträge im nachklassischen römischen Recht. Bindender Anspruch auf die Gegenleistung, sobald eine Seite geleistet hat.
Pollicitatio
Sonderfall der einseitigen Bindung im römischen Recht: Bindung durch im Wahlkampf getätigte Versprechen an Gemeinden im öffentlichen Interesse.
-> Grundlage für weitere Versprechenslehren
Versprechenslehre von Hugo Grotius
Unterscheidung von Selbstbindung (pollicitatio) und Verpflichtung (promissio)
Analog zur Eigentumsübertragung wird das Versprechen an anderen mit Erklärung übertragen und begründet eine Rechtsposition, die er geltend machen kann.
Causa ist für Bindung entscheident:
- bei Gegenleistungscausa: Annahm notwendig
- bei Freigiebigkeitscausa: Formerfordernis
Konsenslehre nach Pandektisten
Allein Willensvereinigung ausschlaggebend
- §311 I BGB
- Art. 1 OR
- Art. 6:213 BW
Konsenslehre nach Naturrecht
Übertragung von Versprechen maßgeblich für Bindung
- Art. 1101ff. Code Civil
- §861 ABGB
- B: Wird durch Lehre und Rechtsprechung als Konsenslehre verstanden
Writ of assumpsit
Klageart des englischen Common Law, die Versprechen zum Gegenstand hatte: 1. Promis 2. Consideration 3. Break of Promise B: Consideration notwendig
§657 BGB/ §860 S.1 ABGB
Auslobung nach Pollizitationstheorie:
In beiden Ländern herrscht die Vertragslehre vor, für die Auslobung gelten allerdings Ausnahmen von dieser.
-> Auch Italien, Niederlande
Carlill v. Carbolic Smoke Ball Company 1893
Auslobungsfall in England: Vertragskonstruktion
Auslobung ist unilateral contract. Annahme ist bei unilateral contracts die Vornahme einer Handlung.
PECL Art. 2:107
A promise with the intention to be binding, is binding. PECL folgt Versprechenslehre.
Error in substantia/materia
Irrtumsart des römischen Rechts, die nur bei spezieskäufen in Käufverträgen vorkommen konnten.
Irrtum bezieht sich auf die Beschaffenheit der Kaufsache und verhindert einen Konsens dann, wenn die Sache ihrer Substanz/Materie nach eine ganz andere ist.
Vorbild für beachtliche Irrtümer, die sich auf wesentliche Eigenschaften der Sache beziehen.
Französische Irrtumslehre
Art. 1110: Irrtum begründet Nichtigkeit, wenn er siech auf das Wesen der Sache bezieht.
Systematisierung durch Lehre
- nullite absolut - Irrtümer, die zur Nichtigkeit führen
- nullite relative - Irrtümer die den Vertrag anfechtbar machen können
- > Irrtum über die Substanz, also über Eigenschaften, die für den Vertrag ausschlaggebend war.
- > Eigenschaft muss Eingang in den Vertrag gefunden haben
Neufassung: Art. 1132
- Eigenschaft muss Eingang in den Vertrag gefunden haben
- Irrtum muss entschuldbar sein; nicht der Fall, wenn der Irrende seinen Irrtum hätte erkennen müssen
§871 ABGB
Irrtum ist wesentlich, wenn er die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit betrifft.
Zusätzliche Tatbestandsvoraussetzungen für Lösung vom Vertrag:
- anderer muss Irrtum erkannt haben
- anderer muss Irrtum verursacht haben
- anderer darf noch nicht in Vertrauen auf Vertrag gehandelt haben
§901 S.2 ABGB: Irrtum im Bewegungsgrund nicht wesentlich.
Englische Irrtumslehre
Unilateral Mistake:
Der einseitige Irrtum einer Partei ist grds. unbeachtlich
Misrepresentation:
Einseitiger Irrtum kann beachtlich sein, wenn er von der anderen Seite veranlasst wurde
-> Vertrag ist anfechtbar
Common Mistakes:
- müssen grundsätzlich “fundamental” sein
- können zu Konsens negieren
- Ausweitung durch Equity, aber Rücknmahme
Adjektizische Klage des römischen Rechts:
Klage gegen den Pater familias, wenn seine UNtergebenen gehandelt haben. Voraussetzungen:
I. Ermächtigung zum Handeln
II. Ausstattung des Handelnden mit einem Sondervermögen
III. Bereicherung des pater familias
IV. gegen Reeder, wenn Kapitäne handelten
V. gegen Geschäftsherren, wenn Betriebsleiter handelten
Kontinentales Vertretungsrecht
Handeln mit berechtigender und verpflichtender Wirkung für einen Anderen ist grds. möglich, der Vertreter muss aber im Namen des Vertretenen gehandelt haben.
-> D, Fr, It, Ö, Niederlande
Law of Agency des Common Law
Agency is a relationship. that arises when one person authorizes another to act on his behalf
- > disclosed agency
- > undisclosed agency (führt zunächst zu Ansprüchen beider Seiten)
Said v. Butt 1920
Theaterfall: undisclosed agency führt nicht zur Bindung, wenn die Andere Partei ein berechtigtes Interesse daran hat, mit dem Vertretenen keinen Vertrag einzugehen.
Greer v. Downs Supply Co. 1927
Einrede der Aufrechnung, die gegen Vertreter bestand, kann auch gegen den Vertretenen geltend gemacht werden.
Art. 1674, 1681 Code Civil, Art. 1143
Laesio enormis im französischen Recht
Neue Gesetzgebung in Art. 1143: Fälle, in denen ein übermäßiger Vorteil durch das Ausnutzen der Abhängigkeit erlangt wurde, werden wie Fälle behandelt, in denen dasselbe Ergebnisse durch üben von Gewalt entstanden ist.
§934 ABGB
Österreichische Laesio Enormis - Übernahme des gemeinen Rechts.
Art. 3:54 BW, Art. 1448, 1450 Codice Civile, Art.4:109 PECL
laesio enormis in verschiedenen Rechtsordnungen
Reaktion auf zu hohe Kreditzinsen
I. verschiedene Höchstzinssätze II. Zinsverbot III: Mäßiger Zins IV. starre Zinsgrenzen V. Wucherverbot - Sittenwidrigkeit
Englische Garantiehaftung
Paradine v. Jane 1647
- Grundfall: Garantiehaftung wird festgelegt
- bei Erfolgsbezogenen Pflichten wird Erfüllung garantiert
- Haftungsbefreiung ist Vertragssache
Taylor v. Caldwell 1863
- Force majeure - brennende Musikhalle
- implied condition - Auslegung für konkludent vereinbarte Haftungsbefreiung bei force majeure
Frustration of Contract:
-> Wegfall der Leistungspflicht bei schwerwiegender, nachträglicher Änderung
Französische Garantiehaftung
Erfolgsbezogene Pflichten - obligation de resultat Art. 1147
-> Schuldner kann sich nur durch force majeure entschulden
Tätigkeitsbezogene Pflichten - obligation de moyen Art. 1137
-> Schuldner hat Sorgfalt des guten Familienvaters zu beobachten
§392 II HGB
Schutz des verdeckten Geschäftsherren im deutschen Handelsrecht vor der Insolvenz des verdeckten Vertreters.
Abtretung in England
Power of Attorny - Equity
Law of property Act
Uniform Commercial Code
-> Security Interests