Merkbegriffe Flashcards
Lehre des Viscount Stair
Schottische Versprechenstheorie
offer: Durch Annahme bedingtes Versprechen
pollicitatio: Durch Vornahme einer Handlung bedingtes Versprechen
promise: unbedingtes Versprechen
Löfte-Theorie
Schwedische Versprechenstheorie
Pollizitationstheorie
Ausnahmen der Vertragslehre bei Auslobung
- > §657 BGB
- > §860 S.1 BGB
Restitutionslehre
Naturrechtliche Lehre zur deliktischen Haftung:
Wer schuldhaft einen Schaden zufügt, hat für diesen einzustehen.
-> Aufrechterhalten des Verschuldensprinzips trotz Wegfalls der Sühnefunktion
Noxalhaftung
Haftung des pater familias für Sklaven und Hauskinder im römischen Recht. Vater hatte Möglichkeit zur Auslösung.
Enumerationsprinzip
Für Strikte Haftung gibt es keine Generalklausel, sondern Sonderregeln für jeden Tatbestand.
§1295, §1315 ABGB
Österreichisches Deliktsrecht
- §1295: Wer Schaden zu verschulden hat, muss ihn ersetzen
- §1296: Verschulden ist zu beweisen
- §1315: Angestelltenhaftung wie in Deutschland, allerdings keine Vermutung für Sorgfaltspflichtverstoß
Artt. 1230, 1242 Code Civile
Französisches Deliktsrecht
Art. 1240: Generalklausel - für jeden verschuldeten Schaden wird gehaftet
Art. 1242: strikte Haftung des Geschäftsherren für seine Angestellten, auch strikte Sachhalterhaftung
Art. 2043 Codice Civile, Art. 2055
Deliktische Generalklauel wie in Frankreich! Art. 2055 sieht gesamtschuldnerische Haftung vor.
Ryland v. Fletcher 1868, Read v. Lyons & Co Ltd. 1947
Strikte Haftung für das Schaffen einer Gefahr
Fall: Errichtung eines Reservoirs und Überschwemmung
Haftung, wenn…
- etwas aufs Grundstück gebracht wurde/ das Grundstück nicht normal verwendet wurde
- wenn ein Schaden wahrscheinlich war
- wenn Schäden tatsächlich entstanden sind
ABER: Keine allgemeine Gefährdungshaftung, auf Grundstücksfälle beschränkt Read v. Lyons &Co Ltd. 1947
-> HoL: Gesetzgeber für strikte Haftung zuständig - Enumerationsprinzip in GB
conversion
Fall der strikten Haftung für Beschädigung von beweglichen Sachen. Kein Verschuldenmüssen, kein guter Glaube an eigenes Eigentum.
respondeat superior
Geschäftsherrenhaftung des Common Law. Geschäftsherr hat für durch seine “Servant” verursachte Schäden einzustehen. Verschuldensunabhängig.
Talionsprinzip
materielle Beschränkung der Rache iSv Auge um Auge, Zahn um Zahn. Teil von Bibel und 12 Tafeln.
Innominatrealkontrakte
Gegenseitige Verträge im nachklassischen römischen Recht. Bindender Anspruch auf die Gegenleistung, sobald eine Seite geleistet hat.
Pollicitatio
Sonderfall der einseitigen Bindung im römischen Recht: Bindung durch im Wahlkampf getätigte Versprechen an Gemeinden im öffentlichen Interesse.
-> Grundlage für weitere Versprechenslehren