Medienrecht Flashcards

1
Q

Verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff

A
  • an die Allgemeinheit gerichtet
  • Verarbeitung mittels drahtloser oder drahtgebundener Funktechnik
  • Darbietung in Wort, Ton oder Bild, d.h. Angebot mit publizistischer Wirkung
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2
Q

Einfachgesetzlicher Rundunkbegriff

A

linearer Informations- und Kommunikationsdienst verbreitet mittels Telekommunikation (§ 2 I 1 MStV)
- Bedeutung: Rundfunk i.d.R. Zulassungspflichtig, § 52 MStV

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3
Q

Pressebericht (für den Schutzbereich der Pressefreiheit)

A
  • alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse
  • periodische und einmalige Werke; allgemein zugängliche und Gruppenleitern Publikationen (Werkszeitungen)
  • auch Boulevardblätter und der Anzeigenteil
  • str. Anzeigeblätter
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4
Q

Grundprinzipien der Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit

A
  • Gebot der Vielfaltsicherung (Gewährleistung freier und umfassender Meinungsbildung)
  • Gebot der Staatsferne und freiheitssichernden Organisation
  • Duale Rundfunkordnung
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5
Q

Duale Rundfunkordnung

A
  • i.e.S. Strukturelle Diversifikation mit spezifischem Funktionsauftrag der ör Rundfunkanstalten
  • keine Marktverstopfung durch ÖRR zulässig
  • Bestandsschutz für Privatfunk
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6
Q

Grundversorgung durch öffentlich-rechtlichen Rundfunk

A

Für die Gesamtheit der Bevölkerung werden Programme angeboten, die umfassend und in der vollen Breite des überkommenen Rundfunkauftrags informieren und die Meinungsvielfalt sichern
- nicht nur Minderheitenprogramme oder Mindestversorgung, sondern auch massenattraktives Programm („Integrationsfunk“)

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7
Q

Kommunikative Vielfaltsicherung durch

A
  • Meinungsbezogene Vielfalt; Ausschluss vorherrschender Meinungsmacht
  • Gruppen- und institutionsbezogene Vielfalt
  • Gegenständlich umfassende Vielfalt: wichtige Ereignisse und Themengebiete
  • Räumliche Vielfalt: lokale, regionale, nationale und internationale Kommunikation
    -Genre- und Spartenvielfalt: Information, Unterhaltung, Bildung, Beratung
  • Rezeptionsvielfalt: terrestrisch, Satellit und Kabel; analog, digital, Internet
  • Absicherung durch: Chancengerechten Medienzugang für kommunikative Inhalte und Rezipienten; Transparenz; Inhaltliche Rahmenvorgaben
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8
Q

Cassis-Grundstätze

A
  • (h.M.) Nichtdiskriminierende Maßnahme
  • keine entgegenstehenden Regelungen im Unionsrecht
  • Zwingender Grund des Allgemeinwohls
  • „Verhältnismäßigkeit“
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9
Q

Drei-Stufen-Test gem. § 32 MStV

A
  1. Stufe: Entspricht das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft?
  2. Stufe: Qualitativer Beitrag zum publizistischen Wettbewerb?
  3. Stufe: Erforderlicher Finanzaufwand?
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10
Q

Medienplattform gem. § 2 II MStV

A

Medienplattform ist jedes Telemedium, soweit es Rundfunk oder Telemedien zu einem vom Anbieter bestimmten Gesamtangebot zusammenfasst.

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11
Q

Benutzeroberfläche, § 2 II MStV

A

Benutzeroberfläche die textlich, bildlich oder akustisch vermittelte Übersicht über Angebote oder Inhalte einzelner oder mehrerer Medienplattformen, die der Orientierung dient und unmittelbar die Auswahl von Angeboten, Inhalten … ermöglicht.

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12
Q

Netzneutralität nach Art. 3 I VO 2015/2120

A

Ansprüche von Endnutzern gg. Internet-Access-Provider auf diskriminierungsfreien Zugang zum Internet

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13
Q

Medienbezogener Persönlichkeitsschutz nach allgemeinem Zivilrecht

A
  • Gegendarstellungsrecht gem. § 11 LPresseG-BW
  • Widerrufs- und Beseitigungsansprüche gem. §§ 823, 1004 BGB
  • (ggf. vorbeugende) Unterlassungsansprüche gem. §§ 823, 1004 BGB analog
  • Schadensersatzansprüche gem. §§ 823 f. BGB ggf. i.V.m. Schutzgesetz
  • Geldentschädigungsansprüche gem. § 823 I i.V.m. APR (beachte auch § 193 StGB)
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14
Q

Die 3 Phasen der Governance des digitalen Raums

A
  1. Die cyberlibertäre Phase (Rights Era)
  2. Die gemeinwohlorientierte Phase (Public Health Era): Automatisierte COntent Moderation zur Gewährleistung eines demokratieverträglichen Online-Diskurses
  3. Der Digital Services Act der Europäischen Union als Baustein einer kollaborativen Phase (Legitimacy Era)
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15
Q

Filterblase

A

Personalisierung durch Plattform-Algorithmen

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16
Q

Echokammer

A

Personalisierung durch Eigenselektion der Nutzer (Freunde/Follower)

17
Q

Telemedien

A

Negativdefinition des § 2 I 3 MStV: e-IuK-Dienst, soweit nicht Rundfunk
Positiv: „inhaltliche Seite der Veranstaltung und des Angebots von Information und Kommunikation an die Allgemeinheit zum Konsum in nicht linearer Weise unabhängig vom konkreten Ort oder dem Zeitpunkt

18
Q

Rundfunkähnliche Telemedien, § 2 II Nr. 13 MStV

A

Hörfunk- oder fernsehähnliche Inhalte, die … aus einem vom Anbieter festgelegten Katalog zum individuellen, nicht-linearen Abruf …

19
Q

Medienintermediär, § 2 II Nr. 16 MStV

A

Telemedium, das auch journalistisch-redaktionelle Angebote Dritter aggregiert, selektiert und allgemein zugänglich präsentiert, ohne diese zu einem Gesamtangebot zusammenzufassen

20
Q

Video-Sharing-Dienst, § 2 II Nr. 22 MStV

A

Telemedium, bei dem der Hauptzweck … darin besteht Sendungen mit bewegten Bildern oder nutzergenerierten Videos, für die der Diensteanbieter keine redaktionelle Verantwortung trägt, der Allgemeinheit bereitzustellen, wobei der Diensteanbieter die Organisation der Sendungen …, auch mit automatisierten Mitteln oder Algorithmen, bestimmt