Medienrecht Flashcards
Entwicklung von Kommunikation und Recht: Druck
- Verfassung: Grundrechte
- Urheberrecht: Vervielfältigung
- Strafrecht: Geheimnisschutz
- Persönlichkeit: Ehrenschutz
Entwicklung von Kommunikation und Recht: Telekom
- Verfassung: Grundversorgung
- Urheberrecht: Übermittlung
- Strafrecht: Lauschangriff
- Persönlichkeit: Privatsphäre
Entwicklung von Kommunikation und Recht: Rundfunk
- Verfassung: Service public
- Urheberrecht: Sendung
- Strafrecht: Jugendschutz
- Persönlichkeit: Fairness
Entwicklung von Kommunikation und Recht: Internet
- Verfassung: Haftung, Sicherheit
- Urheberrecht: Abrufbarkeit, Zugang
- Strafrecht: Providerverantwortung
- Persönlichkeit: Datenverknüpfung
Entwicklung von Kommunikation und Recht: Computer
- Verfassung: Datenschutz
- Urheberrecht: Bearbeitung
- Strafrecht: Datendiebstahl
- Persönlichkeit: Personendaten
Das Verhältnis der Begriffe im Recht der öffentlichen Kommunikation
- Kommunikation
- Öffentliche Kommunikation
- Medien
- Publizistische Medien
- Periodische Medien
- Journalismus
Das Verhältnis der Begriffe im Recht der öffentlichen Kommunikation, ausscheiden bestimmter Erscheinungen
− Auf Stufe 1 scheiden kommunikativ irrelevante Vorgänge aus. [Kommunikation]
− Auf Stufe 2 scheidet die private und interne Kommunikation aus (Brief, Phone, Mail). [öff. Kommunikation]
− Auf Stufe 3 scheiden die Eigenkommunikation und die technische Infrastruktur aus. [Medien]
− Auf Stufe 4 scheidet Kommunikation ohne ideellen Zweck (öffentliches Interesse) aus. [publizistische Medien]
− Auf Stufe 5 scheiden einmalige, nicht kontinuierlich erbrachte Publikationsformen aus. [periodische Medien]
− Auf Stufe 6 scheiden Periodika ohne Aktualitätsbezug und Magazine aus. [Journalismus]
Definition Kommunikations- und Medienrecht
ist die Summe staatlicher Normen und privater Normen mit vergleichbarer Bedeutung, welche die Rechte und die Pflichten der Medienschaffenden, der Medienunternehmen, des Staates und der weiteren Akteure im Umfeld der Medien sowie der Betroffenen festlegen, einschliesslich der weiteren professionellen Kommunizierenden im öffentlichen Raum, soweit sich diese Normen ausdrücklich auf die öffentliche Kommunikation oder die Medien beziehen oder sich auf die öffentliche Kommunikation oder die Medien in besonderer Weise oder mit besonderer Intensität auswirken.
Wesentlicher Inhalt der Bundesverfassung (BV) für die Medien
Grundrechte. Medienfreiheit inkl. Zensurverbot und Quellenschutz. Zuständigkeit des Bundes für elektronische Medien; Leistungsauftrag für Radio und Fernsehen.
Wesentlicher Inhalt des Datenschutzgesetzes (DSG) für die Medien
Bearbeitung persönlicher Daten. Recherche, Sammlung und Publikation. Vereinzelte Privilegierung der Datenbearbeitung für periodische Medien.
Wesentlicher Inhalt des Fernmeldegesetzes (FMG) für die Medien
Verarbeitungs- und Kommunikationsnetze. Grundversorgung mit Telefonie und Internetanschlüssen. Fernmeldegeheimnis und Konsumentenschutz.
Wesentlicher Inhalt des Kartellgesetzes (KG) für die Medien
Zusammenschlusskontrolle, verbotener Missbrauch von Marktmacht, verbotene Absprachen zwischen Konkurrenten sowie zwischen Lieferanten und Abnehmern.
Wesentlicher Inhalt des Lauterkeitsgesetzes (UWG) für die Medien
Herabsetzende Äusserungen. Punktuelle Bestimmungen des Werberechts. Missbräuche. Unlautere Übernahme von Arbeitsergebnissen.
Wesentlicher Inhalt des Markenschutzgesetzes (MschG) für die Medien
Schutzgegenstand und Verwendung geschätzter Marken. Freihaltebedürfnis für allgemeinen Sprachgebrauch und generische Bezeichnungen.
Wesentlicher Inhalt des Obligationenrecht (OR) für die Medien
Vertragsrecht, Haftpflichtrecht. Kaufvertrag, Mietvertrag, Auftrag und Werkvertrag mit Elementen von modernen Verträgen wie z.B. Lizenzvertrag.
Wesentlicher Inhalt des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) für die Medien
Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung. Prozedur des Zugangs. Stellung der Journalist*innen.
Wesentlicher Inhalt des Radio- und TV-Gesetz (RTVG) für die Medien
Programmbegriff. Konzessionen für Sendeunternehmen. Haushaltabgabe und Verteilung. Leistungsaufträge. SRG SSR. RTV-Werberecht. Verbreitungsrechte.
Wesentlicher Inhalt des Strafgesetzbuch (StGB) für die Medien
Medienprivileg bei Mehrfachtäterschaft. Ehrverletzungs- und Inhaltsdelikte. Grenzen für die journalistische Recherche je nach Einsatz der Mittel.
Wesentlicher Inhalt der Strafprozessordnung (StPO) für die Medien
Strafverfahren wegen Verletzung des StGB.
Wesentlicher Inhalt des Urheberrechtsgesetz (URG) für die Medien
Schutz und Verwendung von Werken und verwandte Schutzrechte für Interpreten und Produzenten. Verwertung von Rechten individuell oder kollektiv. Schranken.
Wesentlicher Inhalt des Zivilgesetzbuch (ZGB) für die Medien
Persönlichkeitsschutz inkl. Gegendarstellung.
Wesentlicher Inhalt der Zivilprozessordnung (ZPO) für die Medien
Klagen wegen Persönlichkeitsverletzung inkl. vorsorgliche Massnahmen.
Zielkonflikte im Kommunikationsrecht
- Informationshoheit vs. Informationsfreiheit
- Wahrheitsgebot vs. Irreführungsverbot
- Flexibilität vs. Beständigkeit
- Wahrheit und Transparenz vs. Daten- und Geheimnisschutz
- Senderfreiheit vs. Empfängerfreiheit
Drei wesentliche Rechtsquellen
- Gesetze
- Urteile
- Fachliteratur
Die Gesetze (Erlasse) und die Gerichtsentscheide besitzen eine demokratische Legitimation. Sie entstehen über Volksabstimmungen oder Beschlüsse gewählter Parlamentarier und Richter.
Demgegenüber beruht die Fachliteratur auf wissenschaftlicher Autorität, auf der fachlichen
Kompetenz der Universitäten und Rechtsgelehrten (Expertenmeinungen, «Lehre»).
Gewichtung der Rechtsquellen
In der Praxis kommt den Gesetzen und ihrer Auslegung durch das Bundesgericht das grösste Gewicht zu. Sie werden ergänzt durch die Erläuterungen, die sich aus den Gesetzesmaterialien ergeben, namentlich den Beratungsprotokollen der Eidgenössischen Räte (Nationalrat und Ständerat) und den begleitenden Berichten des Bundesrates (Botschaft des Bundesrates zu einem Gesetzesentwurf). Neben der Gerichtspraxis kann auch die Verwaltungspraxis von Bedeutung
sein, die Auslegung der Gesetze durch die zuständigen Behörden.
Auslegung von Rechtsnormen
- «teleologische Auslegung» Auslegung nach
dem Sinn und Zweck einer Rechtsnorm - «semantische Auslegung» Auslegung nach dem Wortsinn
- «systematische Auslegung» Auslegung nach dem Zusammenhang
- verfassungskonforme Auslegung, eigentlich ein Spezialfall der systematischen Auslegung: das Einfliessenlassen konstitutioneller Wertungen
der obersten Regelungsebene einer Rechtsordnung
Juristische Methode der Rechtsanwendung
- Sachverhalt: Mit dem ersten Schritt wird der Sachverhalt aufbereitet
- Subsumtion: Der Sachverhalt wird unter das anwendbare Recht subsumiert
- Rechtsfolgen: Konsequenzen der Handlung dem Recht entnehmen, Rechtsfolgen für bestimmte
Handlungs- oder Verantwortungsträger
Entstehung von Recht und Rechtsverwirklichung
- Politische Willensbildung
- Rechtssetzung
- Rechtsanwendung
- Rechtsdurchsetzung
- Vollzug
Leitfaden zur Abwägung ob publiziert werden darf
Sachverhalt
- Öffentlichkeit des Sachverhaltes
- Relevanz des Sachverhaltes
Person
- Macht der betroffenen Person
- Selbstbestimmte Präsenz (z.B. früher öffentlich Stellung zum Thema genommen)
Thematisierung und Darstellung
- Relevanz des gewählten Themas
- Vertretbarkeit von Berichterstattung und Wertung
«Dürfen wir so publizieren» bedeutet zweierlei:
- Wie wichtig ist das öffentliche Interesse, das wir zu Gunsten einer anvisierten Publikation geltend machen können, welche bestimmten privaten Interessen entgegensteht und deshalb medienrechtlich und medienethisch fragwürdig ist?
- Wie können wir unsere Publikation gestalten, um das Risiko einer Rechtsverletzung zu verringern? Wie lässt sich diese Risikovermeidung mit unseren sonstigen publizistischen Interessen vereinbaren?
Kriterien zur Prüfung ob publiziert werden darf des EMRG (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)
(i) der Beitrag der Meinungsäusserung zu einer Debatte von allgemeinem Interesse,
(ii) die Bekanntheit der betroffenen Person und der Gegenstand des Berichts,
(iii) das frühere Verhalten des Betroffenen,
(iv) die Art und Weise, wie die Informationen zugänglich wurden, und ihre Richtigkeit, Inhalt und Form,
(v) die Auswirkungen der Veröffentlichung und
(vi) die Schwere der (vom beklagten Staat) verhängten Strafe
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Compliance
Erklärung: Das systematische Einhalten von Vorschriften in einer Organisation zur Risikovermeidung und Vorbeugung.
Bedeutung: Das Einhalten von Sorgfaltspflichten
vermeidet Fehler und reduziert das Verschulden.
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Ehre
Erklärung: Der gute Ruf. Das Ansehen als anständiger
Mensch; zusätzlich auch das berufliche, künstlerische und gesellschaftliche Ansehen eines Menschen («natürliche Person») oder einer Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit («juristischen Person»).
Bedeutung: Die Ehre ist als ein Teil der Persönlichkeit geschützt. Die Ehre wird sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich geschützt gegen Verletzungen («Ehrverletzung », «Verletzung der Ehre»).
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Eigene Inhalte und zu Eigen gemachte Inhalte – fremde Inhalte
Erklärung: Abstufungen der Beziehung eines Publizierenden zu einem Medieninhalt oder einer
Äusserung. Das Zu-eigen-Machen kann rechtlich wie eine eigene Äusserung behandelt werden, wenn die Distanzierung fehlt.
Bedeutung: Die Verantwortung für Inhalte ist tendenziell stärker für Publizierende als für Personen, die Kommunikationsvorränge vermitteln.
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Konzession
Erklärung: Behördliche Genehmigung, staatliche Bewilligung für eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit, die ansonsten nicht erlaubt wäre, oder für ein Privileg. Die Erlaubnis wird in einer schriftlichen Verfügung festgehalten und näher definiert.
Bedeutung: Konzessionen braucht es für Radio- und Fernsehprogramme, welche Gebühren oder Verbreitungsprivilegien beanspruchen
und deshalb bestimmte Anforderungen erfüllen, sowie für Fernmeldedienstanbieterinnen, die eine eigene Infrastruktur betreiben.
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Öffentliches Interesse
Erklärung: Ethische und/oder rechtliche Legitimation eines grundsätzlich nicht zulässigen Eingriffes der Medien in die Sphäre und Rechte einer Person, die von der Medienäusserung betroffen ist. Dient modellhaft zugleich als Antrieb und als Rechtfertigung der medialen Informations-, Aufklärungs-, Diskurs- und Überwachungsrolle der Medien in Staat und Gesellschaft. Umfasst namentlich Strafrecht und Verwaltungsrecht.
Bedeutung: In Abwesenheit eines öffentlichen Interesses kann eine Publikation untersagt sein. Generell erwarten Normensysteme im Kommunikationsrecht erwarten von den publizistischen Medien, dass sie (auch) ein öffentliches Interesse verfolgen.
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Öffentliches Recht
Erklärung: Teil der Rechtsordnung, welche die Beziehung der Privaten zum Staat regelt; Gegenteil
von «Privatrecht»; grundlegende Kategorie der Rechtswissenschaft.
Bedeutung: Strafrecht setzt Verbote und droht Strafen an; Verwaltungsrecht ordnet die staatliche Mitwirkung und Regulierung in Radio und Fernsehen (Rundfunk).
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Periodisch erscheinende Medien
Erklärung: In Gesetzestexten verwendeter Begriff. Tageszeitungen, Wochenzeitungen, aber auch Internetpublikationen, die sich nicht einmalig oder einige Male, sondern dauernd oder regelmässig an ein Publikum wenden.
Bedeutung: Prototyp der klassischen Medien; zur Gegendarstellung verpflichtet, dafür mit stärkeren Abwehrrechten gegen Publikationsverbote ausgestattet; im Datenschutzrecht punktuell privilegiert.
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Persönlichkeit
Erklärung: Die Eigenheit und Individualität eines Menschen, die Integrität, welche vom Gesetz in verschiedener Weise geschützt wird. Zur Persönlichkeit gehören die Ehre jedes Menschen, seine Intim- und Privatsphäre und seine Integrität. Bedeutung: Mit den Ansprüchen aus Persönlichkeitsschutz kann sich jeder Betroffene gegen eine verletzende Kommunikation wehren.
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Privatrecht
Erklärung: Teil der Rechtsordnung, welche die Beziehung der Privaten untereinander regelt; Gegenteil von «öffentliches Recht»; grundlegende Kategorie der Rechtswissenschaft. Synonym: Zivilrecht.
Bedeutung: Vertragsrecht schreibt die Verbindlichkeit von Verträgen und die Vertragsfreiheit vor; Haftungsnormen führen zu Schadenersatzansprüchen; Publikationsverbote im Persönlichkeitsschutz können gerichtlich erzwungen werden.
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Programm
Erklärung: «Folge von Sendungen, die kontinuierlich angeboten, zeitlich angesetzt und fernmeldetechnisch
übertragen werden sowie für die Allgemeinheit bestimmt sind» (Legaldefinition).
Bedeutung: Begründet die Anwendbarkeit des Radio- und TV-Gesetzes, welches eine Definition des Programmbegriffs enthält.
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Prozessrecht
Erklärung: Teil der Rechtsordnung, welche die gerichtliche Durchsetzung materieller Rechtsnormen regelt.
Bedeutung: Zuständigkeit von Gerichtsinstanzen
im Strafrecht und Zivilrecht; mögliche Anträge und Klagen.
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Redaktionelle und kommerzielle Medieninhalte
Erklärung: Die werbefinanzierten Medien enthalten
neben den redaktionellen Teilen ihres Produkts (welche man auch als publizistisch bezeichnen kann) kommerzielle Publikationen, die statt oder neben der Kommunikation zu den Rezipienten einem wirtschaftlichen Ziel (Finanzierung, Ertrag) dienen (insb. Werbung, Sponsoring etc.).
Bedeutung: Medienfreiheit gilt für journalistische Inhalte und für weitere publizistische Medieninhalte, wogegen die kommerzielle Kommunikation nur selten
ein «öffentliches Interesse» (oder sogar eine rechtliche Privilegierung) beanspruchen können.
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Rundfunk
Erklärung: Oberbegriff für den Sendebetrieb von Radio- und Fernsehen und für das Broadcasting, d.h. die elektronische Massenkommunikation über Programme; meist ist sowohl die Programmherstellung als auch die Programmverbreitung gemeint.
Bedeutung: Rundfunk ist seit Entstehen von Radio und Fernsehen eine regulierte Tätigkeit, d.h. es besteht eine staatliche Aufsicht und eine besondere rechtliche
Ordnung.
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Sendung
Erklärung: «Formal und inhaltlich in sich geschlossener Teil eines Programms» (Legaldefinition).
Bedeutung: Die Zusammenstellung von Sendungen kann ein «Programm» darstellen.
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Sponsoring
Erklärung: «Beteiligung einer natürlichen oder juristischen Person an der (…) Finanzierung einer Sendung, mit dem Ziel, den eigenen Namen, die eigene Marke oder das eigene Erscheinungsbild zu fördern» (Legaldefinition).
Bedeutung: Regeln zur Einschränkung der Werbewirkung.
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Tatsachenbehauptung und Meinungsäusserung
Erklärung: Begriffspaar zum Oberbegriff «Aussage» oder «Äusserung» zur Bezeichnung des Gegensatzes zwischen faktischen und urteilenden Aussagen. Orientierungspunkt der Tatsachenbehauptungen sind die Wahrheit und Beweisbarkeit und damit die Objektivität. Orientierungspunkt der Meinungsäusserungen ist die Anschauung und damit
die Subjektivität.
Bedeutung: Die Medienfreiheit schützt Meinungsäusserungen (Werturteile) tendenziell
stärker als (unrichtige oder irreführende) Tatsachenbehauptungen; Werturteile
beruhen oft auf einer Tatsachenbasis.
Begriffe im Kommunikationsrecht: Definition Werbung
Erklärung: «Jede öffentliche Äusserung im Programm,
welche die Förderung des Abschlusses von Rechtsgeschäften (…), die Unterstützung einer Sache oder Idee oder die Erzielung einer anderen vom Werbetreibenden oder vom Rundfunkveranstalter selbst gewünschten Wirkung zum Zweck hat und gegen Bezahlung oder eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung verbreitet wird» (Legaldefinition).
Bedeutung: Werbung wird im Rundfunkrecht (Radio- und TV-Gesetz) eingeschränkt und muss sachlich und/oder zeitlich abgetrennt und gekennzeichnet werden.
Ordnungsebenen des Rechts
Die Verfassung ist die oberste Ordnungsebene des Rechts (-> Bundesverfassung).
Elemente der Bundesverfassung
- Föderalistische Elemente ○ Aufgabenteilung Bund und Kantone, Kooperation ○ Mitwirkung Kantone ○ Gemeindeautonomie - Demokratische Elemente ○ Mischung von direkter und indirekter (repräsentativer) Demokratie - Sozialstaatliche Elemente ○ Soziale Ziele ○ Soziale Grundrechte ○ Kompetenznormen - Rechtsstaatliche Elemente ○ Grundrechte ○ Gewaltenteilung ○ Verfassungsgerichtsbarkeit - Weitere Grundwerte ○ Nachhaltigkeit ○ Wettbewerbsorientierte Wirtschaftsordnung ○ Subsidiaritätsprinzip
Schema zur Beurteilung von staatlichen Einschränkungen der Grundrechte
a) gesetzliche Grundlage,
b) (überwiegendes) öffentliches Interesse,
c) Verhältnismässigkeit und
d) Wahrung des Kerngehaltes.
innere Medienfreiheit
Die sogenannte «innere Medienfreiheit » würde bedeuten, dass der Medienbetrieb in einem
Verlag und in einer Redaktion so organisiert wird, dass die Unabhängigkeit der Redaktion gezielt geschützt wird.
Acht Felder der Staatskommunikation
- Bundesparlament
- Kantonsparlament
- Gemeindeparlament
- Bundesverwaltung
- Kantonsverwaltung
- Gemeindeverwaltung
- Justiz des Bundes
- Kantonale Justiz
Schema zur Prüfung von Erlassen auf ihr Verfassungsmässigkeit bei Grundrechtseinschränkungen
- Einschränkung durch ein Gemeinwesen (Staat)
- Ist das “einschränkend” handelnde Gemeinwesen zuständig?
- Welche Grundrechte könnten betroffen sein? (Grundrechtskatalog BV)
- Ist die Einschränkung rechtmässig? (Voraussetzung für Einschränkung von Grundrechten prüfen)
Voraussetzungen für die Einschränkung von Grundrechten
- Gesetzliche Grundlage, bei schwerwiegenden Einschränkungen sogar Grundlage im Gesetz selbst, also nicht bloss in einer Verordnung, d.h. einem Gesetz niedrigeren Ranges;
- öffentliches Interesse an der Einschränkung oder Schutz der Grundrechte Dritter;
- Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.
Doppelter Wettbewerb der Medien
- Im wirtschaftlichen Wettbewerb / Wettbewerb der Medienträger
- Im publizistischen Wettbewerb / Wettbewerb der Kommunikatoren