Medienrechrt Flashcards
Welche Bereiche umfasst das Medienrecht?
- Presserecht (Landespressegesetze)
- Filmrecht
- Telemedienrecht
- Rundfunkrecht (Rundfunkstaatsvertrag)
Welche Rechte garantiert Art.5 Abs.1 im Grundgesetz?
- Meinungsäußerungsfreiheit
- Informationsfreiheit
- Pressefreiheit
- Filmfreiheit
- Rundfunkfreiheit
Was ist eine Meinungsäußerung?
Ein Werturteil.
- Äußerung, die den Empfänger als subjektive Meinung anspricht und ihm als solche erkennbar ist.
(Element der Stellungnahme im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung. Auf den Wert, Richtigkeit oder Vernünftigkeit kommt es nicht an)
Abgrenzungskriterien Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung
Meinungsäußerung:
- subjektive Meinung,
- Element der Stellungnahme,
- kommt nicht auf Wert oder Richtigkeit an
Tatsachenbehauptung:
- Gehalt entsprechend dem Verständnis des Durchschnittsempfängers der OBJEKTIVEN Klärung zugänglich.
- Dem Beweis offen (Wahrheit muss beweisbar sein, z.B. Zeugen, Sachverständige)
- Gegeben, wenn die Tatsachenbehauptung konkrete, nach Raum und Zeit bestimmte Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt oder des menschlichen Seelenlebens betrifft.
Umstände für unzulässige Meinungsäußerung
- Schmähkritik
- Formalbeleidigung
- Verletzung der Menschenwürde
Schmähkritik
Nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund (BVerfGe 82, 284) -Sachbezug der Äußerung fehlt.
Formalbeleidigung
- Beleidigung ergibt sich nicht erst aus dem Inhalt der Äußerung, sondern aus der Form und äußeren Umstände.
- Bei Schimpfworten, die Herabsetzung enthalten oder bei Schmähkritik.
Abgrenzung Sachkritik/Schmähkritik
Sachkritik: - Meinungsäußerung, zulässig, schonungslos - bewusst übertrieben, ABER Sachbezogen Schmähkritik: - unzulässig - Diffamierung steht im Vordergrund - Beleidigungsabsicht erkennbar - Sachbezug fehlt
Üble Nachrede im Sinne des Strafrechts StGB §186
Tatsachenbehauptung, welche geeignet ist, einen anderen “verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen”:
- … habe Straftat begangen
- … führe unsittliches Leben (lässt sich aushalten, Flittchen)
- … habe hohe Schulden
- … habe körperliche oder seelische Defizite
Definition Informationsfreiheit
individuelles Recht gegen Behinderung durch Staat/Recht, sich aus allen allgemein zugänglichen Informationsquellen zu unterrichten.
(Kein Anspruch auf Eröffnung einer Informationsquelle)
- § Art. 5 Abs. 1 GG
Interpretationsgrundsätze für Äußerungen
Empfängerverständnis:
- Verständnis des unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums.
Sprachübliches Verständnis:
- unter Berücksichtigung der Gegendarstellung der Eigengesetzlichkeit des Mediums (Formulierungen, innere Vorgänge, Schlussfolgerung, Prognosen).
Einstweilige Verfügung
Möglichkeit, Rechte aufgrund einer Äußerung oder Behauptung geltend zu machen.
(Vorläufiger Rechtsschutz in dringlichen Angelegenheiten).
Voraussetzungen für Einstweilige Verfügung
- Dringlichkeit (seit Kenntnis von unzulässiger Äußerung, nicht mehr als 3-4 Wochen)
- > nur Unterlassungsanspruch, nicht Schadensersatz oder Beseitigung o.ä.
Unterlassungserklärung
Erklärender, verpflichtet sich, eine beanstandete Handlung in Zukunft nicht vorzunehmen.
- > Wiederholungsgefahr wird beseitigt.
kann vom Verletzten vorformuliert werden, Verletzer ist aber nicht an Formulierung gebunden.
Schadensersatz materieller Schäden
- Erfüllung eines Tatbestandes (§ 823 BGB)
- Verschulden muss vorliegen (Vorsatz oder fahrlässig)
- Positiver Schaden (vorhandener Vermögenswert verringert/zerstört)
- Entgangener Gewinn
- Zukünftiger Schaden
Schadensersatz immaterieller Schäden
- schwere Persönlichkeitsverletzung
- Verschulden (fahrlässig oder vorsätzlich)
- Fehlen der Möglichkeit, die verursachte Beeinträchtigung auf andere Weise auszugleichen.
Voraussetzungen für Widerruf
- Tatsachenbehauptung/Schmähkritik
- Nachweis der Unwahrheit (Vollbeweis)
- dadurch, Eingriff in die Rechte des Verletzten
- Notwendigkeit der Berichtigung (Pflicht zur Abgabe einer Erklärung, die nach Inhalt und Form zur Beseitigung der Störung erforderlich ist)
- Tatbestand der Rechtswidrigkeit (Beleidigung oder Persönlichkeitsverletzung)
Widerruf und Gegendarstellung
Gegendarstellung:
- Erklärung/Darstellung des BETROFFENEN (kein Nachweis der Unwahrheit der betreffenden Tatsachenbehauptung notwendig)
Widerruf:
- Erklärung/Darstellung des Mediums (Unwahrheit muss bewiesen werden)
Betroffenheit im Gegendarstellungsrecht
Tatsachenbehauptung berührt die eigene Interessensphäre mittelbar oder unmittelbar
-> individuelle Beziehung zur Tatsache besteht
Fristen und Vorschriften bei Gegendarstellung
Fristen: - unverzüglich - spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung Formvorschriften: - Schrift - Original (kein Fax) - eigenhändig unterzeichnet
Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Selbstbestimmung über die Darstellung und Benutzung der Person (Recht am eigenen Bild §22 KUG)
- Schutz vor Indiskretion (Sphären)
- Schutz vor Unwahrheit
- Schutz von Ehre und Ruf
- Schutz vor Gefährdung von Leben und Freiheit
Welche Sphären gibt es im allgemeinen Persönlichkeitsrecht?
- Intimsphäre
- Geheimsphäre
- Privatsphäre
- Sozialsphäre
- Öffentlichkeitssphäre
Was ist die Privatsphäre?
Rückzugsbereich des Einzelnen, insbesondere der häusliche oder außerhäusliche Bereich, indem Situation vorgefunden oder geschaffen wird, in der Betroffener begründetermaßen davon ausgehen darf, den Blicken derÖffentlichkeit entzogen zu sein (§ Art 2 Abs. 1 GG)
3 Rechtsbereiche bei Recht am eigenen Bild
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht schützt vor Herstellung, Verbreitung und öffentlicher Zurschaustellung
- Kunsturheberrecht: Verbreitung und öffentlicher Zurschaustellung
- StGB § 201a: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahme