Markt & Chancen Flashcards

1
Q

Was ist die Struktur des gegliederten KV Systems?

A

Gesetzliche KV + private KV + sonstige sicherungssysteme

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2
Q

Wie und wann entstand die private KV?

A

Sie entstand in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen.

Auslöser waren die Inflation und die Wirtschaftskrise.

Gewerbliche ANs waren durch Bismarcksche Pflichtversicherung geschützt.

Andere Arbeiter:innen (z.B. Handwerker und Gewerbetreibende) waren es nicht. Krankheitskosten führten zu existenzgefährdenden Vermögensverlusten

Es entstanden zwangsläufig Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit der ersten privaten KV

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3
Q

Für was gibt es eine Krankenversicherung?

A

Man sorgt für „Wechselfälle des Lebens vor“, die aus eigener wirtschaftlicher Kraft nicht zu bewältigen wären

Krankheitsrisiko = eventuelle finanzielle Einbußen

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4
Q

Was deckt eine PKV?

A
  • ambulante Heilbehandlung (Beratungen, Röntgen, Arznei- u Verbandsmittel, Heil- u Hilfsmittel)
  • stationäre Heilbehandlung (Krankenhausleistungen u Pflegesätze)
  • zahnärztliche Behandlung (Ersatz etc)
  • Verdienstausfall bei AU (Arbeitsunfähigkeit) infolge von Krankheit oder Unfall (Krankgeld)
  • zusätzliche Bedürfnisse (z.B. Einzelzimmer, privatärztliche Behandlung)
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5
Q

Was sind zwei Prinzipien im Bereich KV?

A

Sozialstaatprinzip (GKV)
> leistet gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge für gesetzlich bestimmte Personen

Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (PKV)
> Vorsorge in eigener Verantwortung durch individuell vereinbarten Versicherungsschutz

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6
Q

Wie viel Prozent aller Bundesbürger sind über die GKV pflichtversichert ?

A

88 %

> ist wichtiger Eckpfeiler des sozialen Netzes in Deutschland

> ist eine Pflichtversicherung

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7
Q

Was sind die 6 kennzeichnenden Prinzipien der GKV?

A

1) Solidaritätsprinzip

2) Prinzip der gegliederten Krankenversicherung

3) Selbstverwaltungsprinzip

4) Wirtschaftlichkeitsgebot

5) Sachleistungsprinzip

6) Kostenerstattungsprinzip

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8
Q

Erkläre das Solidarprinzip

A

Beiträge des Versicherten richten sich nach finanzieller Leistungsfähigkeit

Bemessen sich nach Prozentsatz des Einkommens

Alter, Geschlecht, Gesundheitliches Risiko sind unerheblich

Leistungsanspruch ist nicht von Höhe des gezahlten Beitrages abhängig

Besonderheit: Kinder und nicht erwerbstätige Ehegatten sind durch beitragsfreie Familienversicherung geschützt

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9
Q

Erkläre das Prinzip der gegliederten KV

A

Die GKV ist organisatorisch eine gegliederte Versicherung

> gibt keinen einheitlichen Träger, sondern verschiedene Kassenarten mit regionaler, berufsständischer oder branchenspezifischer Ausrichtung

> dies ist wichtiger Garant für freiheitliches Gesundheitswesen und Versichertennähe

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10
Q

Erkläre das Selbstverwaltungsprinzip

A

Einzelne Versicherungsträger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts

Sie erfüllen Aufgaben in eigener Verantwortung

Selbstverwaltung wird in ehrenamtlicher Tätigkeit von Vertretern d. Versicheren und der Arbeitgeber ausgeübt.

Organ ist Verwaltungsrat

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11
Q

Erkläre das Wirtschaftlichkeitsgebot

A

Leistungen der Kassen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und notwendiges Maß nicht überschreiten.

Leistungen, die nicht notwendig sind, dürfen Kassen nicht bewilligen.

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12
Q

Erkläre das Sachleistungsprinzip

A

Versicherte muss beim Arzt, in Apotheke, im KH und bei anderen Leistungserbringern nicht aus eigener Tasche zahlen.

Es wird direkt von der KK gezahlt.

Läuft über die KK Karte und den Chip.

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13
Q

Erkläre das Kostenerstattungsprinzip

A

Alle GKV Versicherten haben Möglichkeit statt Sach- und Dienstleistungen das Kostenerstattungsprinzip zu wählen.

Sie zahlen (wie bei PKV) zunächst selbst und reichen Rechnungsbelege bei Kasse ein.

Versicherte ist an Entscheidung 1 Jahr gebunden, Kasse hat Pflicht ihre Versicherten zu beraten bei Umstellung.

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14
Q

Die GKV wird von mehr als 90 Krankenkassen durchgeführt. Nenne die Träger der GKV.

A

1) Allgemeine Ortskrankenkassen = bestehen für abgegrenzte Regionen, sie sind allen Personen zugänglich (soweit nicht kraft Gesetzes bestimmen Kassen zugeordnet werden)

2) Betriebskrankenkassen = können vom Arbeitgeber für eigenen Betrieb gegründet werden, wenn Betrieb mehr als 1000 Angestellte hat und Leistungsfähigkeit auf Dauer gesichert ist. Sie sind arbeitgeber- und betriebsbezogene Belegschaftskassen

3) Innungskrankenkassen = Handwerksinnungen können für Betriebe Innungskasse gründen, falls Mindestzahl an Arbeitnehmern vorhanden

4) Bundesknappschaft = für Bergleute, Bergbau Beschäftigte, sowie Rentner und jeweiligen Familienangehörigen der Bergbauleute

Im Januar 2008 erfolgt Zusammenschluss mit See-KK > See KK-Versicherte wurden zu Knappschafts-Versicherten

5) Landwirtschaftliche KK = gibt 9 davon, versichert sind landwirtschaftliche Unternehmen, Azubis im Bereich LW, mitarbeitende Familienangehörige, Rentner (Altershilfe für Landwirte)

6) Ersatzkassen = stehen allen offen ( z.B. DAK, Barmer, Techniker)

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15
Q

Was bedeutet die Gesundheitsreform und was dürfen KKs ab 1.4.2007?

A

Sie dürfen auch über Grenzen der Kassenarten hinweg fusionieren.

Dazu Beschluss der Verwaltungsräte und Genehmigung durch Aufsichtsbehörde notwendig.

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16
Q

Erkläre das Kassenwahlrecht und nenne Beispiele

A

Alle versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitglieder können am Wohn- oder Beschäftigungsort ihre KK wählen:

  • die allgemeine Ortskrankenkasse
  • jede Ersatzkasse, deren Geschäftsgebiet sich nach Satzung auf Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt
  • Betriebs / InnungsKK, falls dort angestellt
  • KK, bei der vor Beginn der Pflicht oder Berechtigung einer Versicherung zuletzt Mitgliedschaft/ Familienversicherung bestanden hat
  • KK des Ehegatten
  • seit 1.4.2007 auch Knappschaft frei wählbar
  • Student:innen können AOK / jede Ersatzkasse an Ort wo Hochschule ist
  • Rentner, die versichert sind können zw Betriebs- oder Innungskasse wählen, falls in Betrieb angestellt
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17
Q

Darf die gewählte KK die Mitgliedschaft ablehnen?

A

Nein. Die KK ist an die Ausübung des Wahlrechts gebunden.

Falls versicherte Person 15. Lebensjahr vollendet hat.

Familienversicherte sind an Entscheidung des Mitglieds gebunden.

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18
Q

Was entscheidet darüber, ob eine Person pflicht- oder freiwillig versichert ist?

A

Das JAHRESARBEITSENTGELT (JAE)

Überschreitet das Gehalt diese Grenze (JAEG) so kann die Person sich freiwillig versichern lassen. (Versicherungsfreiheit tritt ein)

19
Q

Wie wird JAEG ausgerechnet? (6)

A

1) monatliches Bruttogehalt / Brutto Lohn

2) Leistungszulagen, pauschalierte Mehrarbeitsvergütungen

3) Schichtzulagen, Erschwerniszuschläge

4) Urlaubsgeld, Weihnachtszuwendungen

5) Vermögenswirksame Leistungen des AG

6) alle Provisionen aus Vermittlungs und Verkaufsabschlüssen des ANs

20
Q

Was wird nicht mit ins JAEG gezählt?

A

1) Familienzuschläge

2) nicht pauschalierte Überstundenvergütungen

3) Jubiläumsgelder

4) Arbeitnehmersparzulage

5) sonstige Nebeneinkünfte (Mieten, Kapitalerträge)

6) Unterstützungen bei z.B. Krankheit

21
Q

Wann wird das JAEG neu berechnet?

A
  • bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses
  • jede dauerhafte Gehaltsänderung
  • zu Beginn eines Kalenderjahres

Die GKV informiert Personen schriftlich wenn Versicherungsfreiheit eintritt

22
Q

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ?

A

Einkommen, das max. zur Berechnung des Versichertenbeitrages herangezogen wird

2024: 5.175 Euro

23
Q

Es besteht ein freies Wahlrecht.

Was sind die Regeln?

A
  • Versicherte ist 12 Monate an neue Kasse gebunden
  • Sonderkündigungsrecht bei Erhebung eines Zusatzbeitrages / Übertritt zur PKV
  • Möglichkeit zu wechseln, um günstigere KK oder bessere Leistungen zu erreichen
24
Q

Wer zählt alles zu den Pflichtversicherten?

A
  • Azubis
  • Rentner (2. Hälfte ihres Berufslebens 9/10 in der GKV versichert waren)
  • Seeleute
  • Studenten (bis zum Abschluss des 14. Semesters und Vollendung 30. Lebensjahr)
  • Selbstständige Künstler und Publizisten (unter der JAEG)
  • Arbeitslose mit Leistungsbezügen vom Amt
  • Land und forstwirtschaftliche Unternehmen und Familienangehörige
  • Behinderte, die in Werkstätten arbeiten
  • Künstler und Publizisten
  • Angestellte die unter die JAEG fallen
25
Q

Wer zählt zu den freiwillig versicherten?

A
  • Arbeitnehmer, deren Lohn über die aktuelle JAEG geht und die des Folgejahres
  • Beamten
  • Studenten (Vorraussetzungen beachten)
  • geringfügig beschäftigte
  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Personen, die aus der Familienversicherung ausscheiden und Vorversicherungszeiten erfüllen
  • Rentner, die nicht pflichtversichert sind
  • ANs deren Mitgliedschaft durch Auslandsreisen endete, wenn sie in die GKV zurückkehren und innerhalb von 2 Monaten anfangen zu arbeiten
26
Q

Wer zählt zu den Familienversicherten?

A
  • Ehe- und Lebenspartner (Besonderheiten wenn Ehegatten Einkommen generieren)
  • Kinder

NUR WENN:

Einkommen liegt unter Grenze (505 Euro monatlich) oder als geringfügig Beschäftigte mit 520 EUR monatlich

27
Q

Nenne die Vorraussetzungen für Aufnahme in Familienversicherung

A
  • familienversicherte haben Wohnsitz im Inland
  • sind nicht selbst versicherungspflichtig u nicht freiwillig versichert
  • sie gehen keiner hauptberuflichen Tätigkeit nach
  • monatliches Gesamteinkommen liegt unter Grenzbetrag (2024: 505 EUR)
28
Q

Bis wann sind Kinder beitragsfrei versichert?

A
    1. Geburtstag
    1. Geburtstag (wenn nicht erwerbstätig)
    1. Geburtstag (bei Schule, Studium or FSJ)

Gilt auch für: Enkelkinder, Stiefkinder, Pflegekinder die vom gesetzlich Versicherten unterhalten werden

  • behinderte Kinder lebenslang
29
Q

In welchen Bereichen können im Krankheitsfall Kosten entstehen?

A
  • stationäre Behandlungen (im
    KH)
  • ambulante Behandlungen (Arztbesuche, Medikamente)
    -Zahnmedizinische Versorgung (Zahnersatz)
  • Krankengeld (Arbeitsunfähigkeit)
30
Q

Nenne Merkmale der PKV

A
  • Alter, Vorerkrankungen, Gesundheitszustand beeinflussen Beitrag
  • Leistungsumfang und Selbstbeteiligungen bestimmen den Betrag
  • Leistungsanspruch = Leistungsumfang
  • Altersrückstellungen: man zahlt im
    jungen Alter mehr und mit der Zeit weniger (da weniger Gehalt)
  • Kostenerstattungsprinzip
  • Kapitaldeckungsverfahren: Beiträge werden gespart und verzinst, um im Leistungsfall ausgezahlt zu werden
31
Q

Nenne Merkmale der GKV

A
  • gesundheitliches Risiko ist unerheblich
  • Leistungsanpruch hängt nicht von Höhe der Beiträge ab
  • beitragsfreie Familienversicherung für Kinder und Ehegatten (erwerbsfreie)
  • Sachleistungsprinzip: Chipkarte regelt Zahlung
  • Umlageverfahren: eingezahlte Beiträge werden unmittelbar für Finanzierung herangezogen
32
Q

Wer ist potenzieller Kunde für eine PKV?

A
  • GKV Mitglieder die über die JAEG kommen (Versicherungsfreie ANs)
  • freiwillig versicherte GKV Mitglieder
    > Vollversicherung bei PKV Zusatzversicherungen bei PKV (Selbstständige und Freiberufler)
  • bei Scheidung von Ehegatten, der in GKV ist
  • Kinder, die aus der Familienversicherung austreten (Altersgrenzen)
  • Angehörige des öffentlichen Dienstes ( Beamte, Richter und Beihilfeberechtigte)
  • Rentner (bestimmte Vorraussetzungen um in die KVdR = (Krankenversicherung der Rentner für pflichtversicherte Rentner) müssen bestehen)
33
Q

Was ist die rechtliche Grundlage für alle Regelungen der GKV?

A

Sozialgesetzbuch fünftes Buch (SGB V)

34
Q

Was sind Voraussetzungen für freiwillige Versicherung?

A
  • Personen, die aus Versicherungspflicht ausgeschieden sind, jedoch
    > unmittelbar vor Ausscheiden aus Pflichtversicherung ununterbrochen 12 Monate GKV versichert waren
    > in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate
  • Personen, die aus Familienversicherung ausscheiden und Vorversicherungszeiten erfüllen
  • Schwerbehinderte
35
Q

Kinder und Ehegatten sind in der GKV familienversichert.

Dennoch darf ihr Gesamteinkommen nicht über 505 (Nebeneinkünfte) / 520 (minijob) gehen, sonst sind sie es nicht mehr.

Was gehört zu den 7 Einkunftsarten die mitgezählt werden?

A

1) Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
2) Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ( Minijobs 520 Euro )
3) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
4) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
5) Einkünfte aus Gewerbebetrieben
6) Einkünfte aus Kapitalvermögen
7) sonstige Einkünfte ( Unterhaltsleistungen / Leibrenten )

36
Q

Welche Rentner sind pflichtversichert in der KVdR ?

A
  • notwendige Vorversicherungszeit: gesamtes Erwerbsleben wird in 2 Hälften geteilt > in 2. Hälfte mindestens 90 % dieses Zeitraumes in gesetzlicher KK versichert (eigene Mitgliedschaft Oder Familienversicherung)
  • Bezug einer Rente aus gesetzlichen Rentenversicherung
37
Q

Welche Rentner sind freiwillig versichert in der GKV?

A
  • Wenn Rentner in der GKV versichert war, jedoch Vorraussetzungen für Aufnahme in KVdR nicht erfüllt

Hinweis: Rentner / Rentenantragssteller, die durch Antrag oder Bezug pflichtig würden, können sich von Pflicht befreien lassen > müssen aber Mitglied bei PKV werden

38
Q

Was ist der Notlagentarif (NLT) ?

A

Durch diesen Tarif werden Versicherte entlastet, die ihren Beitrag nicht mehr zahlen können und Mahnungen haben.

Er kann nicht im Neugeschäft eingesetzt werden. Nur für laufende Verträge!

39
Q

Nenne die 7 Versicherungsformen in der PKV

A

1) krankheitskosten Vollversicherung
2) „..“ -Zusatzversicherung
3) krankentagegeld Versicherung
4) Krankenhaustagegeld Versicherung
5) private Pflegeversicherung
6) Auslandsreise Versicherung
7) sonstige Versicherung ( Anwartschatsversicherung, Kurversicherung)

40
Q

Erkläre „Anwartsschaftsversicherung“

A

Eine Anwartschaftsversicherung hilft die Rechte aus einer PKV zu schützen.

Es gibt eine „kleine“ und „große“ anwartschaft,

Klein = nur Krankheiten werden einbezogen

Groß = auch Altersrückstellungen

Während der Dauer dieses Vertrages besteht kein leistungsanspruch

41
Q

Erkläre die Beitragsentlastungsvereinbarung (BEV)

A

Versicherte kann gegen Beitrag eine BEV abschließen damit man im Alter weniger Beitrag zahlt (z.B. monatliche Entlastung von 50 eur)

Geht ab 20. Lebensjahr und max. bis 59. Lebensjahr abgeschlossen werden

42
Q

Wann kann ein Pflichtversicherter in der GKV ein Recht auf Befreiung ?

A
  • Änderung der JAEG
  • Bezug von ALG / Unterhaltsgeld
  • Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit während Elternzeit
  • Herabsetzung der Arbeit auf Teilzeit
  • Einschreibung als Student
  • Tätigkeit in Einrichtung für Behinderte
  • Antrag auf Rente bzw. Rentenbezug
43
Q

Wie viel Prozent muss der Versicherte selbst zahlen bei einem Krankenhausaufenthalt? (Zuzahlungen)

A

10% der Behandlung

Höchstens 10 Euro mindestens 5 Euro

Wenn Kosten unter 5 Euro liegen, dann zahlt der Versicherte den vollen Preis

44
Q

Leistungsbereiche der GKV bei ambulanten Behandlung

A

Arztbesuche, Behandlung, Beratung, Medikamente

  • verschreibungspflichtige Medikamente sind 10 % des Preises
    > mindestens 5 Euro maximal 10 Euro
  • Heilmittel und häusliche Pflege > 10% kosten des Mittels / Leistung + 10 Euro je Verordnung (häusliche Pflege ist auf 28 Tage im Jahr begrenzt)
  • Hilfsmittel (Hörgerät, Rollstuhl) > 10 % min 5 max 10