Mangel Flashcards
1
Q
Wann treten keine Mängelansprüche auf?
A
Mangel beruht auf:
- auftraggeberseitiger Leistungsbeschreibung oder sonstigen Anordnungen
- vom AG gelieferten oder bindend vorgeschriebenen Stoffen
- mangelhafte Vorleistungen anderer UN
Oder
- der AN seiner Hinweispflicht genügt hat
2
Q
Nennen sie die Mängelansprüche vor der Abnahme gem. VOB/B
A
- Nacherfüllungspflicht
- Schadensersatzpflicht
- Minderung, wenn keine Möngelbeseitigung möglich
- Selbstvornahme, wenn Mangel trotz
- Rüge
- Fristsetzung mit Kündigungsdrohung
- schriftliche Kündigungserklärung
- Aufwendungsersatz
3
Q
Was ist die Verjährungsfrist von Bauwerken laut BGB ?
A
5 Jahre
4
Q
Was sind die Fälligkeitsvoraussetzungen bei einer nicht-Vertrags-Frist
A
- Eintritt der Frist
- Abhilfeaufforderung
- Fristüberschreitung
5
Q
Wann ist eine Mahnung entbehrlich?
A
- $286 Kalenderfrist
- $286 Ereignisfrist
- $286 endgültige Leistungsverweigerung
- 286 besondere Gründe
6
Q
Kann Verschulden auch nicht gegeben sein?
A
Ja
Nach 286 4. Verzug des Schuldners
Der Schuldner kommt nicjt in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
7
Q
Was sind die Rechtsfolgen des Verzuges ?
A
- Schadensersatz
- Vertragsstrafe
- Kündigung ($8 bei Terminverzug)
8
Q
Nennen sie 4 Formen der Abnahme
A
- stillschweigende Abnahme
- formlose Abnahme
- förmliche Abnahme
- fiktive Abnahme
9
Q
Rechtsfolgen der Abnahme
A
- Übergang der Leistungs- und Preisgefahr auf den AG
- Beweislastumkehr für Mängel
- Beginn der Verjährung der Mängelansprüche
- Verlust nicht vorbehaltener Ansprüche wegen
- bekannter Mängel (ausgenommen SE)
- Vertragsstrafe
- Werklohnfälligkeit
- Wegfall der Vorleistungspflicht des AN
- Beschränkung des Erfüllungsanspruchs