Mangel Flashcards

1
Q

Wann treten keine Mängelansprüche auf?

A

Mangel beruht auf:

  • auftraggeberseitiger Leistungsbeschreibung oder sonstigen Anordnungen
  • vom AG gelieferten oder bindend vorgeschriebenen Stoffen
  • mangelhafte Vorleistungen anderer UN

Oder

  • der AN seiner Hinweispflicht genügt hat
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2
Q

Nennen sie die Mängelansprüche vor der Abnahme gem. VOB/B

A
  • Nacherfüllungspflicht
  • Schadensersatzpflicht
  • Minderung, wenn keine Möngelbeseitigung möglich
  • Selbstvornahme, wenn Mangel trotz
    - Rüge
    - Fristsetzung mit Kündigungsdrohung
    - schriftliche Kündigungserklärung
  1. Aufwendungsersatz
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3
Q

Was ist die Verjährungsfrist von Bauwerken laut BGB ?

A

5 Jahre

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4
Q

Was sind die Fälligkeitsvoraussetzungen bei einer nicht-Vertrags-Frist

A
  • Eintritt der Frist
  • Abhilfeaufforderung
  • Fristüberschreitung
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5
Q

Wann ist eine Mahnung entbehrlich?

A
  • $286 Kalenderfrist
  • $286 Ereignisfrist
  • $286 endgültige Leistungsverweigerung
  • 286 besondere Gründe
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6
Q

Kann Verschulden auch nicht gegeben sein?

A

Ja

Nach 286 4. Verzug des Schuldners

Der Schuldner kommt nicjt in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

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7
Q

Was sind die Rechtsfolgen des Verzuges ?

A
  • Schadensersatz
  • Vertragsstrafe
  • Kündigung ($8 bei Terminverzug)
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8
Q

Nennen sie 4 Formen der Abnahme

A
  • stillschweigende Abnahme
  • formlose Abnahme
  • förmliche Abnahme
  • fiktive Abnahme
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9
Q

Rechtsfolgen der Abnahme

A
  1. Übergang der Leistungs- und Preisgefahr auf den AG
  2. Beweislastumkehr für Mängel
  3. Beginn der Verjährung der Mängelansprüche
  4. Verlust nicht vorbehaltener Ansprüche wegen
    • bekannter Mängel (ausgenommen SE)
    • Vertragsstrafe
  5. Werklohnfälligkeit
  6. Wegfall der Vorleistungspflicht des AN
  7. Beschränkung des Erfüllungsanspruchs
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