LS 1: Buchführung Flashcards
Buchführung
Definition
Die kaufmännische Buchführung hält die Anfangsbestände von Vermögen und Schulden fest, erfasst alle Veränderungen und ermittelt die Schlussbestände.
Geschäftsfälle
- Verkauf Erzeugnisse
- Einkauf Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe
- Zahlung Lagermiete
- Gehälter zahlen
Interne Aufgaben Buchführung
- Fungiert als Gedächtnisstütze
- Instrument der Erfolgsvermittlung
- Ermittlung Vermögen und Schulden
- bildet Grundlage für Preiskalkulation
- Spiegelbild der Geschäftstätigkeit
Externe Aufgaben Buchführung
- Gegenüber Mitarbeitern
- gegenüber Kunden
- gegenüber Finanzamt
- gegenüber Staat
- gegenüber Lieferanten
- gegenüber Kapitalgeber, Gläubiger (z.B. Banken, Privatpersonen)
- gegenüber Gerichten ( bei Streitigkeiten bis zur Gerichtsverhandlung)
Gesetzliche Grundlagen
Unterteilung
a)Handelsrecht
- Handelsgesetzbuch (HGB)
-Spezialgesetze für Unternehmensformen
z.B. GmbH-Gesetz
Aktiengesetz
Genossenschaftsgesetz
b) Steuerrecht
- Abgabenverordnung (AO)
- Spezialgesetze für Steuerarten
z. B. Umsatzsteuergesetz Einkommensteuergesetz
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Definition
Eine Buchführung gilt als ordnungsgemäß, wenn ein Sachverständiger Dritter sie in angemessener Zeit verstehen kann.
- Sachverständiger: Geschäftsführer
- Sachverständiger: Hauptbuchhalter 3. Sachverständiger: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Regeln
- Keine Buchung ohne Beleg!
- Klarheit und Übersichtlichkeit
- Eintragungen in lebendiger Sprache
- Beträge in Euro
- fortlaufende, vollständige und richtige Aufzeichnung aller Geschäftsfälle
- laufende Nummerierung der Belege
- laufende Nummerierung der Seiten und Blätter in den Büchern
- keine Bleistift Eintragungen, Buchungsinhalte dürfen nicht unleserlich gemacht werden
- Einhaltung der Aufbewahrungspflicht (10 Jahre)