Lösungsschema Flashcards

1
Q

Der Täter könnte einen Diebstahl gem. § 242 StGB begangen haben, indem er zwei Flaschen Remy Martin aus dem Schaufenster genommen hat und sich, ohne zu bezahlen, entfernt.

1. Was sind die objektiven Tatbestände zu 
    diesem Fall? 
2. Erläutere diese anhand des Beispiels.
3. Welches Fazit ergibt sich daraus?
4. Und was war nochmal ein Diebstahl?
A
      1. ✔️ Sache
        • sind alle körperlichen
        Gegenstände, unabhängig von ihrem
        Aggregatzustand und ihrem
        wirtschaftlichen Wert.
        • Die Flaschen sind fest, man kann die
        anfassen. Damit sind die körperliche
        Gegenstände und somit Sache im Sinne
        dieser Vorschrift.

✔️ beweglich
• eine Sache ist beweglich, wenn sie
tatsächlich fortgeschafft werden kann,
auch wenn sie zu diesem Zweck erst
beweglich gemacht werden muss.
• die Flaschen könnten weggetragen
werden und sind damit beweglich.

✔️ fremd
• fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im
Alleineigentum des Täters steht und nicht
herrenlos ist.
• Die Flaschen sind offensichtlich Eigentum
des Inhabers des Spirituosenheschäfts,
denn sie stehen im Geschäft zum Verkauf
und sind somit auch nicht herrenlos. Sie
sind damit für den Täter fremd.

  1. Es handelt sich somit um eine fremde, bewegliche Sache
  2. Einen Diebstahl gem. § 242 StGB begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt in der Absicht, sich oder einem Dritten die Sache rechtswidrig zuzueignen.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly