LF 1.1 Flashcards
Def WHO Gesundheit
Zustand völligen psychischen, physischen & sozialen Wohlbefindens und nicht nur Freisein v. KH/Gebrechen
Def. Ergotherapie DVE
ET=
• unterstützt, begleitet
• Menschen jeden Alters
• Bedrohung/Betroffen v. Einschränkungen in Handlungsfähigkeit
• Ziel: Stärken v. Bedeutungsvoller Betätigung
Ergotherapie Def. WFOT
• Förderung v. GH & Wohlbefinden durch Betätigung
• Ziel: Ermöglichung d. Teilnahme am tägl. Leben
• Erreicht durch: Befähigung zu Fähigkeiten, die Teilhabe erweitern oder Modifikation d. Umwelt
• aktive Inbolvierung d. K. in ther. Prozess
Ergotherapie Def. COTEC
Ziel der ET: GH & Wohlbefinden durch Ermöglichung von sinngebender Betätigung fördern
Kernbegriffe aller Definitionen ET
• Klient:innenzentriert
• alltagsbezogen
• Betätigungsorientiert
• Lebensqualität, Teilhabe, Zufriedenheit
ET Fachbereiche
• Orthopädie
• Neurologie
• Pädiatrie
• Geriatrie
• Psychiatrie
• Onkologie
• Innere Medizin
• Arbeitstherapie
Arbeitsfelder/Einrichtungen
Ambulant
Praxen - Institutambulanzen - Kontaktstellen
teilstationär
Tageskliniken - Förderkindergärten
Stationär
KH - Rehaklinik
ET Maßnahmen (+BE-Zeit)
• MoFu (30min)
• Neurophysiologisch (45min)
• Neuropsychologisch (30min)
• Psychosozial (45min)
• Therapieergänzend (-)
MoFu-Behandlung
• 30min
• Wdhstellung physiologischer Bewegungsabläufe
• Fein/Grobmotorik, Koordination…
Neurophysiologische Behandlung (sensomotorisch-Perzeptiv)
• 45min
• Sinnesbereiche + Wahrnehmung verbessern
• z.B. SI-Therapie
Neuropsychologische Bhd (HLT)
• 30min
• Gedächtnis, Konzentration, Orientierung…
Psychosozial/psych. Funktionelle Bhd
• 60min
• emotional., psychosoziale + psychomotorische Fähigkeiten
Therapieergänzende Maßnahmen
• z.B. thermobehandlung, Schienenversorgung
Ethische Prinzipien der ET
• Autonomie
• Ehrlichkeit + Wahrhaftigkeit
• Kollegialität
• Professionalität
• Sozial. Gerechtigkeit
• Verfahrensgerechtigkeit
• Vertraulichkeit
• Wohltun & Nicht-Schaden
Autonomie
• Verbot, autonome Entscheidungen d. K. zu behindern
• Gebot, selbstständige Entscheidungen zu ermöglichen
• Einwilligung für indizierte Maßnahmen notwendig -» Einwiligungsfähigkeit
-> Vorraussetzung: angemessene Auflärung
Ehrlichkeit + Wahrhaftigkeit
• Basis für gute und vertrauensvolle zusammenarbeit
• Bewusstsein, jeder klient:in hat eigene wahrheit
• verhalten im Altag wirkt sich auf berufliche Glaubwürdigheit aus
Kollegialität
• Kooperatives vertrauen am Arbeitsplatz → professionelles miteinander
• Eintreten für Kolleginnen und Berufsstand
• Gegenseitige wertschätzung und Achtsamneit
• Weitergabe von Erfahrung und wissen
Professionalität
Vertreten des Berufsstandes nach innen und außen gegenüber
→ Grundlage: kontinuierliche Reflexion des eigenen Handelns
Sozial. Gerechtigkeit
•Therapie ist vollig unabhängig von jeglichen sozialen Aspekten
• Vergleichbarer Handlungsbedarf → gleichwertige ergotherapeutische Maßnahmen
• unterschiede in Behandlung nur durch unterschiedl. Handlungsbedürfnisse
Verfahrensgerechtigkeit
• sich an die Entscheidungen von Politil und Kostentrager halten
• Nachvollziehbarkeit und Transparenz gegenüber erbrachten leistungen
• Berüchsichtigung des wirtschaftlichkeitsgebotes
Vertraulichkeit (+Schweigepflicht)
sensibler ungang mit samtl. informationen
• Weitergabe von Daten nur mit zustimmung d. K.
K. hat Einsichtsrechte in Behandlungsunterlagen
Schweigepflich
Ethische & Rechtliche Pflicht, alles in Stillschweigen zu bewahren, was bei der Ausübung d. Berufes bekannt wird
Wohl-tun & Nicht-Schaden
• die Vorgehensweise ist Klient:innenzentriert
• therapeutische Invention mehr Nutzen als schaden
-> Wohl d. K. stets im Folus
• nur verordnungen annehmen, Qualifikation Therapeutin entsprechend
• Gefahrensituationen vorrausschauend erkennen und vermeiden
Ausbildungs- und Arüfungsverordnung für Ergotherapeut:innen
• Ausbildung: 3 Jahre, theoretische/praktische/fachpraktische Ausbildung
• Staatlich. Prüfung: schriftlich/mündlich/praktisch
• schriftlicher Teil: (jeweils 180min/3 Tage)
I. Spez./Allg. KL, Arbeitsmedizin
II. Staats-/Gesetzes-/Berufskunde
III. Behandlungsverfahren
• mündlicher Teil: (max. 15min)
BioAnaPhys - ETGrundlagen - Medsoz/Gero
• praktischer Teil: (Max. 12std, 2 Tage)
Handwerk
• nicht bestand. Prüfungsteil 1x Wdh
Geschichte ET wichtige Ereignisse
• 1908: Erste ET-Schule (Grundstein!) Gründung Chicago
• 1914-1918: Kriegsverletzte 1. WK
• 1929: Wissensch. Grundlage AT durch Hermann Simon
• 1953: 1. deutsche anerkannte Schule f. Beschäftigungs/AT (Anna Stift/Hannover)
• 1954: Gründung „Dt. Verband f. Beschäftigungsgherapie
• 1979: KK-Zulassung ET-Leistungen
• 1999: Berufsbezeichnung ET eingeführt
• 27.10: Welt-ET-Tag