Lektion 6 Flashcards
Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatz)
Was darf in die Bilanz?
Vermögensgegenstände
Wirtschaftlicher Wert, selbstständig verkehrsfähig und selbstständig bewertbar
Was bezeichnet den wirtschaftlichen Eigentümer?
übt die tatsächliche Herrschaft über einen Vermögensgegenstand aus und trägt Chancen und Risiken sowie Nutzen und Lasten
Erhaltungsaufwand (Aufwandsbuchung)
- Vermögensgegenstand wird in ordnungsgemäßem Zustand erhalten
- Wesensart wird nicht verbessert
Herstellungskosten; Aktivierung in der Bilanz
- Substanzmehrung bzw. Erweiterung
- Gebrauchs- und Verwertungsmöglichkeit wird verbessert
- Lebensdauer wird nicht nur geringfügig verlängert
Schulden
- selbstständig bewertbar
- sichere Belastung des Vermögens
- rechtlich oder wirtschaftliche Leistungsverpflichtung
gewillkürtes Bertriebsvermögen
liegt vor, wenn sich nicht klar sagen lässt, ob ein Vermögensgegenstand privat oder betrieblich ist
Wahlrechte
- Disagio
- Selbst erstelltes immaterielles Anlagevermögen
Verbote
- Gründungsaufwand
- Aufwand für EK-beschaffung
- Aufwand für Abschluss von Versicherungsberträgen
- immaterielle Vermögensgegenständes des AV, welche nicht entgeltlich erworben wurden
- Andere Rückstellungen als in §249 angegeben
- Forschungsaufwand
Bewertung
es wird entschieden, mit welchem Wert ein Vermögensgegenstand in der Bilanz steht
Zugangsbewertung
ist die Bewertung zum Zeitpunkt des erstmaligen Bilanzansatzes
Anschaffungskosten
sind der Wert der erworbenen Vermögensgegenstände bei der Zugangsbewertung
Herstellungskosten
sind der Wert der selbst erstellten Vermögensgegenstände bei der Zugangsbewertung
Wertuntergrenze (WUG)
ergibt sich aus den Pflichtbestandteilen der Herstellungskosten nach §255 HGB
Fremdkapitalkosten
entstehen bspw. bei der Aufnahme eines Darlehens (Zinsen), gehören nicht zu den handelsrechtlich zulässigen Herstellungskosten