Kostenartenrechnung Flashcards
Merkmale von Kosten
- mengenmäßiger Verbrauch (z.B. Arbeitsstunden, Material)
- Sachzielbezogenheit des Verbrauchs (betriebsbezogen)
- Bewertung des Verbrauchs (Geldeinheiten)
Wertmäßiger Kostenbegriff
Kosten sind der wertmäßige Verzehr von Gütern und Dienstleistungen zum Zweck der betrieblichen Leistungserstellung
Pagatorischer Kostenbegriff
Nur die Anschaffungsausgaben sind als Kostenwert anzusetzen (schließt Zusatzkosten aus; es muss ein Zahlungsvorgang erfolgt sein)
Entscheidungsorientierter Kostenbegriff
Kosten sind die durch die Entscheidung über das betrachtete Objekt ausgelösten zusätzlichen Ausgaben (Auszahlungen)
Gliederung der Kostenarten
- verbrauchte Produktionsfaktoren (Sachkosten, Arbeitskosten, Kapitalkosten)
- Verrechnung der Kosten (Einzel- /Gemeinkosten, unechte Gemeinkosten)
- nach betrieblicher Funktion (Beschaffung, Produktion,..)
- Verhalten bei Beschäftigungsschwankungen (fixe / variable Kosten)
- den Kostenträgern direkt zugeordnet
Grundsatz der Reinheit
Die einzelnen Kosten sind so festzulegen, dass “saubere Kosten” entstehen; Mischkostenarten wie “Sonstige Kosten” sind zu vermeiden
Grundsatz der Einheitlichkeit
Die Kostenarten müssen so genau bestimmt sein, dass gleiche Kostengüter in jeder Abrechnungsperiode und von verschiedenen den gleichen Kostenarten zugerechnet werden.
Die wichtigsten Kostenarten
- Materialkosten (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fremdleistungen, Verschleißwerkzeuge)
- Personalkosten (Lohnkosten, Gehaltkosten, Personalnebenkosten)
- Dienstleistungskosten (Mieten, Leasing, Provisionen, Beratungen)
Erfassung der Materialkosten
- Materialkosten = mengenmäßiger Verbrauch * Preis
- Erfassung der Menge durch: Inventurmethode, Fortschreibungsmethode, Rückrechnung
- Erfassung des Preises durch: Istpreisverfahren, Festpreisverfahren
Erfassung der Personalkosten
- Aufteilung in Einzel- und Gemeinkosten
- Aufteilung der Urlaubs- und Krankheitslöhne auf Monate in denen betriebliche Leistungen erstellt wurden
Erfassung der Dienstleistungskosten
- einfache Erfassung, da Fremdbeleg für jede Leistung vorliegt
- zeitl. Abgrenzung und (monatl.) Verteilung von Einmalbeträgen