Klassenarbeit Nr. 2 Flashcards

1
Q

Rechtsfähigkeit

A

Fähigkeit, der Träger von Rechten und Pflichten zu sein

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2
Q

natürliche Personen

A

alle, unabhängig von Alter

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3
Q

juristische Personen

A

vereinigung von personen, die in gleicher weise wie natürliche personen träger sein können

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4
Q

jur. Personen des Privatrechts

A

Vereine, Gesellschaften, Genossenschaften

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5
Q

jur. Personen des öffentl. Rechts

A

bei staatlicher Mitwirkung

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6
Q

Geschäftsunfähigkeit

A

unter 7 Jahre, geisteskranke, WE = nichtig

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7
Q

beschränkte geschäftsfähigkeit

A

7 bis 17 Jahre, WE schwebend unwirksam, erst wirksam, wenn Zustimmung erfolgt

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8
Q

unbeschränkte geschäftsfähigkeit

A

ab 18 Jahre, WE = voll wirksam

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9
Q

Ausnahmen der beschränkten Geschäftsfähigkeit

A

Taschengeldparagraf, Einwilligung, erwerbsgeschäft, arbeitsverhältnis

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10
Q

Taschengeldparagraf

A

Vetrag ist wirksam, wenn die Leistung mit eigenen Mitteln bewirkt wird, die zu diesem zweck oder zur freien verfügung überlassen sind

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11
Q

Einwilligung des gestzl. vertreters

A

MJ bedarf keiner einwilligung, wenn die WE nur rechtliche vorteile mit sich bringt

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12
Q

selbständ. betrieb eines erwerbgeschäfts

A

unbeschränkte geschäftsfähigkeit, mit zustimmung des familiengerichts und des gesetzl. vertreters

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13
Q

dienst- oder arbeitsverhältnis

A

mit er,ächtigung des gesetzl. vertreters darf MJ in arbeitsverhältnis treten und ist dort unbeschränkt geschäftsfähig

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14
Q

einseitiges rechtsgeschäft empfangsbedürftig

A

we ist erst mit zugang beim empfänger wirksam (unter anwesenden mit abgabe; unter abwesenden mit zugang beim empfänger) -> Kündigung, mahnung

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15
Q

einseitiges rechtsgeschäft nicht empfangsbedürftig

A

we mit abgabe wirksam -> testament

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16
Q

mehrseitiges rg, einseitig verpflichtende verträge

A

ohne gegenleistung -> schenkung

17
Q

mehrseitiges rg; mehrseitig verpflichtende verträge

A

leistung und gegenleistung ->kaufvertrag

18
Q

willenserklärung

A

äußerung einer person, mit der willentlich eine rechtsfolge herbeigeführt wird

19
Q

antrag

A
  1. WE
20
Q

annahme

A
  1. we
21
Q

Einigung

A

wenn beide we inhaltlich übereinstimmen (zweiseitiges rg)

22
Q

äußerungsformen der we

A

mündlich, schriftlich, konkludentes handeln

23
Q

verpflichtungsgeschäft

A

rechte und pflichten für käufer und verkäufer

24
Q

pflichten käufer (rechte verkäufer)

A

zahlung des preises und abnahme der ware

25
Q

pflichten verkäufer (rechte käufer)

A

ware mängelfrei und fristgerecht übergeben, verschaffung des eigentums

26
Q

schriftform

A

eigenhändig durch namensunterschrift unterzeicnet oder notariell beglaubigt sein (kündigung, arbeitsvertrag)

27
Q

elektronische form

A

????

28
Q

textform

A

erklärung muss lesbar abgegeben und gespeichert sein (widerruf)

29
Q

öffentliche beglaubigung

A

schriftliche form und unterschrift muss beglaubigt werden (eintragung ins HR)

30
Q

notarielle beglaubigung

A

vertragspartner äußern inhalt von notar, protokolliert, belehrt über bedeutung, notarielle unterschrift

31
Q

kaufvertrag

A

erwerb eines gegenstandes gegen entgelt

32
Q

kaufvertrag pflichten

A

verkäufer: fristgerechte übergabe magelfreier ware, verschaffung des eigentums
käufer: annahme und zahlung

33
Q

werkvertrag

A

herstellung eines werkes gegen entgelt (friseur)