Klassenarbeit Nr. 2 Flashcards

1
Q

Rechtsfähigkeit

A

Fähigkeit, der Träger von Rechten und Pflichten zu sein

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2
Q

natürliche Personen

A

alle, unabhängig von Alter

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3
Q

juristische Personen

A

vereinigung von personen, die in gleicher weise wie natürliche personen träger sein können

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4
Q

jur. Personen des Privatrechts

A

Vereine, Gesellschaften, Genossenschaften

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5
Q

jur. Personen des öffentl. Rechts

A

bei staatlicher Mitwirkung

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6
Q

Geschäftsunfähigkeit

A

unter 7 Jahre, geisteskranke, WE = nichtig

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7
Q

beschränkte geschäftsfähigkeit

A

7 bis 17 Jahre, WE schwebend unwirksam, erst wirksam, wenn Zustimmung erfolgt

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8
Q

unbeschränkte geschäftsfähigkeit

A

ab 18 Jahre, WE = voll wirksam

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9
Q

Ausnahmen der beschränkten Geschäftsfähigkeit

A

Taschengeldparagraf, Einwilligung, erwerbsgeschäft, arbeitsverhältnis

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10
Q

Taschengeldparagraf

A

Vetrag ist wirksam, wenn die Leistung mit eigenen Mitteln bewirkt wird, die zu diesem zweck oder zur freien verfügung überlassen sind

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11
Q

Einwilligung des gestzl. vertreters

A

MJ bedarf keiner einwilligung, wenn die WE nur rechtliche vorteile mit sich bringt

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12
Q

selbständ. betrieb eines erwerbgeschäfts

A

unbeschränkte geschäftsfähigkeit, mit zustimmung des familiengerichts und des gesetzl. vertreters

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13
Q

dienst- oder arbeitsverhältnis

A

mit er,ächtigung des gesetzl. vertreters darf MJ in arbeitsverhältnis treten und ist dort unbeschränkt geschäftsfähig

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14
Q

einseitiges rechtsgeschäft empfangsbedürftig

A

we ist erst mit zugang beim empfänger wirksam (unter anwesenden mit abgabe; unter abwesenden mit zugang beim empfänger) -> Kündigung, mahnung

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15
Q

einseitiges rechtsgeschäft nicht empfangsbedürftig

A

we mit abgabe wirksam -> testament

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16
Q

mehrseitiges rg, einseitig verpflichtende verträge

A

ohne gegenleistung -> schenkung

17
Q

mehrseitiges rg; mehrseitig verpflichtende verträge

A

leistung und gegenleistung ->kaufvertrag

18
Q

willenserklärung

A

äußerung einer person, mit der willentlich eine rechtsfolge herbeigeführt wird

19
Q

antrag

20
Q

annahme

21
Q

Einigung

A

wenn beide we inhaltlich übereinstimmen (zweiseitiges rg)

22
Q

äußerungsformen der we

A

mündlich, schriftlich, konkludentes handeln

23
Q

verpflichtungsgeschäft

A

rechte und pflichten für käufer und verkäufer

24
Q

pflichten käufer (rechte verkäufer)

A

zahlung des preises und abnahme der ware

25
pflichten verkäufer (rechte käufer)
ware mängelfrei und fristgerecht übergeben, verschaffung des eigentums
26
schriftform
eigenhändig durch namensunterschrift unterzeicnet oder notariell beglaubigt sein (kündigung, arbeitsvertrag)
27
elektronische form
????
28
textform
erklärung muss lesbar abgegeben und gespeichert sein (widerruf)
29
öffentliche beglaubigung
schriftliche form und unterschrift muss beglaubigt werden (eintragung ins HR)
30
notarielle beglaubigung
vertragspartner äußern inhalt von notar, protokolliert, belehrt über bedeutung, notarielle unterschrift
31
kaufvertrag
erwerb eines gegenstandes gegen entgelt
32
kaufvertrag pflichten
verkäufer: fristgerechte übergabe magelfreier ware, verschaffung des eigentums käufer: annahme und zahlung
33
werkvertrag
herstellung eines werkes gegen entgelt (friseur)