Klassenarbeit Nr. 2 Flashcards
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit, der Träger von Rechten und Pflichten zu sein
natürliche Personen
alle, unabhängig von Alter
juristische Personen
vereinigung von personen, die in gleicher weise wie natürliche personen träger sein können
jur. Personen des Privatrechts
Vereine, Gesellschaften, Genossenschaften
jur. Personen des öffentl. Rechts
bei staatlicher Mitwirkung
Geschäftsunfähigkeit
unter 7 Jahre, geisteskranke, WE = nichtig
beschränkte geschäftsfähigkeit
7 bis 17 Jahre, WE schwebend unwirksam, erst wirksam, wenn Zustimmung erfolgt
unbeschränkte geschäftsfähigkeit
ab 18 Jahre, WE = voll wirksam
Ausnahmen der beschränkten Geschäftsfähigkeit
Taschengeldparagraf, Einwilligung, erwerbsgeschäft, arbeitsverhältnis
Taschengeldparagraf
Vetrag ist wirksam, wenn die Leistung mit eigenen Mitteln bewirkt wird, die zu diesem zweck oder zur freien verfügung überlassen sind
Einwilligung des gestzl. vertreters
MJ bedarf keiner einwilligung, wenn die WE nur rechtliche vorteile mit sich bringt
selbständ. betrieb eines erwerbgeschäfts
unbeschränkte geschäftsfähigkeit, mit zustimmung des familiengerichts und des gesetzl. vertreters
dienst- oder arbeitsverhältnis
mit er,ächtigung des gesetzl. vertreters darf MJ in arbeitsverhältnis treten und ist dort unbeschränkt geschäftsfähig
einseitiges rechtsgeschäft empfangsbedürftig
we ist erst mit zugang beim empfänger wirksam (unter anwesenden mit abgabe; unter abwesenden mit zugang beim empfänger) -> Kündigung, mahnung
einseitiges rechtsgeschäft nicht empfangsbedürftig
we mit abgabe wirksam -> testament