Kauf Flashcards

1
Q

Wo ist der Kauf geregelt und welche Abschnitte ist er unterteilt?

A

OR 184 ff.

  • Allgemeine Bestimmungen
  • Fahrniskauf (OR 187 ff.)
  • Grundstückkauf (OR 216 ff.)
  • Besondere Arten des Kaufs (OR 222 ff.)
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2
Q

Hauptpflichten der Parteien

A
  • Übergabe und Eigentumsverschaffung

- Bezahlung des Kaufpreises

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3
Q

Wieso ist der Wortlaut von Art. 184 zu wenig weit gefasst?

A

Eigentum kann nur an körperlich greifbaren Dingen verschafft werden. Der Kaufvertrag kann aber auch unkörperliche Sachen zum Inhalt haben.

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4
Q

Äussere dich zum numerus clausus im Vertragsrecht

A

Numerus clausus an erlaubten Vertragstypen ist im Vertragsrecht nicht zulässig. Ein herkömmlicher Nominattyp darf auch atypisch ausgestaltet sein.

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5
Q

Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft

A

Kaufvertrag ist das Verpflichtungsgeschäft, das durch das verfügungsgeschäft erfüllt wird.

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6
Q

Wo ist die Regelung der Erfüllung des Verfügungsgeschäftes zu finden?

A

Ausserhalb von OR 184ff.

  • Bewegliche Sachen: Durch Besitzübertragung bzw. Surrogate (ZGB 714 und 922 ff.)
  • Grundeigentum: Eintrag ins Grundbuch ist die Übereignung, Antrag zur Änderung des Eintrag das VG (ZGB 656 ff.)
  • Forderungen: Zediert (OR 164 ff.)
  • Immaterialgüterrechte: Formlose Willenseinigung/Eintrag ins Register
  • Wertpapiere
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7
Q

Handkauf

A

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft fallen zeitlich zusammen. Dies ändert aber nichts an der Unterscheidung.

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8
Q

Wirkungen eines ungültigen Verpflichtungsgeschäfts

A

Die Sachübereignung ist kausaler Natur.
(Für unbewegliche Sachen explizit in ZGB 974 II; bei beweglichen Sachen ergibt sich dies aus Gewohnheitsrecht)

Ist das Grund-/Verpflichtungsgeschäft nicht zustandegekommen, nichtig (OR 19/20) oder irrtumsbehaftet (OR 23ff.), so kommt es nicht zur gültigen Eigentumsverschiebung.

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9
Q

Vorgehen beim ungültigen Verpflichtungsgeschäft

A

Verkäuferin kann die Kaufsache vindizieren (ZGB 641 II) oder die Grundbuchberichtigungsklage anstrengen (ZGB 975 I)

Käuferin hat Anspruch auf Herausgabe des Kaufpreises (OR 62 II)

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10
Q

Was ist speziell an der Abtretung einer Forderung?

A

Das Verpflichtungsgeschäft ist abstrakter Natur.

Entpuppt sich das pactum de cedendo als unwirksam, ist die Inhaberschaft trotzdem auf den Zessionar übergange.

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11
Q

Folgen der synallagmatischen Eigenschaft des Kaufvertrags

A

Die Pflichten sind Zug um Zug zu erfüllen (OR 184 II)

Hauptfplichten sind bezüglich des Entstehens und Bestandes voneinander abhängig

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12
Q

Fahrniskauf

A

Kauf, der nicht eine Liegenschaft oder ein als Grundstück ins Grundbuch aufgenommenes Recht zum Gegenstand hat

OR 187 I und ZGB 655 II und III

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13
Q

Grundstückkauf

A

Kauf, der sich auf ein Grundstück bezieht

OR 216 und ZGB 655 II

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14
Q

Spezialität der Regelung des Grundstückkaufs

A

Bestimmungen über den Fahrniskauf finden Anwendung, sofern die Bestimmungen über den Grundstückkauf keine Sonderregeln enthalten

Sonderregeln:

  • Form (öff. Beurkundung)
  • Eigentumsverschaffung (Grundbucheintrag)
  • Gefahrtragung
  • Rechtsgewährleistung
  • Sachgewährleistung
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15
Q

Anspruch der Verkäuferin beim Grundstückkauf

A

Errichtung eines gesetzlichen Grundpfands für die Kaufpreisforderung (ZGB 837)

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16
Q

Kauf nach Muster

A

Die Verkäuferin sicher dem Käufer zu, dass die Kaufsache die Eigenschaften des Musters aufweist (Zusicherung i.S.v. OR 197 I).

Erforderlich: Abrede, dass di eKaufsache dem Muster zu entsprechen habe (auch implizit) –> sonst blosses Typenmuster, das Eindruck von der Beschaffenheit vermitteln will

Beweislast in OR 222 geregelt

17
Q

Kauf auf Probe

A

OR 223

Es steht im Belieben des Käufers, ob er die Sache genehmigen will. Es handelt sich somit um aufschiebend bedingten KV - genauer gesagt um eine Potestativbedingung.

Das Eigentum bleibt bei der Verkäuferin, bis die Kaufsache genehmigt wird.

18
Q

Steigerungskauf

A

OR 229-236

19
Q

Sukzessivlieferungsvertrag

A

Verkäuferin hat eine der Gattung nach bestimmte Ware in Teilleistungen zu liefern, wobei die einzelnen Teilleistungen nicht gleichzeitig, sondern zeitlich getrennt zu erbringen sind.

Kann ein Einmal- oder ein Dauerschuldverhältnis sein. Einmalschuldverhältnis, wenn der Leistungsumfang zum Voraus feststeht.

20
Q

Kauf auf Abruf

A

Der Käufer kann die Ware beliebig abrufen und bestimmt somit, wann die Forderung auf Leistung fällig wird.

21
Q

Spezifikationskauf

A

Nachträgliche Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstands durch Käufer (OR 72). Spezifiziert er nicht, so gerät er in Gläubigerverzug (OR 91 ff.).

22
Q

Platzkauf, Fernkauf und Versendungskauf

  • Unterscheidungsmerkmal
  • Relevanz
A

Unterschied: Nach dem Ort, wo die Verkäuferin zu leisten hat. Dieser Ort richtet sich nach vertraglicher Abrede, lex specialis oder zuletzt nach OR 74.

Wichtig: Bei Gefahrtragung

23
Q

Definition von Platzkauf

A

Holschuld des Käufers. Käuferin hat die Sache am Wohnsitz/Sitz der Käuferin oder dort, wo sich die Sache befindet (Spezieskauf) zu holen.

24
Q

Definition von Fernkauf

A

Bringschuld der Verkäuferin. Verkäuferin hat die Sache am Wohnsitz/Sitz der Verkäuferin oder an einen anderen Ort zu liefern.

25
Q

Definition von Versendungskauf (Distanzkauf)

A

Schickschuld der Verkäuferin. Erst am Bestimmungsort kann der Käufer Eigentum erlangen. Die Verkäuferin ist aber nur zum Versenden an den Bestimmungsort verpflichtet.

26
Q

Barkauf, Kreditkauf, Pränumerandokauf

A

(1) Kaufpreis ist Zug um Zug mit der Übergabe des Kaufgegenstands zu leisten.
(2) Käufer bezahlt den Kaufpreis erst nach der Übergabe. Die Verkäuferin trifft eine Vorleistungspflicht.
(3) Käufer trifft eine Vorleistungspflicht - er muss den Kaufpreis vor Übergabe bezahlen.

27
Q

Haustürgeschäft

A

OR 40a ff.

28
Q

Stückkauf und Gattungskauf

A

Stückkauf: Ware ist durch die Parteien individuell bestimmt.

Gattungskauf: Kaufgegenstand ist nach den Merkmalen seiner Beschaffenheit und nach Mass, Zahl oder Gewicht/Quantität bestimmt.

Achtung: Je enger der Gattungsbegriff gefasst wird, desto mehr nähert der Kaufgegenstand sich einem Stückkauf an. (begrenzter Gattungskauf)

29
Q

Handelskauf/Kaufmännischer Verkehr

A

Kaufmännischer Verkehr liegt vor, wenn ein (i) gewerbsmässiger Käufer einen Kauf (ii) zum Zweck des Weiterverkaufs tätigt.

–> (i) unternehmerische Tättigkeit (HRegV 2 lit. b)

Kauf einer Privatperson zum Weiterverkauf ist vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.

30
Q

Vorkaufsrecht, Kaufsrecht & Rückkaufsrecht

A

Ermöglichen es der einen Partei durch einseitige Willenserklärung einen Vertrag zu begründen. (Optionsrechte)

OR 216ff.

31
Q

Vorkaufsrecht

  • Vorkaufsfall
  • VSS BGer
  • Entfallen
A

Vorkaufsfall tritt ein, wenn der Belastete mit einem Dritten einen Kaufvertrag oder einen Vertrag, der dem Kaufvertrag gleichkommt, schliesst.

VSS BGer: Rechtsgeschäft, das auf freiem Willen des Veräusserers beruht und auf die Veräusserung einer Sache gegen Geld gerichtet ist, wobei die Geldleistung nicht wesentlich von der Person des Leistungsgegeners abhängt.

Vorkaufsfall entfällt, wenn Grundgeschäft ungültig ist.

32
Q

Vorkaufsrecht

  • Entstehung
  • spezielles an gesetzlichen Vorkaufsrechten
  • Befristung
A

Vertrag oder Gesetz (ZGB 682 I: Miteigentum)

Gesetzliche Vorkaufsrechte können auch in einer Zwangsversteigerung geltend gemacht werden (ZGB 681 I).

Müssen auf 25J befristet sein und vorgemerkt werden (OR 216a) –> realobligatorische Wirkung

33
Q

Vorkaufsrecht

- Zuwiderhandlung

A

Grundbuchberichtigungsklage (ZGB 681a III)

Schadenersatz (OR 97 I)

34
Q

Kaufsrecht

  • Definition
  • Dauer
  • Form
A

Es ist in Belieben der Kaufsberechtigten gestellt, ob und wann sie durch einseitige Willenserklärung den Kaufvertrag zustandekommen lassen will. Dauer hängt vom Willen der Parteien ab, beträgt aber höchstens 10J. Es bedarf einer Vormerkung im Grundbuch.

35
Q

Rückkaufsrecht

  • Definition
  • Dauer
A

Der Verkäuferin wird das Recht eingeräumt, durch eine einseitige Willenserklärung den verkauften Gegenstand zurückzuerwerben.

36
Q

Abgrenzung des Kaufvertrags

A

Zum Tauschvertrag und Schenkung: Entgelt
(nicht: Sachen/andere Vermögenswerte oder Unentgeltlichkeit; möglich aber Währungstausch oder Kauf zum Freundschaftspreis, wenn keine schenkungsabsicht)

Zum Gebrauchsüberlassungs- und Arbeitsleistungsverträgen: Eigentumsverschaffung

Zum Werkvertrag:
Wenn geschuldete Sache zum ZP des Vertragsschlusses noch nicht existiert und die Arbeitsleistung zur Herstellung im Vordergrund steht, so liegt ein Werkvertrag vor. Es kann auf Weisungsgebundenheit oder auf Wichtigkeit des Produktionsvorgangs abgestellt werden.
Wird die Sache in Serie produziert, so handelt es sich um einen Kaufvertrag, wenn individuell den Wünschen des Erwerbers angepasst, so Werkvertrag.